BayHStA Staatsrat 381, Nr. 9 19 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst.: 12. Juni 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, Utzschneider, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas legt dem Staatsrat die kurfürstliche Bestätigung der Protokolle vom 20. Mai, 27. Mai und 3. Juni 1801 in der Staatskonferenz vom 5. Juni 1801 sowie die dort getroffenen Abänderungen und zusätzlichen Verfügungen zur Kenntnisnahme vor.

2. Vortrag Schenk über die zolltechnische Behandlung zu Rosenheim übernommener Güter aus französischen Militärmagazinen.

3. Rückzahlung offener Darlehensforderungen von Josuel Westheimer

Schenk empfiehlt die Aufnahme von Verhandlungen mit der Landschaft wegen vorläufiger Übernahme von offenen Restforderungen Josuel Westheimers, herrührend von einem Kredit, der für den Erwerb von Gütern aus den französischen Militärmagazinen aufgenommen worden war. Die entsprechende Summe solle der Landschaft später aus den zu erwartenden Verkaufserlösen für diese Güter, nötigenfalls auch aus der Requisitionskasse ersetzt werden.

{2v} 3. Auf eine von dem Negozianten Westheimer übergebene Vorstellung, worin er um Anweisung des zur Übernahm der französischen Magazine geleisteten und noch nicht ganz vergüteten Vorschußes bittet, äuserte der Churfürstliche Geheime Finanz-Referendär Herr von Schenk, da die erforderlichen Gelder zu Abführung dieses noch rückständigen Vorschußes aus dem Verkaufe besagter Magazins-Vorräthe noch nicht eingegangen wären, so seye Churfürstlicher Kriegsdeputation der Befehl zu ertheilen, nach befundener Richtigkeit der Westheimerischen Rechnung mit dem Landschaftskanzler sich zu benehmen, damit zur Zahlung derselben aus gemeiner Landschaftskasse, nach der bei der {3r} Übernahme der Magazine geäuserten Bereitwilligkeit, der erfoderliche Betrag einsweilen hergeschossen werde, bis die Wiedervergütung theils aus dem Erlöß der noch zu verkaufenden Vorräthe, theils für das dem Churfürstlichen Proviant- und Futtermeister-Amt bereits überlassene Mehl und Haber durch 8 monatliche, bis Ende November laufende Abzüge an dem Ordinario, theils aber rücksichtlich der dann noch abgängigen Summe aus der gemeinschaftlichen Requisitionskasse geschehen und verfüget werden könne.

Nach Antrag

4. Vortrag Schenk: Der von der Direktion des »Bureau topographique« geltend gemachte Geldbedarf solle durch das MF geprüft werden.

5. Vortrag Stichaner: Die Kriegsdeputation solle wegen Übergriffen ermitteln, die aus dem Gebiet von Viecht, Tiefenbach und aus anderen Gerichten des Rentamts Landshut im Zuge der Vollstreckung von Anordnungen der Marschkommission Landshut gemeldet worden waren. Die entsprechenden Beschwerden waren vom [preysingischen] Hofmarksgericht Kronwinkl ausgegangen.

6. Stichaner erteilt der Kriegsdeputation eine Rüge wegen Überschreitung ihrer Kompetenzen bei der Untersuchung von Widersetzlichkeiten einzelner Untertanen zu Scheyern. Die Abgabe des Falls an den Hofrat wird angeordnet.

7. Vortrag Krenner jun.: Das MF solle die von der Neuburger Kriegskommission erarbeiteten Grundsätze der Einhebung der Kriegskosten-Umlage in der Stadt Neuburg prüfen.

8. Aufnahme einer Anleihe über 500.000 fl. durch die Landschaft

Krenner jun. legt eine von den Ständen ausgehandelte Vereinbarung wegen einer Anleihe von 500.000 fl. zur vorläufigen Deckung von noch offenen Verpflichtungen aus der Requisitionskasse360 vor und empfiehlt die Erteilung der landesherrlichen Zustimmung.

{5r} 8. Churfürstlicher Geheimer Finanz-Referendär Herr von Krenner legte zwei Berichte der alhiesigen Landschaft vor, wodurch diese den landesherrlichen Consens zu Abschließung eines Anlehens von 500.000 fl. gegen jährliche Rückzahlung mit 50.000 fl., welche aber erst im Jahre 1808 anfängt, nachsuchet, und äuserte, daß gegen Ausfertigung der entworfenen und eingeschickten Consens-Urkunde um so weniger etwas zu erinnern seye, als diese Gelder nach der von dem bestandenen General Hofkommissariat und erwehnter Landschaft getrofenen Übereinkunft zu Tilgung der auf der allgemeinen Requisitionskasse noch liegenden Ausgaben verwendet würden. Referent fügte bei, daß nach dem eingetrofenen zweiten Bericht die Rückzahlung nicht mit jährlichen 50.000 fl., sondern mit jährlichen 25.000 fl. geschehe, welches dahero in der Consens-Urkunde abgeändert werden müßte.

