BayHStA Staatsrat 1, Nr. 16 11 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Nachzahlung einer Jahrespension für den Nuntius Graf Ziucci

[MF] Nachzahlung einer letzten Jahrespension für den Nuntius in München wird bewilligt.

1. In einem übergebenen Promemoria suchet der an allhiesigem Hofe vorhin accreditirt geweßene päbstliche Nuntius die Fortbezahlung seiner jährlich bezogenen Pension bis zum Ableben Seiner Churfürstlichen Durchleucht Carl Theodor nach.

Ist, als keinem Anstande unterworffen, bewilliget.

2. Beurlaubung des Staatsreferendärs Stephan v. Stengel für einen Kuraufenthalt.

3. Ablehnung der Bitte des Grafen Karl v. Pappenheim um ein Darlehen in der Höhe von 200.000 fl.

4. Reskript an Obersthofmeister Joseph Ferdinand Graf zu Rheinstein und Tattenbach, aus dem Schatz einige Juwelen an Herzog Wilhelm auszufolgen.

5. Gewährung eines Kostgeldes für Theresia Gräfin v. Armansperg, Hofdame der Kurfürstin-Witwe Marie Leopoldine.

6. Gewährung einer jährlichen Studienbeihilfe von 600 fl. für zwei Zöglinge des kurfürstlichen Knabenhauses auf zwei Jahre.

7. Anstellung von Maximilian Freiherr v. Leyden als Rat bei der 5. Deputation der General-Landesdirektion.

8. Stellung der Landkommissare bei der General-Landesdirektion

Frage des Rangs und Stimmrechts der Landkommissare an der General-Landesdirektion.

8. Der berichtliche Antrag der General Landes Direction, den geweßenen Oberlandes Regierungs Rathen von Welz zur General-Landes Direction bey der zweyten Deputation statt des von Schmidbauer, wozu er unanimia erhalten, anzustellen, ferner das Gehalt der Landes Commissarien auf 1500 fl. zu bestimmen und ihnen gleichen Rang mit den Directorial Räthen, auch Siz und Stimme im Rath zu geben und zu erlauben, daß sie zu diesen Stellen auch ständische Beamte in Vorschlag bringen dörfften, wurde mit einem abgefasten beyfälligen Gutachten zur gnädigsten Genehmigung vorgeleget, dabey der Vorschlag, denen Land Commissarien den Rang der Räthe, dann Sitz und Stimme zu geben, aber mißrathen.

Nach vorliegenden Anträgen.

9. Ansuchen des Grafen v. Latour um eine Vorschußzahlung von 3.000 fl. wird zurückgewiesen.

10. Festsetzung des Gehalts des zweibrückischen Leibwundarztes Joseph Blonquer auf 1.500 fl.

11. Ablehnung der Anstellung des Franz Joseph Spraul als Pfleger am Herzogspital.

12. Einziehung der Stelle des Oberstforstmeisters in der Kurpfalz, wobei die Bezüge dem Inhaber der Stelle, Karl Philipp Freiherr von Wrede, vorläufig belassen werden.

13. Verhandlungen mit der Landschaft über Angelegenheiten des Gemeinsamen Schulden-Abledigungswerks

Benennung der kurfürstlichen Kommissare für Verhandlungen mit der Landschaft in Betreffen des Gemeinsamen Schulden-Werks: die Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky und Hertling sowie der Finanz-Referendär Utzschneider.

13. Wurde ein Entwurf der für die zum gemeinsamen Schuldenwerck {4r} in Baiern ernante churfürstliche und landschafftliche Deputation gefasten Instruction sowie das Personale der churfürstlichen Commissarien in Personen der Geheimen Staats und Conferenz Ministers Freiherrn von Hompesch, Freiherrn von Monjellaz, Graffen von Morawizky und Freiherrn von Hertling, dann des Geheimen Referendärs von Utzschneider vorgeleget

und gnädigst genehmiget.

14. Einsetzung einer Kommission für die ökonomischen Probleme des Militärs

Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung der ökonomischen Probleme des Militärs, der für das Finanz-Departement Minister Hompesch und Referendär Utzschneider, für die General-Landesdirektion die Räte Anton Joseph Orff und Heinrich Kraus sowie für das Militär die Generäle Joseph von Gaza, Alois Graf von Tauffkirchen und Hauptmann Cajetan Franz Graf von Spreti angehören.

14. Aus Veranlaß der immer mehr um sich greifenden Unordnungen bey der Militär-Oeconomie wurde Seiner Churfürstlichen Durchleucht in einem abgeleßenen Vortrage aus wichtigen Gründen angerathen, eine vermischte Commission zu Untersuchung der dermahligen militärischen Gebrechen im oeconomischen Fache und Vorlegung eines wohl überdachten Planes zu einer zweckmäßigen Militär Verfaßung anzuordnen.

