BayHStA Staatsrat 2, Nr. 13 9 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MF] 1. Der Kurfürst überläßt Generalmajor Maximilian Joseph Graf von Tauffkirchen die Jagden im Überreiter-Amt Isareck auf Lebenszeit gegen Abtretung von dessen Einkünften aus der Pflege Cham.

2. Abrede zwischen Ministerium und Obersthofmeister Joseph Ferdinand Graf v. Tattenbach wegen der Aufgabenverteilung unter den Hofstäben.

3. Zulassung der Wechsel der bayerischen Salzhandels-Gesellschaft in Höhe von 25-250 fl. zur Annahme bei der Hauptkasse und den kurfürstlichen Ämtern in München.

[MA] 4. Der Geheime Referendär im Ministerial-Justizdepartement, Johann Engelbert Fuchsius, soll die den niederrheinisch-westfälischen Reichskreis und die Gesandtenstelle in Kurköln betreffenden Angelegenheiten weiterhin wahrnehmen und wichtige Vorfälle direkt dem Außenministerium mitteilen. Für die Interessenvertretung vor Ort werden die Gesandten des Hochstifts Münster und des Herzogtums Kleve benannt.

5. Karl Joseph Freiherr v. Drechsel wird als Supernumerär-Rat bei der Regierung Neuburg angestellt und erhält die Zusage, ihm bei Bewährung und nach Möglichkeit eine Ratsstelle an der dortigen Landesdirektion zu verschaffen.

6. Keine Bewilligung der vom Gesandten in Wien, Anton Graf von Wickenburg gen. Stechinelli, und dem Residenten in Berlin, Tobias Fandel, zur Deckung entstandener Kosten nachgesuchten »Neujahrs Gelder«.

7. Grundsatzregelung für Lehensanwartschaften

Annahme der von der Allodial- und Fideikommißergänzungs-Kommission ausgearbeiteten Grundsätze bezüglich des Umgangs mit Lehensexpektanzen, die einer Familie nur noch als Belohnung langer und treuer Dienste zuerkannt werden könnten. Gleichzeitig Abweisung einer entsprechenden Erlaubnis an die Freiherren v. Leoprechting.

7. Durch die churfürstliche Geheime Allodial und Fideicommis Ergänzungs Commission {3v} wurde wegen der Lehens Anwarthschafft des Freiherrn von Leoprechting auf die Lehen zu Niederraich und Baumgarten sich geäüßeret und gezeiget, daß derselbe diese Anwarthschafft aus Rechtsgründen nicht nachsuchen könne, weswegen er auch abzuweißen wäre. Anbey wurden auch allgemeine Grundsätze aufgestellet, nach welchen in Zukunft die Ansprüche derjenigen zu beurtheilen [sind], in deren eventuellen Lehenbriefen ausdrücklich enthalten ist, daß ihnen in Rücksicht ihrer dem Staate langjährig geleisteten, treuen und ersprießlichen Diensten die Anwarthschafft und eventuale Investitur verliehen worden.

Die von der Allodial Hof Commission wegen der Lehens Anwarthschaften und Coinvestituren, so zu Belohnung treuer Dienste gegeben worden, aufgestellte Grundsätze wurden, so wie die Abweißung des Freiherrn von Leoprechting, genehmiget, doch ist lezterem, wenn er sich dadurch beschwehret glaubet, der Rechtsweeg offen zu laßen.

8. Das Kloster Aldersbach soll zum Verkauf der lehenbaren Hofmark Walping [Walchsing?] innerhalb von sechs Monaten an einen nicht-kirchlichen Besitzer angehalten werden.

