BayHStA Staatsrat 1, Nr. 23 12 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Ablehnung des Gesuchs von Wilhelm Graf v. Leiningen-Guntersblum106, ihm eine Pensionszahlung auf die Neuburger Kasse anzuweisen.

2. Veräußerung des kurfürstlichen »Fabriquen Hauß[es]« auf dem Rindermarkt in München durch öffentliche Versteigerung.

3. Prüfung des Gesuches der Hoftapezierer, ihre Besoldung aufzubessern. Wer von ihnen über Nebeneinkünfte verfüge, solle dabei nicht berücksichtigt werden.

4. Beibehaltung eines Anwesens zu Neuburg zur Nutzung durch Herzogin Maria Amalia von Zweibrücken.107

5. Ernennung des Bankiers Wilhelm Bredt aus Barmen zum Hofbankier für Jülich-Berg unter den Bedingungen wie für Stumm in Mannheim108.

6. Der von den Inhabern der Ritterlehen erforderte Beitrag zur Landesverteidigung sei umgehend zu erbringen.

7. Hofbankier Georg Friedrich v. Dittmer109 lehnt eine pfandweise Übernahme österreichischer Staatsanleihen als Sicherheit für seinen letzten Vorschuß von 50.000 fl. zu den Armeekosten ab und fordert deren Zession. Diese wird nicht zugestanden; Dittmers Vorschuß solle auf eine andere Weise zurückgezahlt werden.

8. Gewährung von Naturalbezügen (20 Klafter Triftholz) für die Gräfin v. Spreti für weitere drei Jahre.

9. Ernennung von Bernard Rayland zum Direktor des jülich-bergischen Consilium medicum als Nachfolger des Aegidius Odenthal.

10. Die Streichung der Pension von 2.000 fl. für Clemens August Graf von Holnstein110 wird bestätigt.

[MA] 11. Bericht des Geheimen Rats Martin Joseph v. George über die Berechtigung der von dem früheren Gesandten in den Niederlanden, Carl Theodor Grafen von Vieregg111, eingeforderten Besoldungsrückstände. Die dazu nötigen Recherchen seien derzeit nicht möglich.

12. Ablehnung einer förmlichen Versetzung des Kanzlisten Jakob Schwinghammer an die Allodial-Kommission.

13. Zusage der Wiederaufnahme in kurfürstliche Dienste und Bewilligung eines Wartgeldes für Franz Xaver Freiherr von Reichlin112.

14. Vorbereitung eines neuen Staatsrechts für Bayern

Vortrag Montgelas’ über die Notwendigkeit eines neuen Staatsrechts für Bayern und die mit ihm verbundenen Gebiete; das Ministerialdepartement des Äußeren solle federführend für die Erarbeitung eines Entwurfs tätig werden113.

14. Der Churfürstliche Minister Herr von Montgellas zergliederte in einem mündlichen Vortrag die Ursachen, so die Verfertigung eines neuen Staatsrechtes für Baiern und die damit verbundenen Landen zur Nothwendigkeit machen, und legte einen hiezu bearbeiteten Plan vor, stellte sohin den unthertänigsten Antrag, dem Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfften aufzutragen, solches Werck durch einen oder mehrere der dort angestellten Referendarien entwerffen zu laßen und solches sodann den übrigen drey Ministerial Departements zur Übersicht und Erinnerung mitzutheilen. Über deßen Druck und Herausgaabe würde sich seiner Zeit das Weitere anordnen laßen.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen {5r} die Fertigung eines neuen baierischen Staats Rechts nach dem vorgelegten Plane und deßen Ausführung in der angetragenen Art.

15. Territorialverluste der Kurpfalz

Montgelas regt an, angesichts der Kriegslage Vorbereitungen zu treffen für eine mögliche Wiederinbesitznahme der verlorenen pfälzischen Lande. Die Aufgabe wird seinem Ministerialdepartement übertragen.

15. Der churfürstliche Minister Herr von Montgellas machte ferner die Erinnerung, daß die dermahl vollzogene Landung der Engelländer in Holland und die darauf folgen werdende Ereichnüße die Aufmerksamkeit des pfalz-baierischen Gouvernements ganz erfodern, daß, wenn vielleicht die Fortschritte der Alliirten von dieser Seite die Räümung des lincken Rheinufers nach sich ziehen sollten, die Veranstalltungen getroffen würden, um durch verläßige und gewandte Männer die Besizergreifung der verlohrnen churfürstlichen Landen auf dem lincken Rhein-Ufer vornehmen zu laßen.

Seine Churfürstliche Durchleucht übertragen die Einleitung hiezu Dero Minister Herrn von Montgellas.

[MGeistl] 16. Ablehnung des Gesuchs der Kirchendeputation des Herzogtums Sulzbach, ihr die beiden protestantischen Grafschaften Sulzbürg und Pyrbaum zu unterstellen.

17. Provisorische Wiederbesetzung der Pfarre Velden.

18. Neuorganisation der Kontrolle des Rechnungswesens der Kapell-Administration in Altötting; solle künftig nicht mehr in Burghausen erledigt, sondern direkt vom Geistlichen Rat übernommen werden.

