BayHStA Staatsrat 8

21 Blätter. Unterschriften des Königs und der Minister. Protokoll: Kobell.

Anwesend:

König Max Joseph.

Staats- und Konferenzminister: Montgelas; Morawitzky; Hompesch.

Justizreferendär v. Feuerbach.

Entwurf des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches

Feuerbach trägt über das in enger Anlehnung an den CN erarbeitete Erbrecht vor. Im Mittelpunkt des Entwurfs steht das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge. Ein Unterschied der Güter, des Geschlechts, des Alters und damit auch der Erstgeburt bewirkt demnach keine Veränderung in der Erbfolge mehr. Montgelas und Hompesch sehen voraus, daß diese komplizierten Regelungen zu zahlreichen Streitigkeiten führen werden. Sie empfehlen die Beibehaltung der älteren Regelungen des CMBC. Feuerbach teilt die Einschätzung, der Entwurf sei kompliziert, doch erinnert er daran, daß die Gesetzeskommission beauftragt war, die grundlegenden Prinzipien des CN nicht zu verändern. Sollte das französische Recht nicht übernommen werden, rät er zur Rezeption des österreichischen Erbrechts. Montgelas betont, daß keineswegs Regelungen aus dem CN übernommen werden sollen, die für die Untertanen schlechter sind als die bereits bestehenden. Er empfiehlt daher, entweder die ältere bayerische oder die österreichische Erbfolgelehre zur Grundlage des Entwurfs zu machen. Hompesch folgt ihm in dieser Ansicht. Der König befiehlt die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs, der sich am österreichischen Recht orientieren soll.

{1r} 1. Der, in der auf heute allergnädigst angeordneten geheimen Staats-Konferenz mit allerhöchster Bewilligung erschienene geheime Justiz-Referendär von Feyerbach äußerte, daß er vom 3ten Buch des neuen bürgerlichen Gesezbuches für das Königreich Baiern den 1ten Titel, der von der Succeßion ab intestato, der gesezlichen {1v} Erbfolge handle, heute vorlegen werde236.

Es seie äußerst schwer, eine Skizze dieses Titels aufzustellen, da die Gegenstände so miteinander verwebt, daß nicht leicht einer ausgehoben werden könnte, ohne die andere auch anzuführen.

Da inzwischen fast alles, was in diesem Titel verhandelt werde, rein juridisch seie, und es Seine Königliche Majestät und das Ministerium, welchem dieser Titel bereits mitgetheilt worden, zu lange aufhalten könnte, das ganze Buch anzuhören, so werde er versuchen, eine Theorie der französischen gesezlichen Erbfolgs-Lehre, nach welcher die neue baierische Erbfolgs-Lehre eingerichtet worden, aufzustellen.

Die Erbfolgs-Lehre werde durch einen dreifachen Grund bestimmt, durch das Gesez, Testamente und Verträge. Das Gesetz über die Intestats Erbfolge seie auf ein praesumtives Testament gegründet, wie der Erblaßer nach aller Wahrscheinlichkeit und nach den Gefühlen, welche die Natur in das menschliche Herz geleget, testiret haben würde. {2r} Hievon handle dieser Titel vorzüglich und besonders, doch handle er auch zugleich verschiedene sehr wichtige Lehren ab, welche sich auf das Erbrecht überhaupt beziehen, nämlich im 5ten und 6ten Kapitel von der Versieglung des Nachlaßes, vom Anfalle und Abtretung der Erbschaft von der Rechtswohlthat von der Erbtheilung und von der Collation237.

Diese Kapitel enthielten aber nichts als solche Bestimmungen, welche in das Innere der Civiljurisprudenz einschlagen. Zwar habe die Gesezkommißion hierin die meisten Veränderungen und die bedeutendsten Zusäze gemacht, allein demohngeachtet werde das Wesentliche der französischen Rechts-Lehre nicht alterirt. Der Hauptgegenstand dieses Titels bleibe immer die gesezliche Erbfolgs-Ordnung selbst.

Die allgemeinsten Grundsäze, worauf sie beruhe, seien 1) daß kein Unterschied der Güter und eben so 2) kein Unterschied des Geschlechtes, des Alters, der Erstgeburt p. eine Veränderung in der {2v} Erbfolge veranlaße.

Da aber in Baiern verschiedene Institute, z.B. die Lehens- und Majorats-Succeßion eine Ausnahme dieses allgemeinen Grundsazes nothwendig machen, so habe die Gesez-Commißion, um nicht mit den deßwegen erschienenen organischen Edicten in Widerspruch zu kommen238, verschiedene hierauf Bezug habende Anordnungen in das Gesezbuch aufgenommen. Die Erbfolge selbst theile sich a) in die ordentliche Succeßion der ehelichen Blutsverwandten b) in die außerordentliche Irreguläre.

Die Ordnung der ersten seie folgende:

I. Eheliche Abkömmlinge ohne Unterschied des Grades so wie Adoptiv-Kinder.

II. Wenn keine Deszendenten vorhanden, und der Verstorbene Geschwister oder Geschwister Deszendenten hat, so erben diese, jedoch nach Unterschied der Fälle entweder allein oder in Gemeinschaft mit den Aszendenten des Verstorbenen.

III. Wenn der Verstorbene keine Deszendenten {3r} keine Geschwister noch eheliche Geschwister Deszendenten hat, so erben die Aszendenten des Verstorbenen auf folgende Weise: 1) Wenn von mütterlicher und zugleich von vaterlicher Seite Aszendenten vorhanden sind, so erben diese Aszendenten, allein die Erbschaft fällt auf beide Linien, auf jede zur Hälfte. 2) Sind Aszendenten nur von einer Linie vorhanden, so fällt die Hälfte der Erbschaft auf die Aszendenten der vorhandenen Linie, die andere Hälfte auf die entfernte Seitenverwandten von der andern Linie.

IV. Hinterläßt der Verstorbene weder Deszendenten noch Geschwister oder Geschwister Deszendenten noch Aszendenten, so erben die entfernten Seitenverwandten beider Linien. Auf jede Linie fällt die Hälfte, und in jeder Linie gehet der nächste im Grad dem Entfernteren vor.

Die Erbsfähigkeit der Seitenverwandten gehet nur bis zum 12ten Grad, wodurch dann dem Fiscus großer {3v} Vortheil zufließen könne.

Die außerordentliche irreguläre Begriffe

1) Die Succeßion der unehelich anerkannten Kinder. 2) Die Succeßion der Ehefrau und 3) jene des Staates oder Fiscus.

I Sind keine erbfähige eheliche Verwandte vorhanden, so kommen die unehelich anerkannte Kinder zur Succeßion. Sie erben das Ganze. Die uneheliche Kinder erben übrigens auch mit den andern Verwandten. 1) In Konkurrenz mit ehelichen Kindern 1/3 des Theiles den sie erhalten hätten, wenn sie ehelich geboren wären. 2) In Konkurrenz mit Aszendenten Geschwister und Geschwister Deszendenten die Hälfte. 3) In Konkurrenz mit andern Verwandten 3/4.

Da in diesen Bestimmungen eine große Ungerechtigkeit und Härte gegen die Mütter im Falle des Absterbens ihres Mannes ohne Testament und Deszendenten liege, weil das unehelich anerkannte Kind ihr das ganze Vermögen wegnehmen könnte, so habe die Gesezkommißion dieses {4r} zu mildern gesucht, da sie die Verordnung aufgenommen, daß in dem ersten Falle der Mutter die Nuznießung der Hälfte bleiben solle.

II Die Ehegatte des Verstorbenen.

III Der Fiscus.

Die königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas und Freiherr von Hompesch erinnerten in ihren Seiner Königlichen Majestät geäußerten Meinungen auf diese Skizze, die der geheime Referendär von Feyerbach über den 1ten Titel des III. Buches aufgestellt, daß sie sich dadurch in ihrer Ansicht, die sie bei Durchgehung dieses mitgetheilten Titels schon gefaßt, bestärkt fänden, daß diese Lehre der gesezlichen Erbfolge aus dem Code Napoléon, die in das baierische Gesezbuch übergetragen, äußerst verwikelt seie, und zu unzähligen den Unterthan drükenden Strittigkeiten den Anlaß geben würde.

Diese Lehre seie nach dem Urtheile mehrerer Rechtsgelehrten der am wenigsten ausgearbeitete und auf Deutschland gar nicht paßende Titel, und die bis jezt {4v} nach dem baierischen Codex bestandene239 seie dieser weit vorzuziehen. So vortrefflich das 1te Buch des Code Napoleon, welches auch wie das 2te das minder bedeutend seie, von Seiner Königlichen Majestät bereits angenommen worden, so wenig würde der gegenwärtige Titel der Nazion Nuzen bringen, und ihr bessere Geseze als die bisherigen verschaffen.

Auch seie der Übergang von der zeitherigen Lehre in diese verwikelte unverständliche zu schwer, und es seie eine Frage, ob es nicht räthlicher seie, das Alte beizubehalten, als diese neue Lehre aufzunehmen.

Das Justiz-Ministerium, dem die Beurtheilung dieser Frage näher liege, müße hierüber das zweckmäsigste angeben können.

Geheimer Referendär von Feyerbach erwiederte auf diese Aeußerungen der königlichen Minister, daß sowohl er als die Gesezkommißion bei Bearbeitung dieses Titels die Richtigkeit dieser Meinungen schon eingesehen, indeme sie das Verwirrte und Bedenkliche dieser neuen Lehre in Rüksicht der daraus {5r} entstehen müßenden häufigen Prozeßen gefühlet, allein zwei Ursachen habe die Gesezkommißion veranlaßt, von den Hauptgrundsätzen dieser Lehre nicht abzuweichen

1) weil dieselbe durch alle Titel des 3ten Buches durchgehe, und einige darauf gegründete vortreffliche Titel z.B. von den Testamenten, mit großen Schwierigkeiten ohne diese beizubehalten sein würden.

2) Weil die Gesezkommißion geglaubt, daß aus politischen Rüksichten die Haupt-Fundamente des Code Napoléon nicht abgeändert sondern nur mit einzelnen Modifikazionen auf das Königreich anwendbar gemacht, und Lüken, die darin gefunden worden, ausgefüllt werden sollen.

Sollten aber Seine Königliche Majestät dieser Ursachen ohngeachtet befehlen, daß die Gesez-Kommißion diese Erbfolgs Ordnung einer neuen Prüfung unterwerfe, und nach einer andern als der französischen Lehre bearbeiten solle, so müße er bemerken, daß er nicht die zeitherige baierische sondern die oesterreichische Erbfolgs Lehre als Grundlage {5v} hiezu in Vorschlag bringen würde, weil diese sich durch ihre Einfachheit und dadurch auszeichne, daß nach allen Erfahrungen seit den 20 Jahren, wo sie bestünde, wenig Strittigkeiten darüber entstanden240.

Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas erinnerte, daß er keine politische Rüksichten kenne, die Seine Majestät den Koenig veranlaßen könnten, Titel aus dem Code Napoléon in das neue Gesezbuch aufnehmen zu laßen, die ihren Unterthanen mehr Nachtheile als die zeitherigen Geseze bringen würden. Durch die Grundlage des Code Napoleon bessere Geseze zu erhalten, seie die Hauptursache gewesen, aus welcher die Bearbeitung eines neuen Gesezbuches befohlen worden, und was dieser Absicht widerstrebe, würde er ohnbedenklich umändern oder weglaßen, da er sich die Schwierigkeit, die nicht paßende Titel auszulaßen, und die zwekmäsige beizubehalten, nicht recht versinnlichen könnte.

Aus diesen Gründen trage er an, daß diese Erbfolge-Lehre des Code Napoléon {6r} nicht aufgenommen, sondern nach der alten baierischen oder wenn die oesterreichsche besser *nach der oesterreichschen* [nachträgliche Ergänzung über der Zeile von derselben Schreiberhand] neu bearbeitet, und die übrigen vortrefflichen Titel des 3ten Buches dieser angepaßt und beibehalten werden.

Wenn politische Umstände es nöthig machen würden, den Code Napoléon anzunehmen, so würde er müßen ganz angenommen werden, und alle Modifikazionen der Gesezkommißion, ja die Gesezkommißion selbsten würde überflüßig sein, daß dieses aber nicht der Fall seie, beweise das Beispiel selbst von Westphalen.

Mit dieser Meinung übereinstimmend äußerte sich der geheime Staats- und Konferenz-Minister Freiherr von Hompesch.

Von dem Grundsaz durchdrungen, daß den Unterthanen des Königreichs Baiern durch das neue Gesezbuch, welches nach der Grundlage des Code Napoléon zu bearbeiten befohlen, eine Wohlthat zugehe, und ihnen deutliche und bestimmte Geseze gegeben werden sollen, {6v} und nach Erwägung der Gründe, die in der geheimen Staats Konferenz von den königlichen Minister wegen der französischen Erbfolge-Lehre vorgetragen worden, haben Seine Königliche Majestät allergnädigst beschloßen, daß der Titel über die Erbfolge-Ordnung einer nochmaligen Prüfung bei der Gesezkommißion unterworfen, und mit Rüksicht auf die übrigen Haupt-Lehren im 3ten Buche des Code Napoléon ein neuer Entwurf des Titels über die Erbfolgs-Ordnung vorgelegt werden solle, wobei die Prinzipien des oesterreichischen Succeßions Edicts, welches sich durch seine Einfachheit und durch den Erfolg, daß selten Strittigkeiten darüber entstanden, auszeichnen solle, *benuzet, und das Beßere aus allen als zwekmäsig anerkannten Lehren über die Erbfolge* [Ergänzung von der Hand Kobells] zum Grunde gelegt werden könne.

Seine Königliche Majestät werden diesen neuen Entwurf in der geheimen Staats Konferenz prüfen, ihn mit dem, der nach der französischen Succeßions-Ordnung bearbeitet, vergleichen, und dann weitere allerhöchste Entschließung ertheilen241.

Patrimonialgerichtsbarkeit

Feuerbach trägt den von der Gesetzeskommission erstellten Bericht über die Organisation der künftig beizubehaltenden Patrimonialgerichtsbarkeit vor. Der König genehmigt die Anträge und weist die Gesetzeskommission an, einen neuen Ediktsentwurf vorzulegen.

{7r} 2. Der königliche geheime Staats und Konferenz-Minister Graf von Morawizky legte Seiner Königlichen Majestät und dem Ministerio den Bericht vor, welchen die Gesezkommißion nach dem Konferenz Schluße vom 8. August242 über die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, ihren Wirkungs-Kreis, und ihre Verwaltung erstattet.

Mit allerhöchster Bewilligung übergab Graf von Morawizky diesen Bericht dem geheimen Referendär von Feyerbach zum Ablesen, welcher denselben nach seinem ganzen Inhalte ablas243.

Nachdem Seine Königliche Majestät die Aeußerungen Allerhöchstihrer geheimen Staats- und Konferenz Minister über die in dem abgelesenen Berichte enthaltene Vorschläge der Gesezkommißion zu künftiger Beibehaltung der Patrimonial-Gerichte vernommen, geruheten Allerhöchstdieselbe, diese Anträge zu genehmigen, und ertheilen der Gesezkommißion den Befehl, einen hiernach eingerichteten neuen Entwurf eines organischen Edicts über die Patrimonial-Gerichtsbarkeit {7v} zu fertigen und zur allerhöchsten Bestätigung vorzulegen.

In dem Edicte sollen aber die Grenzen des Pfändungs-Rechtes nach dem baierischen Codex genau bezeichnet, und bestimmt werden, was als Mißbrauch dieses Rechtes anzusehen sei.

Eben so sollen in demselben die Begriffe der niederen Polizei deutlich bezeichnet244 und ausgedrükt werden, daß die Gerichtsherrn nicht gehalten seien, sich bei Anstellung eines der geprüften und bestätigten Subjecten an die Classification derselben zu halten245.

