BayHStA Staatsrat 1, Nr. 34 8 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Neueinrichtung und Verlegung der Universität nach Landshut

[MGeistl] Vortrag Zentners über Neueinrichtung der Universität Ingolstadt im Anschluß an die geplanten Änderungen im höheren Schulwesen; Verlegung nach Landshut und Neueinrichtung der Lehrgegenstände, der Lehre und des Personals. Der Antrag Zentners, zum künftigen finanziellen Unterhalt der Universität »ein oder mehrere, im Nothfalle auch ständische Klöster […] aufzuheben« wird weitergeleitet zur Berücksichtigung an die am 18. November eingesetzte Referendärs-Kommission, die Vorschläge zur Veräußerung geistlicher Güter unterbreiten sollte189.

1. Auf erfolgte churfürstliche höchste Zustimmung erschien der Geheime Referendaire {2v} von Zentner in der heutigen Geheimen Staats Conferenz, um einen gefasten Vortrag über eine zweckmäßig verbeßerte Einrichtung der Universitaet Ingolstadt, insoweit der Fond derselben sie erlaubet, abzuleßen. Dieser Vortrag enthält einen Überblick der Nothwendigkeit, in diesem wichtigen Theile der Staatsverwaltung nach den darin bereits gemachten Vorarbeiten und getroffenen Einleitungen planmäßig fortzufahren und auf jenen wohlthätigen Zweck, der Nation den erforderlichen Grad der Cultur zu geben, hinzuarbeiten. Zu diesem Ende habe das Ministerial-Departement in Geistlichen Sachen sich bemühet, eine genaue Kentnüß des Zustandes des ganzen Schulweßens und der Mittel zu Verbeßerung deßelben sich zu verschaffen und gefunden, daß, wo denen Lyceen und Gymnasien eine zweckmäßigere Einrichtung gegeben worden, die höchste und lezte Erziehungs Anstalt, die Universitaet, wo die Erziehung der gebildeten Stände vollendet und der künftige Staatsdiener und Volckslehrer nach seiner dereinstigen wichtigen Bestimmung in den nöthigen Wißenschaften vollständig unterrichtet werden solle, nun eine Umänderung erfordere. Bey einer Universitaet komme sehr viel auf die Auswahl des Orts an, wo sie bestehe – allein da Ingolstadt, wo sich dermahl die Universitaet befinde, hiezu alles gegen sich und nichts für sich habe, so trage man auf Versetzung der Universitaet entweder nach Landshut oder nach München an. Die Vorzüge für beyde Orte sowie die Schwierigkeiten der Versetzung wurden vorgeleget und geäüßeret, daß jene für Landshut überwiegend schienen. Und wenn die Verlegung der Universitaet dahin genehmiget würde, so könnte dieses bis künftigen Herbst ausgeführet, inzwischen aber die vorbereitliche Einrichtungen dazu getroffen, auch zu einiger Entschädigung für Ingolstadt das Landshutische Collegiat-Stift dahin verleget werden. Sodann wurden weitere Vorschläge über die innere Organisation der Universitaet, und zwar in Ansehung der Wißenschafften, welche auf derselben gelehrt werden sollen, der dazu erforderlichen Lehrer, einer zweckmäßigen Eintheilung der Lehrgegenstände der Collegien und Lehrcurse, der Lernenden, ihres wißenschafftlichen Unterrichts {3r} sowohl als moralischen Bildung, der nothwendigen Attributen und Anstallten für Lehrende und Lernende, der Verfaßung und der Administration des Universitaet Fonds gemacht und angetragen, zu Vermehrung des Universitaets Fonds ein oder mehrere, im Nothfalle auch ständische Klöster nach gewißen Grundsäzen aufzuheben.

Die Verlegung der Universitaet von Ingolstadt nach Landshut nach Verlauf eines Jahres, wenn die Umstände es zulaßen, sowie die Transferirung des landshutischen Collegiatstifts nach Ingolstadt wurde gnädigst genehmiget, alle übrige Anträge auch gnädigst bestättiget, nur bey jenem wegen Aufhebung eines oder einiger Klöster zu Vermehrung des Universitaets Fonds verordnet, daß deswegen bey der wegen den geistlichen Güther niedergesezten Commission auch auf die Vervollkomnung der Universitaet ohne Schmälerung der Staats Bedürfnüße mit Rücksicht genohmen und der Grundsaz von Aufhebung der Klöster auch in diesem Betracht aufgestellet werde.

[MF] 2. Ergänzung der zur Reichsarmee zu stellenden Truppenkontingente durch das auf dem Rückmarsch befindliche Corps des Generalmajors Joseph Maria Freiherr v. Bartels.

3. Verhandlungen über die Vergabe der Versorgungslieferungen an das kurfürstliche Kontingent zu den Reichstruppen.

4. Verkauf der Schlösser in den kurfürstlichen Herrschaften Lichtenberg und Haltenberg190.

[MA] 5. Festlegung der Versorgung des Hofstaats der Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine191.

[MGeistl] 6. Einrichtung einer eigenen bayerischen Ordensprovinz der Prämonstratenser.

7. Allgemeine Sicherheit auf dem Land

[MJ] Maßnahmen zur Hebung der allgemeinen Sicherheit im Lande: keine Wiederherstellung des Militärkordons, sondern breitgefächerte Stationierung von Truppen. Erinnerung an die Erstattung des deswegen schon am 30. August angeforderten Berichts.

7. Auf einen vorgelegten näheren Vortrag wegen der zunehmenden {5r} Unsicherheit auf dem Lande und den diesfalls nothwendig zu treffenden Maaßreglen, indeme das Privateigenthum der Landleuthe und Guthsbesizer in Gefahr stünde, wurde verordnet,

der General-Landes Direction zu rescribiren, daß Seine Churfürstliche Durchleucht zu Herstellung des militärischen Cordons sich nie entschließen würden, jedoch geneigt seyen, durch auf das Land zu verlegende Troupen die allgemeine Sicherheit zu handhaben. Die General-Landes Direction habe deswegen benehmlich mit dem Ober-Kriegs Collegio den unterm 30. August schon erforderten Bericht192 schleunig zu erstatten.

8. Auf eigenen sowie Wunsch des Direktoriums der Regierung in Straubing wird dem dortigen Rat Lorenz Büller, der zum Hofrat ernannt worden war, der Verbleib beim Regierungsgremium in Straubing gestattet.

9. Erteilung des Druckprivilegs für den Hof- und Staatskalender an den Kammerfourier Franz Xaver Menrad v. Vorwaltern.

10. Auf das Gesuch des Johann Baptist Schwab, Warenbeschauer beim Hauptmautamt, um Verleihung der Stelle als Gerichtsschreiber in Neunburg vorm Wald sollen Erkundigungen eingezogen werden über den Gesundheitszustand des gegenwärtigen Inhabers dieses Amtes, Franz Xaver v. Hämmerl193.

11. Abweisung von drei Aufenthaltsgesuchen französischer Emigranten.

Anmerkungen

189
Protokoll der Staatskonferenz vom 18. November 1799, TOP 4).
191
Vgl. Krauss-Meyl, Das "Enfant terrible", S. 81 mit Anm. 26.
192
Protokoll der Staatskonferenz vom 30. August 1799, TOP 35).