BayHStA Staatsrat 5 11 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph; Montgelas, Morawitzky.

1. Kurfürstliche Genehmigung des vom Staatsrat am 10. August gestellten Antrages nach Vorlage durch Montgelas.

Vortrag Montgelas’ über mehrere, Lehens- bzw. Besitzangelegenheiten betreffende Gesuche der Freiherren v. Kalb737.

2. Auf die verschiedene Gesuche der Gebrüder Frhr. von Kalb und zwar a. wegen den Trabelsdorffer Lehenstücken, b. wegen den von Lichtensteinischen Würzburger Mannlehenstücken c. wegen dem Guthe Waltershaußen wurde in einem schriftlichen Vortrage durch den {1v} churfürstlichen Geheimen Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas die nähere Verhältnüße auseinander gesezet, welche hiebey eintretten und folgende Anträge der höchsten Prüf- und Entscheidung untergeben:

ad a. wegen den Trabelsdorfer Lehen Stücken, worauf die Frhr. von Kalb gar keine Ansprüche machen könten, in Rücksicht der an den königlich preusischen Minister Frhr. von Hardenberg bey Gelegenheit der von Kalbischen Subjection gegebenen churfürstlichen Erklärung, denselben die Mitbelehnschafft über sämtlich von Marschalkische Lehenstücke unter der Bedingung zu ertheilen: daß die Frhr. von Kalb auf alle weitere Vergütung für die Anwarttschafft auf das Rittergut Truchenstadt verzichten

ad b. wegen den von Lichtensteinischen Mannsritterlehen der Landes Direction in Würzburg auftragen zu laßen, nach den Erinnerungen, welche sie über die Verhältnüße dieser Lehen in ihrem erstatteten Berichte angegeben, diese Supplenda vor allem ersezen zu laßen.

Ad c. wegen Unterwerfung des ritterschaftlichen Guthes Waltershaußen unter churfürstliche Landshoheit den Frhr. von Kalb mit seiner diesfallsigen Beschwerde lediglich an die geeignete Behörde in Würzburg zu verweißen.

Diese Anträge wurden von Seiner churfürstlichen Durchleucht gnädigst genehmiget.

Gehaltserhöhungen für das Personal des Auswärtigen Ministerialdepartements und Zusammenlegung einiger Gesandtschaften; Auflösung der Diplomatenschule.

