BayHStA Staatsrat 1, Nr. 18 13 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Für den Ankauf einer »gemahlten Insecten und Frösche Samlung« vom Buchhändler Stein in Nürnberg für die Hofbibliothek wird ein Höchstkaufpreis von 2.000 fl. festgelegt.

2. Erhöhung der Militärausgaben aufgrund des angehobenen Soldes für drei Feld-Bataillone.

3. Beschaffung von Liquidität durch Entnahme von Staatspapieren aus der Erbmasse Karl Theodors

Angesichts akuten Geldmangels bei der Hauptkasse wird in Einzelfällen und unter Inkenntnissetzung der Allodial-Kommission die Entnahme von Staatspapieren aus der Allodial-Erbmasse des verstorbenen Kurfürsten Karl Theodor erlaubt.

3. In einem Vortrage wurde die Anfrage gestellet, ob nicht zu Aushülfe der von baarem Gelde ganz erschöpften Haupt-Casse in dringenden Fällen die bey derselben anliegende, zur Allodialmasse des verstorbenen Herrn Churfürsten gehörige k.k. und andere Staats Papiere gegen baares Geld umzusezen erlaubet werden wolle?

In dringenden Fällen und unter dem Vorbehalt des Rückersatzes der ausgewechselten Summe {3r} bewilliget, doch solle bey jedesmahlicher Umsezung solcher Papiere der Allodial-Commission Nachricht hievon gegeben und ihr die abgegebene Papiere bemercket werden.

4. Prüfung des Angebots des Hoffaktors Aron Elias Seligmann für die Lieferung von Lebensmitteln an die Feldtruppen.

5. Ernennung des Johann Michael von Lehner zum Rat der 1. Deputation der oberpfälzischen Landesdirektion.

6. Aufhebung der Futtermittel-Sperre

Aufhebung der Sperrmaßnahmen auf Hafer, Gerste und Heu zum 1. September 1799.

6. Wurde die Anfrage gestellet, ob nicht, da die Schädlichkeit der Speere allgemein anerkant, die in Baiern noch bestehende Haaber-, Gerst- und Heuspeere [-sperre] vom 1. September dieses Jahres aufgehoben werden wolle.

Die Speer-Aufhebung von dem angetragenen Zeitpunckte ist genehmiget.

7. Anweisung an das Obersthofmarschallamt, die Versorgung der Obersthofmeisterin bei der Kurfürstin-Witwe, Elisabetha Gräfin von Pappenheim, mit »Caffée, Zucker, Ram-Milch und Mundbrod« wieder aufzunehmen.

8. Neuregelung des Jagdwesens in der Pfalz und Festlegung von dem Kurfürsten vorbehaltenen Jagdgebieten.

9. Bestätigung der Muster für die Uniformen der General-Landesdirektion.

10. Aufhebung des Paulanerklosters in der Au

Beschleunigung angemahnt im Verfahren der Aufhebung des Paulanerklosters in der Au.

10. Wegen der schon lange Zeit herumgezogen werdenden Aufhebung der Paulaner in der Au, woraus doch für das herrschafftliche Aerarium ein wesentlicher Nuzen sich ergeben würde, wurde in einem Vortrag eine Erinnerung eingeleget.

Ist dem Geistlichen Ministerial Departement zu Betreibung dieses Gegenstandes zuzustellen.

11. Fortzahlung der Besoldung von Anton Graf v. Wickenburg gen. Stechinelli, bevollmächtigter Minister Kurbayerns am Wiener Hof, in Höhe von 12.000 fl. bis auf weiteres.

12. Dem Medizinalrat Philipp Fischer, emeritierter Professor der Chirurgie an der Universität Ingolstadt, wird die Rückkehr nach Mannheim erlaubt, der Wiedereintritt in seine vorige Stelle dort sowie eine Erhöhung seiner Pension untersagt.

[MA] 13. Erlaubnis einer Schenkung des ehemaligen Oberstkämmerers Christian August Graf von Königsfeld an die Stiftsdame Francisca von Heidenheim in Niedermünster, Regensburg.

14. Nach Streitigkeiten der kurfürstlichen Agenten am Reichskammer-Gericht in Wetzlar um Kompetenzen wird festgelegt, es sollten künftig nur noch zwei dort beschäftigt werden.

15. Festlegung der Kostenerstattungen für den Geheimen Rat Martin Joseph v. George, Gesandter Karl Theodors beim Rastatter Kongreß.

