BayHStA Staatsrat 1, Nr. 29 8 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Mahnung an die Marschkommissariate zur Abrechnung der Lieferungen zur österreichischen Armee und zum Abruf der entsprechenden Gelder.

2. Auf den Vorschlag Adrian von Riedels zur Errichtung eines General-Kriegs-Kommissariats hin wird der Wirkungskreis der bestehenden Kriegs-Deputation eingeschränkt. Riedl als neuem Oberkriegs-Kommissar146 werden die Exekution der Beschlüsse des Kurfürsten und der Kriegs-Deputation, die Organisation des Fuhrwesens, die Beschaffung der bewilligten Naturallieferungen und die Verbindung zu den Heeresstellen der Österreicher übertragen.

2. Auf den Vorschlag des churfürstlichen Obersten von Riedel, statt der bisher bestandenen Kriegs-Deputation zu Führung der durch den Krieg veranlasten Geschäfften ein General-Kriegs-Commissariat zu errichten und ihme solches zu übertragen, wurde ein Rescripts-Entwurf vorgetragen, wodurch der Würkungs-Creiß der Kriegs-Deputation blos auf die Delibérationen, Gutachten und schnellste Ausschreibung der churfürstlichen und ihrer Beschlüße beschräncket, die Execution dieser genohmenen Entschließungen, die Einteilung des Fuhrweeßens zu den k.k. Magazinen, die Beyschaffung der vom Hofe bewilligten Natural-Liefferungen so wie die unmittelbahre Benehmung mit den k.k. Behörden blos dem Oberkriegs-Commissär von Riedl überlaßen und die Concurrenz der entfernteren Unterthanen zu Natural-Liefferungen und Vorspann in Anwendung gebracht werden solle.

Dieser Entwurf erhielt die höchste Bestättigung.

3. Vorerst keine Verhängung einer »Fruchtsperre«.

4. Vergleichsverhandlungen mit dem Hamburger Handlungshaus Theveny & Flügge

Verhandlungen über Vergleich mit dem Handelshaus Theveny und Flügge, Hamburg, bisher erfolglos wegen zu hoher Forderungen. Es gibt Befürchtungen, der Vertreter des Handlungshauses, Holzschuhe, habe Einblick in die einschlägigen Akten des »Geheimen Raths« gehabt. Als letztes Vergleichsangebot werden 25.000 fl. festgesetzt, ansonsten sei eine Klage in Kauf zu nehmen. Erwägung von Zwangsmaßnahmen gegen Holzschuhe, um die Kontakte zu ermitteln, über die er an die Akten gekommen sei.

4. In der bekanten Anlehens-Sache bey dem Handlungs-Hauße Theveny und Flügge in Hamburg und der von diesem aufgestellten Entschädigung- und Interesse-Forderung wurde in einem abgeleßenen Vortrag gezeiget, wie fruchtloß die zeither {3r} gepflogene Unterhandlungen zu Schließung eines Vergleichs hierüber abgeloffen seyen, indeme die Forderung des befragten Handlungs-Haußes das ihme gemachte Anbott von Seiten des Hofes dermahl noch um die Hälfte übersteige. Unter Anführung der Folgen, die aus einem einzuleitenden Proces gegen besagtes Hauß entstehen könten, wurde der höchsten Bestimmung untergeben, ob und welch weitere Summe dem Abgeordneten Holzschuhe zu Beendigung dieser unangenehmen, die Ehre des Hofs angreifenden Sache angebotten werden solle. Hiebey wurde auch die Erinnerung gemacht, daß erwähnter Abgeordnete mehrere Stücke aus den hierüber verhandelten Geheimen Raths Acten erhalten haben müße, indeme er sich in seinen übergebenen Schriften und gepflogenen Unterredungen darauf bezogen und solche angeführet habe, weswegen dem Geheimen Canzley Personale strenge Verschwiegenheit unter Bedrohung der Cassation einzuschärffen seyn dörffte.

Dem Abgeordneten des Handelhaußes Thevegny und Flügge sollen pro ultimatum 25.000 fl. zur Vergleichs Summe gebotten, wenn er aber solches nicht annehmen wolle, die Sache dem Rechtsweege überlaßen werden. Übrigens befehlen Seine Churfürstliche Durchleucht, das abgeleßene Referat dem Justiz Ministerio zu communiciren, um die Frage rechtlich zu untersuchen, ob der tit. Holzschuhe nicht durch Zwangmittel angehalten werden könnte, zu eröffnen, von wem er die Stücke der Geheimen Raths Acten erhalten habe?