3. In einem Geld und Salarien Etat des auswärtigen Ministerial Départements vom 1. July 1803 bis 1804 wurden Seiner Churfürstlichen Durchleucht folgende Gehalts Vermehrungen und Anstellungen neuer Gesandschafften vorgeschlagen: 1. Dem Geheimen Referendaire Graffen von Arco statt 2.200 fl.: 4.400 fl. {2r} 2. Dem Legations Rathen Ringel statt 1.200 fl.: 2.000 fl., 3. dem Geheimen Secretär Rivet statt 1.200 fl.: 1.500 fl. 4. Der Geheime Secretär von Biarowsky als expedirender Secretär des französischen Bureau, wäre den übrigen expedirenden Geh. Secretärs nach dem Vorschlag des Geheimen Ministerial Finanz Departements mit 1.700 fl. gleichzustellen. 5. Der Secretär Braun wäre auf 800 fl. zu sezen. 6. Der Geheime Secretär Kraus wäre auf 1.700 fl. zu sezen. 7. Die Secretärs Stiz, Baumüller, Habenschaden, Rösgen wären gleich den übrigen Ministerial Secretärs auf 700 fl. zu sezen. 8. Dem Canzley Accesist Cayard statt der bisher aus der Cabinets Casse bezogenen 500 fl., welche einzuziehen, aus dem Départements Fond 600 fl. 9. Der Geheime Registrator Widder solle inzwischen noch bey seinen 1.000 fl. belaßen werden, bis wegen den übrigen Geheimen Registratoren eine Bestimmung getroffen werden wird. 10. Der Registratur Assistent von Krempelhuber solle mit seinem Gratifications Gesuch umgangen werden. 11. Dem Eleven der diplomatischen Pflanzschule von Bäümen eine Gratification von 500 fl. 12. Dem Agenten zu Augsburg Burkart, der als Legations Secretär in Paris belaßen werden solle, statt seines bisherigen Gehalts von 800 fl., welches nebst den Naturalien einzuziehen, vom 1. July an 3.000 fl. 13. Die Gratification des Residenten Fandel in Berlin solle mit 100 Friedrich d’or eingezogen werden. 14. Den Legations Secretaire Frhr. von Rechberg in Berlin statt 1.500 fl.: 2.000 fl. {2v} 15. Dem Frhr. von Rechberg, der nebst seiner Stelle als Comitial Gesandter in Regensburg zugleich als Envoye extraordinaire und bevollmächtigter Gesandte bey dem Herrn Churfürsten Erz Canzler accreditiret werden solle, statt 10.000 fl.: 12.000 fl. wo auch seine bis izt aus der Cabinets Casse bezogene zweybrücker Pension von 2.200 fl. auf den Fond des Departements übernohmen werden solle738. 16. Für einen Gesandten nach Rom 16.000 fl. und den Legations Secretär daßelbst 2.000 fl. 17. Dem bevollmächtigten Gesandten in Wien Frhr. von Gravenreuth statt der bis izt bezogenen 16.000 fl.: 18.000 fl. und da Seine Churfürstliche Durchleucht sich entschloßen, mit der Mission am k. k. Hofe zugleich die bey dem Herrn Churfürsten von Salzburg zu verbinden, so wären dem Frhr. von Gravenreuth zu Bestreitung seiner Reißen von Wien nach Salzburg mit Innbegrief des Legations Secretärs die Summe von 6.000 fl. zu bestimmen, so daß derselbe künftig für beide Gesandschaffts Posten die Summe von 24.000 fl. zu beziehen habe739. 18. Dem Legations Secretär v. Mieg in Wien statt der bezogenen 1.500 fl. 2.000 fl. 740 und dem Gesandschaffts Accessisten Dausinger statt der bezogenen 300 fl.: 600 fl. 19. Für den Gesandten an den Churhöfen Stuttgard und Carlsruhe welche vereiniget werden sollen, 12.000 fl., für den Legations Secretär daselbst 1.500 fl.

Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas machte zugleich den Vorschlag, die bey dem Ministerial Département der auswärtigen {3r} Geschäfften allhier bestehende Pflanzschule, da sie der bey ihrer Errichtung gehabten Absicht nicht entspricht, eingehen zu laßen741, und statt derselben bey den Gesandschafften selbst Eleves Diplomatiques anzuordnen, welche unter Aufsicht und Leitung der Gesandten sich der eigentlichen Diplomatie ganz widmen und zu diplomatischen Stellen sich bilden sollen.

Als einen solchen Eleve bey der Gesandschafft in Wienn schlage das auswärtige Ministerial Departement den Graffen von Seibelsdorff vor und trage an, ihme für seinen Unterhalt jährlich 1.500 fl. und zu Bestreitung der Reiße nach Wienn eine Gratification von 500 fl. zu bewilligen742.

Sämtliche diese Anträge zu Gehalts Verbeßerungen der benanten Individuen des Ministerial Departements der auswärtigen Geschäfften und zu Anstellung neuer Gesandschafften wurden von Seiner Churfürstlichen Durchleucht gnädigst genehmiget, auch der Grundsaz sanctioniret, daß die hiesige Pflanzschule bey dem Departement der auswärtigen Geschäfften eingehen, dafür aber Eleves diplomatiques bey den Gesandschafften selbst angestellet werden sollen.

4. Vorlage der Rechnungen, »welche der churfürstliche Major von Jordan über die Reiße Kösten von hier nach St. Petersburg, seinen Aufenthalt dort und die Ruckreiße hieher eingeschicket«. Da diese überhöht sind, wird »die Ratification von der rechnenden Stelle des auswärtigen Ministerial Departements nicht erteilt«. Der Kurfürst verfügt, daß der »Gegenstand […] bis nach der Rückkunft des Major Jordan beruhen« soll.

