BayHStA Staatsrat 4 6 Seiten.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Hertling.
[MA] 1. Kurfürstliche Genehmigung der Anträge und Entschließungen der Staatsratssitzungen vom 7. und 14. April 1802 »mit einigen, auf den Protocollen bemerkten Änderungen« nach Vorlage durch Montgelas.
Die finanziellen Forderungen des Geheimen Staatsrats von Pfeffel werden an das kurfürstliche Kabinett weitergeleitet.
2. Auf einen Vortrag über die Forderungen des Geheimen Staats Rathes {2v} von Pfeffel und die von dem geheimen Rathen von Cetto mit Bericht einbegleitete Vorschläge deßelben diese Forderungen, welche sich mit Innbegrief der Quote zur zweyten Wittwen Casse auf 68.796 fl oder wenn der lezte Posten gestrichen werden wollte, auf 67.296 fl. belaufen, zu tilgen,
haben Seine Churfürstliche Durchleucht befohlen, daß höchstdenselben dieser Vortrag mit einem kurzen Antrag zum Cabinet eingesendet werde, um da wegen Tilgung dieser Forderung die gutfindende Einleitungen treffen zu können.
Der kurfürstliche Oberst Jakob Philipp Freiherr von Reibeld wird zum Kriegskommissär in der Rheinpfalz bestellt.
3. Wegen Anstellung des churfürstlichen Obersten Freiherr von Reibeld als Kriegs Commissär in der Rheinpfalz, wozu Seine Churfürstliche Durchleucht dero höchste Einwilligung bereits ertheilet, wurde in einem schriftlichen Vortrage auseinander gesezet, wem derselbe in dieser Eigenschafft unterzuordnen, welche Instruction ihm zu ertheilen, und was für ein Würkungs Creiß ihme zu bestimmen wäre, sohin nach Anführung deßen, was er bis izt an Gehalt und Diaeten bezogen, angetragen, demselben das ordentliche Gehalt eines General-Landes Commissariats Rathes im 3. Grade p. 2.077 fl. die Naturalien mit einbegrieffen, nebst den Taggebühren eines solchen in auswärtigen Geschäfften p. 8 fl. anzuweißen, die Bewilligung zweyer Pferd Rationen so wie die Ertheilung eines höheren Militär Grades a la Suite177 dem Ermessen des Militär Départements zu überlaßen, und des Frhr. von Reibeld Gesuch um den Löwen Orden, aus mehreren ihme entgegenstehenden Gründen, nicht zu genehmigen.
Sämtliche diese Anträge wurden genehmiget, und werden Seine Churfürstliche Durchleucht wegen dem nachgesuchten höheren Militär Grade a la Suite die geeignete Entschließung faßen, die Bewilligung zweyer Pferd Rationen aber solle auf sich beruhen.
{3r} 4. Der Antrag des Max von Merz auf Entschädigung wegen Aufhebung »der ehemahls bestandenen Salzspeditions Commission in Buchhorn« soll auf sich beruhen.
Die hergebrachte Salzabgabe an die Großprioratsherrschaft Ebersberg wird aufgehoben.
5. Über die Abgaabe des sogenanten Gnaden Salzes mit 32 Centner an die Großpriorats Herrschaft Ebersberg178 wurde ein auf die Acten sich gründender Vortrag abgeleßen und dadurch gezeiget, daß solche Abgaabe nur als ein wahres Gratiale betrachtet werden könne, und deßen Einziehung nach dem erlaßenen Rescripte vom 18. Februar 1801 ganz gegründet seye, wenn nicht der Herrschaft Ebersberg der Fortgenuß dieser Salz Abgaabe aus besonderer Gnade bewilliget werde, welches der churfürstlichen höchsten Bestimmung unter Anführung der von der Administration der Groß Priorats Güther angebrachten Gründen, überlaßen werde.
Da diese Salz Abgaabe nach den Acten als ein bloßes Gratiale angesehen werden muß und Seine Churfürstliche Durchleucht von der unterm 18. Februar 1801 wegen Einziehung derley Gratialien erlaßenen Verordnung, selbst nicht für dero Herrn Sohn179 eine Ausnahme machen wollen, so solle es bey Aufhebung dieser Salz Abgaabe sein Bewenden behalten.
Die Erträge des Silberbergwerkes in Sachsenhausen gehen an die Staatskasse bzw. werden dem Hausfideikommiß eingefügt.
6. Der wegen den sechs Stämmen des Sachsenhäüßer Silberbergwerks180 vorgelegte Rescripts-Entwurf an das rheinpfälzische General Land Commissariat, wodurch verordnet wird, die bis zu dem Jahre 1793 gefloßene Ausbeüten bey der Staats Casse zu behalten, und die künftige Renten sowohl als den Stock selbsten dem {3v} Haußfidei Commis einzuverleiben,
erhielt die churfürstliche höchste Bestättigung.