Der Staatsrath beschloß, auf Ausfertigung des Consenses nach dem eingesendeten Aufsatze mit der Aenderung von 50.000 fl. auf 25.000 fl. bei Seiner Churfürstlichen Durchlaucht den unterthänigsten Antrag zu machen.

9. Vortrag Krenner jun.: Auf die Entscheidung in TOP 8) hin ergeht die Entscheidung, daß die Landschafts-Verordnung von Neuburg die von ihr geführten Verhandlungen wegen Aufnahme eines Darlehens (in Höhe von 50.000 fl., ebenfalls gedacht zur Verwendung für die Requisitionskasse), einstellen solle.

10. Vortrag Krenner jun.: Die von der bedürftigen Maria Anna Bauer, Witwe des früheren Maut-Gegenschreibers zu Wasserburg, zu tragenden Einquartierungskosten im Mauthaus Wasserburg werden heruntergesetzt.

11. Vortrag Krenner jun.: Weiterleitung eines Gesuchs des Klosterrichters von Steingaden wegen Erhebung der Kriegskosten-Umlage auf die Spitäler an die dafür zuständige Kriegs-Deputation.

12. Vortrag Krenner jun.: Genehmigung von Gratifikationen für drei vorübergehend bei der Vorspanns-Kommission eingesetzte Kanzleibedienstete.

13. Vortrag Zentner: Bewilligung von Gratifikationen für die Kanzlisten der Amberger Landesdirektion.

14. Stand des finanziellen Gewinns aus der Ausprägung von Kirchensilber

Branca bringt dem Staatsrat den Wert des eingeschmolzenen und in Münzform zur allgemeinen Requisitions-Kasse abgelieferten Kirchensilbers zum Stichtag 19. Mai 1801 zur Kenntnis: 686.059 fl. 3 kr.

{6r} 14. Nach eingetrofenem Bericht Churfürstlicher Kriegsdeputation, den Herr Geheimer Referendär von {6v} Branca vorlegte, belief sich das ausgeprägte und zur allgemeinen Requisitionskasse abgelieferte Kirchensilber bis zum 19. vorigen Monats auf 686.059 fl. 3 Kr.

Nach Antrag des Referenten kann diese Anzeige beruhen.

Beruhet.

15. Vortrag Stichaner: Anweisung der Diäten-Gelder Mai 1801 an den Geometer Huber.

16. Verhandlungen mit dem Domkapitel Regensburg wegen Steuerleistungen von dessen Besitzungen im Herzogtum Neuburg

Krenner sen. berichtet über die Verhandlungen der Landesdirektion Neuburg mit dem Domkapitel Regensburg wegen Umsetzung des am 16. November 1798 getroffenen Vergleichs in Steuersachen, der (anstelle einer älteren Absprache von 1674) freiwillige Zahlungen des Domkapitels zu den Landsteuern vorsah. Krenner empfiehlt, den Vergleich nicht anzuerkennen, sondern das Domkapitel zur Zahlung der seit 1793 ausständigen Reichs-Kriegssteuern und zu einer jährlichen Zusatz-Abgabe von 100 fl. (mit nachträglicher Wirkung ab 1799) zu verpflichten.

16. Churfürstlicher Geheimer Rath Herr von Krenner erstattete über den Bericht der pfalzneuburgischen Landesdirektion wegen dem abgeschlossenen und auf der höchsten Unterschrift beruhenden Vergleich in Steuersachen mit dem Dohmkapitel in Regensburg mündlichen Vortrag, zeigte darin, was das Dohmkapitel in Regensburg in den älteren Zeiten von seinen besitzenden Zehenten und Gülten entrichtet und wie nachtheilig der im Jahre 1674 abgeschloßene Vergleich, wo mit dem Dohmkapitel pro Ordinario eine jährliche Abgabe von 22. fl. und in Fällen ausserordentlicher Landes-Anlagen 4 fl. lediglich pactirt worden, für das Churhaus seye, dann welche Veränderungen sich mit dieser Besteuerung durch mehrere Jahrzehende ergeben, welche Ereigniße und Ursachen jene Vergleichs-Unterhandlungen in dem Jahre 1795 und den darauf erfolgten Vergleichsschluß, {7r} der den 16. November 1798 die höchste Genehmigung des leztverstorbenen Herrn Churfürsten erhielte, herbei geführet, worin die beiderseits eingegangene Vergleichspunkte bestanden, in wie weit solche von jenen des Jahrs 1674 und dem älteren Herkommen abweichen, welche Schritte gemacht worden, um die Bestättigung dieses Vergleiches von des itzt regierenden Churfürstlichen Durchlaucht zu erhalten und auf welche Art diese bis itzt verhindert worden.

