BayHStA Staatsrat 381, Nr. 14 17 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit kurzem Nachtrag Kobells): 17. Juli 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Vortrag Stichaner: Übernahme der Verpflegungskosten für den in Ingolstadt zurückgebliebenen, verwundeten französischen Hauptmann Carette.

2. Ungleichheiten innerhalb der Hofmarken bei den Beiträgen zu den Kriegskosten

Stichaner berichtet über Irrungen mit Franz Xaver Graf von Seyboltstorff, Landrichter und Lehenpropst zu Sulzbach, wegen des Kriegskostenbeitrags aus seinen beiden Hofmarken Niederaichbach (Krs. Landshut) und Deutenkofen (Krs. Landshut). Stichaner macht bei dieser Gelegenheit auf die Ungerechtigkeit der deutlich geringeren Belastung des »Hofbaus« durch Kriegskostenbeiträge aufmerksam. Da die Neuordnung der Steuerverteilung erst auf lange Sicht realisiert werden könne, wird vorerst der Kriegsdeputation der Auftrag erteilt, die Abgaben von den Gütern der Hofmarksherren »in ein richtiges Verhältnis« zu den nach dem Hoffuß belasteten Gütern der Untertanen zu bringen und für die Abwicklung dieser Aktivitäten ein »eigenes Bureau« zu errichten.

{2v} 2. Zu Hebung der Beschwerde des Franz Xaver Grafen von Seiboltsdorff über Mißverhältnis in der Concurrenz zu den Kriegslasten trug der Geheime Justiz-Referendär Herr von Stichaner an, nach dem Vorschlage des Unter-Marschkommissariats Teisbach das Verhältnis, in welchem die Graf Seiboltsdorffischen Hofmarkten Niedereichbach und Deutkofen bei allgemeinen Concurrenzen, welche nach dem Hoffuß regulirt werden müssen, beizutragen haben, dahin zu bestimmen, daß erstere Hofmarkt rücksichtlich ihres Hofbaues auf zwei Höfe, jene zu Deuthofen auf 11/2 Höfe in Anschlag gebracht werden sollen.

Referent führte hiebei noch an, wie sich bei dieser Gelegenheit wiederholt dargethan habe, daß die Concurrenz der Hofmarkten zu den Kriegslasten gegen jenes, was die Unterthanen zu leisten, äuserst unverhältnißmäsig und willkürlich, auch die dem Landmann wehrend dem nun geendigten Kriege dadurch zugegangene und noch zugehende Last so drückend seye, daß eine Abänderung hierin zu trefen von der dringendsten Nothwendigkeit seye.

Dieses würde zwar durch die eintrettende allgemeine Peraequation seiner Zeit am sichersten erreicht werden können. Allein da diese aus mehreren Ursachen nicht so bald zur Ausführung gebracht werden {3r} würde, so mache er den Antrag, mit Beziehung auf das wegen der Spital-Umlage ergangene Mandat, Churfürstlicher Kriegsdeputation aufzutragen, den Hofbau aller Hofmarkten und übrigen Güter, die nicht in dem Hoffuß liegen, nach Vernehmung der Interessenten in ein richtiges Verhältnis gegen die nach dem Hoffuß angelegt werdende Unterthanen setzen zu lassen und zu bestimmen, nach welchem Maasstabe jeder Hofbau im ganzen Lande zu den allgemeinen Kriegs- oder ähnlichen Lasten zu concurriren habe, sohin zu diesem Zwecke ein eigenes Bureau zu errichten und die daraus erhaltende Resultate bei sich künftig zeigenden Gelegenheiten in Anwendung zu bringen und zu benutzen.

Über diese Vorschläge wurde Umfrage gehalten, und

beide erhielten die Bestättigung des Staatsrathes.

3. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Abrechnung der Verpflegungskosten für die französischen Generäle, die sich in Neuburg aufgehalten hatten, durch die Kriegskommission Neuburg.

4. Vortrag Krenner jun.: Genehmigung des Umlageverfahrens für den Kriegskostenbeitrag in der Stadt Neuburg sowie der Einhebung zu drei Quartalsterminen.

5. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Verbuchung einer Ausrüstungslieferung aus Ingolstadt an den französischen General Coland: Zuweisung an Hauptkasse oder Hofzahlamt als »extraordinaire[n] Kriegsausgaben«.

6. Vortrag Branca: Bringt dem Staatsrat den Wert des eingeschmolzenen Kirchensilbers zum 7. Juli 1801 zur Kenntnis [Zahlenangabe fehlt].

7. Versteigerung von kirchlichen Zimelien

Branca informiert, daß der Ertrag der Versteigerung von »Kirchenschmuck[es]« die geschätzten 1.977 fl. übertroffen habe; besonders Perlen hätten guten Absatz gefunden. Er rät aber davon ab, dem Antrag der Kriegsdeputation zu folgen und nun auch noch die Zimelien des Stifts Altötting zur Versteigerung freizugeben.

{4r} 7. Nach einem weiteren Bericht Churfürstlicher Kriegsdeputation, den Herr Geheimer Referendär von Branca vortrug, hat die aus Versteigerung des Kirchenschmuckes erlößte Summe jene der Schätzung um 1977 fl. 33 kr. überstiegen, und wird aus dieser Ursache, und weil vorzüglich die Perlen in hohem Werthe stehen, der Antrag gemacht, den im Pfandhause sich befindenden Altenöttinger Schmuck ebenfalls durch öfentliche Versteigerung zu veräusern und den Erlöß zur allgemeinen Requisitionskasse zu verwenden.

Referent äuserte, hierauf Churfürstlicher Kriegsdeputation zu erwiedern, daß die Anzeige von dem versteigerten Schmucke zur Nachricht gedienet habe, der weitere Antrag wegen dem Altenöttinger Schmucke aber rücksichtlich der dabei eintrettenden {4v} besonderen Verhältnissen nicht genehmigt werden könnte.

Dieser Antrag wurde angenommen.

8. Vortrag Branca: Einforderung verschiedener Kirchengerätschaften aus dem katholischen Anteil an der [Simultan-]Pfarrkirche in Sulzbach.

9. Vortrag Branca: Überprüfung der Beschwerden des Landshuter Philosophieprofessors Socher378 wegen zu hoher französischer Quartierlasten, die ihm in seiner Eigenschaft als Stadtpfarrer von Kelheim auferlegt worden seien.

10. Eigenmächtigkeiten der Militäradministration bei der Nutzung von Gebäuden

Vortrag Branca: Veranlaßt durch eine einseitige Maßnahme der Militärbehörden (Ausmessung des Seminargebäudes in Ingolstadt wegen geplanter Nutzung als Lazarett) und angesichts des entsprechenden Protests der Schuldeputation des Geistlichen Rats wird dem Kurfürsten der Antrag des Staatsrats vorgelegt, daß in vergleichbaren Fällen die Militärverwaltung nicht einseitig und ohne Verständigung der Ziviladministration vorgehen solle.

{5r} 10. Geheimer Referendär Herr von Branca zeigte dem Staatsrathe an, daß nach einem Bericht der Geistlichen Raths-Schuldeputation von Seiten der Militärbehörde die Besichtigung des Seminargebäudes in Ingolstadt und Ausmeßung der dazu gehörigen Gärten und Gründen vorgenommen worden, ohne daß an die Schuldeputation die mindeste Nachricht hievon gekommen wäre.

Referent fügte bei, daß dem Vernehmen nach dieses Gebäude in Verbindung mit dem Bartlmaer zu einen Lazareth bestimmet seye und trug an, Seine Churfürstliche Durchlaucht mittels eines Antrags des Staatsrathes von diesem einseitigen Verfahren der Militärbehörde in Kenntnis zu setzen und Höchstsie zu bitten, dieselbe anzuweisen, daß sie sowol bei vorliegenden als allen künftigen derlei Fällen die Civilstellen nicht umgehen möchte, indeme sonst die größten Unordnungen in den Civil Administrationen entstehen würden.

Der nach diesem Gutachten gefertigte Antrag solle von dem Staatsrathe Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Anweisung der Militärbehörden gehorsamst vorgelegt werden.

11. Vortrag Krenner sen.: Einweisung der Gebrüder Tucher in die von der Herrschaft Parsberg (Krs. Neumarkt/Opf.) zu Lehen gehenden Besitzungen im Nürnberger Amt Reicheneck (Krs. Nürnberg-Land)379.

