BayHStA Staatsrat 2, Nr. 10 6 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Finanzierung der Matrikularbeiträge zum Reichskrieg

[MF] Das Vorhaben, die Beiträge zum Reichskrieg mit Papiergeld des Wiener Stadt-Banco zu begleichen, stößt auf Skepsis des Kurfürsten. Vortrag Hompesch zeigt die Vorteile für die Staatskasse auf und verweist darauf, daß der Wiener Hof seine Lieferungen zur Armeeverpflegung ebenfalls in Bankozetteln bezahle284.

1. Auf die von Seiner Churfürstlichen Durchleucht gemachte Bemerkung, daß durch Bezahlung {2v} der Römmermonathe in k. Banco Papieren die Absicht des kayserlichen Hofes, solche im Reiche in Cours zu bringen, beförderet werden könne, legte der Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch mehrere Gegengründe vor und zeigte, daß der Cours dieser Papiere dadurch im Commers keinen Fortgang erhalte und ohne Anwendung gewaltsamer Mittel nicht eingeführet, wohl aber für die Staats Casse ein Beträchtliches auf diese Art gewohnen werden könnte, welches um so eher Eingang finden dörffte, als die Bezahlung der Liefferungen von dem k.k. Armée Commando ebenfalls in Papiere geschehe.

Bey dieser Aufklärung solle mit Bezahlung der Römmermonathe in Papiere der Versuch gemacht werden.

2. Vorerst keine förmliche Übertragung der Stelle als Land-Kommissar im Herzogtum Berg an den Präsidenten des Oberkriegskollegiums, Friedrich Freiherrn v. Dallwigk; solle erst nach der förmlichen »Organisation der niederländischen Herzogthümer« erfolgen.

3. Weisung an den Gerichtsbeamten des Grafen Arco zu Oberköllnbach (Krs. Landshut), an den fälligen Straßen-Ausbesserungsarbeiten mitzuwirken.

4. Ermächtigung an Graf Goltstein in Wien zu Verhandlungen über ein Anlehen.

5. Verhandlungen über den Abschluß eines Subsidienvertrags mit England

[MA] Ausführlicher Vortrag Montgelas über den Stand der Verhandlungen wegen eines Subsidienvertrags mit England, wie er in einer Absprache mit dem russischen Hof vom 1. Oktober 1799 ins Auge gefaßt worden war285. Der Rückzug Rußlands vom Kampf gegen Frankreich Ende 1799 mache die gegebene Zusage hinfällig, zu den russischen und österreichischen Truppen auch ein Korps pfalz-bayerischer Soldaten zu stellen. Die Verhandlungen mit England (zwischen Montgelas und dem englischen Gesandten in der Schweiz, Wikham) sollten aber weitergeführt werden. Montgelas trägt den Entwurf des Vertrags über Aufstellung eines Truppenkorps und der zugehörigen Geheimklauseln vor und empfiehlt dann den Abschluß: Dieser diene der Erhaltung der mehrfach durch Tauschprojekte bedrohten Selbständigkeit der pfalz-bayerischen Staaten (dazu Vorlage eines ausführlichen historischen Memorandums über die Vorgänge um Bayern seit 1778). Erhält dafür die Zustimmung des Kurfürsten.

{3r} 5. Der Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas erstattete über die Verhältnüße mit England und die nach den mit dem kaiserlich rusischen Hofe genohmenen Verbindungen unter der gegenwärtigen so wie unter der vorigen Regierung schon gemachte Einleitungen zu Abschließung eines Subsidien Tractats mündlichen Vortrag, laß die hierauf Bezug habende Stellen aus dem mit Rußland unter dem 1. Oktober vorigen Jahres abgeschloßenen Tractat286 ab und schilderte die Mißverständnüße, welche zwischen Rußland und Osterreich sich ergeben und die Ursachen, so der Ruckzug der kaiserlich rusischen Troupen veranlaßet, wodurch die mit Rußland getroffene Vereinbahrung, mit den im Felde gegen Franckreich streitenden kaiserlich rusischen Troupen ein Corps pfalz-baierischer Troupen gemeinschafftlich handlen und fechten zu laßen, aufgehoben seye. Da aber unterdeßen in London schon verschiedene Schritte gemachet und nach einer dem dortig churfürstlichen Gesandten durch das englische Ministerium ertheilten Note der englische Gesandte in der Schweiz, Wikham, beauftraget worden, wegen diesem Subsidien Tractat mit dem churfürstlichen Ministerio zu unterhandlen, dieser auch zu diesem Ende allhier eingetroffen, so seye es ohnausweichlich geweßen, mit demselben die Unterhandlungen anzufangen, sich mit ihme über die beyderseits gemachet werdende Bedingnüße und festzusezende Punckten zu besprechen und das Nöthige zum Abschluß vorzubereiten, wobei er, Freiherr von Montgellas, dem als churfürstlicher Minister der auswärtigen Angelegenheiten dieses Geschäfft zu führen obgelegen, die bestimteste Befehle Seiner Churfürstlichen Durchleucht und die von einer Militär Commission angenohmene Grundsäze in Rücksicht der Aufstell- und Mobilmachung dieses Corps, dann des Unterhalts der Troupen zur Basis genohmen habe. Derselbe legte hierauf einen Entwurf dieses mit England abzuschließenden Subsidien Tractats vor, laß diesen so wie die hiezu gehörige geheime Articul ab und stellte sodann folgende Fragen auf: Ob würcklich ein Subsidien Tractat abgeschloßen werden solle?, und ob er so, wie er vorgetragen worden, ohne eine förmliche Garantie der baierischen Staaten zu erhalten, angenohmen werden wolle?