5. Die Besetzung der Stelle des Obereinnehmers zu Mosbach/Pfalz nach dem Tod des Amtsinhabers Andreas Reibeld wird verschoben bis zur Einholung von Auskünften über den vorgesehenen Kandidaten Christoph Strasser, bisher Obereinnehmer in Simmern.

6. Besetzung der durch die Beförderung von Matthias Flurl zum Direktor freigewordenen Ratsstelle bei der 4. Deputation der General-Landesdirektion mit dem Supernumerär-Rat Franz Xaver Baader.

7. Finanzierung des bayerischen Kontingents zu den Reichstruppen

[MA] Die Finanzierung der nunmehr fälligen Stellung des Kontingents zu den Reichstruppen wird verwiesen auf eine auf den 22. Oktober 1799 festgesetzte Konferenz der Minister mit den landschaftlichen Deputierten. Die Anordnung von Generalkommissar Ignaz Freiherr v. Reibeld, daß alle Beamten in der Pfalz auf ihrem Posten zu bleiben hätten, wird bekräftigt.

7. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas bemerckte, daß nach nun erfolgtem kayserlichen Ratifications-Decret das Quintuplum des Contingents in das Feld gestellet und die Römermonathe in sechswochentlicher Frist erleget werden müsten, weswegen rücksichtlich der dazu nöthigen Summen die geeignete Fürsorge durch das Geheime Ministerial-Finanz Departement zu treffen seyn würde. Auch erinnerte derselbe, daß es nothwendig seyn dörffte, die von dem Freiherrn von Reibeld in Moßbach erlaßene Verordnung, daß alle churfürstliche Beamte auf ihrem Posten zu verbleiben hätten, zu bestättigen, zugleich aber auch auf den Falle, daß diese als Geiseln von den Franzoßen weggeführet werden sollten, wegen deren Auslößung Bedacht zu nehmen.

Wegen ersten zwey Gegenständen ist morgen in der Ministerial-Conferenz mit den landschafftlichen Deputirten das Nähere zu berichtigen und die von dem Herrn von Reibeld erlaßene Verordnung zu bestättigen.

8. Reform der Pagerie

Spezifikation der Pläne für eine Zusammenlegung der kurfürstlichen Pagerie (»Edelknaben Haus«) und Militär-Akademie zu einem »Maximilianeum«. Wird aber nicht genehmigt. Öffnung des Lyzeums für Angehörige des Pagenkorps; Einsetzung einer Kommission für verbesserte Einrichtung dieser Lehranstalten unter Leitung Morawitzkys147.

8. Über den entworffenen Plan zu Vereinigung des churfürstlichen Edelknaben {4r} Hauses mit der Militär-Academie unter dem Nahmen Maximilianeum wurde in einem Vortrag die kurze Geschichte der Entstehung dieses Plans und der darüber gemachten Bemerkungen vorgeleget und angetragen, die Pagerie mit der Militär-Academie, doch dergestalten zu vereinigen, daß in der ersten Classe 16 bis 18 Pläze für Adeliche ausschließend bestimt, welche die Edelknabendienste zu verrichten und nur bey dem Hofdienst in der Kleydung von den anderen Eleven unterschieden wären, dabey die Anordnung zu treffen, daß bis zum 15. Jahre der Eleven auf keinen Stand Rücksicht genohmen, sondern der Plan zu Bildung aller Zöglinge ohne Unterschied unter dem einzigen Gesichtspunckte gemacht werde, damit wohl erzogene und in den für alle Stände nothwendigen Kentnüßen gründlich unterrichtete junge Leuthe aus demselben ausgehen, wo jeder Eleve nach zurückgelegtem 15. Jahre sich entschließen kann, dem Stande, wozu er Beruf fühlt, zu folgen, zum Commandanten der Academie eine Militärperson zu wählen, ohne einen Studien Director dabey zu haben, wegen verbeßerter und zweckmäßigerer Einrichtung der Erziehungs- und Lehr-Anstallten eine Commission aufzustellen, welche die diesfalls zu treffende Maaßreglen zu untersuchen und in ein Sisteme zu bringen hätte. Sollte aber Seine Churfürstliche Durchleucht die Pagerie mit der Militär Academie nicht zu vereinigen geßinnet seyn, so könten die Edelknaben zu Besuchung des hiesigen Lyceums angehalten werden, um einen beßeren und vollständigeren Unterricht in den Wißenschafften zu erhalten.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen die Vereinigung der Pagerie mit der Militär-Academie nicht, wollen aber, daß die Edelknaben, welche zum Studieren Beruf fühlen, das öffentliche Lycäum besuchen und die andere an dem Unterricht in der Militär-Academie theilnehmen sollen, so wie auch wegen dem Oeconomischen des Knabenhaußes von dem Ministerial Finanz Departement und dem Oberststallmeister das Erforderliche zu vereinbahren und in {4v} Ausführung zu bringen ist. Die Anträge wegen dem Unterricht der Eleven der Militär-Academie bis zu ihrem 15. Jahre und wegen Anstellung einer Militärperson zum Commandanten wurden gnädigst gutgeheißen, ebenso auch die Niedersetzung einer Commission wegen verbeßerter und zweckmäßigerer Einrichtung der oeconomischen und anderen Fächer in befragter Militär Academie unter Vorsitz des Geheimen Staats und Conferenz Ministers Graffen von Morawizky und in Personen des Oberstlieutenants Schwachheim, Geheimen Legations Rathen Rheinewald, Geheimen Referendär von Schenck und, wegen dem Oeconomischen und den einzuführenden Uniformen der Eleven, des Oberkriegs Commissär Orff.

