BayHStA Staatsrat 2, Nr. 24 7 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Provisorische Organisations- und Sicherungsmaßnahmen angesichts des angeblich bevorstehenden Einmarsches französischer Truppen in Bayern

[MA] Maßnahmen angesichts der Gefahr eines Einmarsches französischer Truppen in Bayern318: Einrichtung eines General-Hofkommissariats für die Zeit der Abwesenheit des Kurfürsten aus München (Mitglieder: die in München verbleibenden Minister Hompesch, Morawitzky und Hertling, die Referendäre Johann Nepomuk von Krenner, Franz von Krenner, Schenck, Stichaner und Branca; Organisation nach dem Muster des Staatsrats); Abzug des Schatzes, des Silbers und der Galerie aus München; Sicherung der Archive (besonders der Emigranten-Reskripte) sowie der Karten und Instrumente Adrian von Riedls; Instruierung der Landesbehörden.

1. Über die Maaßreglen, welche bey der dermahlig drohenden Gefahr eines Einfalls der feindlichen Armée in die heroberen Lande zu ergreifen seyn mögten, wurde in einem ausführlichen Vortrag sich geäüßeret und angetragen, 1) den Schaz, das Kirchen-Silber, Gallerie, Effecten und sonstige Kostbarkeiten zu packen und an einen sicheren Ort zu verbringen, 2) bey den Archiven den Archivarien eine genaue Aufsicht, Bewahrung gegen Feuer und Verbringung der Copialbücher und Repertorien in Sicherheit bey Privatpersonen aufzutragen, {2v} die diplomatische Registratur und Kriegsacten aber in Sicherheit zu bringen.

Hierauf wurden die Weißungen angeführet, die 3) denen Geheimen Ministerial-Departements, 4) denen Landbeamten, 5) denen Land-Collegien, 6) dem Magistrat der Residenzstadt München, 7) der Kriegs-Deputation, 8) dem Oberkriegs Collegio wegen ihrem Benehmen bey künftigen Ereichnüßen ertheilet werden sollten, dann 9) die Verhältnüße gegen die Landschafft im Jahre 1796 und die Grundsäze, wornach in der gegenwärtigen Erreichnüß mit ihnen sich zu benehmen, auseinander gesezet, 10) die provisorische Anordnung eines General-Hof Commissariats bey Entfernung Seiner Churfürstlichen Durchleucht aus dero Staaten, welches aus den drey hier bleibenden Ministers, dann den Geheimen Referendärs von Krenner sen. et jun., Schenck, von Stichaner und von Branca zußammengesezet werden könte, angerathen, und 11) die Vorschrift dargeleget, wie die Unterhandlungen mit der französischen Generalitaet zu führen wären. 12) wurde die Organisation des auswärtigen Ministerial-Departements, falls der Churfürstliche Geheime Staats- und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas der höchsten Person Seiner Churfürstlichen Durchleucht folgen sollte, und 13) die Verhältnüße der entfernteren churfürstlichen Provinzen vorgetragen, endlichen 14) die wegen den Emigranten erlaßene Rescripten ad acta zu nehmen und für die Einpackung der Riedlischen Carten und Instrumenten zu sorgen angerathen.

Die in diesem Gutachten enthaltene Anträge werden gnädigst genehmiget, doch solle in dem 11. § nach den Worten gleich vortheilhaft, gleich sichere gesezet werden mit Vorbehalt der reichsständischen Pflichten und auf eine der Würde des Staats und des Regenten angemeßene Art. Ebenso solle in dem wegen Aufstellung eines provisorischen General-Hof Commissariats entworffen werdenden Rescript denen dabey angeordneten Geheimen Referendairs nur vota consultativa beygeleget und die der Pfaffenhofer Convention entgegen stehende Verhältnüße auseinander gesezet, auch die Sizungen {3r} des Commissariats in der Residenz gehalten werden.

2. Differenzen mit Berchtesgaden um die bayerischen Rechte an den dortigen Salinen

Fortgang der Differenzen mit Joseph Konrad Freiherr von Schroffenberg, Fürstpropst von Berchtesgaden (1780-1803) und Bischof von Freising und Regensburg (1790-1803) wegen der bayerischen Rechte an den Salinen von Berchtesgaden319. Der Fürstpropst drohe nunmehr unter Berufung auf die Erkenntnis des Reichshofrats einseitige Exekutionsmaßnahmen an. Instruierung des kurfürstlichen Geschäftsträgers in Berchtesgaden, Johann Baptist von Hofstetten, Hauptsalzamts-Administrator dortselbst, und seines Kontrolleurs und Sekretärs Engelbert Litzlkirchner.

2. Zu Verhütung der von dem Herrn Fürsten von Freißingen vorhabenden selbstigen Execution der wegen den perchtesgadischen Salinnen ergangenen Reichshofraths Erkantnüß, und um den churfürstlichen Geschäfftsträger alldort, von Hofstetten, auf diesen Falle instruiren zu können, wurde angetragen, gegen dieses fürst- und reichsstiftische Unternehmen mit einer standhaften Protestation aufzutretten, dasjenige Personale, welches sich um seine Entlaßung meldet, zu entlaßen, dasjenige aber, welches bleiben will, noch ferner zu bezahlen, auch mit Verkauf des Salzes und Steine nach Reichenhall fortzufahren und mit solchen Gelder dem Stifte seine Raten und die Interessen der Capitalien zu bezahlen, von Amts wegen Sorge zu tragen, daß die im Perchtesgadischen angeheftete churfürstliche Wappen nicht insultiret oder abgerißen werden, und dem churfürstlichen Geschäfftsträger aufzugeben, wenn würklich gewaltsame Maaßreglen von dem Herrn Fürsten ergrieffen würden, zu erklären, wie er Befehl habe, Perchtesgaden alsbald zu verlaßen und bis auf weiteres den Licentiat Lizlkircher als seinen Missions Secretär zu Besorgung der dortigen churfürstlichen Zuständigkeiten zuruckzulaßen, worauf Herr von Hofstetten sich nach Trauenstein zu verfügen und dort fernere churfürstliche Befehle abzuwarthen habe. Die Beanthworthung des fürstlich freysingischen Schreibens könne bis zu erhaltenden Nachrichten aus Wienn ausgesezet bleiben.