Einberufung eines Landtages

Vorbereitung von Konferenzen mit der Landschaftsverordnung, die der Einberufung eines Landtages vorangehen sollen.

5. Unter Beziehung auf die wegen dem Landtage in den vorderen Staats-{3v}Conferenzen erstattete Vorträge743, und die von der Landschaffts-Verordnung auf das Rescript vom 27. v. M. übergebene weitere Vorstellung vom 1. d. äüßerte der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas nach Wiederhohlung aller Gründe, so für und gegen die ungesa[u]mtete Einberufung eines Landtages sprechen, wie er zwei verschiedene Aufsäze habe entwerffen laßen, und der höchsten Beurtheilung untergeben müße, welcher von beyden an die Landschaffts Verordnung ausgeschrieben werden solle, nach dem ersten werde die Einberufung des Landtages längstens bis zum Anfange des künftigen Jahres bestimt zugesicheret, in dem zweiten aber zur Präparation deßelben die nöthige Vorschriften vor erst ertheilet, und die Verordnung zu Conferenzen, so diesfalls eröffnet werden sollen, eingeladen.

Nachdem Seine Churfürstliche Durchleucht nach Erwegung aller vorgetragenen Gründe sich für Praparation des Landtages folglich für den zweiten Rescripts Aufsaz entschieden, so wurde derselbe nach seinem ganzen Inhalte abgeleßen und von Seiner Churfürstlichen

Durchleucht genehmiget.

Apanage des Herzogs Wilhelm

Vortrag Montgelas’ über die Verhandlungen mit Herzog Wilhelm bezüglich der Überlassung des Herzogtums Berg als Apanage. Hauptpunkte sind die Wilhelm zustehenden Einkünfte, daneben die Bestrebungen des Kurfürsten, die Regierungsgewalt in Berg in seinem Namen ausüben zu lassen.

6. In Folge der in den vorderen Staats Conferenzen erstatteten Vorträge744, und der mit des Herrn Herzogs von Baiern Durchlaucht nach dem höchsten Befehle wegen Überlaßung des Herzogthums Berg gepflogenen Unterhandlungen laß der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas jene privat Vorschläge ab, welche er dem Herrn Herzog wegen diesem Gegenstande gemacht, so wie deßen schriftliche Bemerkungen hierauf ab, und äüßerte, wie er Seiner Churfürstlichen Durchleucht antragen müße, auf die Bemerkungen des Herrn Herzogs nun in höchstdero Nahmen folgende Entschließungen eröffnen zu laßen.

Ad 1. Die Führung des Titels und Wap{4r}pens könne um so weniger zugegeben werden, als des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht kein jülichischer Interessent seyen, und deßen Herr Sohn des Herrn Prinzen Pius745 Durchlaucht ihn in der lezten Eigenschafft ohnehin seiner Zeit annehmen und führen könten.

Ad 2. Durch den etwas dunckel gesezten zweyten Articel scheinten des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht folgende drey Punckte zu bezwecken: a. Daß hochdenselben auf den Falle eines Austausches des Herzogthums Berg eine gleiche und hinreichende Entschädigung geleistet werde. b. Daß hochdenenselben, wenn durch eintrettenden Krieg die Revenüen des Herzogthums Berg stocken und folglich dero Appanage gehemmet würde, ein Ersaz derselben aus den übrig churfürstlichen Staaten zugewießen werden solle; c. Daß hochdenenselben von allen wichtigen politischen Negotiationen, die eine Veränderung in den pfalzbaierischen Staaten zur Folge haben könten, Eröffnung gemacht werde.

Diese drey Punckte wären folgend zu beantworthen. Ad a. würden Seine Churfürstliche Durchleucht sich verbindlich machen, auf den Falle eines Austausches des Herzogthums Berg des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht den Genuß seiner Appanage auf eine andere eben so günstige Art anzuweißen. Ad b. Diese Forderung könten Seine Churfürstliche Durchleucht nicht eingehen, und glaubten um so weniger sich hiezu verbinden zu dörffen, {4v} als auch für die elsaßische Herrschafften im Falle eines ungünstigen Krieges des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht kein Ersaz zugesicheret geweßen, und keinem Lande für solche Ereichnüße eine Garantie geleistet werden könne. Ad c. Dieser Punckt seye durch den Vertrag von 1771746 vollkommen entschieden, worauf man sich auch von Seite der Churlinie beziehe.