Rücksichtlich der ersten Frage führte derselbe die Gründe, so dafür und dagegen sprechen, an, legte alle Folgen, die aus der Annahm und Nicht Annahm entstehen {3v} können, vor, und äüßerte anbey, wie er glaubte, daß die Laage Baierns, deßen politische Verhältnüße und deßen Erhaltung keinen anderen Ausweeg als die Abschließung eines Subsidien Tractats übrig ließen, und daß, wenn dieses Subsidien Corps mit der Landesdefension mit Klugheit verbunden werde, zu Vertheidigung des Vatterlandes man alles geleistet habe, was die Kräfften des Landes und die Laage der Umständen erlaubten. Dabey bliebe aber noch zu entscheiden übrig, ob schon dermahl mit diesem Geschäffte fortgefahren werden solle, oder ob die Ruckkunft des nach Rußland abgesendeten Couriers noch abgewarthet werden wolle? In Betref der zweiten Frage legte derselbe mündlich eine historische Abhandlung alles deßen, was seit dem Teschner Frieden in Baiern sich zugetragen und der dem Staate in gegenwärtigem Kriege gedrohter Gefahren vor, er gab eine vollständige Übersicht der auswärtigen Verhältnüße, die seit dem angeführten Zeitpunckte auf das pfalzbaierische Hauß würckten, und der Schritte und Anstrengungen, welche von mehreren Seiten gemacht worden, um einen Austausch Baierns zu erzielen. Eben so zeigte er, welche Einschreitungen gegen dieses Vorhaben von mehreren Höfen und vorzüglich dem pfalz-zweybrückischen Hauße eingeleitet worden, und welche Zufälle eingetretten, so die Baiern bedrohte Gefahren entfernet und solches bis izt in seiner Selbstständigkeit erhalten hätten. Er führte hierauf in Bezug auf Baierns Erhaltung die Geßinnungen des römisch-kaißerlichen, des rusisch-kaißerlichen und des königlich preusischen Hofes an, und nach Auseinander-Sezung seiner dabey habenden Bemerkungen erbatt er sich die höchste Entscheidung dieser Fragen.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben hierauf beschloßen, daß in dem angefangenen Geschäffte vorangegangen werde, ohne sich aufzuhalten, wo übrigens hiebey der vorgelegte Entwurf des Subsidien Tractats, der so wie die geheime Articel die höchste Genehmigung erhielt, zum Grunde genohmen werden solle. Rücksichtlich der Garantie Baierns wurde der diesfalls {4r} in den geheimen Articel schon enthaltene Punckt nach dem Antrage genehmiget.

6. Verpflichtung aller 1794 für die Landesdefension angeworbenen Individuen zum Felddienst, auch außer Landes; Organisation einer »inneren Landes Defension« und Aushebung von 8.000-10.000 Rekruten angeordnet.

7. Organisationsgrundsätze für künftige Heereslieferungen

Festlegung von Grundsätzen für die künftige Abwicklung der Heereslieferungen an die Koalitionsarmee und die Fuhrdienste zu den Militärmagazinen: 1) Magazintransporte nur noch im Inland; 2) Ohne Beschränkung und gegen angemessenen Preis sollten nur noch Mehl und Korn geliefert werden, Hafer nur eingeschränkt und Heu gar nicht; 3) Die Kriegsdeputation solle die von Erzherzog Karl zugesagte Bezahlung für Vorspann und Kost der durchziehenden Truppen überwachen; 4) Graf Goltstein solle dem Wiener Hof diese Beschlüsse erläutern und für eine möglichste Schonung des Landes eintreten; 5) Erzherzog Karl solle in einem Schreiben von diesem neuen »Sisteme« in Kenntnis gesetzt werden.

