BayHStA Staatsrat 2, Nr. 18 [falsch abgelegt hier in der Serie der Staatskonferenz-Protokolle; gehört eigentlich zu den Staatsrat-Protokollen in Staatsrat 380] 5 Seiten.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; Krenner sen., Zentner, Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenck, Utzschneider, Löwenthal, Fuchsius, Stengel, Stichaner, Branca.

Rechtsstellung der beim kurfürstlichen Hofrat in München zugelassenen Advokaten308.

Der bisherige Advokat Johann Georg Obermayr hatte wegen seiner Entlassung aus dieser Stellung Klage vor dem Revisorium und Hofrat eingebracht und eine Entschädigungszahlung von 1.500 fl. jährlich verlangt. Justizreferendär Stichaner liefert in seinem Vortrag eine Darlegung des prozessualen Hergangs und konstatiert, Advokaten seien nicht als Staatsdiener anzusehen und hätten deswegen kein Recht auf Entschädigung oder Alimentierung bei Ausscheiden aus ihrer Funktion. Die Voten der anderen Referendäre sind generell zustimmend. Zusätzlich wird geltend gemacht (Krenner sen.), daß es sich um eine reine Rechtssache handle, in die politisch nicht eingegriffen werden dürfe. Montgelas setzt demgegenüber seinen Standpunkt durch, daß es allein Sache der »obersten Staats-Gewalt« und nicht der Judikative sei, über die Zugehörigkeit zum Kreis der »Staatsdiener« zu entscheiden. Bei den Advokaten an den kurfürstlichen Gerichtshöfen sei dies aber nicht der Fall. Die Entschädigungsklage des Advokaten Obermayr sei somit dem Grunde nach unberechtigt; er solle aber weitere Rechtsansprüche an den Fiskus auf dem Klageweg ungehindert vorbringen können.

Anmerkungen

308
Im HStK 1800, S. 100, aufgeführt unter der Bezeichnung »Hofgerichts-Advokaten«.