BayHStA Staatsrat 3, Nr. 6 5 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.
Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
1. Beschluß zur Aufnahme einer Anleihe von drei Millionen Gulden zur Deckung von Ausgaben der Hauptkasse
Vorlage des Protokolls der Sitzung des Staatsrats vom 17. Juni 1801. Zu TOP 5.) (Verhandlungen wegen einer neuen Staatsanleihe) wird Franz von Krenner, Geheimer Referendär im MF, in die Sitzung gerufen, um über den letzten Stand der Unterhandlungen mit Josuel Westheimer zu berichten. Montgelas berichtet anschließend über Angebote und Konditionen des Straßburger Bankiers Franck bzw. des David Seligmann für eine ähnlich dimensionierte Anleihe. Morawitzky empfiehlt, den Vorschlag Seligmanns nicht in Erwägung zu ziehen, da er die bei seinem Vater Aron angelegten Kapitalien aus Bergen op Zoom in die Transaktion einbeziehen wolle.
[MA] {2r} 1. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montjellas trug Seiner Churfürstlichen Durchleucht das Protocoll des den 17. dieses Monats gehaltenen Staatsrathes vor und begleitete die darin enthaltene Gegenstände und Vorträge so wie die von dem Staatsrathe genohmene Entschließungen mit den erforderlichen Erläüterungen.
Bey Numero 5, wegen einem zu eröffnenden Staats Anlehen, wurde der Churfürstliche Geheime Finanz Referendaire von Krenner berufen, um über die mit dem Negotianten Westheimer nach dem Beschluße des Staatsrathes nochmahl vereinbahrte Bedingnüsse mündlichen Aufschluß zu geben. Nachdeme er solchen ertheilet hatte und wieder abgetretten ware, legte der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montjellas einen Brief des tit. Franck aus Straßburg und eine Erklärung des jungen Seeligmann wegen Anlehen vor. Nach ersterem {2v} erbietet sich Franck, durch seine Verbindungen 3 Millionen [Gulden] zu 6 Procent Interesse und 2 Procent Provision zu negotiiren, wenn ihme die erforderliche Vollmacht hiezu ertheilet werden wollte. Nach der zweiteren erkläret sich der junge [David] Seeligmann, 2 Millionen cum obligo und 1 ohne obligo zu 4 Procent Interesse und 3 Procent Provision stellen zu wollen, wenn erlaubet würde, das bey seinem Vatter [Aron Seligmann] gegen 3 Procent und 3monathliche Aufkündigung anliegende Berg-Opzoomer Capital von 1 1/2 Million hiezu zu verwenden.
Gegen diesen Vorschlag des jungen Seeligmann laß der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Graff von Morawizky einige schriftliche Bemerkungen und eine Berechnung ab, worin ausgeführet ist, wie die Eigenschafft des Berg Opzoomers Capital dadurch geänderet, welcher Nachtheil dem Staate und welcher Vortheil dem jungen Seeligmann zufließen und wie hoch Interesse und Provision sich belaufen würden, wenn das Berg Opzoomer Capital ihme bey einem Anlehen von 2 oder auch 3 Millionen cum obligo zur Benuzung überlaßen werden wolle.
Seine Churfürstliche Durchleucht haben den Entschließungen des Staatsrathes, welche Höchstihnen vorgetragen worden, mit den in dem Staatsraths Protocoll bemerkten Abänderungen und Zusätzen die landesherrliche Bestättigung ertheilet366.
2. Auflösung der Kompanie von »Stadtsoldaten« in Mannheim.
[MGeistl] 3. Einführung von Formularen für die jährliche Berichterstattung der Leiter der Lyzeen, Gymnasien und Landschulen an die Schulinspektoren ihres Gerichts bzw. an die Schuldeputation des Geistlichen Rats.
4. Erteilung der Heiratserlaubnis für Alois Winter, Professor der Chirurgie und Geburtshilfe an der Universität Landshut.
5. Erlaubnis zur freien Abtwahl in den Klöstern
Angesichts der im Benediktinerkloster Mallersdorf fälligen Neuwahl des Abts wird auf Anfrage des Geistlichen Rats grundsätzlich entschieden, daß frei werdende Prälatenstellen in den bayerischen Klöstern durch ordnungsgemäße Wahl wiederbesetzt werden dürften.
{3r} 5. Aus Veranlaß eines von Churfürstlichem Geistlichen Rath wegen dem Ableben des Praelaten in dem Kloster Mallerstorf und der vorzunehmenden neuen Wahl erstatteten Berichts machte das Geistliche Geheime Ministerial Département die Anfrage, ob bey der bestehenden Verordnung, keine Kloster Geistliche aufzunehmen, auch die erledigt werdende Praelatenstellen unbesezt bleiben müßen, welches aber denen Klöster in oeconomischer Rucksicht großen Nachtheil bringen würde.
Die erledigt werdende Praelatenstellen {3v} sollen wie bishero durch die Wahl wieder besezet werden, da das bestehende Verbott hierauf keinen Bezug hat.
6. Genehmigung zur Aufnahme der französischen Ursulinen-Nonne Marie Gueroult in das Kloster Mariae Heimsuchung in Amberg.
7. Rückzahlung einiger von Oberbibliothekar Kasimir Freiherr von Häffelin geleisteter Vorschüsse aus Geldern des Münzkabinetts.
[MJ] 8. Christoph Schleiß von Löwenfeld wird, laut mehrfach erteilter Zusage, ohne weitere Examinierung zum Physikus des Stadt-und Landgerichts Sulzbach ernannt. Die vom Ministerialdepartement vorgeschlagene Vereinigung der Physikatsbezirke Sulzbach und Schwandorf wird abgewiesen.
9. Bewilligung einer Gratifikation von je 150 fl. im laufenden Jahr 1801 für Franz Lampel und Alois Reisenegger, Geheime Registratoren im Expeditionsamt.