Nachdem diese beide Gegenstände vorgetragen waren, entfernte sich der geheime Justiz-Referendär von Feyerbach und der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas eröfnete Seiner Königlichen Majestät

Verwendung Carl Maria von Arcos im Staatsdienst

Montgelas trägt das Gesuch des Grafen Arco vor, eine Dienststellung als Präsident eines Ministerialbüros zu erlangen und in den Geheimen Rat eintreten zu dürfen. Der König folgt dem Antrag Montgelas’, Arco lediglich zum weisungsgebundenen Vorstand einer Ministerialsektion zu ernennen. Gegen die Berufung Arcos in den Geheimen Rat spricht hingegen nichts. Auch seiner Gehaltsforderung wird entsprochen.

3. daß er die Organisazion der verschiedenen Ministerial Bureaux des auswärtigen und innern Ministerii, welchen die Benennung Sectionen des Ministerii, wohin sie gehören, ertheilt werden könnte, und den Vorschlag zu Besezung {8r} des geheimen Rathes, der General-Kreis-Kommißariate, und des Lehen- Hoheits- und Polizei Bureau zur allerhöchsten Beurtheilung und Genehmigung vortragen werde.

Zuvor aber müße er sich die allerhöchste Erlaubniß erbitten, eine Vorfrage, den General-Commißaire Carl Grafen von Arco betreffend246, zur allergnädigsten Entscheidung vorlegen zu dürfen, weil diese auf einige Personal-Benennungen Einfluß habe.

Der Graf Carl von Arco hege den allerunterthänigsten Wunsch, wegen seinen Familien Verhältnißen hier eine Anstellung zu finden. Er verbinde damit die Bitte, seine Besoldung als gewesener General-Commißaire fort zu genießen, weil allen übrigen General-Commißairs diese Gnad, auch bei vermindertem Wirkungs Kreise zu theil würde, und die Stelle eines Praesidenten bei einem der Ministerial Bureau nebst dem Eintritt in den geheimen Rath zu erhalten.

Freiherr von Montgelas äußerte hierauf, daß er rüksichtlich dieses Ansuchens {8v} zwar keine Stimme habe247, aber doch erinnern müße, daß wenn Seine Königliche Majestät den Grafen von Arco hier anzustellen geruhen würden, es nie anders als Chef oder Vorstand einer Section des Ministerii und mit vollkommener Unterordnung unter den Minister und mit der Obliegenheit, sich aller ihme von demselben aufgetragen werdenden Geschäfte zu unterziehen, entweder bei der Hoheits- und Lehens- oder der Polizei-Section geschehen könne, indem die Anstellung eines Praesidenten unangenehme Folgen haben könnte.

Die Berufung in den geheimen Rath für das Dienstjahr 1808 bis 1809 dürfte vielleicht keinem Anstande unterliegen, weil Graf Arco schon geheimer Rath seie248, und die Kentniße hiezu besize. Was die Belaßung der Besoldung betreffe, so hänge dieses lediglich von der allerhöchsten Gnade Seiner Majestät des Königs ab.

Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch erinnerte hierauf, daß, da die übrigen General Commißairs auch bei vermindertem {9r} Wirkungskreise ihre vorher bezogene Besoldungen beibehielten, und da Seine Königliche Majestät bei der gegenwärtigen Organisazion den aufgestellten Grundsaz befolgt wißen wollen, daß die gegenwärtig Angestellte an den ihnen verbliebenen Gehälter nichts verlieren, und nur ein Unterschied gemacht werden solle, zwischen dem was sie als Besoldung ihres neuen Amtes genießen und was sie von bekleideten andern Dienststellen bezogen. So könnte seiner allerunterthänigsten Meinung nach dem Grafen von Arco sein Gehalt als gewesener General Commißaire belassen werden.

Damit jedoch keine Konsequenz für andere Fälle daraus gezogen werden könnte, so füge er den allerunterthänigsten Antrag bei, daß nach der Meinung des Freiherrn von Montgelas das Standgehalt des Chefs einer Section auf 3.000 fl. deßen Dienst Gehalt auf 2.000 fl. bestimmt bleiben solle. Der Mehrbezug dessen, was Graf von Arco gegenwärtig mehr genießet, ihme belassen, demselben aber dagegen weder in der Eigenschaft {9v} als geheimer Rath ein Zusaz bewilligt, und ihme, wenn er zu andern Staatsdiensten gebraucht werden sollte, dieser Mehrbezug in die Bestimmung seines Dienst- und Standgehalts eingerechnet werden sollte.

Seine Königliche Majestät haben auf diese Anfrage allergnädigst beschloßen, daß der gewesene General Commißaire in Tyrol Carl Graf von Arco für das Dienstjahr 1808 bis 1809 zum geheimen Rathe als Mitglied berufen, und derselbe als Chef der bei dem Ministerium des Innern errichtet werdenden Polizei-Section unter der Obliegenheit angestellt werden solle, daß er sich aller Geschäfte, die im von dem Minister der auswärtigen Verhältniße oder des Innern werden übertragen werden, unterziehen solle.

Das Standgehalt des Chefs der Polizei-Section solle auf 3.000 fl. und das Dienst-Gehalt auf 2.000 fl. bestimmt, und dasjenige, was Graf von Arco als gewesener General-Commißaire über diesen Dienst- und Stand-Gehalt {10r} genießet, als Mehrbezug belaßen, und ihme solcher, wenn er zu andern Dienst Geschäfften gebraucht werden sollte, in die Bestimmung seines Dienstes- und Standes Gehalt eingerechnet werden.

Personal des Geheimen Rats und der Ministerien

Auf Antrag von Montgelas ernennt der König Georg Friedrich v. Zentner zum Mitglied des Geheimen Rates und zum Vorstand der Sektion für Schulsachen beim Ministerium des Inneren. Er ernennt Johann Adam Freiherr von Aretin zum Geheimen Rat und zum Vorstand der Sektion für Lehens- und Hoheitssachen im Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten. Ferner werden die Besoldungen bestimmt.

4. Da durch diese allerhöchste Entschließung [Carl] Graf von Arco zum geheimen Rathe ernannt worden, so brachte der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas für die von ihm zu besezende Section des geheimen Rathes für das Dienstjahr 1808 bis 1809 den geheimen Rath [Georg Friedrich] von Zentner und den geheimen Referendär [Johann Adam] Freiherrn von Aretin, welche zugleich Chefs der Schulen, der Hoheits- und der Lehen-Sectionen werden könnten, in welcher Eigenschaft sie ihre gegenwärtige Besoldung von 5.000 fl. fortzubeziehen hätten, in Vorschlag, wenn nicht seine Königliche Majestät den Freiherrn von Aretin nach seinem Wunsche zum General-Kommißär in Paßau ernennen wollten.

Freiherr von Montgelas {10v} trug an, denselben für die bekleidende Stelle im geheimen Rathe eine Gratification von 2.000 fl. jährlich, so lange sie dieselbe bekleiden, auszuwerfen, ihnen aber auch die Obliegenheit aufzugeben, sich in allen von dem Minister Ihnen übertragen werdenden Geschäften gebrauchen zu laßen.

Seine Königliche Majestät haben auf diesen Antrag allergnädigst genehmiget, daß der geheime Rath von Zentner und geheime Referendär Freiherr von Aretin für das Dienstjahr 1808 bis 1809 zu Mitglieder des geheimen Rathes ernannt, und ihnen in dieser Eigenschaft so lange sie dieselbe bekleiden, eine jährliche Gratification von 2.000 fl. angewiesen werde.

Seine Königliche Majestät haben den von Zentner zum Chef der Section des Schulwesens bei dem Ministerium des Inneren249, und den Freiherrn von Aretin zum Chef der Hoheits und Lehens-Section bei dem auswärtigen Ministerial Departement250 mit Fortbezug ihrer bisherigen Besoldung von 5.000 fl. ernannt, und wollen daß sich dieselbe zu allen {11r} ihnen von dem Minister aufgetragen werdenden Geschäften gebrauchen laßen.

Organisation verschiedener Ministerialbüros

Der König genehmigt von Montgelas vorgelegte Anträge. Sie betreffen Personal, Besoldung und Geschäftskreis der Hoheits- und Lehenssektion im Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten, ferner die Korrespondenzform des Postbüros sowie die Besoldung der Fiskale und Adjunkte der Appellationsgerichte.

5. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas gieng nun zu der Organisazion des Lehens- und Hoheits-Bureau über, und äußerte, indem er dieselbe vorlegte, daß außer diesem bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten als untergeordnete Theile des Ministeriums noch folgende Bureaux sich befänden, die aber bereits organisirt seien: Das französische Bureau, das deutsche Bureau, das Post-Bureau251.

Bei dem Post Bureau dürfte vielleicht nur die Aenderung zu treffen sein, daß daßelbe nicht mehr im Namen Seiner Majestät, sondern wie die andere Bureaux als Section des Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten seine Ausschreibungen erlaße252.

Freiherr von Montgelas machte an Seine Königliche Majestät {11v} den Antrag, daß statt der Benennung Bureaux bei allen Ministerien allgemein die Benennung Section des Ministerii, z.B. Section des auswärtigen Ministerii in Post-Sachen angenommen werde und las nun das organische Edict über die Anordnung der Hoheits- und Lehens Section bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ab.

Bei der Kanzlei der Lehens- und Hoheits Section finde er zu bestimmen nöthig, daß dieselbe als ein *integrirender* [nachträglich eingefügt] Theil der *Kanzlei des* [nachträglich eingefügt] auswärtigen Ministerial-Departements angesehen und verpflichtet sein solle, in Stunden, wo dieselbe mit Lehens oder Hoheits Gegenstände nicht beschäftiget, sich zu den Departements Geschäften gebrauchen zu laßen.

Freiherr von Montgelas legte Seiner Königlichen Majestät diejenige Individuen vor, welche er zu Besezung der verschiedenen Stellen bei dieser Section in Vorschlag bringe253.

Als Chef den von Seiner {12r} Königlichen Majestät bereits ernannten Freiherrn [Johann Adam] von Aretin mit 5.000 fl. Gehalt, nämlich 3.000 fl. Stand- und 2.000 fl. Dienst Gehalt.

Als 1ten Rath den Landesdirektions Rath bei der Landesdirection in München Joseph Martin Kleber254 mit 3.000 fl.

Als 2ten Rath den bisherigen Landesdirektions Rath in Ulm Johann Theodor Roth255 mit 3.000 fl.

Als 3ten Rath den bisherigen Landesdirektions Rath in Ulm Franz Ignaz von Müllern256 mit 2.600 fl.

Als 4ten Rath den Rath und geheimen Secretaire des auswärtigen Departements Philipp von Flad257 mit 2.600 fl.

Als 5ten Rath den bisherigen Landesdirektions Rath in Bamberg Reiner Stupp258 mit 2.200 fl.

Als 6ten Rath den bisherigen Landesdirektions Rath in Bamberg Andreas Sebastian Stumpf259 mit 2.200 fl.

Als 7ten Rath und zugleich Lehen-Archivar den bisherigen Landesdirektions Rath in Amberg Joseph Fink260 mit 2.200 fl.

Als 8ten Rath den bisherigen Oberst Justiz-Rath in Ulm Joseph von Hörmann261 mit 2.200 fl.

Als expedirenden Secretaire, den bisherigen Secretair der ersten Deputation der hiesigen Landesdirection und Rechnungs-Commißaire in Lehensachen Franz Xaver von Maier mit 1.400 fl.

Als Taxator und Kaßier den Expeditor bei der hiesigen Landesdirection Joseph Anton Eisenried262 mit 1.000 fl.

Als 1ten Lehen Secretaire den Secretaire und geheimen Kanzlisten im auswärtigen Departement [Karl Siegmund] von Steinsdorf263 mit 1.000 fl.

Als zweiten Lehen Secretaire den bisherigen Secretaire bei der hiesigen Landesdirection Carl Reger mit 1.000 fl.

Das untere Personale wurde {12v} in einer Tabelle vorgelegt264.

Für die Fiskalen, die bei den Appellazions-Gerichten angestellt werden, und deren Benennung sich noch vorbehalten wird, trug Freiherr von Montgelas als Besoldung für den Fiskalen auf 1.200 fl und für Haltung eines Schreibers und Beischaffung der Bureau Bedürfniße auf 400 fl. an. Für einen Adjunct 700 fl.

Seine Königliche Majestät haben das Allerhöchst Ihnen vorgetragene organische Edict und Personal der Hoheits- und Lehens-Section und den demselben in der vorgelegten Tabelle ausgesprochenen Dienst- und Standes-Gehalt allergnädigst bestätiget265, und genehmigen die Anträge Dero geheimen Staats- und Konferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas, wegen den Ausschreibungen des Post Bureau, wegen der Benennung Section statt Bureau, wegen der Kanzlei der Hoheits und Lehen Section, und wegen {13r} der Besoldung der Fiskalen und Adjuncten.

Einrichtung einer Polizeisektion im Innenministerium

Der König genehmigt das von Montgelas mit geringfügigen Änderungsanträgen präsentierte Organische Edikt über die Bildung einer Polizeisektion im Innenministerium.

6. Der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas las das organische Edict über die Anordnung einer Section in Polizei Sachen ab266, welches die Polizei im Allgemeinen, das Straßen- und Waßerbauwesen in so weit es nicht tegnisch [!] ist und nach den näher darüber erlaßen werdenden Bestimmungen, die staatswirthschaftliche Gegenstände, welche zu dem Ministerium des Innern reßortiren und die medizinische Polizei in sich begreift, und erinnerte, indem er daßelbe zur allerhöchsten Genehmigung vorlegte, daß hier die Benennung Section statt Bureau ebenfalls angenommen, und rüksichtlich der Kanzlei die nämliche Bestimmung, wie bei der Hoheits- und Lehens-Section ausgesprochen werden könnte267, nur daß sie einen integrirenden Theil *der Kanzlei* [über der Zeile eingefügt] des Ministerii des Innern ausmache.

In dem § 1 könnte, wenn Seine Königliche Majestät es genehmigten, dem Worte {13v} Chef beigefügt werden – als Vorstand268.

Der § 9 wegen dem Rang solle weggelaßen werden269. Für die übrigen Gegenstände, die Sectionen des Ministerii des Innern bilden werden, als für den öffentlichen Unterricht und Erziehung, für die kirchliche Gegenstände, würden besondere Instructionen bearbeitet, und für das gesammte Rechnungswesen des Innern bestehe schon ein eigenes Central-Rechnungs-Kommißariat, dessen Umänderung in eine Stelle Seiner Majestät seiner Zeit werde vorgelegt werden.

Die Personal-Benennungen der Polizei-Section würden nächstens vorgetragen werden270.

Seine Königliche Majestät haben das Allerhöchst Ihnen vorgetragene Edict wegen Organisazion der Polizei Section271 so wie die Anträge des geheimen Staats- und Konferenz Ministers Freiherrn von Montgelas wegen der Benennung Section[,] wegen der Kanzlei[,] wegen dem Beisaze im § 1 und {14r} wegen Weglaßung des § 9 allergnädigst genehmiget, und erwarten den Vorschlag zu Besezung des übrigen Personals dieser Section, da der Vorstand desselben in der Person des Grafen Carl von Arco bereits ernannt ist272.

Organisation des Innenministeriums

Montgelas diskutiert einige im Zusammenhang der Bildung der Polizeisektion entstandene Organisations- und Personalfragen.

7. Der königliche geheime Staats und Konferenz-Minister Freiherr von Montgelas führte noch verschiedene Anfragen an, die ihm bei Bearbeitung dieser Gegenstände vorgelegt worden, und stellte die Ansichten auf die er bei denselben gekommen.

1tens Ob es nicht beßer sei, das Bureau anstatt Polizei-Bureau: Regierungs Bureau und die Räthe sodann Oberregierungs-Räthe zu nennen.