Der Punckt wegen Absendung eigener Agenten und Residenten würde unter der Bedingung zuzugestehen seyn, daß dieselbe auf die politische Verhältnüße des Chur Haußes keinen Einfluß haben dörffen.

Ad 4. Würde vorzubehalten seyn, daß alle höhere Tribunale im Nahmen Seiner Churfürstlichen Durchleucht sprechen, und eben so alle öffentliche Transactionen geschehen sollten; die Besezung der Obersten Justizstelle behalten Seine Churfürstliche Durchleucht sich vor, die Landes Directions und Hofgerichts Räthe werden auf Praesentation der Pfalz-Birkenfeldischen Linie von Seiner Churfürstlichen Durchleucht decretiret.

Ad 5. In Rücksicht auf die in dem Herzogthume Berg zu erlaßende Verordnungen und sonstige Einrichtungen beziehe man sich auf die schon gegebene churfürstliche Erklärung.

Des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht sollen alle Einkünfte des Herzogthums Berg, was nach Abzug der darauf liegenden Staats Ausgaaben bleibt, percipiren; dagegen aber verbunden seyn, alle Reichs und Creiß Lasten und Bürden in die churfürstliche Cassen zu bezahlen und für den Überschuß der Einkünfte jährlich ein Aversonal Quantum von 40000 fl. in die churfürstliche Cassen zu schießen.

Das Militär seye überhaupt {5r} anzuweißen, dem Civil Gouvernement in jeder Provinz auf Anrufen hülfreiche Hand zu leisten, welches sich auch auf das Herzogthum Berg verstehe.

Von dem weiteren Ansuchen des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht wegen einer Sommerwohnung nahe bey München glaubten Seine Churfürstliche Durchleucht nun ganz Umgang nehmen zu müßen, da durch die neuere Unterhandlungen wegen dem Herzogthume Berg alle frühere Anerbiethungen aufgehoben und der nun erfült werdende Vertrag von 1784747 die ausdrückliche Bestimmung in sich enthält, daß alle der birkenfeldischen Linie vorher zugestandene Vergünstigungen nach deßen Erfüllung aufhören sollen.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben gnädigst genehmiget, daß die angetragene Entschließungen in höchstdero Nahmen des Herrn Herzogs in Baiern Durchlaucht eröffnet werden748.

Ein Teil der aus Anlaß einer Marienerscheinung bei Passau gesammelten Gelder wird zur Ausbildung des Professors Müller und des Priesters Obermayer in der Lehrmethode Johann Heinrich Pestalozzis verwendet.

7. Nach Anführung des bey einem wunderthätigen Marien Bilde im Neuburger Walde im Paßauischen sich ereichneten Auftrittes, wobey in wenig Tagen aus Fanatismuß ein Opfer von mehr als 1.400 fl. eingegangen, machte der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas nach dem Antrage des Paßauischen General Commissärs den Antrag: von diesen Gelder 600 fl. zu verwenden, um zwey talentvolle junge Männer den Paßauischen Professor Müller und den Priester Obermayer aus St. Nicola, in die Schweiz zu senden, um dort die Pestallozische Lehr Methode749 sich eigen zu machen, und auf vatterländischen Boden zu verpflanzen; Frhr. von Montgelas fügte nur bey, daß diese beyde junge Männer zur Prüfung ihrer pädagogischen und didacktischen Kentnüße bey dem General Schulen und Studien Directorium sich vor ihrer Reiße stellen sollten, worauf erwehntes Directorium angetragen.

Dieser Antrag wurde genehmiget.

{5v} 8. »Auf das Gesuch des zweybrückischen Hofmedici Dr. Böhme um eine Pension als zweybrückisch activer Staatsdiener« wird bestimmt, »daß derselbe mit seinem Pensions Gesuche der Folge, so es bey den übrigen zweybrückischen Diener wegen haben könte, abgewießen, jedoch dem schwäbischen General Commissariat aufgegeben werden sollte, ihn zu einem Physicate in Schwaben der beßeren Claße in Vorschlag zu bringen«.