12. Streit um den Beitrag des Malteser-Ordens zur 1799 konzedierten 500.000 Gulden-Abgabe des Prälatenstandes an den Kurfürsten

Krenner sen. berichtet über Streitigkeiten zwischen dem Provinzialkapitel des Johanniter-[Malteser-]Ordens und der Landschaft wegen der Höhe des Beitrags des Ordens zur 1799 zugesagten Sonderzahlung von 500.000 fl. des Prälatenstandes an den Kurfürsten380 in Höhe von 44.716 fl. Die Landschaft sperrte dem Orden deswegen Zahlungen aus dem Zinszahlamt. Krenner sieht sich außerstande, eine Entscheidungsempfehlung abzugeben: Weder sei die Erlegung der festgesetzten Summe dem Malteserorden zuzumuten noch könne sie ohne weiteres auf den Prälatenstand abgewälzt werden. Allerdings solle die Zahlungssperre in jedem Fall aufgehoben werden. Der Staatsrat fordert Krenner auf, »mit Anhandnehmung aller […] Acten« in der nächsten Sitzung nochmals Bericht zu erstatten.

{5v} 12. Herr Geheimer Rath von Krenner erstattete über die Beschwerde des Provinzial-Capitels des diesländischen St. Johanni Ritterordens gegen die baierische Landschaft wegen der verlangten Concurrenz zu dem von dem Prälatenstande dem Hofe im Jahre 1799 eingewilligten ausserordentlichen Beitrag von 500.000 fl. und {6r} verhängten Arrest ihrer bei dem Zinßzahlamte zu beziehenden Interessen schriftlichen Vortrag, erinnerte aber dabei, daß er aus Mangel der Acten das Factum, worauf es hiebei ankomme, nicht ganz richtig aufgestellet habe, und deswegen seinen Antrag nach nun erhaltenen Erläuterungen dahin abändern müsse, daß dem Maltheser-Orden die Bezahlung der von der Landschaft gefoderten Concurrenz von 44.716 fl. 38 1/2 kr. nicht zugemuthet, die Entrichtung dieses Betrages doch auch denen übrigen Prälaten nicht aufgebürdet werden könnte, inzwischen aber, bis in dieser Sache eine weitere Entschließung gefaßet werde, der baierischen Landschaft zu befehlen seye, den Arrest, den sie jure retentionis bei dem Zinßzahlamte verfüget, aufzuheben.

Nach hierüber gehaltener Umfrage, wobei der Churfürstliche Geheime Staats- und Conferenz-Minister Graf von Morawitzky seiner Decisivstimme sich begab, fand der Staatsrath diesen wegen den Folgen, die er nach sich ziehen kann, bedenklichen Gegenstand nicht hinlänglich ausgearbeitet und mit zu vielen Lücken noch versehen [und] beschloß deswegen, dem Geheimen Rath Herrn von Krenner den Auftrag zu geben,

mit Anhandnehmung aller über diesen Gegenstand verhandelten Acten, vorzüglich jener des Postulats vom Jahre 1799, dann der Geistlichen Güter-Kontributionskommission in dem nächsten Staatsrathe zu reproponiren.

13. Verminderung der Zahl der Justizstellen – Aufhebung der Regierung Burghausen

Stichaner legt zum wiederholten Mal den Antrag des MJ vor, die Zahl der Justizstellen in Bayern (»Regierungen«) zu verringern. Aufgehoben werden könnten die Regierungen in Landshut und Burghausen; dann gebe es in Ober- wie Niederbayern nur noch je eine mittlere Gerichtsinstanz. Der Staatsrat schließt sich dem Votum Stichaners und des MJ an und beantragt beim Kurfürsten die Aufhebung der Regierung Burghausen sowie, zur deutlicheren Kennzeichnung ihres Wirkungsfeldes, die Umbenennung der »Regierungen« in »Hofgerichte«. Der Kurfürst setzt eine Entscheidung aus, bis Vorschläge ausgearbeitet seien, wie die Stadt Burghausen für den Verlust der Regierung entschädigt werden könne.

