BayHStA Staatsrat 3, Nr. 8 7 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt das Protokoll der Sitzung des Staatsrats vom 1. Juli 1801 vor und holt die Genehmigung durch den Kurfürsten ein369.

2. Das General-Landeskommissariat der Kurpfalz wird damit beauftragt, Ruhe und Ordnung in der Gemeinde Weingarten [Krs. Germersheim] wiederherzustellen.

3. Bericht über den Finanzstand bei der »Catholischen Section« der Verwaltung der Geistlichen Güter der Pfalz in Heidelberg, und die anstehenden Änderungen in der Besoldung des Personals und bei den sonstigen Ausgaben im Zuge der Neuorganisation dieser Abteilung370.

4. Beendigung der Arbeiten zur Aufteilung der bislang in der Geistlichen Güter-Verwaltung in Heidelberg gemeinschaftlich administrierten pfälzischen Kirchengüter. Dem Vorsitzenden der Kommission, Ferdinand Freiherr von Lamezan, Vizekanzler der Regierung zu Mannheim und 2. Vizepräsident des General-Landes-Kommissariats, wird die besondere Zufriedenheit des Landesherrn ausgedrückt, ebenso den als Deputierten mitwirkenden Administrationsräten Benedikt von Mieg und Friedrich Otto; auf sie sei »bey Organisirung der Corporum für die Verwaltung der Geistlichen Güther« besonderer Bedacht zu nehmen371. Lamezan erhält die Erlaubnis, Gratifikationen von insgesamt 500 fl. unter dem Kanzleipersonal seiner Kommission zu verteilen. Einige Streitfälle zwischen Reformierten und Katholiken wie die Rechte am Karmelitenkloster in Weinheim seien noch zu klären, ebenso Forderungen der Universität Heidelberg an die vormalige Güteradministration. Diese und andere Angelegenheiten habe die Kommission bis auf weiteres zu administrieren372.

5. Klöster in der Kurpfalz

Die Kommission in Geistlichen Angelegenheiten wird mit einem Gutachten über das künftige Vorgehen des Staats gegen die Klöster in der Pfalz beauftragt. Einzelmaßnahmen wie die beantragte Auflösung des Dominikanerklosters in Heidelberg sollten deswegen vorerst unterlassen werden.

{3r} 5. Auf den Bericht des rheinpfälzischen außerordentlichen Commissärs wegen Auflößung der Dominicaner zu Heydelberg wurde in einem Antrage sich dahin geäüßeret, die hierin enthaltene Vorschläge noch beruhen zu laßen, bis das heute der Special Commission in Geistlichen Angelegenheiten aufgegebene Hauptgutachten über die rheinpfälzische Klöster erstattet seye, indeme man dann nicht nöthig haben würde, seine Zuflucht zum päbstlichen Stuhle zu nehmen, sondern die Verfügungen über sämtliche Klöster theils ohne Einmischung der geistlichen Gewalt, theils durch Benehmen mit dem Herrn Erzbischoffen von Mainz würde ausführen können.

Genehmiget.

6. Auflösung des Fouragemagazins in Mannheim.

7. Beratung über die geforderte Rückzahlung eines von Heu & C.ie 1779 begebenen und nun aufgekündigten Darlehens an Kurfürst Karl Theodor von 165.000 fl. Zunächst solle die Allodial- und Fideikommiß-Kommission klären, aus welchem Fonds das Kapital zurückgezahlt werden könne.

8. Es ergeben sich Streitigkeiten mit dem co-kreisausschreibenden Stand des bayerischen Reichskreises, dem Erzstift Salzburg, über Modalitäten und Vorrechte bei der Präsentation eines neuen Assessors am Reichskammergericht. Kurbayern werde weder seinen bisherigen Rechtsstandpunkt aufgeben noch einen raschen Vergleich mit dem Erzstift in dieser Sache anstreben.

