BayHStA Staatsrat 2, Nr. 25 8 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Unterstützungszahlung von 300 fl. als Vorschuß an die verwitwete Freiin von Gangreben, Herzogtum Berg.

2. Probleme um die Organisation des Handels mit Halleiner Salz und die Absprachen mit Georg Friedrich von Dittmer, der seine auf die Halleiner Salzgefälle gesicherte Millionen-Verschreibung an den Frankfurter Bankier Bethmann abtrat, worauf letzterer nun die fälligen Zinsen einfordert.

3. Verlegung des General-Landeskommissariats für Kurpfalz

[MA] Verlegung des pfälzischen General-Landeskommissariats weg aus der den Franzosen übergebenen Stadt Mannheim; ein geeigneter Ort sei noch auszusuchen.

3. Wurden zwey von dem churpfälzischen General Commissär Freiherr von Reibeld unterm 16. und 17. dieses Monats wegen dem Verfolge der Kriegsereichnüße bey Mannheim, dem Betragen der Franzoßen auf dem Lande und den getroffenen Einleitungen, um der Stadt Mannheim Neutralitaet zu verschaffen, erstattete unterthänigste Berichte vorgeleget und die churfürstliche höchste Entschließung sich erbetten, ob auf diesen lezten Falle Freiherr von Reibeld mit dem Commissariat nach Mannheim zuruckkehren solle.

Demselben solle rescribiret werden, daß Seine Churfürstliche Durchleucht wollten, wie er selbst auf den Falle, {3r} wenn die Stadt Mannheim außer der Linie der militärischen Operationen gesezet und neutral erkläret würde, mit dem General Landes Commissariat dahin nicht zuruckzukehren, sondern an einen anderen, nach seiner gutfindenden Wahl auszusuchenden Orthe sich aufzuhalten und dort die ihme aufgetragene Geschäffte zu besorgen habe. Höchstgedacht Seine Churfürstliche Durchleucht wollten zugleich, daß der Commission die höchste Zufriedenheit mit ihrem Eifer und ihren Arbeiten zu erkennen gegeben werde.

4. Gestellpflicht zum Militärfuhrwesen

Keine Ausnahmen von der Gestellpflicht zum Militärfuhrwesen für die Adelsfamilien Tattenbach, Preysing, Törring und Hegnenberg. Auch Herzog Wilhelm kündigt seine Beteiligung an.

4. Der auf den Bericht der Kriegs Deputation wegen der Concurrenz der hiesig städtischen, mit Menath versehenen Inwohner zum Militär Fuhrweeßen vorgelegte Rescriptsaufsatz, wodurch derselben Kriegs Deputation aufgetragen wird, denen Graffen von Tattenbach, von Preysing, von Törring und von Hegnenberg aus den angeführten Ursachen rücksichtlich ihrer schuldigen Concurrenz zu den obigen Fuhren keine Ausnahme zu verstatten, wurde die höchsten Bestättigung untergeben.

Dieser Rescripts Aufsatz erhielt die höchste Genehmigung, doch solle die wegen des Herrn Herzogs Willhelm in Baiern Durchleucht darin befindliche Stelle dahin abgeänderet werden, daß darin angeführet wird, wie Sie sich zu gleichmäsiger Fuhrenstellung erbotten, so bald Dero Marstall hier eingetroffen seyn wird.

5. Ablehnung des Plans des österreichischen Militärkommandanten der Stadt Braunau, auf dem bayerischen Ufer des Inn einen Brückenkopf anzulegen.

6. Verhandlungen mit der Landschaftsverordnung über die Finanzierung der Landesdefension; Etablierung eines dauerhaften Finanzsystems des Staates

Verhandlungen mit der ständischen Verordnung über die Landesdefension angesichts der herannahenden feindlichen Truppen; Vorbereitungen zur Aufstellung und Finanzierung entsprechender Truppen in Bayern (die Finanzierung sei vorerst für nicht mehr als sechs Wochen gesichert). An das Finanzdepartement ergehen Aufträge zur Kalkulation des Etats und zur Etablierung »eines festen Finanz Sistems« mit Ausweis der den Ministerialdepartements zur Bestreitung ihrer Ausgaben fest zugewiesenen Fonds.

6. Rücksichtlich der bey herannahender Gefahr für die hieroberen Staaten zu treffenden Sicherheits Maaßreglen wurde in einem Vortrage das Benehmen mit der Landschafft über das Landes Defensions-Weeßen auseinander gesezet und darin die Gegenstände, worüber unterhandlet werden solle, so wie die Art der Benehmung angeführet. Worauf die Rescripts Entwürfe an die Landes Directionen allhier, zu Amberg und Neuburg, dann das Oberkriegs-Collegium wegen weiterer Capitulanten Aushebung von 4921 Mann, ferner ein Vorschlag des General Major Graffen von Nogarolla zu Errichtung einer Landesvertheidigungslegion von den ausgedienten, noch nicht ansäßigen Soldaten abgeleßen und die Eröffnung vorgetragen wurde, welche das Ministerium den landschafftlichen Deputirten bey dem Ministerial Zußammentritt in Bezug auf die gegenwärtige Laage und deswegen getroffene und noch zu treffende Maaßreglen zu machen habe.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben diese Vorschläge mit folgenden, den Aufsäzen schon beygefügten Änderungen gnädigst genehmiget: 1) Solle in dem Rescript an die Landes Directionen, wo von Ruckkehr der neu ausgehoben werdenden Capitulanten zu ihren Famillen die Rede ist, beygefüget werden »jedoch mit dem Vorbehalt einer wenigstens 6wochentlichen Anweßenheit bey ihren Regimenter zur nöthigen Waffenübung«. 2) In der Ministerial Eröffnung, welche in einer Ministerial Conferenz mündlich zu machen ist, die Stelle von dem Subsidientractat mit Engelland weggelaßen, und 3) der Zweck und die Bestimmung der neu ausgehoben werdenden Troupen so wie auch, daß Seine Churfürstliche Durchleucht das Ober Commando derselben Höchstselbst und unter Höchstihnen, dann bey Höchstdero Verhinderung oder Abweßenheit des Herrn Herzogs Willhelm in Baiern {4r} Durchleucht führen werden, in Forme eines General Mandats durch den Druck öffentlich bekant gemacht und im ganzen Lande von den Canzeln verkündet werden. Der Vorschlag des Graffen von Nogarolla solle dem Oberkriegs Collegio zur Prüfung und Berichts Erstattung zugefertiget werden.