Ad 1. Regierung bringe den Gedanken eines Collegii mit sich, dieses wäre wahre Anomalie und ganz dem Begriffe der Verwaltungs Systeme, welche man einführen wolle, entgegen. Man würde bald eine geheime Regierung, eine Oberkammer und Landes Stellen entstehen sehen.

2tens Ob es nicht nothwendig {14v} seie, an statt 2 oder 3 Räthen deren vier zu benennen.

Ad 2. Bei der großen Menge Mittelstellen würden zwei die Arbeit verrichten können. Es seie sehr gut, wenn die in der Haupt-Stadt Angestellten sehr beschäftigt wären.

3) Wenn die Zahl beschränkt würde, ob nicht für die Statistik ein eigenes Individuum aufgestellt werden sollte, welches sich blos mit Sammlung und Zusammenstellung aller statistischen Notizen zu beschäftigen hätte, und bereit sein müßte, für jede Geschäfts Branche immer die nöthigen Data zu liefern. Hiezu dürfte der ehemalige Oberpostmeister von Imhof oder der hiesige Professor Keyser273 vorzüglich fähig sein.

Ad 3. Die Statistik müße mit dem Bureau topographique vereiniget werden, darüber stehe er mit dem Herrn Finanz Minister in Korrespondenz. Imhof seie weder ein Baier noch ein königlicher Pensionaire. Diese neue Anstellung würde mit Recht die quieszirten {15r} wirkliche Räthe sowohl als die noch nicht angestellten Akzeßisten schmerzen.

4tens Ob nicht die Obermedizinal Räthe unter dem Titel Ober Regierungs Räthe vollkommen eingereihet werden könnten.

Ad 4 Verbescheide sich durch die Aeußerung ad 1.

5) Noch seie unterthänigst zu bemerken, daß Herr [Ignaz Joseph] von Obernberg274 besser zum Central-Polizeirathe als zum Kanzlei-Direktor sich eigne, und daß [Felix Joseph] Freiherr von Lipowsky als Referent in Bürger-Militär-Sachen Gensdarmerie und dergleichen am besten auf seiner Stelle stehen dürfte.

Ad 5) Obernberg habe keine Aktivität, und würde nirgends an dem ganz rechten Orte stehen. Es bliebe also nichts übrig, als ihn nach seinem Dienst-Alter anzustellen oder zu quiesziren. Die Sparsamkeit erlaube das Lezte nicht. Mit Lipowsky müße gewartet werden, bis die Gensdarmerie organisirt seie. Einsweilen möge er bei dem Kreis fortarbeiten, und in {15v} Bürger Militär-Sachen dort referiren, man habe sich ohnehin in dieser Sache überall immer nach München gerichtet275.

Seine Königliche Majestät genehmigten diese Ansichten des königlichen geheimen Staats- und Konferenz Ministers Freiherrn von Montgelas.

Personal der Generalkreiskommissariate

Der König genehmigt die von Montgelas vorgelegte Liste der Beamten der Generalkreiskommissariate.

8. Zu Besezung der General Kreis-Commißariate, die nach der Territorial Eintheilung des Königreichs gebildet, und für welche die Instruction276 bereits vorgetragen und von Seiner Königlichen Majestät genehmiget worden, brachte der königliche geheime Staats- und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas folgende Individuen in Vorschlag277.

Für den Mainkreis Bamberg

General Commissaire Stephan Freiherr von Stengel278 mit 6.000 fl.

Vicepräsident in Bamberg

Kanzlei-Director Joseph du Terrail Bayard279 2.600 fl.

Kreis Räthe

1ter Georg Franz Werner280 2.000 fl. [Bisherige Anstellung281:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Bamberg.

2ter Johann Lorenz Peter Ziegler282 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Bamberg.

3ter Andreas Joseph Neuwirth283 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Acceßist in München.

{16r} Pegniz-Kreis Nürnberg

General Commißaire Friedrich Graf von Thürheim284 mit 7.000 fl. [Bisherige Anstellung:] General-Commißaire in Franken.

Kanzlei-Director Heinrich Freiherr von Hettersdorf285 3.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Salzburg-eichstädtischer geheimer Rath.

Kreis Räthe

1ter Johann Jakob Cella286 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreis Director in Schwabach.

2ter Friedrich Freiherr von Lochner287 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Bamberg.

3ter Gottfried Albrecht Freudel288 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Kammer Aßeßor in Ansbach.

Nab-Kreis Amberg

General-Commißaire Sigmund Graf von Kreith289 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] General Commißaire in Amberg.

Kanzlei-Director Philipp von Schmitt290 2.200 fl. [Bisherige Anstellung:] Director der L[andes] D[irection] in Amberg.

Kreis-Räthe

1ter Joseph Christoph Freiherr von Frank291 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Amberg.

2ter Joseph Heinrich von Thoma292 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Amberg.

3ter Philipp von Scheffer293 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Amberg.

4ter Joseph von Destouches294 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Amberg.

Rezat-Kreis Ansbach

General-Commißaire Maximilian Freiherr von Lerchenfeld295 6.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Director der Landesdirection in Ulm.

Kanzlei-Director Karl Heinrich Lang296 2.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Kammer Director in Ansbach.

{16v} Kreis Räthe

1ter Friedrich Daniel Ludwig Lüdcke297 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreis Director in Gunzenhausen.

2ter Heinrich Christian Büttner298 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] Kammer Aßeßor in Ansbach

3ter Daniel August Bezold299 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Acceßist in Bamberg

Altmühl-Kreis Eichstädt

General Commißaire Maximilian Graf von Thurn und Taxis300 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] General Commißaire in Neuburg.

Kanzlei-Director Johann Nepomuk von Sicherer301 2.200 fl. [Bisherige Anstellung:] Director bei der L[andes] Direction in Bamberg.

Kreis-Räthe

1ter Joseph Steidel302 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Neuburg.

2ter Honorat Freiherr von Ow303 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Neuburg.

Bei dem Altmühl-Kreis bemerkte Freiherr von Montgelas, daß der Kammer- und Regierungs Referendär in Ansbach Ludwig Christian Carl Joseph von Seefried zum 3ten Kreis-Rathe bestimmt gewesen, daß aber, da derselbe von dem Finanz Ministerio angestellt werde, ein Anderer an dessen Stelle ernannt werden müßte304.

Oberdonau-Kreis Ulm

General Commißaire Carl Ernest Freiherr von Gravenreuth305 6.000 fl. [Bisherige Anstellung:] General Commißaire in Ulm.

Kanzlei Director Johann Nepomuk Raiser306 2.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Ulm.

{17r} Kreis Räthe

1ter Philipp von Frech307 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Ulm.

2ter Karl von Günther308 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] [Rat] in Neuburg.

3ter Ludwig Friedrich Fischer309 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadt-Commißaire in Ulm.

4ter Friedrich von Neumanns310 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Acceßist in Ulm.

Lechkreis Augsburg

General-Commißaire Carl August Graf von Reisach 7.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Vicepräsident der L.[andes] Direction in Neuburg.

Kanzlei-Director Johann Baptist Renz311 3.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Director der L[andes] D[ire]c[tion] in Ulm.

Kreis-Räthe

1ter Franz Xaver Freiherr von Pflummern312 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadt-Commißaire in Augsburg.

2ter Johann Joseph Kirschbaum313 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in München.

3ter Carl Alois von Geiger314 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Ulm.

4ter Carl Eugen Freiherr von Seida315 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Ulm.

Regenkreis Straubing

General-Commißaire Franz von Paula Freiherr von Frauenberg316 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Praesident der obersten Justiz Stelle in Ulm.

Kanzlei-Director Christoph von Gropper317 2.200 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[ire]c[tions] Rath in Amberg.

Kreis Räthe

1ter Friedrich Gemmingen Freiherr von Maßenbach318 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in Amberg.

2ter Joseph von Starkmann319 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in Neuburg.

{17v} Kreis-Räthe

3ter Carl Freiherr von Eyb320 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in Neuburg.

4ter Franz Xaver Billich321 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadt und Polizei Commißaire in Straubing.

Unterdonau-Kreis Paßau

General-Commißaire Joseph von Stichaner322 6.000 fl. [Bisherige Anstellung:] geheimer Referendär beim Ministerium des Innern.

Kanzleidirector Klemens Freiherr von Burgau323 2.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in Amberg324.

Kreis-Räthe

1ter Georg Stich325 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Land Commißaire in München.

2ter Franz Brandner326 1.800 fl. vormals R[e]g[ierung]s Rath in Paßau.

3ter Joseph Reber 1.600 fl. vormals Pfleger in Wegscheid.

4ter Johann Nepomuk Maier327 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] diplomatischer Eleve.

Isar-Kreis München328

General-Commißaire Joseph Maria Freiherr von Weichs329 7.000 fl. [Bisherige Anstellung:] General Commißaire in München.

Kanzlei-Director Maximilian von Dreern330 3.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Director bei der L[andes] Direction in München.

Kreis-Räthe

1ter Carl Graf von Preising331 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in München.

2ter Felix Joseph Lipowsky332 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in München.

3ter Franz von Paula von Aichberger333 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in München.

4ter Georg Friedrich August Detroge334 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath in München.

5ter Johann Georg Feßmaier335 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] L[andes] D[irections] Rath und Stadt Commißaire in München.

{18r} Salzachkreis Burghausen

General Commißaire Ferdinand Freiherr von Schleich336 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Director bei der L[andes] Direction in Ulm.

Kanzleidirector Joseph von Obernberg337 2.200 fl.

Kreis Räthe

1ter Markus Joseph von Goehl338 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Landcommißaire in München.

2ter Bernhard Rund339 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadt- und Polizei Commißaire in Burghausen.

3ter Bernhard Freiherr von Godin340 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Landesdirections Acceßist in Amberg.

Illerkreis Kempten

General-Commißaire Balthasar von Merz341 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Director bei der L[andes] Direction in Ulm.

Kanzleidirektor Abraham Kutter342 2.200 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreis Commißaire in Vorarlberg.

Kreis-Räthe

1ter Joseph Johann Friedrich Freiherr von Tautphaeus343 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Landcommißaire in Augsburg.

2ter Georg Ernst Preuß344 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] Landcommißaire in Kempten

3ter [Georg Ernst] von Kraft345 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadtcommißaire in Memmingen.

4ter Christian Jakob Wagenseil346 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Stadtcommißaire in Kempten.

Innkreis Innsbruk

General Commißaire Maximilian Graf von Lodron347 7.000 fl. vormals Praesident des Kirchen Administrazions Raths.

Kanzleidirector Arnold von Mieg348 300 fl. [Bisherige Anstellung:] Gubernialrath in Innsbruck.

Kreis-Räthe

1ter Robert Benz349 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Gubernial Rath in Innsbruck.

{18v} Kreis Räthe

2ter Johann Nepomuk von Eder350 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] vormals Eichstädtischer Hofrath.

3ter Jakob Heffels351 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] General Commißariats Secretaire in Innsbruck.

Eisack-Kreis Brixen

General-Commißair Georg Freiherr von Aretin352 5.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Straßen und Waßerbau Director in Tyrol.

Kanzleidirector Johann Baptist Theodor von Hofstetten353 2.200 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreishauptmann in Bruneken.

Kreis-Räthe

1ter Vinzenz von Gummer354 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreis Adjunct in Bozen.

2ter Ignaz von Teng355 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] Polizei Commißaire in Augsburg.

3ter Johann Graf von Sarentheim356 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreis Commißaire in Schwaz.

Etsch-Kreis Trient

General-Commißaire Johann Graf von Welsberg 6.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Praesident und Kreishauptmann in Trient.

Kanzlei-Director Franz von Riccabona357 2.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Kreishauptmann in Roveredo.

Kreis Räthe

1ter Alois von Marcabruni358 2.000 fl. [Bisherige Anstellung:] Landrichter in Roveredo.

2ter Joseph von Röggla359 1.800 fl. [Bisherige Anstellung:] Gubernial Secretaire in Innsbruck.

3ter Carl Graf von Seinsheim360 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Landesdirections Acceßist in München.

4ter Alois Freiherr von Pizzini361 1.600 fl. [Bisherige Anstellung:] Landesdirections Acceßist in München.

{19r} Wegen dem untergeordneten Personale erinnerte Freiherr von Montgelas, daß wegen dessen Anstellung den General Kommißärs aufgetragen worden, solches vorzuschlagen, weil das Ministerium die Eigenschaften dieser Individuen nicht beurtheilen und folglich auch nicht leicht eine Auswahl treffen könne.

Seine Königliche Majestät haben die Allerhöchst Ihnen vorgetragene Benennungen der General-Commißairs, Kanzlei Directoren und Kreis Räthe allergnädigst bestätiget.

Bildung einer Zentralstelle zur Kontrolle des Rechnungswesens der Kreise

Der König genehmigt einen von Hompesch vorgelegten Ediktsentwurf zur Bildung einer Steuer- und Domänensektion im Finanzministerium. Der Sektion obliegt vornehmlich die Aufsicht über das Rechnungswesen der Kreise. Gleichzeitig werden weitere Finanzverwaltungsbehörden als spezielle Sektionen des Finanzministeriums eingerichtet. Als Vorstand der Steuer- und Domänensektion wird Franz Wilhelm Freiherr von Asbeck bestellt, der gleichzeitig zum Mitglied des Geheimen Rates ernannt wird.

9. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Hompesch legte Seiner Königlichen Majestät den Entwurf eines organischen Edicts über die Anordnung einer Steuer und Domainen Section bei dem königlichen Finanz Ministerium zur allerhöchsten Beurtheilung vor, wodurch das Aufschlags- Siegel und Landbauwesen so wie die obere Aufsicht über das gesammte Rechnungs Wesen der Kreise mit dem 1ten Oktober zentralisiret, und der unmittelbaren Leitung einer eigenen mit dem Finanz Ministerio verbundenen {19v} Central Stelle anvertraut wird.

Indem Freiherr von Hompesch dieses organische Edict ablas, die Formazion, die Besoldungen, den Wirkungskreis und den Geschäftsgang dieser Central Stelle vorlegte, äußerte derselbe zugleich, daß, wenn Seine Königliche Majestät es allergnädigst genehmigten, alle bereits zentralisirten Zweige der Finanz Verwaltung, als das Oberstforstamt, unter der Benennung General Forst Administrazion, die Mautdirection mit dem Namen General-Zoll und Maut-Direction, die Salinen Administrazion mit der Benennung General Salinen Administrazion, und das oberste Berg Amt unter dem Namen General-Bergwerks-Administrazion durch das nämliche Edict künftig als Sectionen des Finanz Ministerii erklärt, und rüksichtlich der Kanzlei die nämliche Bestimmung anbefohlen werde, wie bei den Hoheits- Lehen und Polizei Sectionen.

Der § 8 wegen dem Range könnte, so wie in dem Edicte wegen der Polizei Section weggelassen werden.

Freiherr von Hompesch machte Seiner Königlichen Majestät den Vorschlag, {20r} die Stelle des Vorstandes dieser Steuer und Domainen Section dem zeitherigen Praesidenten des Oberappellazions Gerichts in Bamberg Freiherr von Asbach362, der bereits 6.000 fl. beziehe, mit 4.000 fl. Standes und 2.000 fl. Dienstgehalt zu übertragen, und denselben zugleich für das Dienstjahr 1808 bis 1809 zum Mitglied des geheimen Rathes zu ernennen, und ihme in dieser Eigenschaft so lange er sie bekleidet eine jährliche Gratification von 2.000 fl. zu bewilligen.

Die Benennung des übrigen Personals für diese Section so wie für die Finanz Directionen werde er nächstens vorzulegen die Gnade haben363.

Seine Königliche Majestät haben das Allerhöchst Ihnen vorgetragene organische Edict zu Anordnung einer Steuer und Domainen Section bei dem geheimen Finanz Ministerium allergnädigst genehmiget364, und wollen, daß die bereits zentralisirte Zweige der Finanz-Verwaltung unter den vorgeschlagenen Benennungen künftig ebenfalls Sectionen des Finanz Ministerii bilden, und der Beisaz wegen der Bestimmung der Kanzlei, so wie bei der Hoheits- und Polizei-Section {20v} dem Edicte einverleibt, dagegen aber der § 8 wegen dem Range weggelaßen werden solle.

