904 903 den Landgerichesårzten und Stadtphyſikern , Gegenwärtige Anordnungen werden zur wenn die natürlichen Blattern aus der Nache pünktlichſten Befolguug hiemit öffentlich bes barſchaft drohen , oder wohl gar in ihren kannt gemacht . Bezirken ſelbſt ſchon ausgebrochen ſind , nichts Amberg den 12. April 1808 . deſtoweniger auch auſſergewöhnliche Impfungen Königliche Landes - Direftion der mit der Förmlichkeit und nach Art , wie ſie die oberen Pfalzi allerhöchſte Verordnung S. 6 , vorſchreibt , ver : Sigmund Graf Kreith . anſtaltet werden . von Schleis .. dema A. Namentliches Verzeichniß aller derjenigen Individuen der Pfarrei N. , königlichen Landgerichts N. , welche bis zur Herſtellung gegenwärtiger Liſte weder die natürlichen Blattern gehabt , noch geimpft worden ſind . 1 Na mea der Ortſchaft . Namen und Zunamen des noch nicht geimpften Individuums ; deſſelben , oder der Aeltern Stand . Jabr , Monat , Tag Jabr , monat , Tag der Impfang , des Hinſdeidens , und derſelben Erfolg . uebſt Benennung der Firank : Vom 3mpfarzte eingetragen . beitsform . Vom 3mpfarzte aus den ihm zukommenden Sterbe : liſten nachtrageweiſe bemerft . alter . Beide Rubrifen werden vom Pfarramte unausgefüllt gelafen , da dein Impfarzte das Nöthige in jede derſelben jedesmal und zu gehöriger Zeit einzutragen obliegt . Schema B. V e r ze ich niß der im Quartale des Jahres 180 in der Pfarrei N. , königlidien Landgerichts N. , Gebornen , dann der im Verlaufe des nåmlichen Quartals von der Geburt bis in das Alter von 12 Jahren verſtorbenen Kinder , nebſt Bemerkung der Krankheit . . . Namen Namen der Aeltern , des deren Etand , Kindes . Wohnort u . Gewerbe . Jahr , Monat , Tag Krankheit . Bemerkung . Sabr , Monat ag der Geburt . der Hinſcheidung . Dieſe Rubrife wird von dem Pfarr : Imte unausgefüllt gelaren ; von dem Impfarzte aber wird in dieſelbe die jedes : mal geidehene Jipjung , nebſt dem Tage und Erfolge , eingetragen .