BayHStA Staatsrat 1, Nr. 37 11 Seiten.
Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MF] 1. Aufnahme eines Darlehens von 300.000 fl. für den kurbayerischen Staat in Wien bei dem Bankier Rieger durch Joseph Ludwig Graf v. Goltstein.
2. Bezahlung der Forderungen des Hofagenten Aron Seligmann für Lebensmittellieferungen an die Truppen des Generals Freiherr v. Bartels durch böhmische Landschaftsobligationen im Wert von 75.000 fl. aus der Erbmasse des Kurfürsten Karl Theodor.
3. Bevollmächtigung Utzschneiders zu Verhandlungen mit Londoner Agenten über den Verkauf der Werke der Galerie zu Düsseldorf.
4. Neue Vorschriften an die Kriegs-Deputation, um eine schonendere Behandlung der Untertanen bei den Requisitionen der Armee-Lieferungen zu erreichen.
5. Antwort auf eine Vorstellung der Landschafts-Verordnung: Sie habe Steuer- und Aufschlagsrechnungen einzusenden; die übrigen Anforderungen seien unbeantwortet zu lassen.
6. Anweisungen an die General-Landesdirektion, eine Vermessung und Taxierung der Kameralwaldungen durchzuführen.
7. Aufhebung des Zwangs, in den oberen Landen das Bier zum Ausschank wie zum Privatverbrauch bei bestimmtem Brauhäusern abzunehmen, zum kommenden Sudjahr (ab 29. September 1800).201
8. Einrichtung einer Kabinettskasse für die Rheinpfalz.
9. Im Gegenzug zur Herabsetzung der Taxe der Geheimen Kanzlei auf 10 % sollten künftig keine Tax-Nachlässe mehr bewilligt werden202.
10. Fortzahlung der Besoldung von 800 fl. für den Geheimen Sekretär und Theater-Kommissar Joseph Marius Babo, die er für seine jetzt fortfallende Stelle als Studiendirektor bei der Militärakademie bezogen hatte.
11. Aufstellung von Miliztruppen in der Pfalz
[MA] Auf die Vorschläge des Generallandeskommissars v. Reibeld hin wegen Aufstellung von Landmiliz-Truppen in der Rheinpfalz wird beschlossen, diese zur Komplettierung der in die Pfalz zu entsendenden regulären Truppen zu verwenden. Reibeld und Wrede sollten die entsprechenden Vorarbeiten fortsetzen.
11. Auf die von dem außerordentlichen General-Land Commissär in der Rheinpfalz, Freiherr von Reibeld, wegen Errichtung einer Landmiliz in der Rheinpfalz und dem hiezu nöthigen Fond erstattete Berichte und gutachtliche Meynungen der bey denselben sich befindenden Räthe, dann den hierüber gefasten umständlichen Vortrag, wovon die Haupt Ideen und Anträge mündlich vorgeleget wurden,
wurde beschloßen, dem Freiherrn von Reibeld aufzutragen, die Mittel, welche derselbe zum Unterhalt des in der Rheinpfalz zu derselben Vertheidigung zu ziehenden Milizen Corps in seinem Bericht vom 30. November vorgeschlagen, genauer und {4r} vollständiger bearbeiten, dann die daraus fließende würckliche Erträgnüß richtig herstellen zu laßen, indeme Seine Churfürstliche Durchleucht gnädigst entschloßen, zu Vertheidigung der pfälzischen Lande nicht nur die Depots aller pfälzischen Regimenter und das Regiment Feldjäger so wie auch, wenn es verlangt würde, ein pfälzisches Cavallerie Regiment dahin zu beorderen und solche durch Milizenzug completiren zu laßen, wenn diese Troupen durch die vorgeschlagene und aus den pfälzischen Oberämter zu ziehende Mittel unterhalten werden können, weswegen benanter Herr von Reibeld die hiernach nöthige Einleitungen schleunig zu treffen, den Obersten von Wrede bey Bearbeitung der dabey vorkommenden Militär Gegenständen hauptsächlich zuzuziehen und seinen endlichen Bericht sobald als möglich anhero zu erstatten hat. Von dieser Entschließung ist dem Ministerial Finanz Departement Nachricht zu ertheilen.