Den Freiherrn von Asbeck haben Seine Königliche Majestät zum Vorstand dieser Section mit dem angetragenen Gehalte ernannt, und genehmigen, daß derselbe für das Dienstjahr 1808 bis 1809 zum Mitglied des geheimen Raths berufen, und ihme, so lange er diese Stelle bekleidet, eine jährliche Gratification von 2.000 fl. angewiesen werde.

Ernennung Geheimer Räte

10. Der König folgt dem Antrag des Finanzministers Hompesch, „die beiden geheime Referendär [Franz] von Krenner und [Johann Heinrich] von Schenk mit Fortbezug der von ihnen bisher bezogenen Besoldung und mit Fortsezung ihrer bisherigen Dienstleistungen als geheime Finanz Referendärs für das Dienstjahr 1808 bis 1809 zu Mitglieder des geheimen Rathes zu ernennen365, und ihnen {21r} dafür, so lange sie diese Stelle bekleiden, eine jährliche Gratification von 2.000 fl. anzuweisen, ihnen aber dabei die Obliegenheit aufzugeben, sich allen von dem Finanz Minister ihnen übertragen werdenden Geschäfte zu unterziehen“.

Personal des Ministeriums

Der König folgt dem Antrag Montgelas’, bei den Ministerialdepartements Chefs und Generalsekretäre anzustellen. Er folgt auch seinen Personalvorschlägen für das Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten.

11. Der königliche geheime Staats und Konferenz Minister Freiherr von Montgelas machte Seiner Königlichen Majestät den Antrag, bei den Ministerial Departements Chefs und General Secretairs anzustellen, deren Geschäfte dahin zu bestimmen wären, daß sie

1tens die Vorlage des täglichen Einlaufes bei dem Minister des Ministerial Departements, wo sie angestellt zu besorgen.

2) Die Aufsicht über die Kanzlei des Departements führen, und

3) diejenige Gegenstände ausarbeiten, die der Minister des Departements sich vorbehält, und ihnen übertragen wird, und alle Aufträge zu vollziehen, die sie von dem Minister erhalten.

Zum *Chef und zum* [Textergänzung über der Zeile] General Secretaire bei dem Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfte schlage er Freiherr von Montgelas vor. Als Chef bei der französischen Section den geheimen Legazions Rath Ringel366. Bei der deutschen Section als General Secretaire den bisherigen geheimen {21v} Registrator des Departements Baumüller367 und bei dem Ministerium des Innern den geheimen Secretair dieses Departement Kobell368.

Seine Königliche Majestät haben die Anstellung von *Chefs und* [Ergänzung über der Zeile] General Secretairs bei den verschiedenen Departements, ihre Geschäftsbestimmung und die Anstellung der hiezu vorgeschlagenen Individuen allergnädigst genehmiget369.

12. Auf Vorschlag Morawitzkys ernennt der König „den geheimen Secretaire [Georg] Nemmer unter Festsezung der nämlichen Obliegenheit, die für die General Secretairs des auswärtigen und innern Ministerii bestimmt worden, zum General Secretaire des Ministerial-Justiz Departements“370.

Genehmigung der Entschließungen durch den König.

Anmerkungen

236

Vgl. oben Nr. 11 (Staatskonferenz vom 18. August 1808), TOP 2. – Teildruck des vorliegenden TOPs bei Schimke, Regierungsakten, Nr. 51, S. 267-269; vgl. Weis, Montgelas Bd. 2, S. 566. Zum Erbrecht des EABG: Schubert, Französisches Recht, S. 508-511.

237

Kollation bezeichnet „im Erbrecht den Ausgleich unter den Erben unter Anrechnung der voraus empfangenen Güter“ (DRW Bd. 7, Sp. 1174 s.v. Kollatie, Kollation, Kollatz).

238

Einschlägige Normen: „Edikt über die Lehen-Verhältnisse im Königreiche Baiern“ vom 7. Juli 1808, Kap. 3 „Von der Lehenfolge“, §§ 55-61 (RegBl. 1808, Sp. 1903f.); „Edikt über den Adel im Königreiche Baiern“ vom 28. Juli 1808, §§ 47, 64-66 (ebd., Sp. 2038, Sp. 2042).

239

CMBC Tl. 3, Kap. 1-12 (S. 1-166).

240

Das josephinische Erbfolgepatent vom 11. Mai 1786 (Drucke: Handbuch Bd. 11, S. 776-791; JGS 1785/1786, Nr. 548, S. 44-50) „führte in den deutschen Erbländern eine allgemeine und gleiche Ordnung der gesetzlichen Erbfolge des frei vererblichen Vermögens ein“. Dem Patent lag ein Parentelensystem zugrunde: „sechs auf einem Stammhaupt bzw. Stammelternpaar aufgebaute Parentelen, wovon die jeweils nächste die entferntere ausschließt, sind in diesem Erbfolgesystem mit durchgreifender Repräsentation verbunden“ (Flossmann, Privatrechtsgeschichte, S. 329). Das Erbfolgepatent ging im wesentlichen in das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811 ein (ABGB, §§ 727-761 [Tl. 2, S. 162-178]).

241

Fortsetzung: Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 1.

242

Nr. 10 (Staatskonferenz vom 8. August 1808), TOP 4.

243

Der Bericht befindet sich im Akt BayHStA MInn 30124: Morawitzky (Vorstand der Gesetzgebungskommission) an König Max Joseph, München 23. August 1808, 8 Seiten (Vermerk Bl. 1r: „in der königlichen geheimen Staats Conferenz abgeleßen. München den 25. August 1808“). Zusammenfassung des Vortrags bei Demel, Staatsabsolutismus, S. 292f.

244

Den „Patrimonial-Gerichts-Herren“ stand „innerhalb ihres Bezirkes die niedere Polizei zu“, die sich „nach den Bestimmungen des organischen Edikts über die gutsherrlichen Rechte“ richtete (OE vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2253, § 25). Im einzelnen waren dies Kompetenzen im Bereich der Bevölkerungs-, Unterrichts-, Sicherheits-, Gewerbs- und Handels-, Straßen- und Wasser-, Kultur- sowie Gesundheits-Polizei (OE „über die gutsherrlichen Rechte“ vom 28. Juli 1808, RegBl. 1808, Sp. 1833-1852, hier Sp. 1835-1841, §§ 8-39).

245

OE vom 8. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2255, § 34: „[…] Doch sind die Gerichts-Herren nicht verbunden, bei ihrer [der „Gerichts-Verwalter“] Wahl die Ordnung der Klassifikation der Kandidaten zu befolgen.“ – Fortsetzung: Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 2.

246

Carl Maria Graf v. Arco (1769-1856) war von Januar 1806 bis Mitte September 1808 als Hof- bzw. Generallandeskommissär in Tirol tätig.

247

Montgelas’ Befangenheit erklärt sich damit, daß er seit 1803 mit Ernestine (1779-1820), einer Schwester Arcos, verheiratet war. Vgl. Weis, Montgelas Bd. 2, S. 13-16.

248

Die Beförderung Arcos „zum wirklichen geheimen Rath“ war im Regierungsblatt vom 9. April 1806 bekannt gemacht worden (RegBl. 1806, S. 135).

249

Vgl. Nr. 15 (Staatskonferenz vom 8. September 1808), TOP 3.

250

Vgl. den Personalschematismus: RegBl. 1808, Sp. 1973/1974.

251

Vgl. OE betr. die „Anordnung der General-Post-Direktion als Sektion des auswärtigen Ministeriums“ vom 17. September 1808, RegBl. 1808, Sp. 2261-2271.

252

Vgl. ebd., Sp. 2266-2268, Tit. III („Geschäftsgang“).

253

Vgl. RegBl. 1808, Sp. 1973-1978: „Personal der Sektion des auswärtigen geheimen Ministeriums in Lehens- und Hoheits-Sachen“.

254

Joseph Martin Kleber, Hofkammerfiskalrat, 1796 Rat in der Oberen Landesregierung, ab 1799 in der Generallandesdirektion, 1802 provisorischer Rat des Oberstlehenhofkommissariats, 1808 Rat der Lehens- und Hoheitssektion. Aufgrund Verleihung des Zivilverdienstordens 1813 Eintragung in die Ritterklasse der Adelsmatrikel. Vgl. HStK 1802, S. 76; RegBl. 1802, Sp. 329f.; RegBl. 1813, Sp. 840; Dienerbuch. Kleber veröffentlichte anonym: Laudemial-Mißbräuche in Baiern, oder Mittel, dem durch Krieg erarmten Landmann nach und nach wieder aufzuhelfen. Als Beiträge zur Maximilianischen Gesezverbesserungsanstalt, Leipzig 1801.

255

Johann Theodor Roth (1759-1841) begann seine Laufbahn nach dem Studium in Erlangen und Göttingen als Ratskonsulent und Stadtschreiber in Weißenburg. 1803 Übertritt in den bayerischen Dienst als Landesdirektionsrat. 1808 in der Lehens- und Hoheitssektion, 1817-1825 Generalfiskalatsrat und Ministerialrat im Finanzministerium, 1825 Versetzung in den Ruhestand (Schärl, Zusammensetzung, S. 175 Nr. 231). Roth verfaßte auch juristische Schriften, u.a.: Beiträge zum deutschen Staatsrecht und zur Litteratur desselben, Bd. 1-3, Nürnberg 1791/94-1798; Staatsrechtlicher Versuch über den Unterschied zwischen mächtigen und mindermächtigen deutschen Reichsständen, Nürnberg/Altdorf 1796; Materialien für das Handwerksrecht und die Handwerkspolizey, Heft 1-2, Nördlingen 1802-1805.

256

Franz Ignaz von Müllern (geb. 1755), 1803 Rat in der kurpfalzbaierischen Landesdirektion in Schwaben, 1808 Rat in der Lehens- und Hoheitssektion, 1817 Generalfiskalatsrat. Vgl. RegBl. Schwaben 1803, Sp. 9; RegBl. 1817, Sp. 462; Lang, Adelsbuch, S. 455.

257

Philipp von Flad (1778-1865) durchlief die Diplomatische Pflanzschule in München und wurde 1800 Legationssekretär in London. 1801 Eintritt in das Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten, 1808 Rat in der Lehens- und Hoheitssektion, 1817 Ministerialrat im Außenministerium. Nach temporärer Quieszenz (1830-1832) 1838 Geheimer Rat. 1848 Versetzung in den Ruhestand (Schärl, Zusammensetzung, S. 315 Nr. 586; Rudschies, Die bayerischen Gesandten, S. 48 Anm. 32).

258

Reiner Stupp(e), 1803 Rat der Landesdirektion Würzburg, wurde 1806 zum Landesdirektionsrat in Bamberg bestellt. 1808 Rat in der Lehens- und Hoheitssektion, 1817 Generalfiskalatsrat. Vgl. RegBl. 1803, Sp. 324; RegBl. 1806, S. 202; RegBl. 1817, Sp. 462.

259

Andreas Sebastian Stumpf (1772-1820), nach dem Studium der Geschichte und Diplomatik 1799 Archivar, 1804 Professur für Diplomatik in Würzburg. 1806 Rat der Landesdirektion Bamberg, 1808 Rat in der Lehens- und Hoheitssektion. 1812 Vorstand des Geheimen Staatsarchivs, 1817 2. Direktor bei der Regierung des Untermainkreises in Würzburg. Verfasser historischer Schriften. Vgl. RegBl. 1806, S. 202; ADB Bd. 36, S. 750f.; Leesch, Archivare Bd. 2, S. 604; Werkverzeichnis: Stumpf, Biographie, S. 306-309.

260

Joseph Alois (1817: von) Fink (1770-1843), 1789 Immatrikulation in Ingolstadt (Jus). Karrierestationen u.a.: 1804 Rat bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Rat in der Lehens- und Hoheitssektion, 1817 Ministerialrat im Außenministerium, 1818-1836 Vorstand des Geheimen Staatsarchivs. Fink, 1821 ao., 1829 o. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, trat seit ca. 1820 auch als Historiker hervor (Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 227 Nr. 5794; Schärl, Zusammensetzung, S. 315 Nr. 585; Leesch, Archivare Bd. 2, S. 154; Ernst, Adel, S. 595f.).

261

Joseph Hörmann von Hörbach (1778-1852; Vater: Ignaz Hörmann von Hörbach), Doktor der Rechte, 1800 Fiskalamtspraktikant, dann provisorischer Fiskalamtsadjunkt im oberösterreichischen Fiskalamt in Innsbruck. Am 2. Mai 1806, nach dem Eintritt in den bayerischen Staatsdienst, Beförderung zum ersten Fiskalamtsadjunkt. Mit Entschließung vom 30. Juni 1806 Ernennung zum Justizrat bei der Obersten Justizstelle von Schwaben in Ulm. 1808 Rat bei der Lehens- und Hoheitssektion. 1817 Ministerialrat, 1823 Geheimer Rat, 1832 Präsident des Appellationsgerichts des Isarkreises, 1840 Regierungspräsident von Oberbayern und Staatsrat im ordentlichen Dienst. Hörmann verfaßte als einer der herausragenden bayerischen Publizisten während der Ära Montgelas zahlreiche Artikel und Broschüren u.a. zur Tirolpolitik, z. B. D. [d.i.: Doktor] v[on] Hörmann, Tirols Vereinigung mit dem Königreiche Baiern. Mit allen sich darauf beziehenden Actenstücken, in: Der Sammler für Geschichte und Statistik von Tirol, Bd. 1, Innsbruck 1807, S. 1-36; [Joseph von Hörmann], Tirol unter der baierischen Regierung. Mit Aktenstücken. Von einem Tiroler, Bd. 1 [mehr nicht erschienen], Aarau 1816. Vgl. RegBl. 1806, S. 308; Schärl, Zusammensetzung, S. 201 Nr. 301, S. 320 Nr. 601; Hamm, Integrationspolitik, S. 414; Piereth, Pressepolitik, Register S. 326; Stauber, Zentralstaat, S. 375; Putz, Hörmann.

262

RegBl. 1808, Sp. 1973/1974, nennt Johann Michael Hallermair, vormals Rechnungskommissär bei der GLD, in dieser Funktion.

263

Karl Siegmund von Steinsdorf (1784-1847), Studium der Rechte in Landshut, dann Praktikant am Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten, 1806 Sekretär und geheimer Kanzlist, 1808 Lehensekretär, 1816 geheimer Registrator, 1825 wirklicher Rat, 1829 erster Registrator, 1835 geheimer Chiffreur (Schiber-Burkhardsberg/Steinsdorf/Steinsdorff, Versuch, S. 126-128).

264

Dem Subalternpersonal wurden die Registratoren, Rechnungskommissäre, Kanzlisten, Bürodiener und Boten zugerechnet (RegBl. 1808, Sp. 1975-1978).

265

OE betr. die „Anordnung einer Lehen- und Hoheits-Sektion bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten“ vom 25. August 1808, RegBl. 1808, Sp. 1939-1953; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 300, S. 829-836.

266

BayHStA MInn 65548, handschriftlicher Entwurf, 11 Bll., mit Korrekturen und Ergänzungen von der Hand Montgelas’ sowie einem Kanzleivermerk Egid Kobells, nicht datiert, Überschrift: „Organisches Edikt. Die Anordnung eines Polizei-Bureau bei dem Ministerium des Inneren betr.“ (Bl. 1r abgebildet bei Unger, Allmacht, S. 138).

267

Vgl. im vorliegenden Protokoll TOP 5.

268

Im Entwurf (BayHStA MInn 65548), § 1, lautete die Bezeichnung „Präsident“.