{6v} 13. In einem Vortrage, welchen der Churfürstliche Geheime Justiz-Referendär tit. von Stichaner wegen der Regierung Burghausen ablas, zeigte derselbe, was der verstorbene Churfürst Carl Theodor Durchlaucht zu Minderung der bei seinem Regierungs-Antritt in den heroberen Landen bestandenen sieben Regierungen, deren Überfluß auffallend gewesen, verfüget, wie das von der damaligen Hofkammer hierüber erfoderte Gutachten ausgefallen, welche Schritte die baierische Landschaft und die Stadt Landshut gemacht, um die Aufhebung der Regierung Landshut zu verhindern, wie diese Aufhebung der Gegenvorstellungen ohngeachtet bewirket, und aus welchen Ursachen solche im Jahre 1783 wieder eingesetzet und dagegen die Supprimirung der Regierung Burghausen beschloßen, durch welche Vorstellungen auch die Beibehaltung dieser Regierung erwirket, und wie die Gerichte eingetheilet worden.

Herr von Stichaner führte hierauf an, daß auch bei dem Regierungsantritte Seiner itzt regierenden Churfürstlichen Durchlaucht die Vortheile, welche aus Verminderung der Justizstellen für die Vereinfachung des ganzen Justizwesens entspringen würde[n], vorgetragen, von Höchstdenenselben aber die fernere Beibehaltung der Regierung anbefohlen worden. Allein, gegenwärtig träten wieder so viele Umstände ein, die die Verminderung der Regierungen, besonders die Aufhebung jener zu Burghausen, so leicht möglich machen, daß das Ministerial Justizdepartement sich verbunden glaube, hierauf antragen zu müssen.

Referent setzte hierauf die Umstände auseinander, so die Aufhebung der Regierung Burghausen sehr leicht ausführbar machten, las die Namen aller Supplicanten ab, so um die erledigte Stellen oder um Versetzung zu anderen Regierungen gebetten, verglich die Gründe, welche dafür und dagegen, vorzüglich aber für die Aufhebung jener zu Burghausen und nicht der zu Landshut (wenn solche nicht beide aufgehoben und nur zwei Justizstellen, eine für das Unter- und eine für das Oberland, eingesetzet werden wolle), sprechen, zeigte, welche Schwierigkeiten und Einwendungen bei dessen Ausführung zu bekämpfen seyn würden, und schloß mit einem Vorschlage, wie die Gerichter, so bis itzt dem [!] Regierungsbezirk Burghausen gebildet, auf dem Falle der genehmigt werdenden Aufhebung dieser Regierung eingetheilet werden könnten.

Hierüber wurde Umfrage gehalten und

beschlossen, für dermal bei Seiner Churfürstlichen Durchlaucht nur auf Aufhebung der Regierung Burghausen anzutragen, dabei aber Höchstdenenselben gehorsamst zu bemerken, daß der Name Regierung im Auslande einen unrichtigen Begrief von dem Wirkungskreise dieser gegenwärtig größtentheils Justiz ausübenden Landesstellen erwecke, und es daher zweckmäsiger seyn mögte, den Namen Regierung mit jenen des Hofgerichts zu verwechseln

Kfstl. Entschließung dazu 17. Juli 1801:

{10r} Die Entscheidung des Antrages Nr. 13 des Protocolls solle in so lange ausgesezet bleiben, bis der Staatsrath sich mit den Vorschlägen beschäfftiget haben wird, wie der Stadt Burghaußen für den Verlust der Regierung, wenn solche aufgehoben würde, einiger Ersatz geleistet werden könne.

14. Unterbringung des Staatsarchivs

Krenner sen. berichtet, der Geheime Staatsarchivar Vinzenz Pall von Pallhausen klage über Platzmangel im Staatsarchiv, besonders nach Überführung des Mannheimer und des Zweibrückener Archivs nach München. Die Kanzlei des Finanzdepartements wird in das Theatinergebäude verlegt; die freiwerdenden beiden Räume im Residenzkomplex bekommt das Staatsarchiv zugewiesen. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Verlegung wird dem Finanzreferendär Stichaner übertragen.

