BayHStA Staatsrat 2, Nr. 15 5 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Kirchliche Angelegenheiten der Kurpfalz

[MF] Vorträge Zentners mit Erläuterungen zur Religionsdeklaration für die Kurpfalz302, über den Zustand der Geistlichen Güter-Administration in Heidelberg sowie weitere kirchliche Angelegenheiten der Rheinpfalz.

1. Der churfürstliche Geheime Referendaire von Zentner, welcher auf churfürstliche gnädigste {2v} Bewilligung der heutigen Geheimen Staats Conferenz beywohnte, laß wegen den verschiedenen Anständen, die sich durch die neue Religions Declaration in Churpfalz ergeben, dann den von dem churpfälzischen Kirchen Rath sich diesfalls erbettenen Erläüterungen, ferner wegen der Execution dieser neuesten Religions-Declaration, nemlich der Abtheilung der Kirchen Güther und damit verbundenen Gegenständen, weiter über den Zustand und die Insolvenz der Geistlichen Administration in Heydelberg und die Beschaffenheit der meisten übrigen wolthätigen Instituten in der Rheinpfalz und endlich über die traurige Laage, worin sich die Barmherzigen Brüder in Mannheim befinden, unterthänigste Vorträge ab, worin, nebst einer Schilderung der von einer jeden Sache zu ihrer Beurtheilung zu wißen nothwendigen Beschaffenheit und Anführung der dafür und dagegen sprechender Gründen, die Anträge der wegen den berührten Gegenständen zu erlaßender Entschließungen zur höchsten Beurtheil- und Genehmigung vorgelegt worden.

Sämtliche in den abgeleßenen Gutachten enthaltene Anträge wurden gnädigst genehmiget.

2. Vermittlung einer Anleihe durch Neuburger Ständeverordnung

Die landschaftliche Vertretung von Pfalz-Neuburg vermittelt gemäß ihrer Verpflichtung aus dem Deputations-Abschied [vom 5. Oktober 1799] eine Anleihe von einer Million Gulden beim Landgrafen von Hessen-Kassel gegen Eventual-Verpfändung des Oberamts Umstadt.

[Das Churfüstlich Geheime Ministerial Finanz Departement] 2. trug einen Bericht der neuburgischen Landschafft vor, wodurch dieselbe anzeiget, daß sie nun Hofnung habe, das in dem 8. § des gnädigst bestättigten Deputations Abschiedes bestimte Anlehen von einer Million bey dem Herrn Landgraffen von Heßen Caßel Durchleucht zu finden, wenn Seine Churfürstliche Durchleucht sich gnädigst entschließen wollten, das churpfälzische Oberamt Umstadt zum Special Unterpfand der Verschreibung inseriren und die daßig- churfürstliche Beamte zur richtig halbjährigen Zinßen Zahlung in Pflichten nehmen zu laßen, worauf

die Einverleibung des Oberamts Umstadt in die ausgestellet werdende landschafftliche Verschreibung {3r} und Verpflichtung der dortig churfürstlichen Beamten wegen richtiger Zinßen Abführung zu Deckung dieses Capitals, doch nur nach den Grundsätzen des Anspacher Vertrages, zugestanden wurde.

3. Abschluß eines Vertrags über Abwicklung des Handels mit Halleiner Salz 1800.

[MA] 4. Doppelbesetzung der Stelle eines Supernumerär-Rats bei der Regierung Neuburg mit Friedrich Graf v. Holnstein und Karl Joseph Freiherrn v. Drechsel.

5. Bestätigung für Fürst Karl August v. Bretzenheim über die von ihm eingebrachten Lehens-Mutungen.

6. Lieferungen an die österreichische Armee seien nach Ablauf eines Monats nur noch bis an die bayerischen Grenzen zu leisten; die Abgabe von Heu sei nicht mehr möglich, ebensowenig Naturallieferungen über die bereits vereinbarten Mengen hinaus.

[MJ] 8. [sic!] Graf von Zeil-Wurzach sucht als Senior der Familie um Belehnung mit dem von Kurbayern herrührenden Erbtruchsessen- oder dem Küchenmeister-Amt des Reiches an.

9. Abweisung des Gesuchs des Schaustellers Lorenzoni, sein Theater in diesem Jahr länger als im Vorjahr geöffnet halten zu dürfen.

Anmerkungen

302
Zum anhaltenden Widerstand des Reformierten Kirchenrats in Heidelberg gegen die von Montgelas ausgehandelte und durch Zentner abschließend formulierte Kurpfälzische Religionsdeklaration vom 9. Mai 1799 vgl. Weis, Montgelas, Bd. 1, S. 304-311.