BayHStA Staatsrat 381, Nr. 13 14 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit kurzem Nachtrag Kobells): 17. Juli 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas gibt die Entscheidungen des Kurfürsten zu den Beschlüssen des Staatsrats vom 1. Juli in der Sitzung der Staatskonferenz vom 3. Juli 1801 bekannt373.

2. Vortrag Krenner jun.: Ablehnung einer Eingabe des Masseverwalters des vormaligen Nuntius Graf Ziucci an die Kriegsdeputation wegen Benutzung von Möbeln.

3. Vortrag Krenner jun.: Die Landschaft bietet an, sich an einer Entschädigungszahlung für die Münchner Schneider, die für die Lieferung von Umhängen für die französische Armee keine Bezahlung erhielten, in Höhe von 1.078 fl. zu beteiligen.

4. Vortrag Krenner jun.: Die Stadtkammer von München soll eine Abschlagszahlung von 1.500 fl. aus der Requisitionskasse erhalten, um die Geldansprüche der Lodenmacher und Seiler vorerst befriedigen zu können.

5. Vortrag Krenner jun.: Weitergabe des Gesuchs der Theresia Nockenreiter, ihr die Zahlung für den Kriegskostenvorschuß (Zwangsabgabe der Brauhäuser) zu erlassen, an die Kriegsdeputation.

6. Vortrag Krenner jun.: Umverteilung der auf General Freiherr von Hohenhausen374 entfallenden und nicht mehr beizutreibenden französischen Quartierskosten.

7. Vortrag Stichaner: Anweisung der Tagegelder für den Geometer Franz Huber in Höhe von 90 fl. für Juni 1801.

8. Behandlung von Kabinettsordres des Kurfürsten im Staatsrat

Aus Stichaners Vorlage von zwei Kabinettsordres des Kurfürsten geht hervor, daß Kabinettsordres des Kurfürsten im Staatsrat behandelt und dort ggf. auch sistiert werden konnten.

{3v} 8. Churfürstlicher Geheimer Justiz-Referendär Herr von Stichaner legte zwei Cabinets-Ordre Seiner Churfürstlichen Durchlaucht wegen dem Lindhammerischen Arznei-Magazine und wegen Übernahm der von dem Tandler Haslinger angekauften Armatursstücken dem Staatsrathe mit dem Antrage vor, erstere beruhen zu lassen und letztere an Churfürstliche Kriegsdeputation auszuschreiben, um den Tandler Haslinger hiernach verbescheiden zu können.

Nach Antrag.

9. Unklarheiten im Geschäftsgang der Landesbehörden

Zentner berichtet über Unklarheiten bei der General-Landesdirektion, wie der Geschäftsgang bezüglich des »Kriegs-Ökonomie-Department[s]«375 zu handhaben sei. Eine Anfrage an den Kurfürsten habe in dieser Hinsicht (außer der offiziellen Mitteilung über die Existenz eines solchen Departements) keine Klarheit gebracht. Der Staatsrat trägt deswegen im Namen der GLD sowie im eigenen Namen dem Kurfürsten die Bitte vor, bei der definitiven Organisation einer neuen Militärbehörde für eine klare Bestimmung des Verhältnisses zu den Landesstellen Sorge zu tragen.

9. Herr Geheimer Rath von Zentner zeigte dem Staatsrathe an, daß die General Landesdirektion nach einem erstatteten Bericht durch die ihr wegen dem Benehmen der Landesstellen mit dem Kriegs-Ökonomie-Departement mitgetheilte Cabinets-Ordre ihre Verlegenheit nicht gehoben finde und geäussert, wie sie dadurch zwar von der Existenz eines Kriegs-Ökonomie-Departements in officielle Kenntnis gesetzet, hiedurch aber nicht belehret worden seye, wie sich die churfürstliche Collegien und übrigen Behörden in den beinahe täglich vorkommenden Fällen rücksichtlich der Correspondenzart zu verhalten haben, wenn gedachtes Ökonomie-Departement in Dienstangelegenheiten mit den Landesstellen sich unmittelbar zu benehmen höchster Orten beauftraget wird. Sie bitte deswegen um eine weitere höchste Entscheidung, indeme dieselbe für die übrigen Landesstellen zur Vorschrift nöthig seye.

