BayHStA Staatsrat 1, Nr. 12 10 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Ausstattung der Hofhaltung der Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine

[MF] Ausstattung der Hofhaltung der Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine mit Silber und Porzellan, Fourage, Holzlieferungen sowie Nutzung von Schloß Berg, und Übernahme der Beleuchtungskosten in der Maxburg54.

1. Auf folgende Anfragen 1) wegen dem der verwittibten Frauen Churfürstin Durchleucht noch ferner abzugebenden Silber und Porcellain, 2) wegen Fourage Abgaab aus dem Hoffutermeister Amt um den Ankaufs Preyß für die Pferde der Frauen Churfürstin, 3) wegen den bey dem Schloße Berg am Stahrenberger See zu führenden neuen Gebäüden, 4) wegen Überlaßung der Gründe, die zu diesem Schloße gehören, an die verwittibte Frauen Churfürstin, 5) wegen dem Höchstdenenselben ausgeworffenen Holz-Betrag, ob nemlich dieses Quantum {2v} blos für die Stadt oder auch für den churfürstlichen Sommer Aufenthalt sich verstehe, und 6) wegen der nächtlichen Beleuchtung im Palais Max wurden die Anträge zu derselben Verbescheidung vorgeleget, ad 1) daß das noch weiter begehrte Silber und Porcellain gegen deßen Beschreibung abgegeben werde. Ad 2) Der Fourage-Ankauf solle der Behörde der verwittibten Frauen Churfürstin überlaßen bleiben und nicht aus dem churfürstlichen Futermeister Amt abgegeben werden. Ad 3) Die Herstellung der neuen Gebäude liegt nach der geschloßenen Verabredung der durchleuchtigsten Frauen Wittwe ob, folglich beantworthet sich diese Frage von selbst. Ad 4) Solle die Landes Direction vernohmen werden, in was diese nicht inner der Mauer gelegene Gründe zu Berg bestehen, ob sie nahe oder ferne vom Schloße liegen, ob sie vermayert oder verstiftet sind. Ad 5) Da der Holz Betrag auf das ganze Jahr bestimmet ist, so ist gleichgültig, ob solches allhier oder in Berg verbrant wird. Der General-Landes-Direction wird aber die Erfordernüß nach Berg zur Erspahrung des Fuhrlohns bekannt gemacht werden. Ad 6) Die Besorgung der Beleuchtung muß von Hofe geleistet werden.

Vorstehende Anträge sind gnädigst genehmiget.

2. Bezahlung der ausstehenden Professorengehälter an der Staatswirtschaftlichen Hohen Schule in Heidelberg; Auftrag an das Geistliche Ministerialdepartement zur Gründung einer ähnlichen Einrichtung in Ingolstadt.

3. Dem Geheimen Legationsrat Philippe Waquier de la Barthe wird der weitere Bezug seiner Pension von 1.300 fl. zugesagt.

4. Das Anstellungsgesuch des Johann Seebald wird abgewiesen.

[MA] 5. Die Amberger Landesdirektion wird in strenger Form angewiesen, der ergangenen Anordnung, dass der Sequester über die Einkünfte der Nürnberger Stiftungen aus den kurfürstlichen Staaten aufzuheben sei, Folge zu leisten.

6. Weiterführung der Vergleichsverhandlungen mit der Reichsstadt Nürnberg; Abstimmung mit Preußen wegen der auf das Amt Altdorf erhobenen Ansprüche.

7. Berichtigung eines Formfehlers bei der Publikation der letzten Erhöhung der Post-Taxen.

8. Befreiung für die nach Sachsen verheiratete Katharina Regem von der Nachsteuer.

9. Status der Klöster in der Oberpfalz

Antrag Montgelas’, das Ministerialdepartement für Geistliche Angelegenheiten solle einen Bericht über den Status der oberpfälzischen Klöster erstatten55.

9. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Herr von Monjellaz machte die Erinnerung, daß in dem Anspacher Vertrag vom 12. October 1796 ein Punckt wegen den oberpfälzischen Klöster enthalten und es deswegen nothwendig seyn würde, vor Publication dieses Vertrags das Geistliche Ministerial Departement mittels Note über die Anzahl und Beschaffenheit der oberpfälzischen Klöster, ihrer Revenüen und der darin sich befindenden Geistlichen zu vernehmen. Dieser Antrag ist in Vollzug zu bringen.

[MGeistl] 10. Resignation der Pfarre Holzen.

11. Gehaltszulage für Johann Conrad Schelf, weltlichen Direktor der Kapell-Administration zu Altötting.

12. Inkompatibilität von Spitzenstellungen in der landesherrlichen Justizverwaltung mit landschaftlichen Ämtern

[MJ] Gegen den wiederholten Rekurs des Hofratspräsidenten Gf. Törring-Gronsfeld56 wird nochmals entschieden, daß seine Stellung als Präsident mit der Funktion eines Verordneten der Landschaft nicht vereinbar sei.

12. Der vorgelegten neueren Erklärung des Churfürstlichen Hofraths Praesidenten Graffen von Törring, nach welcher er auf seine vorige sich beziehet, ohnerachtet

hat es bey der churfürstlichen höchsten Entschließung, daß die Stelle eines Praesidenten und jener eines Landschafft Verordneten nicht vereinbahrlich, sein Verbleiben, und ist dieses dem Graffen von Törring, doch unter Belobung seiner langjährigen Diensten und der Versicherung zu eröffnen, daß Seine Churfürstliche Durchleucht bereit seyen, in jeder {5v} anderen Gelegenheit in ihrem und des Staates Nahmen ihre Erkentlichkeit dafür zu beweißen.

13. Erleichterung der Haftbedingungen des Carl v. Bettschardt.

14. Verweigerung der Taxfreiheit für die am 12. Juni genehmigte »Ausschreibung« des Adelsdiploms der Gebrüder Sauer57.

15. Bericht des außerordentlichen Kommissars in der Rheinpfalz, Reibeld, über von den französischen Truppen zum Abtransport vorgesehene Güter.

16. Einsetzung einer Kommission zur Umgestaltung der Stadt Mannheim nach Schleifung der Festungswerke.

Anmerkungen

54
Zur Hofhaltung der jungen Witwe Karl Theodors und zu den Verhandlungen über ihre Ausstattung 1799 vgl. Krauss-Meyl, Das »Enfant terrible«, S. 79-82.
55
Zu Montgelas’ Interesse an der Sonderstellung der Abteien in der Oberpfalz, die durchweg im 17. Jahrhundert neu gegründet worden waren und deswegen weder den Schutz der Reichs- noch der landständischen Verfassung genossen, vgl. Weis, Montgelas Bd. 1, S. 126, 279, 291 Anm. 14; Weis, Gutachten, hier S. 184-190; Stutzer, Klöster, S. 75-81.
56
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 8. Juni 1799, TOP 16).
57
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 12. Juni 1799, TOP 9).