BayHStA Staatsrat 381, Nr. 15 15 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst.: 24. Juli 1801.
Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.
1. Montgelas teilt dem Staatsrat die kurfürstlichen Entschließungen in der Staatskonferenz vom 17. Juli zu den Anträgen des Staatsrats vom 8. und 15. Juli 1801 mit.
2. Vortrag Krenner jun.: Auf Beschwerde des Bierbräus Stangl in Pfatter (Krs. Regensburg) wegen Ersatz seiner Kosten für Bierlieferungen an durchziehende russische Truppen wird der Kriegsdeputation der Auftrag erteilt, die gesamten Abrechnungen des Untermarschkommissariats im Gericht Pfatter zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.
3. Vortrag Krenner jun.: Um die Bitte des Konskriptions-Offizianten Dreschl wegen Gewährung einer Gratifikation für seine Dienste, die er bei der »Kriegskösten-Vorschuß Local Commission« als Aktuar geleistet hat, beurteilen zu können, wird ein Bericht der Kriegsdeputation angefordert.
4. Vortrag Krenner jun.: Die Kriegskommission in Neuburg erhält den Auftrag, eine detaillierte Übersicht über die geltend gemachten Requisitionslasten von 42.000 fl. und deren Repartierung aufzustellen.
5. Vortrag Krenner jun.: Dem Markt Dietfurt (Krs. Neumarkt/Opf.), der für die Bereitstellung von Pferden für die französische Armee 184 fl. ausgegeben hat, wird der auf ihn treffende Anteil an der Kriegskosten-Umlage (128 fl.) erlassen; die Differenz aus der Requisitionskasse erstattet.
6. Vortrag Krenner sen.: Da das Kloster Kaisheim seinen Beitrag für die Kriegskosten-Umlage in Höhe von 38 fl. 30 kr. verweigere, sei dieser Betrag von den Grundholden des Klosters zwangsweise einzutreiben.
7. Vortrag Krenner sen.: Modalitäten der Einhebung der Kriegskosten-Umlage von der Deutschordens-Kommende in Donauwörth.
8. Vortrag Stichaner: Den Gesuchen jener bayerischen Untertanen, die, von französischen Militärgerichten verurteilt, immer noch im Gefängnis säßen, wegen Freilassung könne bis zu einer diplomatischen Klärung dieser Angelegenheit in Paris nicht entsprochen werden.
9. Vortrag Stichaner: Verhandlungen mit dem Hochstift Freising über einen Kostenbeitrag von 900 fl. für den Einsatz von »Demolitions Geräthschaften« in der Festung Ingolstadt.
10. Vortrag Zentner: Verweis für die Regierung in Landshut, da sie in ungerechtfertigter Weise »Provisionsscheine« zur Quittierung erbrachter Lieferungen ausgegeben habe, die den Lieferanten das Recht zur Entschädigung in Bargeld in Aussicht gestellt hätten. Nach Landshut ergeht die Aufforderung, ein genaues Verzeichnis der ausgegebenen Papiere einzusenden.
11. Vortrag Krenner jun.: Aufhebung der in der Oberpfalz noch erhobenen Erbsteuer.
12. Vortrag Krenner jun.: Übernahme der Finanzierung des Zucht- und Arbeitshauses in Neuburg durch das Aerarium und Aufhebung der 1781 dafür eingerichteten, zweckgewidmeten Zahlungen aus dem Land.
13. Vortrag Krenner jun.: Genehmigung zur Besiedlung von Gründen, die außerhalb der Mauer der Stadt München (im vorliegenden Fall vor dem Kosttor) gelegen waren sowie zum Eintrag in das Grundbuch der Stadt. Auf die bisher üblichen Reverse wegen eines eventuell nötigen Wiederabbruchs solle verzichtet werden, doch bedürfe die Bebauung der vorherigen Genehmigung durch Kommandantschaft und Polizeidirektion der Stadt.
