BayHStA Staatsrat 3, Nr. 2 5 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph; Montgelas, Hertling.

1. Reformbedarf bei der Generallandesdirektion

Nach der Beförderung von Joseph Maria Freiherrn von Weichs zum Präsidenten der GLD bewerben sich Stephan Freiherr von Stengel und Franz Xaver Freiherr von Reichlin um die dadurch freigewordene Stelle. Montgelas empfiehlt aber, diese zweite Vize-Präsidentenstelle vorerst nicht wiederzubesetzen und zunächst vertrauliche Gutachten der leitenden Beamten der GLD einzuholen über Möglichkeiten, den Geschäftsgang bei der GLD zu verbessern und zu beschleunigen.

[MA] {2r} 1. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas trug vor, daß die Freiherrn von Stengel344 und von Reichlin345 gebetten, ihnen die durch Vorruken des Freiherrn von Weichs in die Praesidenten Stelle der General-Landes Direction erledigte Vice Praesidenten Stelle zu verleyhen346. Freiherr von Montgellas legte die Gründe vor, welche für jeden dieser beyden Bittsteller sprechen, machte aber den Antrag, diese zweyte Vice Praesidentenstelle, welche bey der Errichtung der Général-Landes Direction nur für damahl errichtet worden347, gegenwärtig nicht zu besezen, sondern diese Gesuche ohne Entscheidung beruhen zu laßen. Derselbe {2v} führte ferner an, daß nach ihme geschehener Anzeige unter den Vorständen und Räthen der General-Landes Direction selbst Uneinigkeit und Mißverständnüße herrschten, die auf den Geschäfftsgang nachtheilig würkten. Zu Abstellung derselben finde er zweckdienlich, der Praesident [sic], Vice Preasidenten und Directoren aufzuforderen, ihr schriftliches Gutachten verschloßen einzusenden, welche Hindernüße eingetretten, die bis izt den schnelleren Geschäfftsgang bey der General Landes Direction gehemmet, und welche Verfügungen zu treffen seyen, um diese zu heben und den schnelleren Geschäfftsgang zu bewürken.

Diese beyden Anträge wurden genehmiget.

2. Zur Sicherung des »teutschen Theaters« in Mannheim wird eine Reihe finanzieller Maßnahmen beschlossen. Ab 1. Mai 1801 könne das Theater auf jährliche Zuschüsse von 4.000 fl. aus der Kameral- und 2.000 fl. aus der Kabinettskasse rechnen, die für das Orchester bestimmt seien; die Theater-Kasse habe jährlich 3.204 fl. für die übrigen Besoldungen aufzubringen. Die Intendanz wird zur Rechnungslegung alle sechs Monate vor dem General-Landeskommissariat der Pfalz verpflichtet.

3. Anweisung an die Intendanz des Mannheimer Theaters, dem Theaterarchitekten Johann Maria von Quaglio wegen mehrerer Eigenmächtigkeiten einen scharfen Verweis zu erteilen und bei der nächsten Verfehlung zu entlassen.

4. Vorlage des Protokolls der Staatsrats-Sitzung vom 6. Mai 1801 und Genehmigung durch den Kurfürsten.

{3r} 4. Wurden die in dem lezten am 4.348 diesen Monats gehaltenen Staatsrathe genohmene Entschließungen zur gnädigsten Genehmigung Seiner Churfürstlichen Durchleucht vorgetragen, die

auch mit einigen in dem Protocoll des Staatsrathes bemerkten Änderungen ertheilet wurde.

5. Dem Mannheimer Bürger Valentin Hagenmeyer wird »zu Emporbringung seiner Bad-Anstalt« gestattet, seine Gäste mit Erfrischungen zu bedienen und einmal in der Woche zum Tanz spielen zu lassen. Die »Errichtung einer Cafféeschencke und eines Billards« wird untersagt.

6. Erneuerung des Auftrags an Girard Vaquier de la Barthe, Schulden des neapolitanischen Hofes von Neapel bei der Kurpfalz endlich einzutreiben.

[MJ] 7. Nach einem Raubüberfall auf drei Offiziere wird ein Kommando von 12 Kavalleristen nach Mindelheim (Krs. Unterallgäu) entsandt, um für Ruhe und Sicherheit in der Herrschaft Mindelheim zu sorgen.

Anmerkungen

344
Stephan Freiherr von Stengel (1750-1822) war formell seit 29. September 1799 Vizepräsident der Regierung der Kurpfalz in Mannheim und des 1800 dort provisorisch eingerichteten General-Landeskommissariats, blieb jedoch in München und beschäftigte sich bei der Allodial- und Fideikommiß-Ergänzungskommission des Hofes mit der Anlage eines Grundbuches zum Fideikommiß des regierenden Hauses. Seine Bewerbung um die Vizepräsidentenstelle vom 1. Mai 1801 ist erhalten in seinem Personalakt BayHStA MF 37452.
345
Franz Xaver Freiherr Reichlin von Meldegg hatte ausweislich der Einträge in HStK 1802, S. 7, 30, im Jahr 1801 keine anderen Staatsämter in Bayern inne.
346
Joseph Maria Freiherr von Weichs war nach der Pensionierung von August Joseph Graf von Törring-Jettenbach (1728-1802) am 8. Mai 1801 zu dessen Nachfolger als Präsident der GLD ernannt worden (RegIntBl 1801, Sp. 307).
347
Verordnung »Die Organisirung der General-Landes-Direction betr.«, 23. April 1799, Druck: Mayr, Sammlung, Bd. 1, Nr. II.16, S. 57-62. Erster und ab 1801 einziger Vizepräsident der GLD war und blieb Georg Anton Graf von und zu Hegnenberg gen. Dux.
348
Die Sitzung hatte am 6. Mai 1801 stattgefunden; siehe Nr. 80.