Die Generallandesdirektion soll Erkundigungen über die Verhältnisse des Sitzes Brautlach auf dem Donaumoos einholen, der von den Großeltern mütterlicherseits der früheren Eigentümerin Gräfin Warnberg beansprucht wird. Die dem Sitz verliehene niedere Gerichtsbarkeit soll eingezogen werden.
7. Um in Erfahrung zu bringen, von wem der aus churfürstlichen Cabinets Gelder unter der vorigen Regierung erkaufte, erbaute und in Cultur gebrachte Siz Brautloch auf dem Donaumooße (der nachher der natürlichen Tochter des lezt verstorbenen Herrn Churfürsten, Walburga Gräffin von Warnberg frey und eigenthümlich geschenkt, nach ihrem Tode aber mit dem übrigen Vermögen wieder ruckgestellet worden und nun von den mütterlichen Großeltern dieser Gräffin von Warnberg angestritten wird) bis izt administriret worden, wurde angetragen, der General-Landes Direction aufzugeben, die nöthige Erkundigungen deswegen einzuziehen und vorzulegen, zugleich auch den erforderten Bericht zu beschleunigen, um ermeßen zu können, in wie weit die Jura des Fisci bey dem von den mütterlichen Großeltern der Gräffin von Warnberg angefangenen Rechtsstreite eintretten dörften. Ferner wurde angetragen, der Landes Direction in Neuburg den Befehl zu ertheilen, die der Gräffin von Warnberg auf diesen Siz verliehene niedere Gerichtsbarkeit und Freyheit, als durch den in ihrer Unmündigkeit und folglich ohne erbfähige Nachkommenschafft erfolgten Tod dieser Gräffin erloschen und aufgelößet zu behandlen und einzuziehen.
Diese Anträge wurden genehmiget181.
Die von den Erben des Malers Vivien eingereichte Schuldforderung soll untersucht werden.
8. Nach erstattetem ausführlichem Vortrage über die alte Schuldforderung der Mahler Vivienischen Erben182, wodurch sich zeiget, daß dieselbe von den Regierungs Jahren des Churfürsten Maximilian Emanuel herrühren, wurde angetragen, dem Geheimen Rathen {4r} von Cetto, der diesen Gegenstand empfohlen, die hiebey eintrettende Verhältnüß zu dem Ende zu eröffnen, damit er den sich deswegen gemeldet habenden Bürger Perrier hiernach verbescheide, und bis zum Ausgang der endlichen Auseinandersezung und Berichtigung der Untersuchung über die von dem Churfürsten Maximilian Emanuel für diese Schulden in Frankreich angewießene dort liegende Fonds und Renten, zur Geduld verweiße.
Nach Antrag.
Die unehelichen Kinder des Grafen von Königsfeld werden unter anderem Namen legitimiert.
[MJ] 9. Auf das Gesuch des Graffen Theodor von Koenigsfeld um Legitimation seiner im Wittwenstande erzeugten zwey unehlichen Kinder unter dem Nahmen von Koenigsfeld, wurden in einem Vortrage die Hindernüße gezeiget, welche demselben entgegen stehen, dennoch aber angetragen, dem Graffen von Koenigsfeld die Legitimation seiner unehlichen Kinder mit Umgehung des Nahmens von Koenigsfeld zu gewähren, und ihm eröffnen zu laßen, daß Seine Churfürstliche Durchleucht dieser Bitte wegen dem Nahmen Koenigsfeld, ohne allenfallsige Beystimmung der Famillen Anverwandten, nicht willfahren wollen.
Genehmiget nach Antrag.
10. Auf Antrag Hertlings wird das Gesuch des Kanzlisten Nepomuc von Vollmar, »die dritte Registrator Stelle« beim Ministerialjustizdepartement zu erhalten, abgewiesen, »da kein dritter Registrator {4v} anzustellen nothwendig«.
Thomas Siebauer und Anton Sander, die wegen des Eintreibens von Kontributionen für die französische Armee mit gefälschten Papieren zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt sind, werden wegen guter Führung nach einem Jahr entlassen.
11. Unter Anführung der Verbrechen, welcher sich Thomas Siebauer von Klein Tiefenbach und Anton Sander von Deggendorf durch Eintreibung von Contributionen auf dem Lande mit falschen Vorweißen von der französischen Generalitaet schuldig gemacht, und der von der Regierung Landshut deswegen ihme zuerkanten dreyjährigen Zuchthaußstraffe, wurde angetragen, bey den von diesen beyden Züchtlingen während ihrer überstandenen einjährigen Straffzeit gezeigten guten Aufführung und zu hofender Beßerung, denselben die übrige Straffzeit nachzusehen und sie aus dem Zuchthauße zu entlaßen.
Nach Antrag.
Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.