Umwandlung der Klöster der Ursulinen in Würzburg und Kitzingen in Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen.

9. In schriftlichem Vortrage wurde der Vorschlag des Weihbischofen in Würzburg750 die Nonen Klöster der Ursulinnerinnen in Würzburg und Kützingen in eine Bildungs Anstallt für Lehrer und Lehrerinnen dann eine Erziehungs und Unterrichts Anstallt umzuänderen, der höchsten Genehmigung untergeben und nach dem Gutachten des General-Schuldirectorii angetragen, die Organisirung des Ursuliner Klosters in Würzburg zu einer Bildungs Anstallt für Lehrerinnen nach bestimten Formen und Vorschrift dem Weihbischof in Würzburg zu übertragen.

Nach Antrag genehmiget.

Die mit der Höhe der Scharwerk zusammenhängenden Fragen sollen von der Ministerialkommission gemeinsam mit der Landschaftsverordnung zur Verhandlung auf dem Landtag vorbereitet werden.

10. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Frhr. von Montgelas stellte bey Seiner Churfürstlichen Durchleucht die unterthänigste Anfrage: ob der Gegenstand der gemeßenen und ungemeßenen Schaarwerck, worüber zwar schon im Staats Rathe Vortrag erstattet worden und ein Conferenz Schluß vorhanden751, der aber wegen vielen wichtigen Bedencken des Ministerial Finanz Départements nicht zur Ausführung gekommen, nicht unter jene Betreffe eingereihet werden dörffe, welche von der Ministerial Commission und der Landschafft Verordnung gemeinschafftlich zum Landtage vorbereitet werden, wobey Frhr. von Montgelas zugleich den Vorschlag machet, den von dem Mi{6r}nisterial Finanz Département in Antrag gebrachten Vorschlag zu Höherung der Schaarwercks Gelder bey den churfürstlichen gerichtischen Unterthanen mit 2 fl. p. Hof, noch zur Zeit und bis wegen den Schaarwerken allgemeine Grundsäze angenohmen seyn werden, beruhen zu laßen.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen, daß der Gegenstand wegen den gemeßenen und ungemeßenen Schaarwercken der hofmarkischen Unterthanen jenen Betreffen eingereihet werde, welche von der Ministerial Commission mit der Landschaffts Verordnung gemeinschafftlich zum Landtage vorbereitet werden; der Vorschlag wegen Höherung der Schaarwercks Gelder bey den churfürstlichen gerichtischen Unterthanen solle nach Antrag noch beruhen.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