Referent äuserte seine Meinung hierüber dahin, daß der Staatsrath, der durch {4r} die in diesem Bericht enthaltene Gründe von der Nothwendigkeit einer näheren Bestimmung über diese Verhältniße überzeugt seyn müsse, seine Bitte mit jener der General Landesdirektion vereinigen und an Seine Churfürstliche Durchlaucht den Antrag bringen möge, damit Höchstdieselbe gnädigst geruhen, bei definitiver Organisation der zukünftig eingeführt werdenden Militärbehörde auch diesen Gegenstand in gnädigste Erwägung zu ziehen und eine höchste Entscheidung darüber zu erlassen.

Dieser Antrag, der genehmigt wurde, solle durch den Staatsrath an Seine Churfürstliche Durchlaucht zur gnädigsten Entscheidung gebracht werden.

10. Vortrag Stichaner: Die Bezahlung von Zimmerer-Rechnungen aus Friedberg, die im Zusammenhang mit der Errichtung des dortigen Hauptquartiers der österreichischen Truppen stehen, wird vom Hofzahlamt übernommen.

11. Vortrag Branca: Auftrag an die Kriegsdeputation, das Kirchensilber auch in den protestantischen Gotteshäusern des Landrichteramts Sulzbach zu inventarisieren.

12. Vortrag Branca: Bringt dem Staatsrat den Wert des eingeschmolzenen Kirchensilbers zum 1. Juli 1801 zur Kenntnis [Zahlenangabe fehlt].

13. Kompetenzstreitigkeiten der drei obersten Regierungsorgane im Herzogtum Jülich-Berg

Zentner berichtet über Kompetenzstreitigkeiten unter den obersten Regierungsgremien in Jülich-Berg (Geheimer Rat; Geheimer Steuerrat; Hofrat) und entwickelt Grundsätze zur Differenzierung zwischen Justiz-, Polizei- und allgemeinen Regierungsangelegenheiten und zur entsprechenden Aufteilung unter den drei Gremien.

{4v} 13. In einem Vortrage, den der Churfürstliche Geheime Rath Herr von Zentner über einige zwischen dem Geheimen Rathen, dem Geheimen Steuer[rat] und dem Hofrathe zu Düßeldorf entstandene Jurisdictions Conflicte ablas, führte derselbe verschiedene Fälle an, welche bei diesen Stellen solche Streitigkeiten veranlaßt, und entwükelte, wie schwer es seye, eine genaue Gränzlinie zwischen Regierungs-, Polizei- und Justiz-Sachen zu ziehen, und wie vorzüglich die gesetzliche Einrichtungen deswegen in den alhiesigen Landen seye, dann welche Normal Verordnungen in den gülich- und bergischen Landen erlassen, und welche Verfügungen getroffen worden, um derlei Streitigkeiten zu heben.

{5r} Referent zeigte, daß es vorzüglich darauf ankomme, den Geheimen Rathen und Hofrathen zu Düßeldorf aufmerksam zu machen, damit sie bei allen vorkommenden Fällen die wesentliche Merkmahle einer Justiz-, Polizei- und Regierungs-Sache sorgfältig aufsuchen und ihnen darnach einige bestimmtere Regeln mit Rucksicht auf die von ihnen begangene Fehler und wahrgenommene Mißbegrieffe vorzuschreiben. Er führte diese Merkmahle kürzlich an, setzte die Grundsätze auseinander, wornach die gülich- und bergischen Landesstellen in Zukunft zu verfahren angewiesen werden mögten und trug an, wie diese auf die angeführte, von dem Hofrathe, dem Geheimen Rathen und dem Steuerrathen einberichtete Conflicte angewendet werden könnten.

Die von dem Referenten aufgestelte und vorgetragene Grundsätze so wie die begutachtete Anwendung auf die vorgelegte Particular Fälle wurden in dem Staatsrathe angenommen und dabei verordnet, bei seiner Zeit eintrettenden Organisation in dem Herzogthume Berg darauf Rücksicht zu nehmen, daß die in dem Wirkungskreise der Administrationsstellen einschlagende und nach der bisherigen Erfahrung strittig gewesene Gegenstände, nach dem in den hiesigen Landen schon bestehenden Beispiele, {5v} denselben als Judicial Stelle zur Entscheidung überlassen werden.