269

Ebd., Entwurf, § 9: „Den Rang des Präsidenten bestimmen Wir dem Range des Präsidenten des Ober-Appellations Gerichts gleich. Der General Direktor des Wasser- Bauten- und Strassenbauwesens hat gleichen Rang mit einem Direktor des Ober Appellations Gerichts. Die Centralräthe sind im Range den Ober Appellationsgerichtsräthen gleich. Eben dasselbe gilt von dem übrigen Personale nach den entsprechenden Graden.“

270

Dazu Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 5.

271

OE betr. die „Anordnung einer Polizei-Sektion bei dem Ministerium des Innern“ vom 25. August 1808, RegBl. 1808, Sp. 1953-1964; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 301, S. 836-842.

272

Zu diesem TOP 6 vgl. AK Bayerns Anfänge, S. 137-139.

273

Vermutlich Georg Heinrich Keyser (1778-1819), Studium in Leipzig und Jena, 1800 Advokat in Regensburg, 1802 reichsstädtisch-regensburgischer Vormundschaftsassessor, 1807 Professor der griechischen und lateinischen Literatur am Gymnasium in München, 1809 Lehrer der Geschichte am physiko-technischen Institut in Augsburg. Keyser publizierte insbesondere auf dem Gebiet der Jurisprudenz, der Geschichte, der Geographie und der Statistik; dazu etwa: Statistik des Königreichs Baiern. Erster Cursus. Aus den neuesten und zuverläßigsten Quellen zum Gebrauche für die königl. baierischen Schulen bearbeitet, München 1809. Biographische Daten und (jeweils unvollständige) Schriftenverzeichnisse: Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 584-586; Jöcher, Gelehrten-Lexikon, Bd. 3, Sp. CLXXXIX; Hamberger/Meusel, Das gelehrte Teutschland, Bd. 14, S. 273 s.v. Kayser (G. H.).

274

Ignaz Joseph von Obernberg (1761-1845), Studium der Rechte in Ingolstadt. 1785 Vogteirichter in Schliersee und Brauverwalter in Miesbach, 1787 wirklicher Hofrat, 1788 ao., 1803 o. Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1807 Ehrenmitglied. 1793 Nobilitierung. 1799 Rat in der Generallandesdirektion, 1808 Kanzleidirektor im Generalkommissariat des Salzachkreises (s. unten TOP 8), 1811 Mitglied in der Staatsschulden-Liquidationskommission. Obernberg verfaßte zahlreiche historische (Historische Abhandlung von den Freyheiten und Privilegien des landsäßigen Adels in der Oberpfalz, Ingolstadt 1784), staatswissenschaftliche (Kleine Schriften für Polizey und Gemeinwohl. München 1808; Ueber die baierische Landgerichts-Praxis, Augsburg 1815; zu dieser Schrift Schümann, Konstitution, S. 161), geographische und belletristische Schriften. Zur Biographie vgl. Delling, Erinnerung (mit Schriftenverzeichnis); längere Fassung: ders., Biographie.

275

Lipowsky wirkte als zweiter Kreisrat im Generalkommissariat des Isarkreises; biographische Daten siehe TOP 8.

276

„Instruktion für die General-Kreis-Kommissäre“ vom 17. Juli 1808, RegBl. 1808, Sp. 1649-1682; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 291, S. 721-740. – Zu den Generalkreiskommissariaten knapp zusammenfassend Mauerer/Stauber, Verwaltung, S. 274f.

277

Vgl. den Personalschematismus im Regierungsblatt vom 7. September 1808, Sp. 1857-1868.

278

Stephan Freiherr von Stengel (1750-1822) wirkte seit 1803 als Vizepräsident der Landesdirektion in Bamberg. 1808 Ernennung zum Generalkommissär des Mainkreises, 1810 Ruhestand. Zur Biographie vgl. Schärl, Zusammensetzung, S. 213 Nr. 334; Braun, Stengel; Stauber, Einleitung, S. 36f.

279

Joseph du Terrail Bayard (gest. 1815). 1783 Immatrikulation an der Landesuniversität Ingolstadt. 1795 Legationssekretär beim Fränkischen Kreis. Im Januar 1800, aus preußischen Diensten kommend (nach eigener Aussage hatte Bayard „[u]nter drey königlichen Ministern […] in Preußen gedient“, Schreiben vom 30. Dezember 1800, BayHStA MA 70916), Bestellung zum Referendär im Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten. 1803 Direktor der 1. Deputation der Landesdirektion Würzburg, 1808 Kanzleidirektor im Generalkreiskommissariat des Mainkreises. Vgl. Dienerbuch; HStK 1802, S. 54; RegBl. 1803, Sp. 324; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 201 Nr. 5047; Repertorium Bd. 3, S. 18; Stauber, Einleitung, S. 33. Fraglich ist die Identität mit Joseph Baiard, der 1783/84 als 16 Jahre alter Schüler das Gymnasium in München absolvierte (Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 172 Nr. 3).

280

Georg Franz Werner war vor der Übernahme in den bayerischen Dienst Hof- und Regierungsrat im Hochstift Bamberg gewesen (HStSt Bamberg 1796, S. 84).

281

Formulierung hier und im Folgenden ergänzt nach der Tabellenüberschrift in RegBl. 1808, Sp. 1857-1868.

282

Johann Lorenz Peter Ziegler war vor der Übernahme in den bayerischen Dienst Beisitzer am Kaiserlichen Landgericht Bamberg sowie hochfürstlich bambergischer wirklicher Hofrat gewesen (HStSt Bamberg 1796, S. 78).

283

Andreas Joseph Neuwirth studierte von 1799 bis 1802 die Rechte in Ingolstadt und Landshut. 1807 wurde ihm „in Rücksicht der vorgelegten günstigen Zeugnisse […] der erste Acceß bey der königlichen Landes-Direktion zu München allergnädigst bewilliget“. 1808 Kreisrat im Mainkreis. 1811 als quieszierter Kreisrat Bestellung zum provisorischen zweiten Kronfiskal im Mainkreis. Später Regierungsrat in der Regierung des Obermainkreises, Kammer der Finanzen (Namensform: Georg Neuwirth). Vgl. Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 271 Nr. 7075; RegBl. 1811, Sp. 1479; HStHB 1813, S. 79; HStHB 1819, S. 408; Zitat: RegBl. 1807, Sp. 237.

284

Friedrich Graf von Thürheim (1762 [1763?]-1832), 1773 bis 1781 an der Hohen Karlsschule in Stuttgart, Studium der Militärwissenschaften, ausgeschieden als Leutnant, anschließend Besuch der Militärakademie in München. 1784 Regierungsrat in Straubing. 1790 Rat bei der Oberlandesregierung München und Hofkammerrat. 1799 Vizepräsident der Landesdirektion des Herzogtums Neuburg. 1803 Generalkommissär in Franken. Am 20. Mai 1806 Generalkommissär des Rezatkreises, am 30. August 1808 des Pegnitzkreises, am 25. Juli 1809 erneut des Rezatkreises. Im Dienstjahr 1809/10 war Thürheim wirklicher Geheimer Rat im ao. Dienst (RegBl. 1809, S. 1649). In dieser Eigenschaft – „aus der Mitte Unsers geheimen Raths“ – wurde Thürheim mit königlichem Patent vom 12. November 1809 als ao. „Hof-Kommissär“ nach Innsbruck abgeordnet (RegBl. 1809, Sp. 1809f.). Am 21. September 1810 Generalkommissär des Mainkreises. Im Dienstjahr 1814/15 „effektives Mitglied des geheimen Rathes“ (RegBl. 1814, Sp. 1774). 1817 Staatsminister des Innern, 1826 des Königlichen Hauses und des Äußern. 1828 Leitung des Staatsrats und Quieszierung. Biographische Würdigung: Weiss, Thürheim. Zur Tätigkeit als Leiter der Hofkommission in Tirol vgl. Hamm, Integrationspolitik, S. 162, 167, 176, 218, 299, 332f., 419; Fontana, Südtiroler Unterland, S. 565, 573-575; Stauber, Zentralstaat, S. 364f., 374-382. Daten: Ernst, Adel, S. 658-660; Gebhardt, Schüler, S. 524 s.v. Graf von Thiersheim.

285

Heinrich Freiherr von Hettersdorf (1768-1817) war vor seinem Übertritt in bayerische Dienste Geheimer Rat im (Salzburg-)eichstättischen Landesdirektorium. 1808 Kanzleidirektor im Pegnitzkreis, 1810 im Innkreis. 1815 provisorischer Lokal- und Stadtkommissär in Augsburg, 1817 Vizepräsident des Kreisrates im Unterdonaukreis. Vgl. IntBl. Salzburg 1805, Sp. 51; RegBl. 1810, Sp. 1051/52; Hamm, Integrationspolitik, S. 414.

286

Johann Jakob Cella (1756-1820) ließ sich nach dem Studium der Rechte in Erlangen und Göttingen und einem Praktikum am Reichskammergericht als Advokat in Bayreuth nieder. 1781 markgräflich ansbach-bayreuthischer Amtmann, 1788-1796 fürstlich nassauischer Regierungs- und Kanzleidirektor, 1797 preußischer Kreisdirektor. 1808 Kreisrat im Pegnitzkreis, 1810 Lokalkommissariats- und Oberadministrationsrat in Nürnberg, 1817 wieder in Ansbach (ADB Bd. 4, S. 79). Cella ist der Verfasser staatswissenschaftlicher und juristischer Schriften, z. B.: Von Strafen unehelicher Schwängerungen besonders von denen dißfalls gebräuchlichen Zwangskopulationen […], 2. Aufl. Ansbach 1784; Über Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfällen, Zweibrücken/Leipzig 1787; Ueber Todesstrafen […], Gießen 1794.

287

Friedrich Freiherr Lochner von Hüttenbach (1771-1825), fürstbischöflich würzburgischer Hof- und Regierungsrat, 1805 Rat in der Landesdirektion Ansbach, 1808 Kreisrat im Pegnitzkreis, 1810 im Mainkreis. 1817 Ministerialrat im Staatsministerium des Inneren, 1818 Königlicher Kämmerer, 1819 Regierungsdirektor im Obermainkreis, 1823 im Untermainkreis. Vgl. RegBl. 1810, Sp. 1047/48; RegBl. 1823, Sp. 1525; Schärl, Zusammensetzung, S. 132f. Nr. 112; Neuer Nekrolog der Deutschen 1825, S. 1525f.; Kneschke, Adels-Lexicon Bd. 5, S. 590-592 s.v. Lochner von Hüttenbach, hier S. 590.

288

Gottfried Albrecht Freudel (1775-1851), Studium der Rechte in Tübingen und Erlangen, 1797 Eintritt in den preußischen Justizdienst, Kammerfiskal, 1806 Kammerassessor und zweiter Kammerjustitiar der Kriegs- und Domänenkammer Ansbach. 1808 Kreisrat im Pegnitzkreis, 1817 Regierungsrat im Rezatkreis, zuletzt Regierungsdirektor in Nürnberg (Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 1, S. 280f.; RegBl. 1817, Sp. 615).

289

Sigmund Joseph Graf von Kreith (1771-1819), 1791 Regierungs- und Hofkammerrat in Amberg, 1794 ebd. Vizepräsident der Hofkammer. 1799 Präsident der Landesdirektion, 1804 Generallandkommissär, 1808 Generalkommissär des Naabkreises und Geheimer Rat des ao. Dienstes, 1810 Generalkommissär des Unterdonaukreises (Schärl, Zusammensetzung, S. 203 Nr. 307; Liebler, Regierung, S. 38f.).

290

Philipp Joseph von Schmitt (1761-1827), 1783/84 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1799 Direktor der 2. Deputation bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1807 zudem Mitkurator für das Stiftungs- und Kommunalvermögen in der Oberpfalz. 1808 Kanzleidirektor im Naabkreis, 1810 im Regenkreis, zugleich Direktor der Generaladministration des Stiftungs- und Kommunalvermögens. 1819 und 1825 Mitglied der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Bayern in der Klasse der Grundbesitzer mit Gerichtsbarkeit (für den Regenkreis). Vgl. Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 205 Nr. 5179; HStK 1802, S. 183; RegBl. 1807, Sp. 595; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050, 1165/1166; HStHB 1819, S. 135; Leeb, Wahlrecht Tl. 2, S. 725.

291

Joseph Christoph Freiherr von Fran(c)k (geb. 1773), 1793/94 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1795 Rat bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kreisrat im Naabkreis. Vgl. Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 244 Nr. 6261; HStK 1802, S. 184; Kneschke, Adels-Lexicon Bd. 3, S. 313.

292

(Joseph) Heinrich (von) Thoma aus Waldsassen, als Sohn eines Jägers 1783 bis 1786 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1795 Rat in der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kreisrat im Naabkreis, 1810 Kreisrat in Kempten (Illerkreis), 1817 Regierungsrat im Regenkreis, Kammer des Inneren; in dieser Funktion noch erwähnt HStHB 1824, S. 272, aber nicht mehr in HStHB 1827. Vgl. HStK 1802, S. 184; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1817, Sp. 612; Matrikel LMU I/3/2, S. 202 Nr. 5069. – Joseph Heinrich Thoma veröffentlichte: Bemerkungen über den Entwurf des baierschen Strafgesetzbuches insbesondere von Uebertretungen, Sulzbach 1824.

293

Philipp von Scheffer (auch: Schäf[f]er; gest. 1817), Rat bei der Landesdirektion Amberg, 1808 Kreisrat im Naabkreis, 1810 im Regenkreis (RegBl. 1810, S. 1049/1050).

294

Joseph Anton von Destouches (1767-1832) studierte die Rechte in Ingolstadt. Nach kurzer Tätigkeit als Innerer Stadtrat in München ging er 1790 als Rentkammerrat nach Amberg und stieg 1799 zum Rat in der Landesdirektion der Oberpfalz auf. 1808 Kreisrat im Naabkreis, 1811 zweiter provisorischer Kronfiskal für den Regenkreis. 1820 Regierungsrat in München. 1810 korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Destouches trat insbesondere als Autor zahlreicher bayerisch-patriotischer Geschichtsdramen hervor und verfaßte staatswissenschaftliche Werke, u.a.: Ueber den Verfall der Städte und Märkte und die Mittel, ihnen wieder aufzuhelfen, Ulm 1803; Statistische Darstellung der Oberpfalz, und ihrer Hauptstadt Amberg vor und nach der Organisation von 1802 mit einem tabellarisch-statistischen Überblick des dermalen organisirten Naabkreises, Sulzbach 1809. Vgl. HStK 1802, S. 184; RegBl. 1811, Sp. 1479; HStHB 1824, S. 426; Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 233f.; ADB Bd. 5, S. 77f.; Wimmer, Geschichtsdramen, S. 103-106 u.ö.

295

Maximilian Freiherr von Lerchenfeld (1778-1843), Studium in Ingolstadt, 1801 Eintritt in die Diplomatische Pflanzschule, 1803 Rat, 1805 Direktor der staatsrechtlichen Abteilung bei der Landesdirektion in Schwaben, 1808 Generalkommissär des Rezatkreises, 1809 des Pegnitzkreises, 1810 des Innkreises. 1814 Hofkommissär für die Übernahme des Großherzogtums Würzburg, 1817-1825 und 1833-1834 Staatsminister der Finanzen, 1826-1833 und 1842-1843 Bundestagsgesandter in Frankfurt, 1835-1842 bevollmächtigter Minister in Wien (RegBl. Schwaben 1803, Sp. 9; Schärl, Zusammensetzung, S. 99f. Nr. 34; Hamm, Integrationspolitik, S. 415 u.ö.; Ernst, Adel, S. 616-618; Rudschies, Die bayerischen Gesandten, S. 17, 44-46).

