BayHStA Staatsrat 3, Nr. 18 4 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt die Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 22. und 23. September vor, die der Kurfürst mit einigen Abänderungen und Zusätzen genehmigt.

2. Bürgern der Republik Frankreich könne keine Befreiung von der Nachsteuer auf Summen gewährt werden, die ihnen im Erbgang (nach dem Tod von Revolutions-Emigranten) in Bayern zufielen, da es keine entsprechende diplomatische Vereinbarung mit Paris gebe.

[MJ] 3. Auf Antrag des Hofrats wird die wegen eines Wäschediebstahls zum Tode verurteilte, 22jährige Elisabeth Kolber aus der Au (Stadt München) begnadigt.

4. Aus formalen Gründen wird das von der Regierung in Neuburg gegen den aus Böhmen stammenden Wendelin Novack gefällte Todesurteil aufgehoben. Anstatt der beantragten Auslieferung nach Böhmen ordnet der Kurfürst eine Wiederaufnahme des Prozesses an.

5. Franz Xaver Berger wird als Advokat beim Hofrat in München zugelassen.