19. Ehebewilligung für Carl Joseph Niederhuber, Professor der Anatomie und Physiologie an der Universität Ingolstadt.

20. Ankündigung verschärfter Strafen für gegen ihre Dienstpflicht verstoßende Gerichtsbeamten

[MJ] Der Kurfürst kündigt anläßlich der Bestätigung eines Hofrats-Urteils (Amtsenthebung des Landrichters zu Neumarkt, von Schiltberg114, und des Gerichtsdieners Hincker) an, Strafen für pflichtvergessenes Gerichtspersonal künftig durch persönlichen Rechtsspruch zu verschärfen, falls der Hofrat weiterhin »so gelinde Urtheile« fälle.

20. Zu Bestraffung der häüfigen Verbrechen, welche sich der Landrichter von Schiltberg zu Neumark [Neumarkt] und der dortige Gerichtsdiener Hincker gegen den Staat und die churfürstliche Unterthanen schuldig gemacht, wurde in einem vorgelegten Rescripts-Aufsaz an den churfürstlichen Hofrath das von demselben nach vorherig-gesezmäßiger Untersuchung der begangenen Verbrechen gefällte Urtheil, wornach der von Schiltberg von seiner Landrichterstelle amoviret und für jeden anderen derley Landdienst untauglich erkläret, der Gerichtsdiener aber cassiret und zu allen churfürstlichen oder landständischen Diensten unfähig gemacht, sohin zu Bezahlung der erloffenen Kösten angehalten werden, bestättiget. Von dieser Entschließung wird der General-Landes Direction mittels eines anderen Rescripts Entwurfes Nachricht ertheilet und ihr aufgetragen, die wegen Bedrückung der Unterthanen durch die Gerichtsdiener in vorigen {6v} Jahren ergangene bestimte Verordnungen zu erneueren, solche den benanten Gerichtsdienern und Unterthanen bekannt machen zu laßen und die dagegen Handlende mit aller Schärfe zu bestrafen, die Beamten auch für die Ausschweifungen der Gerichtsdiener verantwortlich zu machen.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen diese beyde Entwürffe, wollen aber auch, daß dem Churfürstlichen Hofrath eröffnet werde, in derley Untersuchungssachen, wo churfürstliche Diener ihre Pflichten gegen den Staat und deßen Unterthanen so sehr vergeßen und des in sie gesezten Vertrauens durch niedrige Handlungen und Peinigung der Unterthanen sich unwürdig machen, künftig nicht so gelinde Urtheile zu fällen, indeme Seine Churfürstliche Durchleucht sich an die in Mißbrauch ausarten könnende Observanz, daß die Urtheile der Justiz-Stellen von dem Landesherrn nicht geschärffet zu werden pflegen, in Fällen, wo Höchstsie die Bestraffung solcher Verbrecher zu leicht finden, künftig nicht mehr binden werden.

21. Verweigerung des landesherrlichen Konsenses für den Verkauf eines Ritterlehens.

22. Differenzen zwischen Ministerium und Hofrat im Prozeßverfahren gegen Christian August Graf v. Königsfeld115.

23. Mögliche Kompensationen für Familien, die durch die Aufhebung der Bierschank-Gerechtigkeiten in ihrem Lebensunterhalt gefährdet sind.

24. Ernennung des Rats und Sekretärs Melz zum Wirkl. Geheimen Sekretär beim »landschafftlichen Departement«.

25. Ablehnung der Verleihung des Ratstitels an Adam Weinmann, Schloßverwalter zu Fürstenried.

26. Ablehnung der Verleihung des Ratstitels an Franz Wilhelm Eckert, Landgerichtsschreiber zu Deggendorf.

27. Ablehnung eines Gesuchs um Anstellung als Hofrat.

Anmerkungen

106
Vgl. Gigl, Zentralbehörden, S. 115f.
107
Maria Amalia (1757-1831) aus dem kursächsischen Haus war die Gemahlin von Herzog Karl II. August von Pfalz-Birkenfeld (1775-1795), dem ältesten Bruder Kurfürst Max Josephs, und seit 1798 Äbtissin des Münchner Damenstifts. Vgl. Weis, Montgelas, Bd. 1, S. 161-163.
108
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 30. August 1799, TOP 9).
109
Vgl. Ullmann, Staatsschulden, Tl. 1, S. 77.
110
Holnstein fungierte bis 1799 als kurfürstlicher Kämmerer, Obersthofmeister des Herzogtums Oberpfalz und Rat der Regierung und Hofkammer zu Amberg (HStK 1799, S. 24, 305, 309).
111
Vgl. Gigl, Zentralbehörden, S. 117; HStK 1798, S. 100, HStK 1799, S. 96.
112
Vgl. HStK 1799, S. 62.
113
Akten dazu: BayHStA MA 7915 (»Die Abfassung eines neuen Staatsrechts für die oberen Kurlande 1799-1807«), 7916. Schimke, Regierungsakten, S. 19 Anm. 35, weist auf die vorsichtige Grundlinie im Vorgehen Montgelas’ hin, der vorerst nur auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts durchgreifende Änderungen vorsah und im übrigen die Landesverfassung lediglich in ihrem bestehenden Status erfasst sehen wollte. Vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 96.
114
Der HStK 1799, S. 192, 264, führt Peter Joseph Edlen v. Schiltberg als nicht-frequentierenden Hofrat sowie Landrichter, Kastenamtsverwalter und Mautner in Neumarkt [- St. Veit] im Rentamt Landshut auf.
115
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 9. Mai 1799, TOP 16).