296

Karl Heinrich (1808: Ritter von) Lang (1764-1835), nach dem Studium an der Universität Altdorf zunächst in Diensten Oettingen-Spielbergs bzw. Oettingen-Wallersteins. 1792-1793 Studium in Göttingen. 1795 Geheimer Archivar in preußischen Diensten in Bayreuth und auf der Plassenburg. 1797-1798 Legationssekretär der preußischen Gesandtschaft beim Rastatter Kongreß. 1798 Kriegs- und Domänenrat in Ansbach. 1806 Übertritt in bayerische Dienste, 1808 Kanzleidirektor des Rezatkreises, 1810 Leiter des Landes-, 1812 des Reichsarchivs und Leiter des Reichsheroldsamts. 1814 Mitglied der Verfassungskommission. 1815 erneut Regierungsdirektor des Rezatkreises. 1817 Ruhestand. Lang ist der Verfasser zahlreicher historischer und politischer Schriften. Autobiographie: Memoiren des Karl Heinrich Ritters von Lang. Skizzen aus meinem Leben und Wirken, meinen Reisen und meiner Zeit, Tl. 1-2, Braunschweig 1842. Vgl. NDB Bd. 13, S. 542f. (B. Sicken); Mosch, Lang; Grünsteudel, Lang; Straubel, Biographisches Handbuch Tl. 1, S. 551; Ernst, Adel, S. 614f.; zum historiographischen und biographischen Werk Cappel, Augenzeuge.

297

Friedrich Daniel Ludwig Lüdecke (so RegBl. 1808, Sp. 1859/1860), Kreisdirektor im Dienst Brandenburg-Ansbachs, 1808 Kreisrat im Rezatkreis.

298

Heinrich Christian Büttner, vormals Kammerassessor in Ansbach, 1808 Kreisrat im Rezatkreis, 1811 Übertritt in den Dienst des Königreichs Württemberg (RegBl. 1810, Sp. 1047/1048; RegBl. 1811, Sp. 1334).

299

Daniel August Gustav Bezold (1783-1870), Studium der Rechte in Würzburg, 1805 Akzessist bei der Landesdirektion Bamberg, nach 1807 bestandener Ratsakzeßprüfung 1808 Rat im Generalkommissariat des Rezatkreises, 1817 Regierungsrat. 1829 Ministerialrat im Innenministerium, 1836 im Außenministerium. 1852 Geheimrat, 1855 Versetzung in den Ruhestand. Vgl. RegBl. 1817, Sp. 615; Schärl, Zusammensetzung, S. 122 Nr. 81, S. 310 Nr. 571 (August und Gustav Daniel Bezold sind identisch); Götschmann, Innenministerium, S. 344f.

300

Maximilian Graf von Thurn und Taxis (1745-1825) wurde im November 1810 in den Geheimen Rat eingeführt; s. unten Nr. 69 (Geheimer Rat vom 7. November 1810), TOP 1.1.

301

Johann Nepomuk von Sicherer (1747-1817), seit 1774 Rat bei der Oberen Landesregierung bzw. bei der Generallandesdirektion, 1803 Direktor bei der Landesdirektion in Würzburg („in Erwägung seines durch eine lange Reihe von Dienstjahren bezeigten ausharrenden Diensteifers“, RegBl. 1803, Sp. 278), 1808 Kanzleidirektor im Generalkreiskommissariat des Altmühlkreises, dann des Unterdonaukreises (HStK 1802, S. 77; Lebensdaten: NDB Bd. 16, S. 611).

302

Joseph Steidel, vormals eichstättischer Geheimer Rat, 1806 Rat bei der Landesdirektion Neuburg, 1808 Kreisrat im Altmühlkreis (RegBl. 1806, S. 314).

303

Honorat Freiherr von Ow (1777-1852), Sohn Johann Anton von Ows, Studium der Rechte in Ingolstadt, 1798 eichstättischer Rat und Pfleger in Sandsee, 1799 kurkölnischer Kämmerer. 1803 bewarb sich Ow um die Landrichterstelle in Heideck und Hippolstein. Das Gesuch wurde auf Anordnung Max Josephs zurückgestellt, aber wohlwollend geprüft. Wenig später gelang der Eintritt in den bayerischen Dienst: 1804 wurde von Ow zunächst Polizeikommissär, dann Landesdirektionsrat in Neuburg, 1808 Kreisrat im Altmühlkreis, 1810 Ernennung zum Kreisrat im Innkreis. Da Ow keine Bereitschaft zeigte, die Stelle anzutreten, wurde er von Montgelas 1812 nicht pensioniert, aber de facto quiesziert. 1813 Reaktivierung als königlicher Kämmerer und Kreisrat im Altmühlkreis. 1817 fünfter Ministerialrat im Staatsministerium des Inneren. 1825 wurde Ow temporär quiesziert, doch wurde er nicht wieder aktiviert; im Hof- und Staatshandbuch des Jahres 1827 taucht er schon nicht mehr in seiner früheren Funktion auf. Daten: RegBl. 1810, Sp. 1051/1052; RegBl. 1812, Sp. 1334; RegBl. 1813, Sp. 126, 1454; RegBl. 1817, Sp. 613, 912; Schön, Geschichte, S. 475f.; Schärl, Zusammensetzung, S. 136 Nr. 124; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 255 Nr. 6590; Protokolle Bd. 2, Nr. 122 (Staatskonferenz vom 9. September 1803), S. 590, TOP 9; biographische Würdigung: Götschmann, Innenministerium, S. 292-295.

304

Zur weiteren Entwicklung dieser Personalsache: Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 8.

305

Biogramm unten Nr. 76 (Geheimer Rat vom 27. Dezember 1810), TOP 1.

306

Johann Nepomuk (1821: von) Raiser (1768-1853), nach juristischen und kameralistischen Studien in Freiburg im Breisgau 1792 Doktor beider Rechte. 1795 Eintritt in österreichische Dienste, zuletzt als Appellationsrat der Markgrafschaft Burgau tätig. Nach dem Übergang der Markgrafschaft an Bayern 1806 zunächst Oberster Justizrat, dann Landesdirektionsrat der Provinz Schwaben in Ulm (RegBl. 1806, S. 288, 328). 1808 Kanzleidirektor im Oberdonaukreis, zunächst in Ulm, 1810 in Eichstätt, 1817 Regierungsdirektor bei der Regierung des Oberdonaukreises in Augsburg. 1821 Eintragung in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern. 1838 Versetzung in den Ruhestand. Raiser beträtigte sich auch als Regional- und Landeshistoriker und legte zahlreiche einschlägige Schriften vor. Detailreich gezeichnetes Lebensbild mit Schriftenverzeichnis bei Baader, Dem Andenken.

307

Philipp von Frech, 1803 Rat in der kurpfalzbaierischen Landesdirektion in Schwaben, 1808 Kreisrat im Oberdonaukreis (RegBl. Schwaben 1803, Sp. 10; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050).

308

Karl Theodor Leopold von Günther, 1800 Rat bei der Landesdirektion in Neuburg, 1808 Rat im Oberdonaukreis, 1810 Eintragung in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern (HStK 1802, S. 205; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1812, Sp. 1841).

309

Ludwig Friedrich Fischer (1750-1837), zunächst in württembergischen Militärdiensten, 1776 fürstlich hohenlohe-waldenburgischer Regierungs- und Konsistorialrat, 1779 kurpfalzbayerischer Resident in Heilbronn. 1804 kürfürstlicher Landesdirektionsrat für die Provinz in Schwaben, 1808 Kreisrat im Oberdonaukreis. 1810 übernimmt Fischer „als erster württembergischer Amtsinhaber die Leitung des neu geschaffenen Oberamts Ulm“. 1811 Wechsel in das Oberamt Böblingen, 1823 Versetzung in den Ruhestand (RegBl. Schwaben 1804, Sp. 1079; Raberg, Lexikon, S. 103f., Zitat S. 103).

310

Friedrich von Neiman(n)s (1783-1850), zuvor „Rechtspraktikant“, erhielt durch Entschließung vom 4. September 1807 den „erste[n] Acceß bei der königlichen Landes-Direction in Ulm“ (RegBl. 1807, Sp. 1536). 1808 Kreisrat, 1809 Wahl zum Offizier der mobilen Legion im Oberdonaukreis. 1810-1814 Kreisrat im Innkreis, später Rat bei der Regierung des Rheinkreises bzw. der Pfalz. Vgl. RegBl. 1809, Sp. 1636; HStHB 1835, S. 301; HStHB 1840, S. 250; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 218.

311

Johann Baptist Renz, Regierungs- und Lehenrat des Fürststifts Kempten, 1803 Direktor der III. Deputation der kurpfalzbayerischen Landesdirektion in Schwaben, 1808 Kanzleidirektor im Lechkreis. Vgl. RegBl. Schwaben 1803, Sp. 10; Protokolle Bd. 2, Nr. 102 (Staatskonferenz vom 23. April 1803), S. 491, TOP 2. Renz veröffentlichte anonym: Sammlung aller noch jetzt brauchbaren die Hochfürstl. Kempt. Bürgerliche Gerichtsverfassung, und das kemptische bürgerliche Privatrecht betreffenden Verordnungen, samt einer Einleitung dazu, Stift Kempten 1793.

312

Franz Xaver Freiherr von Pflummern (1769-1851), Geheimer Rat bei der Reichsstadt Augsburg. Nach dem Übergang der Stadt an Bayern 1806 provisorischer, 1807 definitiver Stadtkommissär, 1808 Kreisrat im Lechkreis, 1810 im Oberdonaukreis. 1827 temporäre Quieszierung als Regierungsrat bei der Regierung des Oberdonaukreises, Kammer des Inneren, mit Verleihung des „Titel[s] und Rang[s] eines Regierungs-Directors“ Vgl. RegBl. 1806, S. 242; RegBl. 1807, Sp. 158; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1827, Sp. 494f. (Zitat); Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. 1, S. 85.

313

Johann Joseph Kirschbaum, 1795 Titular-Hofkammerrat, 1800 Rat der Generallandesdirektion, 1808 Kreisrat im Lechkreis, 1810 Rat im Unterdonaukreis. Kirschbaum starb 1831 im Alter von 64 Jahren als quieszierter Regierungsrat. HStK 1799, S. 207; HStK 1802, S. 76; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; Polizey-Anzeiger 1831, S. 929.

314

Carl Alois von Geiger, 1789 gelehrter Rat am kurpfälzischen Hofgericht, 1803 Rat bei der kurpfalzbaierischen Landesdirektion in Schwaben, 1808 Kreisrat im Lechkreis, 1810 im Isarkreis (HStK 1802, S. 234; RegBl. Schwaben 1803, Sp. 10; RegBl. 1810, Sp. 1051/1052).

315

Carl (üblicher Name: Franz) Eugen Freiherr von Seida und Landensberg (1772-1826), Studium der Rechte in Bonn, kurkölnischer Offizier. 1796 Stadtgerichtsassessor in Augsburg, 1799 Oberrichter, daneben andere Verwendungen. Nach dem Übergang Augsburgs an Bayern 1806 Rat im provisorischen Stadtmagistrat, 1807 Stiftungskurator und Landesdirektionsrat in Ulm für die Provinz Schwaben. 1808 Kreisrat im Lechkreis, 1817 Bestellung zum Kreisadministrationsrat im Generalkommissariat des Illerkreises, im selben Jahr Regierungsrat in der Regierung des Oberdonaukreises, Kammer des Inneren; vgl. RegBl. 1806, S. 242; RegBl. 1807, Sp. 321; RegBl. 1817, Sp. 48, 614. Biographische Angaben bei Seida, Augsburgs Geschichte Tl. 1, S. IV-VIII; danach der Eintrag in: Augsburger Stadtlexikon, S. 811. Seida war auf verschiedenen Feldern literarisch tätig (unvollständiges Schriftenverzeichnis bei Seida, S. VII); u.a. veröffentlichte er: Versuch einer theoretisch-praktischen Anleitung zum Selbststudium der empyrischen Psychologie. Nach den Grundsätzen der besten auch der neuesten praktischen Psychologen bearbeitet […], Augsburg 1800; Historisch-chronologische Darstellung des wichtigen Feldzugs in Deutschland vom Iahre 1800, Leipzig 1802; Augsburgs Geschichte von Erbauung der Stadt bis zum Tode Maximilian Josephs, ersten Königs von Bayern, 1825, Tl. 1-2, Augsburg 1826.

316

Franz von Paula Freiherr von Fraunberg (1763-1814), 1776 Edelknabe in der Münchner Pagerie, 1780/81 Besuch der Oberklasse des Münchner Gymnasiums, 1783-1785 Studium der Rechte in Ingolstadt, Illuminat. 1787 kurfürstlicher Kämmerer und Regierungsrat im Rentamt Straubing, 1789 Hofrat von der Ritterbank in München, 1794 Rat bei der Oberen Landesregierung, Rittersteuerer im Regierungsbezirk Landshut, 1799 Präsident der Regierung Straubing und Vorstand der Kirchendeputation, 1803 zunächst Säkularisationskommissar für Hochstift und Stadt Passau, dann Präsident der Obersten Justizstelle für Schwaben in Ulm, 1808 Generalkommissär des Regenkreises. 1809 auf eigenen Antrag Versetzung in die „temporäre Quieszenz unter Bezeigung der allerhöchsten Zufriedenheit mit dessen bisherigen Dienstesleistungen, und mit Belassung des Titels und der Amtskleidung der General-Kommissäre“. 1813 Lokalkommissär in Augsburg. Vgl. Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 202 Nr. 5089; HStK 1802, S. 31, 112, 137, 138; RegBl. 1803, Sp. 370; RegBl. 1809, Sp. 1868f. (Zitat); RegBl. 1813, Sp. 272; Protokolle Bd. 2, Nr. 109 (Staatskonferenz vom 3. Juni 1803), S. 528, TOP 2; Dienerbuch; Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 166 Nr. 16; Stein, Fraunberg; Krick, Stammtafeln, S. 99; Fraunberg, Erläuterungen, S. 182.

317

Franz Christoph Carl (1812: Edler) von Gropper (1760-1816), 1778/80 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1784 Rat bei der Regierung Neuburg, 1791 Rat bei der Regierung, später der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kanzleidirektor im Regenkreis, 1810 im Ilerkreis, zugleich Direktor der Generaladministration des Stiftungs- und Kommunalvermögens. Vgl. HStK 1802, S. 183; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050, 1169/1170; RegBl. 1812, Sp. 1684; Lang, Adelsbuch, S. 358; Zeitschrift für Baiern Bd. 4, S. 352-355; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 180 Nr. 4428; GHBA Bd. 6, S. 423.

318

Friedrich Franz Eberhard Gemmingen Freiherr von Massenbach (1765-1841), 1783-1785 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1787 adeliger Rat beim kurpfälzischen Hofgericht in Mannheim, 1793 kurpfalzbayerischer Kämmerer und Rat bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kreisrat im Regenkreis. 1815 Versetzung zum Generalkommissariat des Mainkreises als Kanzleidirektor, 1819 Direktor bei der Regierung des Obermainkreises, Kammer des Inneren. Vgl. HStK 1793, S. 171; HStK 1802, S. 184; HStHB 1819, S. 408; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1815, Sp. 856; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 203 Nr. 5096; Massenbach, Geschichte, S. 331, 337f.

319

Joseph von Starkmann (gest. 1835), 1778/79 Studium der Rechte in Ingolstadt, fürstbischöflich-eichstättischer Hofratsakzessist, Archivar (1784) sowie Hof- und Regierungsrat (1786), 1803 Rat bei der Landesdirektion in Neuburg, 1808 Kreisrat im Regenkreis, 1817 Regierungsrat, 1826 Regierungsdirektor. Vgl. HStK Eichstätt 1796, S. 52; RegBl. 1803, Sp. 183; RegBl. 1826, Sp. 326; Allgemeiner Anzeiger für das Königreich Bayern 1835, S. 1021; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 181 Nr. 4484; Leesch, Archivare Bd. 2, S. 586.