9. Bestandsaufnahme der Lehens- und Territorialverhältnisse in der Kurpfalz

Einsetzung einer Kommission bei der pfälzischen Regierung (Vizekanzler Ferdinand Freiherr von Lamezan, Regierungsrat Friedrich Jung, Archivakzessist Albert Friederich; in der Resolution wird als Vorstand Regierungspräsident Ignaz Freiherr von Reibeld bestimmt, dazu die Mitarbeit weiterer Personen in München und Mannheim angeordnet), die mit Unterstützung der Mannheimer Akademie der Wissenschaften die Änderungen im Territorialbestand und in den Lehensverhältnissen in der Pfalz in den letzten Kriegsjahren aufnehmen und einen Zeitpunkt in Vorschlag bringen soll, für den eine Restitution pfälzischer Besitzungen mit Aussicht auf Erfolg verlangt werden könne. Die gleichzeitig eingereichten Vorschläge »zu zweckmäßigerer Einrichtung der Academien« in München und Mannheim werden an die anderen Ministerialdepartements zur Stellungnahme gegeben.

9. Über die Landesveräüßerungen und Lehens Umänderungen in der Rheinpfalz wurde nach erhohltem Gutachten der churpfälzischen Regierung angetragen, eine besondere Commission in Person des Regierungs-Vice Canzlers Freiherr von Lamezan, des Regierungs Rathen Jung und jungen Friederichs als Archiv- und Lehen Cammer Accessisten, zußammenzusezen, um die vorgegangene Landesveräüßerungen und Lehensumänderungen aufzusuchen, denenselben sohin aufzugeben, wegen dem Historischen dieser {4r} Arbeit mit der Academie der Wißenschafften sich zu benehmen, welche die Materialien jener Commission zur weiteren rechtlichen Bearbeitung zu lieferen angewießen wird. Die Commission habe sich aber hauptsächlich mit Aufsuchung eines schicklichen anni decretorii zu beschäfftigen, von welchem als termino a quo dergleichen Vindicationen mit Hofnung eines guten Erfolgs unternohmen werden könte und bey welchem Foro diese anzubringen seyen. Zugleich wurden diesem Antrage gutachtliche Vorschläge beygefüget, wie die beyde in den churfürstlichen Landen bestehende Academien der Wissenschafften eine zweckmäßigere Richtung und eine für das pracktische Leben nüzliche Verwendung erhalten könten.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen, daß diese Commission in der angetragenen Art organisiret und instruieret werde, befehlen aber dabey, dass der churpfälzische Regierungs Praesident Freiherr von Reibeld als Vorstand hiezu angeordnet werde. Auch ist der Academie der Wißenschafften zu bedeuten, daß, falls die Arbeiten sich so häüffen sollten, daß die ordentliche Mitglieder der Academie derselben nicht folgen könten, hiezu der Geheime Rath Widder, der Geheime Cabinets Secretär Rheinewald und der pfalz-zweybrückische Geheime Archivar Pachmann allhier, dann der junge Lamey in Mannheim gebrauchet und sich mit den drey ersten in Correspondenz gesezet werden solle. Der Vorschlag zu zweckmäßigerer Einrichtung der Academien ist bey den übrigen Ministerial Departements mittels Note circuliren zu laßen.

[MGeistl] 10. Genehmigung der Tax-Ordnung in geistlichen Angelegenheiten.

11. Anweisungen an die Zensur-Kommission über die Erteilung des Imprimatur und die Vorsichtsmaßregeln bei Schriften, die von kurfürstlichen Kollegien in Druck gegeben werden.

12. Der Abtei Siegburg, Herzogtum Berg, wird die Genehmigung zur Aufnahme eines Darlehens zur Deckung von Kontributionskosten erteilt.

13. Auftrag an den Geheimen Rat von Jülich-Berg, in Sachen Erziehung der Söhne der Eheleute Menzen Erkundigungen einzuziehen und eine rechtliche Lösung vorzubereiten.

14. Dem Sohn des Geheimen Referendärs Felix Freiherr von Löwenthal (Justiz-Departement) wird aus Mitteln des Adelskollegs in Neuburg eine Unterstützung von 300 fl. bewilligt.

[MJ] 15. Franz Xaver Freiherr v. Schleich wird für die Wiederernennung zum Rat der Regierung Landshut die Kanzleitaxe erlassen.

