BayHStA Staatsrat 2, Nr. 22 6 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Probleme des Salzhandels Richtung Schwaben und Schweiz

[MF] Aufträge an Salinen-Oberkommissar Johann Sebastian von Claiß zum raschen Verkauf der in Schwaben lagernden bayerischen Salzvorräte in die Schweiz gegen zusätzliche Provision, damit diese nicht in die Hand der vorrückenden französischen Truppen fielen. Angesichts der Kriegslage soll kein Reichenhaller Salz mehr an die Legstätten jenseits des Lechs geführt werden.

1. Da die gegenwärtige Kriegs Verhältnüße in Schwaben einige Anordnungen zu Sicherstellung der churfürstlichen wichtigen Salzlager an der Donau, in Schwaben und am Bodensee nothwendig machen, so wurde in einem vorgelegten Gutachten und damit übereinstimmenden Rescripts Entwurfe angetragen, dem tit. Clais die Sicherung dieser Vorräthe aufzutragen und ihme durch die General-Landes Direction eröffnen zu laßen, daß 1) zu diesem Zwecke an alle reiche Salzlaagen in Schwaben bey dem Vorrücken der französischen Troupen Tafeln mit der Aufschrift Pour les citoyens suisses – Clais et Compagnie a Winterthür von den Salzbeamten und Factoren ausgehangen, 2) dem tit. Clais die vorhandene 20.000 Fäßer für den Preiß von 22 fl. 45 kr. per Faß, nach Buchhorn oder Lindau gestellet, überlaßen würden, wodurch er eine weitere Provision von 9 per centum geniesse, 3) derselbe sich aber anheischig machen müsse, diese 20.000 Fäßer Salz nur in der Schweiz jenseits des Rheins zu verkaufen und 4) das abgeführte Quantum gleich baar zur allhiesigen Haupt Casse bezahlen zu laßen. Wo übrigens auch die Verfügung zu treffen wäre, daß bey der gegenwärtigen Laage der Umständen über den Lech weiter kein Salz mehr verführet, sondern Schwaben von den Legstädten Füßen, Schongau, Landsberg und Friedberg versehen werde.

Diese Anträge erhielten die höchste Genehmigung.

[MA] 2. Genehmigung des Protokolls des Staatsrats vom 28. April 1800 über die Zustände im Schuhmacherhandwerk in München.

3. Verbesserung der Arbeitsabläufe im Ministerium

Vorschläge zur Beschleunigung des Geschäftsgangs in vier Ministerialdepartements: Führung eines Verzeichnisses ausstehender Gutachten der Referendäre, das dem Minister regelmäßig zur Kenntnis gebracht wird; Festsetzung von Terminen für die Erarbeitung von Berichten und Reskriptskonzepten, zu überwachen durch ein eigenes, bei der Registratur geführtes Journal; Sanktionen in Form von Geldstrafen bei Fristüberschreitungen. Diese Vorschläge werden bei den anderen Ministerialdepartements zu Kenntnisnahme und Rückäußerung in Umlauf gesetzt314.

3. Zu Entfernung der Ursachen, welche unter der vorigen Regierung den Geschäfftsgang bey der höchsten Stelle immer behinderet haben, wurde angetragen, aus dem Haupt Tagbuch eines jeden Departements alle 6 Wochen eine Liste der rückständigen Arbeiten eines jeden Referendärs fertigen und dem Chef des Departements vorlegen zu laßen, welcher nach Erwegung der Entschuldigungs Gründe und nach Beschaffenheit der Umständen denenselben einen angemeßenen Termin festzusezen habe, bey allen Rescripten, welche Berichts Erstattung erheischen, ad marginem des Concepts eine Zeitfrist zu bestimmen, die auch von der Registratur in einem zu führenden Excitations Journal bemerket werden müste und nach deren Verlauf ein Excitatorial Rescript mit nochmahliger Festsezung eines unerstrecklichen Termins zu erlaßen, wenn dieses aber auch ohne Würckung bleibet mit Erhohlung einer Strafe von 10 Reichsthaler oder auch mit schärferer Ahndung gegen die säümige Stelle zu verfahren und dadurch einen rascheren Gang in die Geschäffte selbst zu bringen.

Dieser zur Geschäffts Beförderung gemachte Vorschlag solle durch Communicate denen übrigen Ministerial Departements mitgetheilet und derselben Meynungen und Bemerkungen hierüber erhohlet werden.

4. Ansprüche auf die Grafschaft Ismaning

Prüfung der bayerischen Ansprüche auf die freisingische Grafschaft Ismaning durch die General-Landesdirektion.

4. In einem Gutachten wurde das wahrscheinliche Recht der durchleuchtigsten Rudolphinischen Linie zur Rucklößung der dermahlig freysingischen Graffschafft Ißmaning auseinander gesezet und angetragen, diesen Gegenstand durch die churfürstliche General Landes Direction reiflich prüfen, dieselbe aber auch aufmerksam machen zu laßen, daß sie sich einer ohnbedingten Anerkentnüß der Gränz Verträge mit dem Hochstiffte Freyßingen enthalte.

Nach Antrag genehmiget.

5. Ergänzung zur pfälzischen Religionsdeklaration

[MGeistl] 5. Ergänzung zur Religionsdeklaration für die Kurpfalz vom 9. Mai 1799: Festlegung der offiziellen Erklärung über Bekenntniszugehörigkeit auf das 18. Lebensjahr.

5. Durch einen vorgelegten Rescripts Entwurf wurde das in der neuesten Religions {3v} Declaration der Rheinpfalz wegen Änderung des Glaubensbekentnüßes festgesezte Discretions Jahr auf das 18. Jahr bestimmet und die churpfälzische Regierung so wie der reformirte Kirchen Rath und das lutherische Consistorium hievon zu ihrer Nachachtung unterrichtet.

Genehmiget.

6. Bestätigung der neu zu berufenden reformierten Pfarrer in Weinheim und Hammelbach, Albert Hosé bzw. Theodor Gottier.

7. Verleihung der Pfarrstelle zu Leimersheim an den Pfarrer Bolz von Haina.

8. Vormerkung des ehemaligen lutherischen Feldpredigers Friedrich Blumröder für eine Pfarrstelle in der Pfalz oder in Sulzbach.

[MJ] 9. Übernahme von 100 Exemplaren einer von einem badischen Beamten zusammengestellten »Diebesliste«.

10. Die Pflegerstelle zu Lauingen solle nach dem Tod von Alexander Tänzel, Freiherr v. Tratzberg, vorerst nicht wiederbesetzt, sondern vom Stadtvogt [Joseph Kreutter] gegen 25 fl. extra jährlich mitverwaltet werden. Der Rest der Pflegersbesoldung sei einzuziehen.

11. Vorerst keine Ausstellung einer Bescheinigung für die Fürsten von Brezenheim und Isenburg über erfolgte Mutung ihrer Lehen in den Herzogtümern Jülich und Berg.

12. Den Registratoren im Geheimen Expeditionsamt Franz Lampel und Alois Reisenegger wird (statt der erbetenen Erhöhung des Gehalts auf 1.200 fl. wie für den Kriegsregistrator Johann Jakob Lotter) eine Gratifikation von je 150 fl. gewährt.

Anmerkungen

314
Spätere Akten dazu finden sich in: BayHStA MA 7926/2.