Dieser Antrag wurde genehmiget und ist tit. von Hofstetten hiernach zu instruiren.

3. Entgegen den Vorschriften der neuen Mautordnung vom 7. Dezember 1799 Wiedergewährung von Mautfreiheit für Zehnten und Gülten, die Untertanen der Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth aus der Oberpfalz beziehen.

4. Genehmigung einer Pensionszahlung von 300 fl. jährlich für Ferdinand Freiherr v. Lamezan, Vizekanzler der pfälzischen Regierung, in seiner früheren Eigenschaft als Kabinetts-Zahlmeister der 1794 verstorbenen Kurfürstin Elisabeth Maria.

5. Genehmigung einer einmaligen Pensionszahlung von 150 fl. an Josepha von Pieron, ehemalige Tafeltücher-Frau der Kurfürstin Elisabeth Maria.

6. Auf Vorschlag des Artillerie-Kommandeurs General Jakob von Manson wird der Versuch unternommen, in München gelagertes, überflüssiges Schießpulver an die österreichischen oder englischen Truppen zu verkaufen.

7. Proteste von Generalleutnant Christian Freiherr von Zweibrücken, Kommandeur des bayerischen, von England finanzierten Subsidienkorps, gegen die absprachewidrige Aufteilung seiner Truppen [bei der Unterstützung österreichischer Verbände bei Ulm].

8. Übergabe Mannheims an französische Truppen

Maßnahmen nach der Übergabe der Stadt Mannheim an die französischen Truppen [unter General Thyring] am 14. Mai 1800.

8. Wurde der von dem rheinpfälzischen außerordentlichen Commissär Freiherr von Reibeld wegen der Besiznahme Mannheims durch die Franzoßen und der mit denselben unterm 14. dieses Monats abgeschloßenen Capitulation mit Courier einbeförderte Bericht vorgeleget, die Capitulation selbst abgeleßen und angetragen, dieselbe zu genehmigen, der Commission in Mannheim das höchste Wohlgefallen über ihr Benehmen dabey zu erkennen zu geben und den Vorschlag des Freiherrn von Reibeld, wenn von den Franzoßen unter dem Ausdrucke in dem 6. Articel der Capitulation les deniers appartenants a l’Electeur Bavaro Palatin sämtliche herrschafftliche Gefälle des ganzen Landes verstanden werden wollte, zu versuchen, nach dem Beyspiele des Herzogthums Berg sich mit einer monathlichen Aversional Summe abzufinden, nach Thunlichkeit in Ausführung zu bringen.

Nach Antrag.

[MGeistl] 9. Die Dekansstelle am Kollegiatstift Altötting wird nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers Joseph Danzer dem bisherigen Vizedekan und Senior Felix Joseph Frankl verliehen, dem gleichzeitig die geistliche Leitung der Kapelldirektion übertragen wird. Frankls Präbende geht an den Kanonikus Sigismund Züntl über, für den als Stiftskanoniker Franz Xaver Nerb neu aufgenommen wird.

[MJ] 10. Ausnahmegenehmigung für Maximilian Graf von Berchem, Präsident der Regierung zu Burghausen, eine Testamentsexekution in der Familie der Grafen v. Tauffkirchen [Tod des Grafen Maximilian Emanuel am 21. Februar 1799] zu übernehmen320.

11. Weiterführung der provisorischen Verwaltung des pfalz-neuburgischen Pflegamts Konstein durch den Gerichtsschreiber von Rennertshofen , Karl Bruckmayr.

12. Ablehnung des Gesuchs des früheren Warenbeschauers Johann Baptist Schwab, ihm die Stelle als Gerichtsschreiber zu Neumarkt zu übertragen.

13. Erteilung einer Heiratserlaubnis für Anton Aubry.

14. Gemäß Antrag des Vizepräsidenten der General-Landesdirektion, Joseph Maria Freiherr von Weichs, wird dem Schausteller Lorenzoni die Abhaltung seines herkömmlichen »Sommertheaters« endgültig untersagt.321

Anmerkungen

318
Falsche Alarmmeldungen über das Tempo des Heranrückens der französischen Deutschland-Armee unter General Moreau führten bereits im Mai 1800 zu einer überstürzten Flucht des Kurfürsten und seiner Familie aus München; vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 37 mit Anm. 12. Die Franzosen besetzten München am 28. Juni 1800; die kurfürstliche Familie, Montgelas und die in München akkreditierten Diplomaten wichen zunächst nach Landshut aus und residierten dann ab dem 7. Juli in Amberg.
319
Vgl. dazu zuletzt Protokoll der Staatskonferenz vom 11. Februar 1800, TOP 5).
320
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 4. März 1800, TOP 21).
321
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 26. März 1800, TOP 9).