320

Friedrich Karl Joseph Freiherr von Eyb zu Reisensburg, Neuendettelsau und Röckenhof (1776-1851) begann seine Laufbahn im fürstbischöflich-eichstättischen Dienst: 1798 Hofkavalier, 1799 Pfleger zu Obermässing, 1804 wirklicher Regierungsrat, 1806 Landesdirektionsrat. 1806 Übertritt in den bayerischen Dienst als Rat bei der Landesdirektion Neuburg, 1808 königlicher Kämmerer und Kreisrat im Regenkreis, 1809 temporär quiesziert. 1813 Eintrag in die Freiherrenklasse der Adelsmatrikel des Königreichs Bayern. Im Juni 1817 Ernennung zum Rat bei der Regierung des Rezatkreises, Kammer des Inneren, im August erneute Versetzung in den temporären Ruhestand. Vgl. RegBl. 1806, S. 314; RegBl. 1809, Sp. 832; RegBl. 1813, Sp. 636; RegBl. 1817, Sp. 615, 833f.; Eyb, Geschlecht, S. 628-632.

321

Franz Xaver Billich, 1775 Regierungsadvokat, 1799 Landadvokat bei der Regierung Straubing. Billich wirkte zeitweise auch als Klosterrichter zu Prüfening und Syndikus der Alten Kapelle in Regensburg. Später Stadt- und Polizeikommissär in Straubing, 1808 Kreisrat im Regenkreis. HStK 1799, S. 268; HStK 1802, S. 139.

322

Joseph von Stichaner (1769-1856), Studium der Rechte in Göttingen, Praktikum am Reichskammergericht. 1791 Akzessist, 1793 Rat bei der Oberen Landesregierung, 1799 Referendär im Ministerialjustizdepartement, 1806 im Ministerium des Inneren. 1808 Generalkommissär des Unterdonaukreises, 1809 des Regenkreises, 1810 der Stadt Augsburg, 1813 des Illerkreises, 1817 des Rheinkreises, 1832 des Rezatkreises. 1817 wirklicher Staatsrat im ao., 1838 im o. Dienst. 1846 Versetzung in den Ruhestand. Vgl. Stauber, Einleitung, S. 34 mit Anm. 72; Die Kgl. Bayer. Staatsminister der Justiz, S. 1085; Schärl, Zusammensetzung, S. 214 Nr. 336.

323

Klemens Ludwig Freiherr von Burgau (1762-1827), 1777 Absolvent des Gymnasiums in München, 1781-1784 Studium der Rechte in Ingolstadt, Illuminat (Ordensname Spermerus). 1798 kurfürstlicher Kämmerer, 1793 Rat in der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kanzleidirektor im Unterdonaukreis. Vgl. HStK 1802, S. 36 u. 183; Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 155f. Nr. 8; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 192 Nr. 4782; Unterhaltungen, S. 39; Schüttler, Mitglieder, S. 31.

324

Zur weiteren Entwicklung dieser Personalsache: Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 7.

325

Johann Georg Stich, Lizentiat der Rechte, vormals Herrschaftspfleger in der Au, wurde 1802 zum Landeskommissar ernannt. 1808 Kreisrat im Unterdonaukreis (RegBl. 1802, Sp. 486).

326

Franz Karl Brand(t)ner, 1795 geheimer Sekretär, 1797 Hofrat im Hochstift Passau, 1808 Kreisrat im Unterdonaukreis, 1813 im Oberdonaukreis (KHK Passau 1802, S. 19, 35; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1813, Sp. 1139). Brandtner trat auch als anonymer Übersetzer auf: Nikolaus Spedalieri, Die Rechte des Menschen. Worinn erwiesen wird, daß die christliche Religion die sicherste Beschützerinn der zur Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft nothwendigen Mittel sey. Aus dem Italienischen übersetzt von * *, Tl. 1-6, Passau 1794-1795.

327

Johann Nepomuk Maier, geb. 1783, besuchte als Sohn eines Gastwirts zwischen 1794 und 1801 die Gymnasien in Benediktbeuern, Landshut und München. 1803 Immatrikulation in Landshut, Studium der Rechte und der Kameralwissenschaften. 1806 diplomatischer Eleve, 1808 Kreisrat im Unterdonaukreis; in dieser Funktion ist er noch im HStHB 1812, S. 150, belegt, 1813 nicht mehr. Vgl. Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 217 Nr. 33; Rudschies, Die bayerischen Gesandten, S. 75f.

328

Zu den Stellenbesetzungen im Isarkreis vgl. Nr. 15 (Staatskonferenz vom 8. September 1808), TOP 1.

329

Joseph Maria Freiherr von Weichs (1756-1819), nach Ablegung einer Proberelation 1776 Rat bei der Regierung Straubing und kurfürstlicher Kämmerer, 1780-1787 Verwendungen als (Erb-)Landrichter, Rittersteuerer Rentamts München und Hofkastner, 1787 Viztum in Straubing und wirklicher Geheimer Rat, 1793 Vizepräsident der Oberen Landesregierung. 1799 Vizepräsident, 1801 Präsident der Generallandesdirektion. 1804 Generallandeskommissär und Provinzial-Etats-Kurator, 1808 Generalkommissär des Isarkreises, ab dem Dienstjahr 1808/09 wirklicher Geheimer Rat, zunächst im ao., ab 1810/11 im o. Dienst in der Sektion der Finanzen, 1811 Mitglied, später Vorstand der Staatsschulden-Liquidationskommission, 1817 Staatsrat in der Sektion der Finanzen. Daten: Gigl, Zentralbehörden, S. 98 Nr. 96; Ernst, Adel, S. 672-674; biographische Würdigung: Tausendpfund, Weichs.

330

Maximilian von Dreern (1733-1827), Studium in Altdorf, 1754 Regierungssekretär in Amberg, 1764 Landrichter, 1770/72 Hofkammerrat. 1775 Erhebung in den Adelsstand. 1781 Rat bei der Oberen Landesregierung, 1799 Direktor der 2. Deputation der Generallandesdirektion, 1808 Kanzleidirektor des Isarkreises; im selben Jahre Pensionierung unter Belassung der Bezüge und mit Verleihung des „Karakter[s] eines wirklichen geheimen Raths“ (RegBl. 1808, Sp. 1995). Als Illuminat führte Dreern den Namen Mucius (Schüttler, Mitglieder, S. 42). Vgl. HStK 1802, S. 76; Dienerbuch.

331

Carl Graf von Preysing (1767-1827), 1785 Hofrat, 1789 Hofkammerrat, 1799 Rat der Generallandesdirektion, 1808 Kreisrat im Isarkreis, 1809 Generalkommissär des Unterdonaukreises, 1810-1817 des Salzachkreises. 1817-1825 wirklicher Staatsrat im Innenministerium, 1825 Versetzung in den Ruhestand. Abgeordneter zu den Landtagen 1819, 1822, 1825. Schärl, Zusammensetzung, S. 137 Nr. 126; Leeb, Wahlrecht Tl. 2, S. 723.

332

Felix Joseph Lipowsky (1764-1842), Studium der Rechte in Ingolstadt, 1788 Dozent an der Militärakademie, Regimentsauditor, 1797 wirklicher Justizrat, 1799 Rat der Generallandesdirektion, 1808 Kreisrat im Isarkreis. 1819-1837 Archivar der Landstände. Lipowsky, auch frequentierendes Mitglied der Historischen Klasse der Akademie der Wissenschaften, legte als Publizist und Historiker ein umfangreiches Werk vor. Vgl. HStK 1802, S. 76, 97; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 204 Nr. 5142; NDB Bd. 14, S. 646f. (L. Klemmer); Gigl, Zentralbehörden, S. 478; Leesch, Archivare Bd. 2, S. 369.

333

Franz von Paula von Aichberger (1774-1834), Absolvent des Wilhelmsgymnasiums München, 1792-1794 Studium der Rechte in Ingolstadt, 1795 Geistlicher Rat, 1802 Mitglied in der Kommission für das Klosterwesen und Rat in der Generallandesdirektion. 1808 dritter, 1810 erster Kreisrat im Isarkreis. Vgl. Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 189 Nr. 2; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 238 Nr. 6095; HStK 1802, S. 87; RegBl. 1810, Sp. 1051/1052; Bauer, Rat, S. 240; Protokolle Bd. 2, S. 343 Anm. 333.

334

Georg Friedrich August Detroge (auch: de Troge), nach dem Studium der Rechte in Heidelberg in den 1770er Jahren Advokat in Mannheim, dann kurpfälzischer Regierungs- und Hofgerichtsadvokat sowie Prokurator, 1800 Rat im Generallandeskommissariat der Kurpfalz. 1803 Rat in der Generallandesdirektion. Abweichend von der im vorliegenden TOP vorgenommenen Bestellung zum vierten Rat im Isarkreis wurde Detroge zum Kanzleidirektor ernannt (RegBl. 1808, Sp. 1863f.). Zur Neubesetzung der Kreisratsstelle: Nr. 15 (Staatskonferenz vom 8. September 1808), TOP 1. Zum Biogramm vgl. Protokolle Bd. 1, Nr. 70 (Staatsrat vom 9. Mai 1800), S. 272; Protokolle Bd. 2, Nr. 113 (Staatsrat vom 6. Juli 1803), S. 540f., TOP 1; HStK Kurpfalz 1781, S. 161, 1793, S. 173; HStK 1802, S. 228; Matrikel Heidelberg Tl. 4, S. 516f.

335

Johann Georg Feßmaier (1775-1828), 1797 Lizentiat der Rechte in Ingolstadt, dort 1799 zunächst ao. Professor für deutsche Reichsgeschichte, bayerisches Staatsrecht und europäische Staatskunde, im selben Jahr als Nachfolger Johann Nepomuk v. Krenners o. Professor (bayerisches Staats- und Fürstenrecht und fürstliches Privatrecht). 1800 Fortsetzung der Lehrtätigkeit in Landshut. 1804 Eintritt in den Verwaltungsdienst als Landesdirektionsrat in der staatsrechtlichen Deputation der Landesdirektion von Bayern sowie Stadtkommissär für die Haupt- und Residenzstadt München. 1808 Kreisrat im Isarkreis, 1815 Oberfinanzrat bei der Ministerialsektion der Steuern und Domänen. 1817 Ministerialrat im Finanzministerium, 1826 Versetzung in den Ruhestand. Feßmaier ist der Verfasser zahlreicher historischer und staatsrechtlicher Schriften. Boehm u.a., Biographisches Lexikon, S. 114-116 s.v. Feßmaier (R. Stauber).

336

Ferdinand Freiherr von Schleich (1766-1833), Studium der Rechte in Ingolstadt, 1787 Karrierebeginn, 1803 Rat beim schwäbischen Hofgericht Memmingen. 1803 Rat bei der kurpfalzbaierischen Landesdirektion in Schwaben, 1805 Direktor der Polizeisektion. 1808 Generalkommissär des Salzachkreises. 1810 Hofkommissär des Innviertels und des bayerischen Anteils am Hausruckviertel, 1810 Generalkommissär des Isarkreises, 1817 Generalkommissär und Präsident der Regierung des Isarkreises, 1819-1826 Generalkommmissär und Präsident der Regierung des Unterdonaukreises. 1826 Ruhestand. Vgl. RegBl. Schwaben 1803, Sp. 10; Schärl, Zusammensetzung, S. 212 Nr. 331; Liebler, Regierung, S. 59-63;Tausendpfund, Schleich.

337

Zu Ignaz Joseph von Obernberg vgl. Nr. 13 (Staatskonferenz vom 25. August 1808), TOP 7.

338

Markus Joseph Göhl von Pothorstein (geb. 1760), seit 1783 Regierungsrat, beigeordneter Hauptgrenzmautner, Salzbeamter, auch Schulkommissär im Rentamt Burghausen, 1799 Landeskommissär bei der Generallandesdirektion, 1802/03 zudem Säkularisationskommissar. 1808 Kreisrat im Salzachkreis, zuerst in Burghausen, 1810 in Salzburg (in dieser Funktion zuletzt nachgewiesen in HStHB 1813, S. 138). Als Mitglied der Sittlich-Ökonomischen Gesellschaft in Burghausen seit 1784 (1786 Sekretär) veröffentlichte er u.a.: Rede von dem Ursprunge, der Fortsetzung und dermaligen Lage der pfalzbaierisch- sittlich- landwirthschaftlichen Akademie zu Burghausen, o.O., o.J. [Burghausen 1792]; Gedanken über Bevölkerung und Landeskultur in Baiern […], München 1800. Göhls Mitgliedschaft bzw. Nähe zum Illuminatenorden (Ordensname Nectarius) führte ab 1795 zu langwierigen Untersuchungen. Vgl. HStK 1802, S. 78; Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 384; Dienerbuch; Graf, Aufklärung, S. 21f., 219, 227f., 276; Schüttler, Mitglieder, S. 62; Hammermayer, Zur Publizistik, S. 385 Anm. 135; Schaich, Staat, S. 48, 55, 367f.

339

Bernhard Rund (geb. um 1777), Sohn eines Klosterrichters, studierte 1797 bis 1800 in Ingolstadt die Rechte; Lizentiat. Zunächst Klosterrichter zu Sankt Nikola in Passau, 1803 Ernennung zum Stadt- und Polizeikommissär in Burghausen, 1808 Rat im Generalkreiskommissariat des Salzachkreises, 1817 Regierungsrat im Unterdonaukreis, 1849 Quieszierung als Regierungsrat bei der Regierung von Niederbayern. Vgl. RegBl. 1803, Sp. 585; RegBl. 1817, Sp. 612; RegBl. 1849, Sp. 204; Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 263 Nr. 6818.

340

Bernhard Freiherr von Godin (1781-1866), Studium der Rechte, 1806 Ratsakzessist bei der Landesdirektion der Oberpfalz, 1808 Kreisrat im Salzachkreis, 1817 Regierungsrat im Regenkreis. 1837 Regierungsdirektor des Unterdonaukreises, 1840 der Regierung der Oberpfalz und von Regensburg. 1847 Regierungspräsident von Oberbayern, 1848 Ruhestandsversetzung. Vgl. Putz, Godin; Schärl, Zusammensetzung, S. 198f. Nr. 293.

341

Biogramm unten Nr. 76 (Geheimer Rat vom 27. Dezember 1810), TOP 1.

342

Biogramm ebd.

343

Joseph Johann Friedrich Freiherr von Tautphoeus, Landkommissär in Augsburg, 1808 Kreisrat im Illerkreis, dann Regierungsrat bei der Regierung des Unterdonaukreises, Kammer des Inneren. 1826 Verleihung des Titels und des Rangs eines Regierungsdirektors (RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; HStHB 1819, S. 315; RegBl. 1826, S. 326).

344

Biographische Daten s. unten Nr. 76 (Geheimer Rat vom 27. Dezember 1810), TOP 1.

345

Georg Ernst von Kraft, Stadtkommissär in Memmingen, 1808 Kreisrat im Illerkreis (RegBl. 1810, Sp. 1049/1050).

346

Christian Jakob Wagenseil (1756-1839), Studium der Rechte in Göttingen, ab 1779 in Kaufbeuren als Advokat, Stadtgerichtsaktuar und Kanzleidirektor tätig. 1804 Stadtkommissar und Polizeidirektor in Kempten, 1808 Kreisrat im Illerkreis, 1817 Rat in der Regierung des Oberdonaukreises, 1820 Versetzung in den Ruhestand. Als äußerst produktiver Publizist und Autor verfaßte Wagenseil u.a. Lustspiele, Gedichte und Biographien historischer Persönlichkeiten und gab literarische Zeitschriften heraus. Vgl. RegBl. 1817, Sp. 614; Neuer Nekrolog der Deutschen 1839, Tl. 1, S. 115-123 (mit Schriftenverzeichnis); ADB Bd. 40, S. 479-481; Westerburg, Integration, S. 50f.