9. Formalfragen der Abhaltung der Exequien für den verstorbenen Papst

[MGeistl] Formalia wegen Abhaltung der Exequien für den verstorbenen Papst Pius VI. [29. August 1799]: Die Anordnung für die Trauerfeierlichkeiten erfolge durch die Bischöfe und unterliege dem Plazet des Kurfürsten.

9. Churfürstlicher Geistlicher Rath zeiget in unthertänigstem Bericht gehorsamst an, daß in dortiger Registratur sich nichts vorgefunden, wie es nach dem Tode des Pabstes in den Kirchen allhier gehalten worden. Derselbe habe deswegen auch die beyden Hauptpfarreyen vernohmen und mit dem Cammerfourier von Menrad sich besprechen laßen und nicht erfahren, daß von Hofe diesfalls etwas wäre angeordnet worden, sondern nur, daß die Bischöffe rücksichtlich der Exequien immer die Befehle erlaßen und vom Geistlichen Raths-Praesidenten bey dem Tode Clemens des XIV.148 bey den bischöflichen Verordnungen das placitum regium beygesezet worden wäre.

Die bischöffliche Verordnungen wegen den Exequien für den Pabst sollen abgewarthet und dann das {5r} Placet ertheilet, die Zeit, wann diese Exequien gehalten, aber durch Bericht vorher angezeiget werden.

10. Nominierung verschiedener Professoren an der Universität Ingolstadt. Der Zivilrechtler Franz Siardi wird in den Hofrat berufen, dafür der 1799 zum Hofrat ernannte Johann Nepomuk v. Delling149 an die Universität entsandt.

11. Joseph v. Voith, Freiherrn v. Voithenberg, Akzessist bei der Regierung in Amberg, wird gestattet, auch den Verhandlungen der dortigen Kirchendeputation beizuwohnen.

12. Zurückweisung der Ansprüche der Simultanischen Religions- und Kirchendeputation zu Sulzbach auf jurisdiktionelle Entscheidungsbefugnisse (in Fragen der Versorgung) bei Ehescheidungen von Protestanten.

13. Erteilung des Indigenats an den Priester Mayer zu Schrobenhausen als Voraussetzung für die Übernahme einer Bruderschafts-Pfründe. Dem Ministerialdepartement der auswärtigen Geschäfte wird der Auftrag gegeben, »feste Grundsäze« für die Verleihung des Indigenats auszuarbeiten.

14. Anberaumung eines Ortstermins im vormaligen Jesuitenkolleg, um eine eventuelle Verlegung des Lyzeums, das in seinen Räumlichkeiten sehr beengt sei, dorthin vorzubereiten.

[MJ] 15. Auf Verwendung von Minister Freiherr v. Hertling wird den Priestern Gerard und Parizot der Aufenthalt in Bayern genehmigt150.

Anmerkungen

146
Vgl. Schlögl, Staat, S. 173.
147
Zur Zusammensetzung dieser Kommission vgl. HStK 1800, S. 126. Minister Graf Morawitzky fungierte auch als Vorstand der Militärakademie.
148
Papst Clemens XIV. (1769-1774) war der Vorgänger Pius’ VI. (1775-1799).
149
Zur Figur Dellings, einem der Opfer der Illuminatenverfolgung von 1785, vgl. HStK 1800, S. 98, und Schaich, Staat, S. 234-236, 463.
150
Vgl. Wühr, Emigranten, Nr. 2000, S. 394, Nr. 3467, S. 491.