Die Niedersezung einer vermischten Commission von dem Geheimen Ministerial Finanz Departement und dem Militare zu den vorgelegten Zwecken in Personen des Geheimen Staats und Conferenz Ministers Freiherrn von Hompesch und des Geheimen Referendärs von Utzschneider vom Finanz Departement, so die Directions Räthe der 7. Deputation Orff und Kraus zuzuziehen haben, dann von Seiten des Militärs des General Major von Gaza für die Infanterie, des General Major Graff von Tauffkirchen für die Cavallerie und des Hauptmann Graffen von Spreti für die Artillerie ist gnädigst genehmiget.

[MA] 15. Weitere Bewilligung einer Witwenpension für die Gräfin v. Hallberg.

16. Das Gesuch des Grafen v. Lösch um Anstellung beim Ministerialdepartement des Äußeren vorerst abgelehnt; verwiesen wird auf den Plan, möglichst bald eine »Pflanz-Schule« für Dienstanwärter bei diesem Departement einzurichten.

17. Anläßlich von Lehens-Angelegenheiten der Freiherren v. Haagen ergeht die Anweisung an alle Ministerien, in »Haußsachen« vorab die Meinung des Ministerialdepartements der auswärtigen Angelegenheiten einzuholen.

18. Dem Fürstenhaus wird die Inhaberschaft des Dragoner-Regiments Fürst Taxis bestätigt.

19. Neuakkreditierung des päpstlichen Nuntius

[MGeistl] Rücknahme der gemäß Beschluß der Staatskonferenz v. 2. Juli 1799 erarbeiteten Note an den Nuntius67 und Auftrag zu einem Neuentwurf an die Ministerialdepartements der Auswärtigen und der Geistlichen Angelegenheiten.

19. In Folge des Conferenz-Schlußes vom 2. dieses Monaths wurde die an die Päbstliche Nuntiatur wegen derselben Anerkennung zu erlaßende Note vorgeleget, weil aber gegen diese mehrere Anstände sich aufgeworffen,

wurde denen Departements der auswärtigen und geistlichen Geschäfften aufgetragen, ein anderes Project gemeinschafftlich zu entwerffen und vorzulegen.

20. Dem Priesterkolleg in Mannheim wird die Aufnahme eines Darlehens von 1.500 fl. gestattet.

21. Freistellung des Sigismund v. Dawans, Rat der kurpfälzischen Regierung und des Oberappellationsgerichts zu Mannheim, für seine Tätigkeit in der Kriegskommission.

22. Abweisung des Gesuchs der Freifrau v. Bassus um Weiterzahlung ihrer Pension von 300 fl.

23. Vorläufige Abweisung des Gesuchs des Protokollisten bei der Religions- und Kirchendeputation zu Sulzbach, Andreas Elsberger, ihm den Rang und die Stelle eines Sekretärs zu verleihen.

24. Bestätigung der Resignation des Pfarrers Zwack auf die Pfarrei Hohenkammer.

25. Tausch der Besetzungen der Pfarreien Sollern und Steinach.

26. Wiederanstellung von Ludwig Fronhofer als Rat der Schuldeputation des Geistlichen Rates.

27. Die Verteilung der jährlich aus der Kabinetts-Kasse bewilligten Geldgeschenke für die Lehrjungen soll künftig durch die Lehrer der Feiertags-Schule übernommen werden.

[MJ] 28. Verbot, bei den Vauxhalls im Hofgarten auch einen Glückshafen abzuhalten.

29. Ablehnung des Gesuchs des Landshuter Regierungspräsidenten Maximilian Graf von Lodron, ihm den Titel eines Geheimen Rats zu verleihen.

30. Einführung des neuen Regierungspräsidenten Franz Freiherr v. Fraunberg in Straubing durch den ältesten Rat der dortigen Regierung, Joseph Leopold Freiherrn von Asch, dem auch der Titel eines Geheimen Rats bewilligt sowie die Genehmigung erteilt wird, weiter an den Sitzungen der Regierung teilzunehmen.

31. Anfrage der Landshuter Regierung wegen Fortführung der Titel der Gremiumsmitglieder.

32. Fortführung der Untersuchung von Verlassenschafts-Angelegenheiten des Ministers Franz Albert Graf v. Oberndorff (1720-1799) im Auftrag des Kurfürsten durch Maximilian Graf v. Leiningen-Westerburg, Präsident, und Carl Freiherr von Hartmann, Kanzler der Regierung zu Neuburg.

33. Bedingungen für die Zulassung des Franz Anton Freiherr v. Lilien zum juristischen Praktikum am Hofrat.

34. Anstellung des Freiherrn v. Pechmann als Rat bei der Regierung in Straubing abgelehnt; bleibt vorerst Supernumerär-Rat bei der Landshuter Regierung.

35. Bestätigung der Verleihung des Charakters eines Hofgerichtsrats an den Heidelberger Universitätssyndikus v. Klendgen.

36. Tätigkeitsverbot für den Medizinpfuscher Engelbauer durch die General-Landesdirektion.

Anmerkungen

67
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 2. Juli 1799, TOP 11).