347

Maximilian Graf zu Lodron (1757-1823), aus der bayerischen Linie der ursprünglich aus dem Trentino stammenden Familie. 1776 Eintritt in den kurfürstlichen Hofrat, 1777 Kämmerer, 1782 Revisionsrat, 1798 Viztum des Rentamts Landshut. 1802 zweiter, 1807 erster Präsident des Administrationsrats der Kirchen und milden Stiftungen, 1802 zudem zweiter Vorstand der Spezialkommission in Klostersachen. 1808 Generalkommissär des Innkreises, 1810 in gleicher Funktion im Regenkreis tätig. 1817 Präsident des obersten Rechnungshofes und wirklicher Staatsrat im ao. Dienst. Daten: HStK 1802, S. 28, 130, 131; RegBl. 1810, Sp. 1049/1050; RegBl. 1802, Sp. 823; RegBl. 1807, Sp. 441; RegBl. 1817, Sp. 408, 554; ferner Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 209; Hamm, Integrationspolitik, S. 415f.; Merk, Generalkreiskommissär, S. 55f.; Kraus, Gymnasium, S. 124; umfassende Würdigung: Weidinger, Lodron.

348

Arnold von Mieg (1778-1842), nach philosophischen und juristischen Studien Assistent der pfalz-zweibrückischen Gesandten auf dem Rastatter Kongreß. 1800 Legationssekretär bei der bayerischen Gesandtschaft in Wien. 1806 Gubernialrat bei der Regierung des Innkreises in Innsbruck, 1808 Kreiskanzleidirektor im Innkreis (jeweils mit der Organisation des Stiftungswesens und der Administration der Klostervermögen beschäftigt). Nach der Deportation während des Tiroler Aufstands 1810 Kreiskanzleidirektor im Salzachkreis, 1816 Regierungsdirektor in Würzburg, 1823 Ministerialrat im Ministerium des Inneren, 1827 Generalkommissär und Regierungspräsident im Rezatkreis. 1832 Staatsrat im ordentlichen Dienst und Verweser des Finanzministeriums, 1833 Gesandter am Bundestag in Frankfurt. Vgl. RegBl. 1806, Sp. 247; RegBl. 1810, Sp. 1051/52; Schärl, Zusammensetzung, S. 101 Nr. 37; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 211-214; NDB Bd. 17, S. 470f. (Th. Brechenmacher); Hamm, Integrationspolitik, S. 416 u.ö.; Blaas, Aufstand, S. 430f.; Götschmann, Innenministerium, S. 309-316.

349

Robert Benz (1780-1849), Studium der Rechte in Wien, Praktikum am Reichshofrat. 1804 Akzessist bei der Landesdirektion von Bayern in München. Am 9. Juli 1806 erhielt Benz „den Rathsacceß bey der staatsrechtlichen Deputation der königlichen Landesdirektion zu Ulm in Schwaben“ , da er „alle Bedingungen zum Eintritt in den königlichen Staatsdienst“ erfüllte (RegBl. 1806, S. 264). 1807 Gubernialrat in Innsbruck (RegBl. 1807, Sp. 1034). 1808 erster Kreisrat im Innkreis, 1814 Übernahme in den österreichischen Dienst. 1815 Kreishauptmann von Oberinntal in Imst, 1821 Hofrat beim Landesgubernium für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck, 1824 Hofrat in Linz, 1828 wieder in Innsbruck. 1830 Nobilitierung. 1837 provisorischer Statthalter in Tirol, 1841 Vizepräsident des Guberniums, 1848 Präsident. Die biographischen Würdigungen Benz’ (z. B. Granichstaedten-Czerva, Garde, S. 154-157; ders., Landrichter, S. 216; Auberle, Beamtenkarriere) gehen auf eine anonyme Lebensbeschreibung zurück: [Anonym], Erinnerung an Robert Benz Freiherrn von Albkron, Ritter des königlich Ungarischen St. Stephans-Ordens, Vice-Präsidenten des k. k. Guberniums für Tirol und Vorarlberg, Tiroler Landmann etc., Innsbruck 1850 (22 Seiten).

350

Johann Nepomuk Eder (geb. ca. 1773), aus Eichstätt stammend, 1793 Immatrikulation in Ingolstadt als Student der Rechte. Hofrat in Eichstätt, 1808 Kreisrat im Innkreis. Wahrscheinlich identisch mit Johann Nepomuk Eder, der im August 1813 als „bisherige[r] Kreisrath zu Eichstädt“ in gleicher Funktion nach Passau versetzt wird; in dieser Funktion noch 1824 bei der Regierung des Unterdonaukreises bei der Kammer des Inneren bezeugt (Matrikel LMU Bd. I/3/2, S. 243 Nr. 6252; RegBl. 1813, Sp. 2139; HStHB 1824, S. 260; vgl. Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 217).

351

Christian Jakob (1820: von) Heffels (1778-1869), vielleicht identisch mit Jakob Heffels, 1802 Praktikant bei der Verwaltung der kurfürstlichen Herrschaften und Güter in Prag (RegBl. 1802, S. 298), 1808 Kreisrat im Innkreis, ab November 1809 auch Mitglied der Hofkommission. Ab 1814 oder 1815 Kreis- bzw. Regierungsrat in der Regierung des Isarkreises, Kammer des Inneren. 1820 Nobilitierung. Vgl. RegBl. 1815, Sp. 407; RegBl. 1817, Sp. 611; HStHB 1819, S. 290; Adelslexikon Bd. 5, S. 59f.; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 217f.

352

Johann Georg Freiherr von Aretin (1771-1845), Studium der Kameralwissenschaften in Heidelberg. 1793 Rat bei der Rentdeputation Neuburg, 1793 Moosrichter und Administrator von Karlskron, 1796 Hofkammerrat und Straßendirektor der Herzogtümer Oberpfalz, Neuburg und Sulzbach, 1799 Direktor der 4. Deputation (Kultur-, Forst- und Bausachen) bei der Landesdirektion der Oberpfalz. 1806 Straßen- und Wasserbaudirektor in Innsbruck, 1808 Generalkommissär des Eisackkreises. 1809 im Zuge des Tiroler Aufstands Gefangennahme und Deportation. Danach kein Wiedereintritt in den Staatsdienst; publizistische Tätigkeit. 1827 Mitglied der Zweiten Kammer des Landtags des Königreichs Bayern. Aretin veröffentlichte zahlreiche Schriften politischen und staatswissenschaftlichen Inhalts. Vgl. HStK 1802, S. 184; zeitgenössisch: [Anonym], Die Familie Aretin, S. 14-35, S. 19-22 Schriftenverzeichnis; NDB Bd. 1, S. 348; Schärl, Zusammensetzung, S. 194 Nr. 280; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 218-220; jetzt v.a. Aretin, Drei Leben, S. 25f., 115-122, 201-205. Gänzlich differierende Urteile zur Tätigkeit als Generalkommissär einerseits bei Hamm, Integrationspolitik, S. 411, andererseits bei Aretin, S. 116f.

353

Johann Baptist Theodor von Hofstetten (1773-1836), 1796 kurpfalzbayerischer Hofrat, 1798 Geschäftsträger in Berchtesgaden sowie Hauptsalzamts-Administrator. 1806 Gubernialrat in Tirol, am 1. Dezember 1806 Ernennung zum Kreishauptmann im Pustertal. Seit Dezember 1807 als Spezialkommissär für geistliche Angelegenheiten tätig. 1808 Kanzleidirektor im Eisackkreis, 1809 im Zuge des Tiroler Aufstands deportiert. 1813 Eintragung in die Adelsklasse der Adelsmatrikel des Königreichs Bayern. 1815 Kanzleidirektor im Isarkreis, später Regierungsdirektor. 1826 Pensionierung. Vgl. RegBl. 1813, Sp. 504; RegBl. 1815, Sp. 303; Nekrolog: Kunst- und Gewerbeblatt 1837, Sp. 471-473; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 220-222; Blaas, „Priesterverfolgung“, S. 167, 177-187 u.ö.; Hamm, Integrationspolitik, S. 289-295, 414 u.ö.

354

Vinzenz von Gummer zu Engelsburg und Hochegg (1771-1821), 1788 Immatrikulation zum Studium in Innsbruck (Staatswissenschaften, Jus), 1805 Kreisoffizier im Kreisamt Bozen, 1808 Kreisrat, 1809 in Pension. 1813 Eintragung in die Adelsmatrikel des Königreichs Bayern. Starb 1821 als Gubernialrat. Vgl. RegBl. 1813, Sp. 1300 Nr. 27; Instanzen-Schematismus 1805, S. 85; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 222; Matrikel Innsbruck Bd. III/4, S. 124 Nr. 520.

355

Ignaz von Teng, Sohn Matthias von Tengs, 1805 nach bestandener Prüfung Akzessist bei der staatsrechtlichen Deputation der Landesdirektion in Schwaben, 1806 Ratsakzesist „bey der königlichen Landes-Direktion zu Ulm“. Später wurde er Polizeikommissär in Augsburg, 1808 Kreisrat im Eisackkreis. RegBl. Schwaben 1805, Sp. 504; RegBl. 1806, S. 347.

356

Johann Maria Nepomuk Graf von Sarnthein(1768-1838), Studium der Rechte in Innsbruck (1784 Immatrikulation), 1805 Kreisadjunkt, dann Kreiskommissär im Kreisamt Schwaz, 1808 Kreisrat im Eisackkreis, später k.k. Kämmerer und Gubernialrat. Vgl. Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 222; Matrikel Innsbruck Bd. III/4, S. 197 Nr. 823.

357

Franz von Riccabona Edler von Reichenfels (1765-1857), Kreishauptmann in Rovereto, Ritter des königlichen Zivilverdienstordens der Baierischen Krone (19. Mai 1808), Kanzleidirektor im Generalkommissariat des Etschkreises (25. August 1808), 1809 Generalkommissär des Eisackkreises, zwischen Dezember 1809 und April 1810 Präsident der provisorischen Administrationskommission in Brixen, später Kreishauptmann (Kreisamt an den italienischen Confinen), wirklicher Gubernialrat und Direktor des Gymnasiums zu Rovereto (RegBl. 1808, Sp. 1043, 1867/68; Hof- und Staats-Schematismus 1822, S. 455; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 223, 226)

358

Dr. Alois von Marcabruni, Advokat, Landrichter in Rovereto (Entschließung vom 21. November 1806), erster Kreisrat im Generalkommissariat des Etschkreises (Entschließung vom 25. August 1808) (RegBl. 1806, S. 471 Nr. 21 [„Marcabrimi“]; RegBl. 1808, Sp. 1867/68; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 226; weitere Verwendung: siehe Nr. 20 [Geheime Staatskonferenz vom 19. November 1808], TOP 1).

359

Joseph Valentin Röggla Edler von Mayenthal (1763-1844), 1783 Immatrikulation zum Studium in Innsbruck (Staatswissenschaft, Jus), ebd. Gubernialsekretär und Archivar des Damenstifts, 1803 Nobilitierung, 1808 Kreisrat im Etschkreis, 1815 Gubernialrat in Trient. Vgl. Matrikel Innsbruck Bd. III/4, S. 189 Nr. 795; Instanzen-Schematismus 1805, S. 54, 184; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 226.

360

Karl August Graf von Seinsheim (1784-1864), 1806 Akzessist bei der Landesdirektion München, 1808 Kreisrat im Etschkreis, 1809 im Regenkreis, 1810 im Salzachkreis, 1817 Regierungsrat im Isarkreis, dort 1824 bis 1832 2. Direktor, 1831 Generalkommissär und Regierungspräsident des Isarkreises, 1837 Staatsrat im ordentlichen Dienst, 1840-1847 Staatsminister der Finanzen, seit 1827 Mitglied der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Bayern (1840-1843 1. Präsident), 1846 lebenslänglicher Reichsrat, 1848 Pensionierung. Vgl. RegBl. 1807, Sp. 46, 1356; RegBl. 1810, Sp. 1051/52; RegBl. 1832, Sp. 9; Fugger, Die Seinsheims, S. 252-255; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 226; Putz, Seinsheim; Leeb, Wahlrecht Tl. 2, S. 726.

361

Alois Freiherr Pizzini von Thürberg, am 29. Juli 1808 Ratsakzessist bei der Polizeideputation der Landesdirektion in München, sodann Kreisrat im Etschkreis (RegBl. 1808, Sp. 1734; Granichstaedten-Czerva, Landrichter, S. 226; Stauber, Zentralstaat, S. 293).

362

Gemeint ist Franz Wilhelm Freiherr von Asbeck (1760-1826).

363

Vgl. Nr. Nr. 14 (Staatskonferenz vom 1. September 1808), TOP 1 1.

364

OE „über die Anordnung einer Steuer- und Domänensektion bei dem königlichen geheimen Finanz-Ministerium“ vom 25. August 1808, RegBl. 1808, Sp. 2045-2058; auch bei Kotulla, Verfassungsrecht Bd. 2, Nr. 302, S. 842-848.

365

Vgl. dazu die Bekanntmachung betr. die „Ernennung der geheimen Räthe auf das Dienstes-Jahr 1808/9“, RegBl. 1808, Sp. 2839f.

366

Karl August (1808: Ritter von) Ringel (ca. 1771-1831), 1784 Immatrikulation in Heidelberg in der Logikklasse. 1799 wirklicher Rat und Geheimer Sekretär, dann Legationsrat beim Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten, 1808 als Chef der französischen Sektion bestätigt. Ringel war zugleich Privatsekretär und Vertrauter des Ministers Montgelas. 1812 Direktor der Zentralbibliothek und königlicher Kommissär bei der Akademie der Wissenschaften. 1817 Generaldirektor im Ministerium des Hauses und des Äußeren sowie Staatsrat im o. Dienst (Sektion des Äußeren). 1821 Ernennung zum wirklichen Geheimen Kabinettsrat „zur Belohnung der ausgezeichneten Dienste, welche derselbe Seiner Majestät persönlich, und dem Staate so viele Jahre, mit seltener Anhänglichkeit an Allerhöchst-Ihre Person, und mit bewährtem Eifer geleistet“. 1825 Quieszierung. Vgl. HStK 1802, S. 54; RegBl. 1808, Sp. 2373; RegBl. 1812, Sp. 420; RegBl. 1817, Sp. 54, 439/440; RegBl. 1821, Sp. 21 (Zitat); Lang, Adelsbuch Tl. 1, S. 550; Münchener Conversations-Blatt 1831, S. 169; Matrikel Heidelberg Tl. 4, S. 334; Schärl, Zusammensetzung, S. 335 Nr. 646; Bachmann, Attribute, S. 76f.; Ernst, Adel, S. 644f.; Weis, Montgelas Bd. 2, S. 26 u.ö.

367

Paul Joseph Baumüller (1768-1832; auch: Baumiller), 1783/84 in der Oberklasse des Münchener Gymnasiums, 1800 Akzessist, 1802 Sekretär und geheimer Kanzlist beim Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten, 1803 geheimer Registrator, 1808 Generalsekretär, 1830 Kanzleidirektor des Staatsministeriums des königlichen Hauses und des Äußern, zudem Geheimer Rat. Vgl. RegBl. 1802, Sp. 647; RegBl. 1830. Sp. 614f.; Leitschuh, Matrikeln Bd. 3, S. 172 Nr. 5; Schärl, Zusammensetzung, S. 309 Nr. 568 (gibt als Geburtsjahr 1770).

368

Franz Xaver Kobell (1779-1850), 1797 Sekretär und geheimer Kanzlist, 1799 geheimer Sekretär und wirklicher Rat im Ministerialjustizdepartement. 1806 protokollierender geheimer Sekretär im Innenministerium, 1808 Generalsekretär. 1848 Versetzung in den Ruhestand unter gleichzeitiger Beförderung zum Staatsrat im ao. Dienst. HStK 1802, S. 59; Götschmann, Innenministerium, S. 326-328.

369

Die Beförderungen Ringels, Baumüllers und Kobells wurden im Regierungsblatt vom 12. Oktober 1808 angezeigt (RegBl. 1808, Sp. 2373).

370

Bekanntmachung (19. Oktober 1808): RegBl. 1808, Sp. 2399.