16. Neuinstruierung des pfälzischen Regierungspräsidenten

Neue, erweiterte Instruktion für Ignaz Freiherrn v. Reibeld als Regierungspräsident und außerordentlichem kurfürstlichen Kommissar in der Pfalz.

16. Wurde der mit den einschlagenden Ministerial-Departements verabredete Entwurf zu einer der gegenwärtigen Laage der Rheinpfalz angemeßene, erweiterte Instruction für den dortig angeordneten außerordentlichen Commissär Freiherrn von Reibeld abgeleßen und zur gnädigsten Genehmigung vorgeleget,

die auch erfolgte, nur wurde beyzusetzen befohlen: in dem § 3 nach dem Worte: Aufsicht und Direction, dann in § 10 nach deßen Auswahl dem außerordentlichen Commissar folgendes: nach vorherigem Benehmen mit dem dortigen Cammer Praesidio.

17. Rangfragen im Hofrat

Grundsatzentscheidung wegen der Rangfolge der Mitglieder des Hofrats: Die frühere Dienstzeit bei einem Justizkollegium oder einer Regierung wird hier ausnahmsweise angerechnet. Künftig solle die Tätigkeit als Rat bei einer Regierung ohnehin Voraussetzung für eine Berufung in den Hofrat sein.

17. Auf die von sämtlich churfürstlichen Hofräthen gegen die unterm 4. dieses Monats erlaßene Verordnung zu Bestimmung des Ranges der in den churfürstlichen Hofrath aufgenohmenen neuen Mitglieder übergebene Vorstellung, wovon ein Dupplicat auch durch das Hofraths Directorium mit Bericht einbegleitet worden, haben Seine Churfürstliche Durchleucht verordnet, daß dem Hofrathe eröffnet werde,

wie in der neuen Landes Organisation zwar der Grundsaz enthalten seye, daß die bey einem höheren Collegio eintrettende neue Mitglieder nach dem Tage ihrer Anstellung den Rang haben sollten. Da aber bey churfürstlichem Hofrathe in {5v} manchen Fällen in Rücksicht der bey den auswärtigen Regierungen mit Ere lang gedienten und erfahrnen Räthen gegen die Ausführung dieses Grundsazes sich mehrere Anstände aufwerffen, so haben Seine Churfürstliche Durchleucht gnädigst bestimmet, daß diejenige Räthe, die vor Höchstdero Regierungs Antritt schon in churfürstlichen Diensten und Pflichten als Collegial-, Justiz- oder Regierungs Räthe gestanden sind, ihren Rang bey Ernennung zu churfürstlichen Hofräthen nicht von dem Tage ihrer neuen Anstellung, sondern von der Zeit, wo sie vorhin in ein Justiz- und Regierungs Collegium eingetretten, haben sollen. Höchstgedacht Seine Churfürstliche Durchleucht haben aus diesem Veranlaß ferner gnädigst beschloßen, daß in Zukunft kein Hofrath angestellet werden solle, der nicht vorher bey einer auswärtigen Regierung als Rath gestanden.

18. Vereinigung des Amtes Wald mit dem Landgericht Trostberg; die Kameralverwaltung übernimmt der bisherige Landrichter und Kastner von Wald, Joseph Müller, zum Landrichter wird Victorin Kaeser ernannt.

19. Ernennung des früheren Hofkammersekretärs Michael Ignaz Werndl zum Sekretär bei der Regierung zu Landshut.

20. Klärung der Modalitäten der Besetzung der Stadtrichter-Stelle in Pfreimd mit Johann Nepomuk Meixner.

21. Begutachtung des Antrags des Michael v. Thoma um Wiederzulassung als Advokat bei der Regierung Amberg.

22. Verweigerung von freiem Geleit für den früheren Oberleutnant Kopp wegen einer vor dem Münchener Hofrat abzugebenden Aussage; solle sich vertreten lassen.

23. Wiederholung der Ablehnung300 des Gesuchs des Protokollisten beim Geheimen Expeditionsamt, Joseph Günter, zum Wirklichen Geheimen Sekretär ernannt zu werden.

Anmerkungen

300
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 4. Februar 1800, TOP 18).