12. Alle geistlichen Korporationen, die Gemeinden und der Militär-Waisen-Fond sollten vorerst nicht auf die französische Aufforderung reagieren, ihre auf dem linken Rheinufer angelegten Kapitalien anzugeben.
13. Irrungen mit Berchtesgaden
Gemeinsame Bearbeitung der Irrungen mit der Fürstpropstei Berchtesgaden um die Erfüllung des Salinenvertrags [von 1795]203 durch die Ministerialdepartements des Äußeren und der Finanzen.
13. Wegen den Anständen, die sich wegen dem Salinen Vertrag mit Berchtesgaden ergeben, hat nach Äußerung des Ministerial-Departements der auswärtigen Geschäfften das Ministerial Finanz Departement die Acten sich erbetten, worauf beschloßen wurde,
lezterem die Acten nebst den Meynungen der Referenten des Ministerial Departements der auswärtigen Geschäfften zuzustellen, um solche zu durchgehen und, wenn daßelbe die nöthige Einsicht genohmen und sich von der Laage unterrichtet hat, durch wechselseitige Correspondenz diesen Gegenstand zu berichtigen.
14. Konflikte mit dem Hochstift Augsburg
Konflikte mit dem Hochstift Augsburg wegen des 1785 abgeschlossenen Vertrags über den Lechrain. Da dieser für Bayern sehr nachteilig sei, solle die Möglichkeit einer Aufhebung geprüft werden. Die seinerzeit zuständigen Unterhändler Maximilian v. Dreern und Joh. Ev. Kittreiber, beide damals Mitglieder der Hofkammer204, sollten ihre Einschätzungen dazu abgeben. Außerdem wird angeordnet, daß auch die Geheimen Referendäre Felix Freiherr v. Löwenthal und Johann Nepomuk v. Krenner auf Verlangen der Allodial-Hofkommission zuarbeiten sollten.
14. In einem Vortrage wurde nach Darlegung der Verhältnüße eines beträchtlichen Landstriches, zwischen dem Lech und der Wertach gelegen, der Lechrain genant, gezeiget, wie nachtheilich der mit dem Hochstifte Augsburg im Jahre 1785 diesfalls errichtete Vertrag dem Churhauße seye, weswegen auch angetragen wurde, denen geweßenen Local Commissarien von Dreern und Kittreiber aufzugeben, alles, was ihnen wegen diesem Vertrage noch bekant, in Zeit von drey Wochen anzuzeigen und die allenfalls noch in Handen habende Gutachten einzusenden, auch sich über die ihnen vorgeleget werdende Fragen zu äüßeren, wo sodann, wenn derselben Erinnerungen eingekommen, gründlich zu untersuchen wäre, ob dieser Vertrag nicht für Seine izt regierende Churfürstliche Durchleucht als ungültig angesehen und cassiret werden könte. Bey dieser Gelegenheit wurde auch angetragen, wegen den sich bey der Allodial-Hof-Commission häüfenden Geschäfften die Geheimen Referendärs Freiherr von Löwenthal und von Krenner den älteren als Räthe hiebey anzustellen.
{5r} Die Ausfertigung der nach diesem Antrage bereits entworffenen Weißungen an tit. von Dreern und von Kittreiber wurde so wie die übrige Vorträge genehmiget und die Anstellung des Freiherrn von Löwenthal und von Krenner des älteren bey der Allodial-Hof Commission gnädigst zugestanden.
15. Genehmigung der Anstellung eines zusätzlichen Registrators beim Ministerialdepartement des Äußeren; eine dafür geeignete Person sei noch zu bestimmen.