14. Strittige Zahlungen des Malteserordens zum Sonderbeitrag des Prälatenstandes von 1799
Krenner sen. berichtet erneut über die Differenzen zwischen Landschaft und Malteserorden wegen ausstehender Zahlungen des letzteren zum Sonderbeitrag, den der Prälatenstand dem Kurfürsten 1799 zugesagt hatte383. Krenner empfiehlt eine gleichmäßige Aufteilung des Fehlbetrags von 44.716 fl. 38 1/2 kr. zwischen dem Orden und dem Aerar. Minister Hertling dagegen empfiehlt in der Umfrage (bei der Montgelas und Morawitzky sich der Stimme enthalten), sich von der Landschafts-Verordnung zunächst eine »summarische Postulatsberechnung über alle Einnahmen und Ausgaben« 1799 vorlegen zu lassen, bevor über Nachforderungen an den Malteserorden entschieden wird.
{5v} 14. Herr Geheimer Rath von Krenner erstattete den infolge des letzten Staatsrathsschlußes vom 15. dieses [Monats] wegen der Differenz zwischen dem Maltheserorden und der Landschaft rücksichtlich der von ersterem noch zu bezahlenden 44.716 fl. 38 1/2 kr. gefertigten Vortrag und äuserte, nachdem er das aus den eingesehenen verschiedenen Acten aufgestellte Factum vorgelegt hatte, daß er auf sein schon letzthin geführtes Votum zurückkomme und zu Beendigung diese Streitigkeit antrage, die Hälfte dieser Summe auf das churfürstliche Aerarium zu übernehmen respective abrechnen zu lassen, zu Bezahlung der anderen Hälfte aber das Maltheserordens-Provinzialkapitl anzuweisen.
Nach hierüber gehaltener Umfrage, wobei von den anwesenden Herren Ministers Excellenzien der Churfürstliche Geheime Staats- und Konferenz-Minister Freiherr von Hertling Excellenz allein stimmte,
wurde nach dessen Meinung {6r} beschlossen, ehe in Betreff dieser Differenz eine bestimmte Entscheidung ertheilet werde, von der hiesigen Landschafts-Verordnung eine summarische Postulatsberechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Jahrs 1799, wie sich dieselbe mit dem Rechungs-Abschluße desselben Jahres herausgeworfen haben, in wie solche in vorderen Jahren jederzeit nach dem Jahresschluße vorgeleget worden, zur Einsicht einzufodern, um wegen den Einflüßen zu dem 1799er Postulat näheren Aufschluß zu erhalten und dann wegen der an den Maltheserorden gemachten Nachfoderung eine Entscheidung fassen zu können.
15. Vortrag Stengel: Die Gefängnisse in Mannheim seien in zweckentsprechenden Gebäuden neu einzurichten. Das Rheintor soll zum »Criminalgefängnis« (Untersuchungsgefängnis) ausgebaut, die auf 4.000 fl. bezifferten Kosten dafür von der Staatskasse vorgeschossen werden.
16. Vortrag Stengel: Begnadigung der 1798 zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilten Margaretha Kieffer.
17. Vortrag Zentner: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Oberleutnant Kopp für die Dauer seines vor dem Hofrat anhängigen Rechtsstreits.
18. Recht zum Tragen der Dienstuniform
18. Zentner setzt die Abweisung des Gesuchs des früheren Forstmeisters von Heideck, Franz Karl von Strassern, weiterhin seine Uniform tragen zu dürfen, durch, »da die Tragung der Uniformen nur den wirklichen Staatsdienern vorbehalten bleiben solle«.
{8v} 18. Herr Geheimer Rath von Zentner äuserte auf eine Vorstellung des ehemaligen Forstmeisters zu Heideck im Herzogthum Neuburg, von Strassern, um Bewilligung, die Forstmeisters Uniforme ferner tragen zu dürfen, das Gesuch abzuweisen, weil Supplicant nicht unter die Quiescenten zu rechnen, sondern entlassen worden seie.
Die Abweisung des Supplicanten wurde genehmigt, da die Tragung der Uniformen nur den wirklichen Staatsdienern vorbehalten bleiben solle.
19. Vortrag Bayard: Das Wechselgericht erster Instanz solle Dienstuniformen jenes zweiter Instanz übernehmen.
Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.