7. Da nach den eingekommenen Berichten der Kriegs-Deputation und des Oberstlieutenants Freiherr von Rechberg so wie nach deßen mündlicher Erläüterung und dem Schreiben des Herrn Erzherzogs Carl Kaiserlicher Hoheit der Zeitpunckt gekommen, wo sowohl wegen den Liefferungen zur Armée als den äüserst lästigen Magazins-Transporten ein festes Sistem einmahl angenohmen werden muß, um nicht zum unendlichen Nachtheile des Landes und ohnausstehlichen Drucke der Unterthanen der ferneren willkührlichen Behandlung des Armée-Commando sich preißzugeben, wurde angetragen, 1) fernere Magazinstransporte, doch nicht mehr ins Ausland, zuzusichern, 2), da die Natural Liefferungen {4v} nicht ganz werden können umgangen werden, das gefoderte Quantum an Mehl und respective Korn vielleicht ganz, und an Haaber die Hälfte, doch nur gegen verhältnüßmäßige Preiße zuzugestehen, das Heu jedoch gänzlich zu verweigern und solches nur für die Cantonirungs-Troupen und Durchmärsche gegen höhere Preiße abzugeben, 3) der Kriegs-Deputation aufzutragen, zu wachen und die geeignete Verfügung zu treffen, daß die von des Herrn Erzherzog Carl Kaiserlicher Hoheit zugesicherte conventionelle Bezahlung für Vorspan und Kost der durchmarschierenden Troupen auch würcklich geleistet werde, 4) dem Graffen von Goltstein diese Entschließungen mit dem Auftrage mitzutheilen, darnach in Wien zu bewürken, daß keine ungünstige Befehle an das Hauptarmée Commando diesfalls erlaßen, sondern einige Geneigtheit zu Schonung des hiesigen Hofes demselben gezeiget werde, 5) nach diesem angenohmenen Sisteme das Schreiben des Herrn Erzherzogs Carl Kaiserlicher Hoheit zu beanthworthen.

Genehmiget.

8. Nochmals: Finanzierung der Matrikularbeiträge zum Reichskrieg

Die unter TOP 1) nach Antrag des Finanzdepartements getroffene Entscheidung, die Beiträge zum Reichskontingent mit Wiener Papiergeld zu bezahlen, wird auf ein weiteres Gutachten hin revidiert [erster Fall dieser Art im Protokollmaterial!]287: Die Bezahlung solle, wie üblich, in Bargeld erfolgen, zu dessen Aufbringung sogleich die geeigneten Schritte einzuleiten seien.

8. In einem abgeleßenen Gutachten wurden die rechtlich- und politische Gründe vorgetragen, welche dem Antrage des Ministerial-Finanz-Departements, die schuldige Römmer-Monathe in k.k. Banco Papieren abzuführen, entgegenstehen, und die bedenckliche Folgen gezeiget, welche dadurch veranlaßet werden würden.

Die auf den Vortrag des Ministerial-Finanz Departements genohmene Entschließung wurde von Seiner Churfürstlichen Durchleucht zuruckgenohmen und beschloßen, daß die Römmermonathe in baarem Gelde entrichtet und zu derselben Abführung die erforderliche Anstallten ohnverzüglich getroffen werden sollen.

Anmerkungen

284
Vgl. aber unten TOP 8), in dem diese Entscheidung zurückgenommen wird.
285
Zum außenpolitischen Kurs Montgelas’ im Frühjahr 1800 und den (gegen Frankreich gerichteten) Subsidienverhandlungen mit England vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 35f., 40f. Die Frage einer formellen Garantie des territorialen Besitzstandes Bayerns durch England sollte Montgelas später in politische Schwierigkeiten bringen.
286
Zum Vertrag von Gatschina vom 1. Oktober 1799, in dem sich Bayern gegenüber Russland verpflichtete, am Krieg gegen Frankreich teilzunehmen, vgl. Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 35.
287
Die förmliche Revision eines kurfürstlichen Beschlusses, hier offensichtlich auf eine Intervention aus dem Außenministerium hin, in der selben Sitzung der Staatskonferenz ist ein im Protokollmaterial der Jahre 1799-1801 einmaliger Fall.