16. Anstellung von Nonos Weichselbaumer, Kanzlist bei der General-Landesdirektion, als zweiter Kopist bei der Allodial-Hofkommission zur Anlage des Grundbuchs des Fideikommisses des Kurhauses.
17. Abweisung der Ansprüche der Bankiers Jakob Nocker und Andreas Dall’Armi wegen angeblich an Karl Theodor zur Bezahlung des Bildhauers Giuseppe Ceracchi205 geliehener 7.000 fl.
[MGeistl] 18. Resignation der Pfarre »Pirchesreuth«206.
19. Das Gesuch des Sekretärs des Zensur-Gremiums, Wilhelm von Bube207, um eine Gehaltszulage wird abgewiesen.
[MJ] 20. Freilassung des im Neuturm festgesetzten Handlungsagenten Holzschuhe, Vertreter des Hamburger Handelshauses Thevegny & Flügge, anschließend Landesverweis innerhalb von 48 Stunden und Verbot, die kurfürstlichen Staaten je wieder zu betreten.
21. Verleihung einer freien Stelle im Hofrat an Maximilian Graf v. Preysing, dessen Posten als Supernumerär-Rat nicht wiederbesetzt wird.
22. Die Hofräte Joseph Gouvier und Franz Seraph Freiherr v. Donnersberg werden im Hinblick auf die neu und allgemein geltenden Grundsätze208 verpflichtet, die von ihnen übernommenen Vormundschafts- und Testamentsvollstreckungs-Angelegenheiten sofort niederzulegen.
23. Treffen des Justizministers Hertling mit dem Direktorium des Revisoriums, um eine Lösung für die Aufarbeitung der zahlreichen noch unerledigten Prozesse zu finden.
24. Nachlaß der Kanzleitaxen für Maximilian Graf v. Hundt zu Lautterbach anläßlich der Übernahme des Guts (Unter-)Weikertshofen.
25. Erneuerung des Privilegs für Bernard Joseph Schleiß v. Löwenfeld, kurfürstlicher Medizinalrat und Stadt- und Landphysikus beim Landrichteramt Sulzbach209, für die Herausgabe des [seit 1794 in Sulzbach erscheinenden] »Oberpfälzischen Statistischen Wochenblatts«.
26. Verbescheidung von Beschwerden aus der Bürgerschaft gegen den Magistrat von Ingolstadt durch die General-Landesdirektion.
27. Verwendung der beim jetzigen Haupt-Lehensfall eingehenden Sporteln beim Lehenpropstamt zu Amberg.
28. Verschärfung der Disziplinarstrafe für einen höheren Beamten
Signifikante Verschärfung einer Disziplinarstrafe für einen Beamten (Anton Friedrich v. Hofstetten, Rat der Regierung Burghausen, wegen unanständigen Betragens gegenüber seinem Vorgesetzten): Dispens von Amt und Gehalt für acht Wochen statt, wie beantragt, einer Woche.
28. Zu Bestraffung des von dem Regierungs Rathen in Burghaußen, von Hofstetten, gegen seinen Vorgesezten sich erlaubten, ohnanständigen Betragens wurde in einem abgefasten Gutachten angetragen, denselben auf 8 Tage ab officio et salario zu suspendiren und ihme die Wiederhohlung derley Ausschweifungen bey Straffe der Versetzung in eine andere Regierung ohne Gehalt oder gar der Entlaßung zu untersagen.
Nebst einer dem Praesidio zu machenden Abbitte ist tit. von Hofstetten auf 2 Monathe ab officio et salario zu suspendiren und ihme die angetragene Bedrohung zu ertheilen.
29. Richtlinien für Bestimmung und Höchstzahl der Advokaten und Prokuratoren in der Oberpfalz, Sulzbach und Leuchtenberg.
30. Der Kurfürst lehnt die beantragte Entlassung des Zuchthausinsassen Staudinger nach zwei (von vier) Jahren Haftzeit ab.