16. Kenntnisnahme von Maßnahmen zur Verbesserung der Kassenlage des Oberrheinischen Reichskreises.

17. Versorgung des ehemaligen Stadtschreibers in Schönsee, Joseph Maria Diez: Er habe sich in München einer Prüfung zu unterziehen, ob er zur Ausübung der Stelle eines Pflegamts-Verwalters befähigt sei70.

18. Anweisung, das noch in Ansbach lagernde Zweibrücker Hausarchiv nach München zu verbringen.

19. Vorgehen der General-Landesdirektion gegen die als anmaßend empfundene Bezeichnung von in kurbayerischem Gebiet gelegenen Hofmarken der Hochstifte Freising, Regensburg und des Fürststifts Berchtesgaden als »Pflegämter« angeordnet.

20. Geschäftskreis des Geistlichen Rats

[MGeistl] Erweiterung des selbständigen Geschäftskreises des Geistlichen Rats in nachrangigen finanziellen Angelegenheiten.

20. Um die so häüfige und oft unnöthige Anfragen des Geistlichen Raths bey der höchsten Stelle zu verminderen und die daraus entstehende Geschäffts Verzögerung abzuschneiden, wurde in einem vorgelegten Gutachten angetragen, den Geistlichen Rath in folgenden Fällen: 1) in Geld-Anlehens Sachen an unsiegelmäßige Personen gegen obrigkeitliche Schuldbriefs Errichtung bis auf 1.000 fl., 2) in Geld Nachläßen unter 200 fl. von was immer für einem Nahmen und Qualitaet, 3) in jährlichen Gült-, Stift- und Interesse-Nachläßen unter 200 fl., 4) in Additionen aus dem Schulfond an Schullehrer und Gehülfen, wenn sie nicht über 25 fl. betragen, 5) in Reparationen schon stehender Gebäüden, welche unaufschiebbahr, desgleichen in Beyschaffung der Paramenten oder derselben Ausbeßerung, zu ermächtigen, ohne berichtliche Anfrage, doch mit Vermeidung alles Überflußes und Rücksicht auf die individuelle Vermögens Umstände der Kirchen zu verfahren.

Hat die höchste Genehmigung erhalten, doch solle {6v} ad 1) beygesezet werden: unter des Geistlichen Raths Verantworthung und ad 2) und 3) worüber genaue Tabellen zu führen und nach Verlauf eines jeden Quartals einzusenden.

21. Vergabe der Stelle eines Schaffners bei der Geistlichen Güteradministration in Lobenfeld an Ludwig Heiliger.

22. Dem Rittmeister v. Blanquart wird die Geltendmachung der Ersten Bitten des Kurfürsten auf das Stift Süstern zugunsten seiner Tochter Sophie zugesagt. Da eine faktische Besitzeinweisung wegen der französischen Besetzung des Herzogtums Jülich bis auf weiteres nicht stattfinden könne, erfolgt eine »Vormerkung« dieser Entscheidung im Protokoll.

23. Vorbehaltliche Befreiung des Ursulinen-Klosters in Neuburg von den Bestimmungen des Amortisationsgesetzes.

24. Genehmigung einer Gehaltszulage für den Gefälls-Administrator in Neumarkt/Oberpfalz, Franz Joseph Weiß.

25. Erneuerung des Titels eines Hofkaplans zu Mannheim für Heinrich von Klein, Stiftsherr zu Heinsberg.

26. Ablehnung der Verleihung des Titels eines Geistlichen Geheimen Rats an Georg Joseph Siegert, Stadtpfarrer sowie Stadt- und Ruraldechant zu Sulzbach.

27. Verlegung der Landes-Universität

Grundsätzliche Genehmigung zur Verlegung der Universität von Ingolstadt nach Landshut.

{7v} 27. Wegen Verlegung der Universitaet von Ingolstadt nach Landshut wurde die höchste Geßinnung erbetten, ob Seine Churfürstliche Durchlaucht hiezu geneigt seyen oder nicht?

Seine Churfürstliche Durchlaucht sind hiezu geneigt, so bald die Umstände deßen Ausführung möglich machen.

[MJ] 28. Beschlüsse zur Verminderung der Anzahl der beim Hofrat bzw. den Regierungen zugelassenen Advokaten.

29. Empfehlung für eine Verwendung des Mannheimer Hofgerichtsrats Franz Müssig bei der Neuorganisation der pfälzischen Administration.

30. Taxnachlaß für Ernennung des Joseph Leopold Freiherrn von und zu Asch, Rat der Regierung zu Straubing, zum Geheimen Rat.

Anmerkungen

70
Der HStK 1800, S. 198, verzeichnet Diez als Landrichter und Kastner in Hartenstein (Oberpfalz).