Referent sezte hierauf die Steuer-Verhältniße des Dohmkapitels in Gegenhalt der landschaftlichen Foderung auseinander, bewieß, daß Seine itzt regierende Churfürstliche Durchlaucht weder als Fideicommiss-Nachfolger noch nach den bestehenden Reichsgesetzen an diese Vergleiche gebunden und trug an, den mit dem Dohmkapitel in Regensburg im Jahre 1674 geschloßenen Vertrag aufzuheben und jenen vom Jahre 1798 nicht anzunehmen, vielmehr das Dohmkapitel zu Bezahlung der seit 1793 rückständigen Reichs-Kriegssteuern nach dem Maasstabe der Decimationssteuer und zu einer jährlichen Abgabe von 100 fl. zu den ordinairen Reichs- und Staats-Bedürfnißen von dem Zeitpunkte an, wo Seine itzt regierende Churfürstliche Durchlaucht die Regierung der heroberen Staaten angetretten, anzuhalten, anbei auch sich alle Rechte zu reserviren, welche Seine Churfürstliche Durchlaucht als Landesherr auf die Besteuerung der dohmkapitularischen, aus Dero Landen ziehenden Gülten und Zehenten noch haben könnten. {7v}

Über diesen Antrag wurde Umfrage gehalten und dann von dem Staatsrathe beschlossen,

solchen mit dem Beisatze zu genehmigen, daß die angetragene iährliche Abgabe zu den ordinairen Reichs- und Staats-Bedürfnißen nur bis zu hergestelter Perequation im Herzogthum Neuburg erhoben werden solle.

17. Vortrag Krenner sen.: Anweisungen an die GLD wegen des Geschäftsgangs zwischen dem Ökonomie-Departement im Oberkriegs-Kollegium und den nachgeordneten Landesstellen.

18. Kompetenzbereich des Staatsrats und Abgrenzung gegenüber der GLD

Zentner spricht sich gegen den Vorschlag des Artillerie-Kommandeurs General Jakob von Manson aus, Franz Xaver Baader, Rat bei der 4. Deputation der GLD , den »Beisitz« im Staatsrat zu gestatten. Motiv für Masons Vorstoß waren offenbar Verzögerungen bei der Lieferung von Eisen an die Zeugabteilung des Artillerie-Departements. Da eine kurfürstliche Kabinetts-Ordre, Baader zuzuziehen, bereits an das MA gegangen war, unterbreitete Zentner die Grundsätze für einen ausführlichen Antrag des Staatsrats an den Kurfürsten: Es könne im Interesse eines geregelten Geschäftsgangs nicht angehen, einem einzelnen Mitglied der GLD , unabhängig von seiner Deputation, zu gestatten, in Verbindung mit einem Regierungsgremium zu treten. Als Folge eines solchen Vorgehens sei die »Wiedereinführung unmittelbarer Kommissionen« zu befürchten. Auch entspreche es nicht dem Charakter des Staatsrats als »Vereinigung der Ministerial Departements« und seiner erst vor kurzem genehmigten Organisations-Ordnung, wenn andere Beamte als die Geheimen Referendäre zu Vorträgen zugelassen würden.

18. Über den Vorschlag des Generallieutenant Manson in betref des General Landesdirektionsrathen Franz Baader und die darauf an das Geheime Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfte gekommene Cabinets-Ordre verlaß der Churfürstliche Geheime Rath Herr von Zentner einen schriftlichen Antrag, worin er den Zweck, welchen der General Manson und Direktionsrath Baader bei diesem Vorschlage haben, entwickelte, die zu dessen Unterstützung angebrachte {8r} Gründe widerlegte. Er zeigte, welcher Nachtheil für den Collegial-Geschäftsgang der General Landesdirektion aus Annahm dieser Vorschläge entstehen würde und wie unthunlich es seye, nach der Organisation des Staatsrathes dem tit. Baader als Rath den Beisitz da zu gestatten, wenn er nicht zum Geheimen Referendär erhoben werden wollte.