{7v} 14. Herr Geheimer Rath von Krenner legte eine Anzeige des Geheimen Staats-Archivar von Pallhausen vor, woraus sich ergiebt, daß durch die Zweibrücker und Mannheimer Archive der Raum in dem Staats-Archiv so enge geworden, daß nur mit der größten Schwierigkeit etwas von den Staatspapieren hervor gesucht werden könnte. Er bat deswegen, das Zweibrücker Archiv und die damit hieher gebrachten Depositengelder in ein Gewölb oder sonst wohlverwahrtes Zimmer in der Residenz oder einer andern Burg bis zur gänzlichen Trennung zu hinterlegen und ihme die 2 Zimmer zum Gebrauch des Geheimen Staats-Archives zu überlassen, wo dermal die Finanzkanzlei sich befindet.

Referent stimmte diesem Vorschlag vollkommen bei und schlug vor, die Kanzlei des Ministerial Finanz-Departements bei den Theatinern unterzubringen.

Dieser Vorschlag wurde in dem Staatsrathe angenommen und die Ausführung dem Geheimen Finanz-Referendär Herrn von Stichaner übertragen.

15. Vortrag Stichaner über die Dringlichkeit der Einrichtung einer »Anstalt für Wahnsinnige«. Das MJ beantragt, die Gebäude des Hofkrankenhauses in Giesing zur Gänze für dieses »Irrenhaus« zu verwenden und die Kranken zu den Barmherzigen Brüdern und Schwestern zu verlegen. Gegen diese Lösung sperren sich bisher der Verwalter des Krankenhauses381 und, offenbar von diesem beeinflußt, der Geheime Medizinalrat und kfstl. Leib- und Protomedicus Franz Joseph Besnard. Die von diesen favorisierte Zusammenlegung von Krankenhaus und Irrenanstalt in Giesing hält das MJ aus Platzgründen für nicht praktikabel. Falls eine Umwidmung des Giesinger Krankenhauses beim Kurfürsten nicht durchzusetzen sei, solle wenigstens das Hieronymitaner-Kloster im Lehel aufgehoben werden und das »Tollhaus« dort untergebracht werden. Allerdings brachte das MGeistl in Erinnerung, daß dieses Klostergebäude zur Unterbringung einer Schule für angehende Weltpriester in Aussicht genommen sei. Auf jeden Fall solle die Irrenanstalt in München und nicht auf dem Land eingerichtet werden; Vorschläge der GLD hatten auf die Gebäude der Franziskaner in Weilheim oder Schrobenhausen hingewiesen. Das Staatsrats-Plenum schließt sich dem ersten Antrag Stichaners auf Umwidmung des Hofkrankenhauses Giesing zum »Irrehaus« an.

Kfstl. Entschließung dazu 17. Juli 1801: Genehmigt diesen Antrag; Umbau und Organisation des »Tollhaußes« seien noch mit der Sanitäts-Kommission abzustimmen.

16. Vortrag Löwenthal: Nachbesetzung von zwei Kanzlistenstellen an der Regierung in Neuburg mit den (bereits pensioniert gewesenen) Kanzleibeamten Franz Xaver Draude und Franz Xaver Pracher.

17. Vortrag Bayard: Ermahnung an die zuständige Kommission, die in pfalzbayerischem Gebiet gelegenen Eigengüter des Kurhauses Brandenburg-Preußen nicht zur Entrichtung des »Kriegskösten-Vorschußes« heranzuziehen.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

378
Joseph Socher (1755-1834), Ex-Illuminat und exzellenter Kenner der Werke Kants, war im November 1799 zum Professor für theoretische und historische Philosophie an der bayerischen Landesuniversität ernannt und gleichzeitig mit der Stadtpfarrei Kelheim versehen worden, die er auch nach seinem Rückzug vom Professorenamt 1805 beibehielt; Boehm u.a., Lexikon, S. 401f. (P. Segl).
379
Karl Theodor hatte die 1792 erworbene Herrschaft Parsberg dem Herzogtum Neuburg angegliedert; vgl. Jehle, Parsberg, S. 371, 382.
380
Zur Entstehungsgeschichte dieser Sonderabgabe, die im Zusammenhang stand mit der Liquidierung des »15-Millionen-Projekts« Kurfürst Karl Theodors, vgl. Stauber, Finanznot, S. 125-128.
381
Oberleutnant Johann Adolph (HStK 1800, S. 113).