BayHStA Staatsrat 1, Nr. 3 12 beschriebene Seiten. Vermerke: auf dem Umschlagblatt oben Mitte »20. April 1799«.

Anwesend: Kf. Max Joseph; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky. Protokoll: Kobell.

[MF] 1. Anweisungen an den Gesandten in Wien, Joseph Ludwig Graf von Goltstein, wegen einer Beteiligung Bayerns an einer neu aufzulegenden Anleihe in Wien.

2. Verhandlungen mit dem früheren Minister Salabert über die Rückgabe des von ihm seit 1795 bewohnten, dem Kurfürsten gehörenden Hauses in Homburg.

3. Kenntnisnahme eines Berichts des bayerischen Gesandten beim Reichstag in Regensburg, Philipp Sigmund Graf von Lerchenfeld-Brennberg, über die Sonderaktivitäten der Reichstagsgesandtschaft.

4. Pensionsregelung für den vormaligen kurfürstlichen Leibarzt Lorenz von Fischer, dem die Physikate Mannheim und Oggersheim vorerst belassen werden. Die nachgesuchte Versetzung nach Mannheim sowie die Übertragung seiner Mannheimer Professur und der beiden Physikate auf seinen Sohn werden abgelehnt.

5. Vergabe der Posten des Musik- und des Theaterintendanten

Anton Clement Graf von Törring-Seefeld wird ernannt zum Intendanten der Hof- u. Kirchenmusik sowie der italienischen Oper, Freiherr von Rumling zum Vizeintendanten »der Musik«. Joseph Marius Babo bleibt verantwortlich für das in Staatsregie weitergeführte deutsche Theater, Ballet sowie Maskeraden u. Redouten.

5. Wurde ein Rescripts-Aufsatz wegen der Music Intendance und dem auf churfürstliche Regie geführt werdenden Theater verleßen, wornach dem Graffen von Törring-Seefeld die Intendance über die Hof- und Kirchenmusic, dann die italienische Oper mit einem jährlichen Gehalt von 1.000 fl. nebst einer Cammerherre Besoldung ebenfalls von 1.000 fl. übertragen, das teutsche Theater und Ballet aber, so wie überhaupt das Spiel-Graffen Amt nebst dem Rédouten-, Vauxhalls und masquirten Acadèmien auf Cameral-Regie fortgeführet, und dem tit. Babo, dem der Buchhalter Grosch als Rechnungsführer zugetheilet, als {4r} unmittelbahrer Commissarius, wie bishero, übergeben bleibe.

Wurde gnädigst genehmiget, doch solle der Freiherr von Rumling nebst dem Geheimen Raths-Caracter und 1.200 fl. Gehalt, dann einer nach Bedarfnüß zu bestimmenden Holz-Anzahl als Viceintendant der Music angestellet werden.

6. Bestätigung der Pension für Charlotte d’Alesme.

7. Kündigung der seit 1789 vom Hof eingeräumten Wohnrechte im Haus des Grafen Minucci in der Kuhgasse.

8. Ernennung eines Regierungspräsidenten für die Kurpfalz

Unter Verweis auf die geplante Umgestaltung der Landesadministration der Kurpfalz nach bayerischem Vorbild wird der als außerordentlicher Kommissar in Kriegssachen nach Mannheim entsandte Ignaz Freiherr von Reibeld auch zum Regierungspräsidenten in Mannheim ernannt, Ludwig Freiherr von Hövel zum Hofrichter. Ferdinand Freiherr von Lamezan und Franz Hermann von Schmitz bleiben als Referendäre in Kriegssachen Reibeld zugeordnet.

8. Wurde angetragen, um allen Mißdeutungen wegen der Ernennung des Freiherrn von Reibeld zum churfürstlichen General-Commissär in Bezug auf die Landesgeschäffte in der Rheinpfalz vorzukommen, ein Erläuterungsrescript an Freiherrn von Reibeld zu erlaßen, wodurch die ihme ertheilte Vollmacht sich nur auf die Kriegs-Vorfälle beschränken solle, der übrige Geschäffts-Gang der churfürstlichen Collegien und Dicasterien aber nach der bestehenden Ministerialinstruction behandlet, sohin von diesen Stellen ihre Berichte an die einschlagende Départements eingeschiket und von diesen die Entschließungen erwarthet werden sollen.

Da Seine Churfürstliche Durchleucht ohnehin gnädigst beschloßen, die innere Einrichtung der rheinpfälzischen Landesadministration nach der hiesigen {4v} neu eingeführet werdenden zu organisiren, so kann dermahl schon der Freiherr von Reibeld zum Regierungspraesidenten in Mannheim nebst Beybehaltung seines außerordentlichen Commissariats in Kriegs-Sachen, dann der Freiherr von Hövel zum Hofrichter, als Vorbereitung zu der neuen Organisation, ernennet und das angetragene Erläüterungs-Rescript mit diesen Entscheidungen verbunden anerlaßen werden. Der Freiherr von Lamezan und von Schmiz bleiben noch zur Zeit als Referendärs in Kriegssachen bey dem Freiherrn von Reibeld, und werden die Besoldungen dieser beyden Praesidenten bey Ausführung des ganzen Plans reguliret werden.

[MA] 9. Aufhebung des über die Einkünfte der Nürnberger Spitäler in der Oberpfalz verhängten Sequester.

10. Maßnahmen wegen Rücküberstellung des Staatsgefangenen Bettschardt aus der Sicherheitsverwahrung in Österreich38.

11. Expedition der Instruktion für die weitere Behandlung der Streitsachen mit der Markgrafschaft Ansbach-Bayreuth.

12. Übertragung der Würde des kurfürstlichen Residenten in Kleve von Vater auf Sohn Hasenback, doch ohne Genehmigung einer Pensionszahlung für den Vater.

13. Neubestimmung und Abgrenzung der Kompetenzen des Schatzmeisters Johann Casimir von Haeffelin und Verpflichtung zu gemeinsamem Handeln mit dem Obersthofmeister als Oberaufseher des kurfürstlichen Schatzes.

14. Bestätigung des Agenten bei der pfalzbayerischen Gesandtschaft in Wien, d’Urbain.

15. Einsatz für die Interessen der Brüder von Weisse, Offiziere in kurfürstlichen Diensten, in Sachen ihrer Kapitaleinlagen bei der Wiener Bank.

16. Ausstellung der Besoldungsanweisungen für die Mitarbeiter von Montgelas’ Ministerium Krenner sen., Gravenreuth und Prosch.

[MGeistl] 17. Die Proteste des Bischofs von Freising wegen Erhebung der Kontribution vom nicht-ständischen Klerus werden an das Finanz-Departement zur Stellungnahme weitergegeben.

18. Angesichts der kritischen Finanzlage der Universität Heidelberg werden 14.000 fl. aus dem Lazaristenfonds, v.a. zur Bestreitung ausstehender Gehälter, angewiesen.

19. Ernennung des Geistlichen Rats Felix Eisele zum Direktor des Wallfahrts-Priesterhauses zu Altötting.

20. Regelung der Bezahlung der Schulden des Priesterseminars zu München bei seinem vormaligen Inspektor Greinwald.

21. Erste Bitten des Kurfürsten an das Stift St. Andreas zu Freising zugunsten des Alois v. Kollmann.

Anmerkungen

38
Carl Theodor Graf von Bettschardt (1754-1820) war 1793 aller Ämter entsetzt worden (Gigl, Zentralbehörden, S. 101f.).