BayHStA Staatsrat 382 8 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 22. Januar 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas teilt die Entschließungen des Kurfürsten zum Staatsratsprotokoll vom 13. Januar 1802 mit.

2. Die Kriegsdeputation soll auf Antrag Krenners zu dem Gesuch des Weingastwirts Aigner »um Bezahlung der Verpflegungskösten für den bei ihm sich befindenden französischen Lazareths-Inspektor Ignaz Fries« ein Gutachten abgeben.

Beamtenbesoldung

Kein kurfürstlicher Beamter erhält mehr ein »Steuer- oder Aufschlags-Deputat«. Derartige Beihilfen sollen in Zukunft entfallen; die Beamten sollen eine ständige Besoldung erhalten.

3. Herr geheimer Finanz-Referendär von Krenner las einen Reskripts-Aufsatz an die hiesige Landschafts-Verordnung ab, den er auf einen Bericht derselben wegen dem Gesuche des Landrichters zu Weilheim um Belassung der, von Erhebung der Steuern bezogenen Deputaten entworfen. Hiedurch werden der Landschafts-Verordnung die Verhältniße, die bei dem Landrichter von Weilheim und den übrigen Beamten wegen Erhebung dieser Deputaten eintretten, so wie die Grundsätze eröfnet, welche Seine Churfürstliche Durchlaucht nach Bestimmung einer ständigen Besoldung für die churfürstlichen Beamten wegen Verrechnung dieser und aller ähnlichen Deputaten, Taxen, Sporteln und Emolumenten aufgestellet und wovon Höchstsie nie abzugehen entschloßen.

Zugleich wird an die erwehnte Verordnung das landesfürstliche Begehren gestellet, diese in so viele kleine Zweige sich vertheilende und durch so viele Rechnungen laufende Beihülfe zur Besoldung der Beamten, von diesem Jahre an keinem der churfürstlichen Beamten mehr ein Steuer- oder Aufschlags-Deputat ausfolgen zu lassen, sondern {2r} solche nach der Zahl der Steuern an die Hauptkasse auf die nämliche Art ersetzen zu lassen, wie es mit dem Weggelds-Surrogat, Umgelds-Ersatze, und den Exercitienmeister der Universität dermal schon alljährlich geschiehet.

Herr von Krenner trug noch an: von dieser höchsten Weisung der General Landesdirektion Nachricht zu ertheilen und ihr die Controlle dieser zur Hauptkasse fließenden Steuer-Deputaten aufzutragen.

Nach gehaltener Umfrage wurde dieser Reskripts-Aufsatz genehmiget, zugleich aber beschloßen: die Notification an die General Landesdirektion ausgesetzt zu lassen, bis die Erklärung der Landschafts-Verordnung auf das an sie gestellte Begehren erfolgt seyn wird.

4. Krenner akzeptiert die Eingabe der Gräfin v. d. Wahl, geborene v. Schönberg, »um Befreiung von den ihr aufgebürdeten Quartierskösten von 127 fl. für den französischen Commissaire Ordonnateur Nourie«. Die Generallandesdirektion soll gutachtlich bestimmen, wer die Kosten zu tragen hat oder anzeigen, »ob etwas und was die vorgeschriebene Beschaffenheit alterire«.

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte

Der Landrichter zu Beratzhausen Carl Freiherr v. Lilien und der Landgerichts-Gegenschreiber Joseph Ziegler werden gegen den Antrag Löwenthals aufgrund ihrer dienstlichen Verfehlungen vorerst nicht entlassen. Vielmehr soll abgewartet werden, bis das Landgericht Beratzhausen nach der Neuorganisation der Ämter aufgelöst wird. Ziegler soll nicht weiter dienstlich verwendet werden, v. Lilien womöglich schon.