737
Vgl. oben bei Anm. 684.
738
Vgl. das entsprechende Dekret mit der Anweisung an das Hofzahlamt vom 26. August 1803, BayHStA Staatsverwaltung 499.
739
Vgl. ebd.
740
Gemäß dem Dekret vom 26. August 1803, ebd., sollte Mieg ab dem 1. Oktober 1803 2.200 fl. erhalten.
741
Zur Diplomatenschule vgl. Protokolle Bd. 1 Nr. 23, S. 122 (Staatskonferenz vom 18. Juli 1799), TOP 16; Nr. 28, S. 134 (Staatskonferenz vom 20. August 1799), TOP 10, sowie die Übersicht über den Personalstand der Schule: HStK 1802, S. 54.
742
Das Dekret vom 26. August 1803, ebd., sah vor, die Summe »aus dem extraordinairen Fond des auswärtigen Ministerial-Departement« zu bestreiten.
743
Vgl. Nr. 98 (Staatskonferenz vom 2. April 1803), TOP 3; Nr. 102 (Staatskonferenz vom 23. April 1803) TOP 5; Nr. 110 (Staatskonferenz vom 14. Juni 1803), TOP 1.
744
Vgl. Nr. 105 (Staatskonferenz vom 7. Mai 1803), TOP 6.
745
Pius August Herzog in Bayern (1786 – 1837), Sohn aus Wilhelms Ehe mit Maria Anna Pfalzgräfin v. Birkenfeld (1753 – 1827).
746
Der Hausvertrag vom 26. Februar 1771 verbot Veräußerungen oder Verpfändungen des wittelsbachischen Hausbesitzes. Wenn gleichwohl in Notfällen oder zur »Verschaffung besseren Nutzens« Besitz verkauft werden sollte, war der jeweils anderen Linie ein Vorkaufsrecht bzw. der Einstand eingeräumt. Diese Bestimmung erstreckte sich jedoch nicht »auf die Landesfürstliche gemeine Handlungen mit ihren Land, Leuten und Unterthan […] noch auf die Verträge und Recess, welche mit Nachbaren wegen strittigen Gränzen und Regalien und dergleichen Gerechtsamen abgeschlossen worden und zum öftern vorfallen«. Im Regelfall sollten solche Angelegenheiten »allein nach Gutbefinden zu freundvetterlichen Bezeugungen und nachrichtlichem Vernehmen einander communiciert werden«. Martens, Recueil Bd. 1 Nr. 63, S. 667 – 681, hier Art. 14, S. 679. Späterer Druck: Döllinger, Sammlung, Bd. 1, S. 17 – 24. Vgl. dazu die Paraphrasen bei Strauven, Familienverträge, S. 196 – 204 (S. 154 – 207 zum Entstehungskontext); Rall, Hausverträge, S. 33 – 37.
747
BayHStA, GHA Haus-Urkunden 5373.
748
Der Apanagialrezess vom 30. November 1803 (BayHStA, GHA Haus-Urkunden 5378½) wies Herzog Wilhelm und dessen männlicher Linie »das Herzogthum Berg mit allen seinen dermahligen Bestandtheilen, und den der Landesfürstlichen freyen Disposition darin unterliegenden Cameral-Einkünften, zum apanagial Besitze und Genusse« an. Dabei verblieb Berg unter »ungetheilter Oberherrschaft« des Kurfürsten und seiner Nachfolger »ein integrirender Theil der Staatsmasse des höchsten Churhauses«. Dem Kurfürsten kam die »unmittelbare Leitung aller äußern Verhältnisse, als die höhern Regierungsrechte in der innern Regierung« zu, während Wilhelm »die Ausübung mehrerer Regierungsrechte mit Unterordnung unter Churfürstlicher Oberherrschaft« beanspruchen konnte. So die Formulierungen in der Bekanntmachung des Apanagialrezesses durch den außerordentlichen Kommissär im Herzogtum Berg Johann Wilhelm Freiherr v. Hompesch, gedruckt bei Scotti, Sammlung Tl. 2, Nr. 2742, S. 917 (vgl. Nr. 2727, S. 907 f.); ebd. S. 918 – 926 Auszüge aus dem Apanagialrezess mit näherer Abgrenzung der Regierungsrechte und weiteren Detailregelungen (weiterer Druck [Auszug]: Die Verfassungs-Urkunde, S. 275 – 281); vgl. Engelbrecht, Herzogtum, S. 224. Herzog Wilhelm legte seine Sicht der Dinge in seinen unpublizierten Memoiren dar: BayHStA Fürstensachen 1314½, »Beyträge zur Biographie von Herzog Wilhelm in Bayern. 1835« (Abschrift; Bleistiftnotiz am Rand von fol. 1r: »Original 1829«), fol. 28v-30r.
749
Eine Analyse von Pestalozzis pädagogischen Ideen im Kontext seiner Biographie in den Jahren um 1800 gibt Stadler, Pestalozzi Bd. 2, S. 130 – 148; allgemeiner Überblick: Osterwalder, Pestalozzi.
750
Das Amt eines Weihbischofs versah seit dem 28. Oktober 1802 Gregor Zirkel (1762 – 1817); zugleich war er Direktor der geistlichen Regierung.
751
Vgl. Nr. 42 (Staatsrat vom 20. Mai 1802), TOP 1 bzw. Nr. 42 (Staatsrat vom 25. Mai 1802), TOP 2.