In einem zweyten Vortrage wurde sich über das Landes Defensions Weeßen überhaupt, dann insbesondere die Completirung der 11 im Lande sich noch befindenden Bataillons, die Errichtung eines Land Bataillons, eines Jäger und Schüzen Corps, einer Cavallerie Compagnie von Freywilligen, die verschiedene Anträge und Bemerkungen des General Lieutenant Herr von Zweybrücken wegen Besez- und Vertheidigung des Lechs, dann die Mittel zur Unterhaltung des aufgestellt werdenden Defensions Corps und übriger Vertheidigungs Anstallten, geäüßeret und über jeden dieser Punckte die Meynung und Anträge des Ministerial Departements der auswärtigen Geschäfften angeführet,

welche auch mit den von dem Geheimen Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas dem Aufsaze beygefügten Änderungen und Bestimmungen gnädigst genehmiget wurden.

Das Ministerial Finanz-Departement, mit welchem sich jenes der auswärtigen Geschäfften wegen Aufbringung der Mittel, um das Defensions Corps auf 3 Monathe zu unterhalten, benohmen, legte seine Meynung und Réssourcen in einer eigenen Ministerial Note vor, woraus als Resultat sich ergab, daß nach Aufbietung aller Kräfften und Benuzung aller nur immer zu benuzenden Quellen mehr nicht als die Summe, um diese Troupen 1 1/2 Monath zu erhalten, aufgebracht werden könne.

Die von dem Ministerial Finanz-Departement zu Erhaltung der Landes-Defensions Troupen auf 1 1/2 Monath vorgeschlagene Mittel wurden genehmiget, wobey aber rücksichtlich der dazu zu verwendenden Kirchen Gelder und Kirchenschäze sich mit dem Geistlichen Ministerial Departement zu benehmen ist. {4v} Seine Churfürstliche Durchleucht haben zugleich verordnet, daß durch öffentliche Aufrufe an alle Stände und Unterthanen der herobern Churlanden die Vatterlandsliebe und der Geist der Anhänglichkeit an Fürst und Vatterland, den die baierische Nation so oft erprobet, aufgeforderet und angefeueret werde, durch freywillige Beyträge an Geld, Naturalien, Waffen, Pferden und sonstigen Erfordernüßen, die Regierung in den Stand zu sezen, zu Vertheidigung des Vatterlandes und Erhaltung deßen Constitution die gutfindende Maaßreglen in Ausführung bringen zu können. Höchstdieselbe haben ferner beschloßen, daß zu Gründung und Feststellung eines festen Finanz Sistems dem Ministerial Finanz-Departement mittels Rescripts aufgetragen werde, 1) genau herzustellen, wie sich die Staats Ausgaben zu den Einnahmen verhalten?, 2) sich mit den übrigen Ministerial Departements zu benehmen, welcher Fond einem jeden zu Deckung seiner Ausgaben nothwendig, welcher denselben nach getroffener Vereinbahrung und erfolgter churfürstlicher Genehmigung vom 1. July dieses Jahres an zu selbstiger Verwendung anzuweißen, 3) Mittel vorzuschlagen, wie die Ausgaaben verminderet und die Einahmen vermehret und wie die dahin führende Verfügungen schnell in Ausführung gebracht werden können.

[MGeistl] 7. Bestellung des Stadtpredigers Johann Christoph Meinel zum evangelischen Stadtpfarrer von Sulzbach.

8. Ausgleich rückständiger kirchlicher Zahlungen aus Neumarkt/Ndb.; Fragen der finanziellen Haftung des früheren Landrichters Peter Joseph von Schiltberg.

9. Verleihung eines Kanonikats am Kollegiatstift zu Düsseldorf an einen Angehörigen der Familie Fuchsius sowie der Anwartschaft auf ein Kanonikat am Stift St.Viktor in Xanten an den früheren Stadtdekan und Pfarrer zu Mannheim, Karl Philipp Spielberger.

[MJ] 10. Bestätigung des Urteilsspruchs der Regierung Burghausen gegen den früheren Pflegamtsverweser von Trostberg, Johann Andreas Pracher, wegen mehrerer Dienstvergehen (Verlust aller Ämter; keine Verwendung mehr in kurfürstlichen Diensten; Einziehung seines Vermögens zur Tilgung der Amtsschulden).