9. Kirchliche Angelegenheiten der Kurpfalz

An die Kommission in Geistlichen Angelegenheiten geht Anweisung zur Vorlage eines Generalplans für die Einrichtung des Gottesdienstes, der Schulen und der milden Stiftungen der katholischen Bevölkerung der Rheinpfalz. Bezüglich des Gnadenbildes von Oggersheim wird entschieden, es vorerst noch nicht wieder zur öffentlichen Verehrung aufzustellen.

{4r} 9. Rücksichtlich des Oggersheimer Marianischen Gnadenbildes wurde ein Rescripts Entwurf an die unmittelbahre Special Commission in Geistlichen Angelegenheiten vorgeleget, durch welches nach derselben Antrag verordnet wird. daß dieses Bild noch zur Zeit in keiner Kirche zu einer öffentlichen Verehrung aufgestellet, sondern wie zeithero in stiller Bewahrung behalten werden solle. In Bezug auf die dießeits angelegte Stiftungs Capitalien der Oggersheimer Kapelle und ihrer Paramenten wurde darin geäüßeret, daß es bedencklich scheine, vor gänzlicher Berichtigung des Reichsfriedens hierüber eine entscheidende Verfügung zu erlaßen, so geneigt Seine Churfürstliche Durchleucht auch seyen, dereinst gewiße Fonds zu Errichtung eines Domus emeritorum zu bewilligen. Höchstsie erwarteten jedoch von der Commission künftig keine partielle Vorschläge über dergleichen Einrichtungen, sondern nach dem ihr ertheilten Auftrage über das Ganze, die künftige Bestellung des Gottesdienstes, der Schulen und sonstig milden Stiftungen der Catholischen in der Rheinpfalz nach Verhältnüß der dafür vorhandenen Fonds die Haupt-Resultate ihrer Arbeiten und zweckmäßige Vorschläge.

Dieser Rescripts-Entwurf erhielt die höchste Genehmigung.

10. Modalitäten der (bereits 1780 verfügten) Überlassung der Nutzung staatlicher Forste an die Stadt Schönau in der Pfalz [Rhein-Neckar-Krs.] angesichts der Notlage, in die die Einwohner unverschuldet nach der Eröffnung neuer Tuchfabriken in Frankenthal geraten waren.

11. Vergabe einer Pension an die Witwe des verstorbenen Anton Klein, Boten beim kurpfälzischen Hofgericht, und ihre Kinder.

12. Einführung der unentgeltlichen Abgabe bestimmter Arzneien aus den Hofapotheken in Mannheim und Schwetzingen.

13. Verpachtung einer Jagd im Pfälzischen an den Prinzen Ludwig von Baden.

[MGeistl] 14. Der Geistliche Rat wird mit der Abstellung von Mißständen im Benediktinerinnen-Kloster Frauenchiemsee beauftragt und soll in dieser Sache Einvernehmen mit dem Erzbischof von Salzburg hinsichtlich der dabei betroffenen Spiritualienrechte herstellen.

Anmerkungen

369
Dieses Protokoll fehlt in der chronologischen Reihe des Jahres 1801 in BayHStA StR 381. Nach einem Vermerk auf dem Umschlag dieses Archivales war es, wohl noch zur Zeit Montgelas’, an den Registrator Lampel abgegeben worden: »Das Protocoll vom 1. July wurde dem Herrn Oberregistrator von Lampl abgegeben.«
370
In Umsetzung der Religionsdeklaration vom 9. Mai 1799, Art. 6d, wurde diese kurpfälzische Zentralbehörde in 3 Abteilungen neu organisiert; vgl. zum neuen Stand von 1801: HStK 1802, S. 238-242, sowie den folgenden TOP 4).
371
Als weitere Kommissare hatten an diesen Arbeiten der Regierungs- und Oberappellationsgerichtsrat Sigismund von Dawans und der Administrationsrat und Fiskal Karl Ludwig Bettinger mitgewirkt; vgl. HStK 1802, S. 242.
372
Als »Gemeinschaftliche Kirchengüter-Theilungskommission zu Heidelberg« (HStK 1802, S. 242).