14. Vortrag Zentner: Gutachten über die Erbfolge in der oberpfälzischen Herrschaft Waldau [Krs. Neustadt an der Waldnaab] der Freiherren von Rummel376. Nächster anzuerkennender Prätendent sei Karl Anton Freiherr von Lilien, Landrichter und Kastner zu Beratzhausen.

15. Fortsetzung der Verhandlungen über eine große Staatsanleihe

Schenk berichtet über weitere Verhandlungen mit den Finanziers Josuel Westheimer und David Seligmann über die Konditionen einer hohen Staatsanleihe377. Der Staatsrat empfiehlt die Annahme der Konditionen des dritten Angebots Westheimers hinsichtlich Inhaberbindung und rät außerdem dazu, eine gegen Westheimer laufende Klage niederzuschlagen.

{7v} 15. Churfürstlicher Geheimer Finanz-Referendär Herr von Schenk legte dem Staatsrathe die weitere Unterhandlungen vor, welche wegen dem Anlehen nach dem Conferenzschluß und nach einer nachher erfolgter Churfürstlichen höchsten Äusserung mit dem Seeligmann und Westheimer gepflogen worden, dann welche Resultate seine 4 Täge lang fortgesetzte Versuche zur Folge gehabt haben. Er las hierauf eine von dem Westheimer in dem Staatsrath übersendete Vorstellung ab, zeigte, wie bedenklich die Sache werde, wie nachtheilig dieselbe auf den Staat wirken könne und machte den Antrag, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht {8r} unter Vorlegung aller dafür sprechenden Gründen anzurathen, den Westheimerischen Process gegen die von diesem gemachten Anerbieten niederzuschlagen und die Vereinbarung des Seeligmann und Westheimer zur Übernahm des Anlehens nach der Registratur, die er deswegen verfaßet, anzunehmen, und dadurch alle in der Sache schon liegende und noch daraus entstehen könnende Weiterungen abzuschneiden.

Nach gehaltener Umfrage wurde in dem Staatsrathe hierauf beschlossen, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht den unterthänigsten Vorschlag zu machen, das dritte Anerbieten des Westheimers, daß er nämlich zufrieden seyn wolle, wenn kein Name in der Obligation ausgedrückt, sondern diese blos im Allgemeinen auf die Inhaber gestellt, übrigens aber er gemeinschaftlich mit Seeligmann in den Circularien genannt, die Heimzahlungen und Zinsenzahlungen aber hier in München auf ihn, in Mannheim auf Seeligmann, in Frankfurt auf ein von ihnen gemeinschaftlich zu bestimmendes Haus oder auf zwei verschiedene dortige Häuser, wovon ein jeder das Seinige sich erwählen könnte, angewiesen würden, womit auch der junge Seeligmann einverstanden, anzunehmen, Höchstihnen aber auch zugleich {8v} die Beschleunigung des Westheimerischen Prozeßes gehorsamst zu empfehlen und Höchstsie auf die Inconvenienzen, so aus dessen Verzögerung für das churfürstliche Aerarium entstehen könnten, aufmerksam zu machen.

Kfstl. Entschließung dazu 17. Juli 1801: Dieser Antrag bleibe bis auf weiteres ausgesetzt.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

373
Dieses Protokoll fehlt in der chronologischen Reihe des Jahres 1801 in BayHStA StR 381. Nach einem Vermerk auf dem Umschlag dieses Archivales war es, wohl noch zur Zeit Montgelas’, an den Registrator Lampel abgegeben worden: »Das Protocoll vom 1. July wurde dem Herrn Oberregistrator von Lampl abgegeben.«
374
Laut HStK 1800, S. 86, gab es zwei Generäle dieses Namens in bayerischen Diensten: einen Generalleutnant Joseph von Hohenhausen und einen Generalmajor Silvius von Hohenhausen.
375
Dieses »Departement« war eine neue Abteilung des Ober-Kriegskollegiums; vgl. HStK 1800, S. 81.
376
Zur Herrschaft Waldau vgl. Bernd, Vohenstrauß, S. 122-125.
377
Zuletzt behandelt in der Staatskonferenz vom 19. Juni 1801, TOP 1).