Referent schloß mit der Äußerung, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht auf Höchstdero Cabinets-Ordre den unterthänigsten Antrag dahin zu machen:

1. Es würden unvermeidliche Verwirrungen und Unordnungen bei dem bisherigen Geschäftsgange der General Landesdirektion entstehen, wenn einem einzelnen Mitgliede derselben erlaubet werde, getrennt von seinem Collegio sich in eine unmittelbare Korrespondenz mit einer fremden Stelle einzulassen. Ein solches Mitglied würde am Ende gänzlich unabhängig werden, alle Aufsicht und Responsabilität würde hinweg fallen, und dergleichen Ausnahmen würden allmählich gegen das dermalige Regierungs-System zur Wiedereinführung unmittelbarer Kommissionen den Anlaß geben. Damit aber das Artillerie-Departement zur Beförderung seiner Gewehrfabrik und der Zeughaus-Arbeiten beständig mit den erfoderlichen Eisen aus den churfürstlichen Eisenwerken versehen werde, so könnte der gemessenste Befehl der General Landesdirektion ertheilet werden, die nöthige Vorkehrung auf das schleunigste zu trefen, sich mit erwehntem General Manson darüber in Benehmen {8v} zu setzen und über diese Gegenstände sich vorzüglich Vorträge von dem General Landesdirektionsrath Baader nach seinen besitzenden Local Kenntnißen erstatten zu lassen.

2. Es sey gegen die erst vor kurzem genehmigte Organisation des Staatsrathes, daß in demselben über die Berichte der Landesstellen jemand anders einen Vortrag erstatte als einer der Geheimen Referendarien von demjenigen Departement, zu dessen Geschäftskreise der befragliche Gegenstand gehöre. Diejenige Gründe, welche für den Beisitz des General Landesdirektionsrathes Baader angebracht worden seyen, würden mehrere Mitglieder aller Landesdirektionen und selbst der Landbeamten zu solchen Ansprüchen berechtigen. Dadurch würde der Geheime Staatsrath aufhören zu seyn, was er ist und was er eigentlich seyn soll, nämlich eine Vereinigung der Ministerial Departements.

Der Fall sey ausserordentlich selten, daß über Mineralwesen bei höchster Stelle etwas vorkomme. Geschähe es, so sey die Sache durch die Landes Collegien schon vorbereitet, und es stehe der höchsten Stelle immer frei, auch andere sachverständige Männer darüber zu vernehmen, um sich eine gründliche Kenntnis und vollständigen Unterricht davon zu verschaffen. Forstwesen und Mineralwesen seyen in keiner so unmittelbaren Verbindung, daß derjenige, welcher Kenntniße im ersteren besitze, auch solche im zweiten habe, so wie auch dieser Gegenstand bei einer ganz andern {9r} Deputation behandelt werde, von welcher tit. Baader kein Mitglied sey, folglich auch keine zusammenhängende Kenntniße über die bisherige Behandlungsweise dieses wichtigen Theiles der Landes-Administration besitzen könne.

Weshalben der Vorschlag des General Manson als ungeeignet mit dem Bemerken abzuweisen seyn möchte, sich in Zukunft aller Anträge, welche nicht unmittelbar mit seinem Departement in Verbindung stehen, sondern in die Civil Administration eingreifen, zu enthalten.

Dieser Antrag erhielt die Genehmigung des Staatrathes und ist an Seine Churfürstliche Durchlaucht zu bringen.

19. Vortrag Bayard wegen Wiederbesetzung der Stelle des Rats bei der ersten Deputation der Landesdirektion der Oberpfalz, Lizenziat Leonhard Dobmaier, der verstorben war. Bringt, entsprechend einer Willensbekundung des Kurfürsten, dafür Jakob Duras, Legationssekretär bei der bayerischen Gesandtschaft in Wien, als Kenner der einschlägigen Grenz- und Lehenssachen in Vorschlag, der zudem über viele Jahre hinweg unverdient wenig Gehalt bezogen habe. Dem von der Amberger Landesdirektion als Nachfolger Dobmaiers empfohlenen Franz Martin Gerngroß, Rat bei der Regierung zu Amberg, solle die Zusicherung landesherrlichen Wohlwollens und der Berücksichtigung bei passender Gelegenheit erteilt werden.

Kfstl. Entschließung dazu 5. Juni 1801: Diese Versicherung solle Gerngroß nicht ausgestellt werden.

20. Vortrag Löwenthal: Anweisung zur Aufhebung des städtischen »Schrannen- oder Schöpfengerichts« in Sulzbach.

21. Vortrag Steiner: Ernennung des bisherigen Buchhalters Joseph Vaccani zum Kontrolleur bei der Landesdirektions-Kasse in Amberg mit 1.100 fl. Gehalt; Regelung der Versorgung der Witwe und der Kinder seines verstorbenen Amtsvorgängers Johann Ferdinand Arkauer.

Kfstl. Entschließung dazu 12. Juni 1801: Festsetzung des Gehalts auf 1.200 fl. ohne Naturalienbezüge und Verleihung des Rats-Charakters an Vaccani.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

360
Diese Anleihe hatte die bayerische Landschafts-Verordnung, nach Absprache mit dem General-Hofkommissariat im März 1801, auf Vermittlung Josuel Westheimers mit dem Bankhaus Rüppell & Harnier ausgehandelt; dazu Ullmann, Staatsschulden, Tl. 1, S.94f.