5. Herr geheimer Rath Frhr. v. Löwenthal erstattete über die Beschwerden der Landgerichtsbeamten zu Beratzhausen des Landrichters Frhr. von Lilien und des Landgerichts-Gegenschreibers Joseph Ziegler gegen einander, dann einiger Unterthanen gegen letzteren schriftlichen Vortrag, worin derselbe die Natur dieser Beschwerden durch Aufstellung aller einzelnen Facta umständlich entwickelte, und die Resultate der hierüber von der Landesdirektion in Neuburg vorgenommenen Untersuchung, so wie das von dieser verhängte Urtheil vorlegte, sohin mit Anwendung der General Landesdirektions Instruction den Antrag machte: diese beide Beamte mit einer für ihre und der Ihrigen Lebsucht hinreichenden Pension ihrer Aemter zu entlassen und ihnen die Untersuchungskösten einen jedem zur Hälfte zur Bezahlung aufzulegen, von Einsperrung {3r} des Gerichtgegenschreibers aber (worauf die Neuburgische Landesdirektion angetragen) Umgang zu nehmen, um den Vorwurf einer zweifachen Bestrafung zu vermeiden; wo aber die Kommissionkösten, so zu Parsberg und Velburg auf die Untersuchung der von dem Bauern Mayer gegen den Gericht-Gegenschreiber ausgestossenen Schmähungen erlaufen, zur Hälfte dem Gericht-Gegenschreiber, und zur Hälfte dem Bauer Mayer gleichheitlich aufgeleget werden könnten; übrigens er Referent sich wegen den bei dieser Untersuchung eingetrettenen incident Articeln, auf seine in dem Vortrag schon angeführte Meinungen beziehe.

Nach gehaltener Umfrage über diesen Vortrag, wurde in dem Staatsrathe beschlossen: diese Untersuchungssache gegen die zwei beratzhausische Beamte bis zum Vollzug der Organisation der Aemter nach dem von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht genehmigten Plane um so mehr unentschieden zu lassen, als infolge dieses Planes das Amt Beratzhausen ohnehin aufgelöset, und folglich beide Beamte nach ihren Eigenschaften wahrscheinlich in den Pensionsstand fallen würden. {3v} Da aber die Inmoralität des Gerichtschreibers und die ihm zu Last gelegte Gebrechen nach dem Vortrage des Frhr. v. Löwenthal von der Art seyen, daß dieser Mann zu einem öffentlichen Staatsamte nicht als geeignet schon dermal erkannt werden könnte; so beschloß der Staatsrath in dem Protokoll die Vormerkung machen zu lassen, daß derselbe bei der neuen Besetzung der Aemter nicht in Vorschlag gebracht, sondern pensionirt, hingegen die weitere Bestimmung mit dem Landrichter bis auf diesen Zeitpunkt ausgesetzt werden solle.

Der Kaufmann Hezer wird mit seinen Ansuchen (Entschädigung von 5.600 fl.; Erlaubnis, den Bogen unter seinem Haus zumauern zu dürfen) abgewiesen.

6. Herr geheimer Justiz-Referendär von Stichaner legte eine Vorstellung des hiesigen Kaufmanns Hezer vor, der eine Entschädigung von 5.600 fl. und die Erlaubniß nachsuchet, den Bogen unter seinem Hause zu mehrerer Vestigkeit seines neuen Hauses zu mauern zu dörfen14.

Referent äuserte, daß Supplicant mit diesen beiden Ansuchen abzuweisen wäre, da der Instand in dem Bau in der Jahreszeit verfüget worden, {4r} wo ohnehin nicht mehr gebauet zu werden pflege, und die Zubauung des Bogens wohl in einer ganzen Straße, nie aber einem Einzelnen gestattet werden könnte, auch bei dem Locale des Hezers den Nachbarn ein zu grosser Schaden zugehen, und dem Publico eine nothwendige Passage verbauet würde. Aus diesen vorgelegten Gründen beschloß der Staatsrath: den Hezer mit seinen beiden Gesuchen abweisen zu lassen15.

7. Krenners Vortrag »über die Reclamirung der baierischen Land-Erbschenkenamts-Pertinenzien, oder den Baron v. Murachischen Lehenhof« wird aus Zeitgründen abgebrochen16.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten und Genehmigung.

Anmerkungen

14
Abbildung des Bogens am Haus Marienplatz Nr. 14 (Ecke Burgstraße): Häuserbuch Bd. 1, nach S. 22 bzw. nach S. 184. Vgl. den Eintrag ebd., S. 188.
15
Vgl. den entsprechenden Eintrag in den Ratsprotokollen der Stadt München: Stahleder, Chronik Bd. 3, S. 496 (Regest zum 23.1.1802).
16
Zum Fortgang: Nr. 8 (Staatsrat vom 26. Januar 1802), TOP 2.