BayHStA Staatsrat 1, Nr. 15 3 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[ohne Nr.] Finanzlage Bayerns

Der Referendär des Finanzdepartements Utzschneider legt eine Übersicht des Finanz-Zustandes, der Einkünfte und Ausgaben in Bayern, Neuburg, Sulzbach und der Oberpfalz bei Regierungsantritt Max Josephs vor, dazu Empfehlungen zur Vermeidung eines Staatsbankrotts und organisatorischer Verbesserungen. Schnelles Handeln wird empfohlen sowie folgende Maßnahmen, jeweils in Absprache mit der Landschaft: Umschuldung von knapp 6 Mio. fl. auf die Landschaft, Einrichtung einer Landes-Hypotheken-Kasse sowie Einführung von Papiergeld, vorzubereiten durch den Bankier dall’Armi.

Der Churfürstliche Geheime Referendär von Utzschneider, der unter Leitung und Aufsicht des Churfürstlichen Finanz Ministers Freiherr von Hompesch eine ausgeführte Übersicht des Finanz Zustandes und der Staats Einkünften und Staats Ausgaaben in Baiern, Neuburg, Sulzbach und der Oberen Pfalz bey dem Regierungs-Antritte Seiner Churfürstlichen Durchleucht Maximilian Joseph, dann über die Mittel, einem gänzlichen Verfalle der Finanzen und Staats Banqueroute vorzubeugen, auch für die Zukunft zweckmäßige, auf guten staatswirthschaftlichen Gründen ruhende Einrichtungen zu treffen, gefertiget, erschien auf churfürstlichen höchsten Befehl bey gegenwärtig versammelter Staats Conferenz und verlaß diese Arbeit, die einen genauen Überblick auf alle auf den churfürstlichen Cameral- und der Kriegs Casse, dem gemeinsamen Schuldenwerk, der Landschafft in {2v} Neuburg und bey der Kriegs-Deputation für die von den Unterthanen erhaltene Liefferungs Bedürfnüße haftende Schulden in sich faßet, dann die diesjährige Cameral- und Kriegs Bedürfnüße sowie die jährliche Einnahms Rubriquen der baierisch- und oberpfälzischen Staaten vorleget66.

Als eine Schlußfolge dieser gemachten und durch Acten Auszüge belegten Bemerkungen zeigte sich die Ohnmöglichkeit, ohne Ergreifung schnel würkender Hülfsmittel die zu berichtigen vorliegende Geldposten abführen und eine dem Ruhme des Landesfürsten sowie dem Credit der baierischen Nation gleich nachtheilige Zahlungs Ohnvermögenheit verhüten zu können. Unter mehreren diesfalls gemachten Vorschlägen, die theils auf mehrere Ersparung bey dem Militärstande, theils auf Beschränkung der Ausgaaben bey den Hofstäben und übrigen Departements, vorzüglich aber auf eine beßere Behandlung der Finanz-Geschäfften und Benuzung der in dem Lande liegender Kräfften hindeuten, wurden folgende als die in der gegenwärtigen Laage am würksamsten angerathen.

Nemlich: zu versuchen, ob es nicht möglich, die ganze auf den verschiedenen churfürstlichen Cassen liegende Schuld prioris anni 5.962.101 fl. 14 1/4 kr. auf das churfürstliche und landschafftliche gemeinsame Schuldenwerk vom Jahre 1799 inclusive anfangend hinüberzugeben und diesfalls mit der Landschafft in nähere Unterhandlungen ohnverzüglich zu tretten; dann zu dem in der dermahligen Laage der baierischen Finanzen noch einzig übrigen Rettungsmittel zu Herbeyschaffung der für das laufende Jahr erforderlichen 4 bis 5 Millionen fl. zu schreiten und durch Errichtung eines Land-Hypothecken-Casse Comptoir nebst der damit verbundenen Einführung des Papier-Geldes den Staat in den Stand zu sezen, seine verfallende Gelder zu berichtigen und dadurch seinen Credit aufrecht zu halten.

Über die Art, diesen Vorschlag mit der nöthigen Vorsicht zur Ausführung zu bringen sowie die innere Einrichtung dieses Hypothecken Casse Comptoirs zu gründen, wurde ein Entwurf zu einer landesherrlichen Constituirungs Urkunde hierüber abgeleßen und angetragen, diese {3r} sowohl als den entworffenen Zustand der Staats Einkünften und Ausgaaben der allhiesigen Landschafft durch ein Rescript, welches ebenfalls verleßen worden, zur Einsicht und Beurtheilung vorzulegen und alsdann mittels anzuordnender Ministerial-Conferenzen alle etwa dagegen auftrettende Hindernüße zu beseitigen und das Ganze zur schnellen und endlichen Ausführung vorzubereiten.

Hierauf wurde ein weiterer Rescripts Aufsaz abgeleßen, wodurch der tit. Dall’Armi angewießen wird, nach der von dem Geheimen Referendar von Utzschneider erhalten werdenden Anweißung das nöthige wegen Papier und Stempel zu dem Papiergeld einsweilen vorbereitlich zu besorgen.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben den Rescripts Aufsaz an die Landschafft allhier so wie auch die Mittheilung des gefasten Überblicks des Finanz Zustandes und der entworffenen Constituirungs Urkunde für das Hypothecken Casse Comptoir an dieselbe gnädigst genehmiget und die Ausfertigung des ersten und jenes vorgelegten Rescripts an tit. Dall’Armi anbefohlen, nur solle in dem Entwurffe der Urkunde in dem 7ten § nach den Worten vorzunehmen gesezet werden: Auch derley Klagen summarissime zu verhandlen und hierin keine Appellation zu gestatten.

Anmerkungen

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Diese Ausarbeitung Utzschneiders »Zustand der Staatseinkünfte und Staatsausgaben in Bayern, Neuburg, Sulzbach und der Oberen Pfalz bey dem Regierungsantritte Seiner Churfürstlichen Durchlaucht Maximilian Joseph etc. etc. im Jahre 1799« ist erhalten in BayHStA MA 8003; zu den Etatdebatten des Sommers 1799 und zur Rolle Utzschneiders vgl. Ullmann, Staatsschulden, Tl. 1, S. 83-86; Seitz, Verordnung, S. 255f.