BayHStA Staatsrat 1, Nr. 13 10 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Probleme der Versorgung der österreichischen Truppen

[MF] Versuch neuer Unterhandlungen mit militärischen und politischen Stellen Österreichs, um Änderungen im System der Getreide- und Futterrequisitionen der österreichischen Armee in Süddeutschland und vor allem die Bezahlung marktgerechter Preise zu erreichen.

1. Über die einzuschlagende Mittel, die so lästige Requisitions Liefferungen und Fuhren Stellung zu der k.k. Armee in der bisher üblich geweßenen drückenden Art von dem Lande abzuwenden und auf eine andere, den Bedürfnüßen der Troupen und der Erleichterung der churfürstlichen Unterthanen entsprechende Art einzurichten, wurde ein Vortrag abgeleßen, der den Vorschlag enthält, mit dem k.k. General-Armée Commando und allenfalls auch mit dem kaißerlichen Ministerio in Unterhandlung zu tretten {2v} und sich zu erbieten, künftig die k.k. Magazinen in dießeitigen Landen durch eigene Lifferanten unter gewißen Bedingnüßen bestellen zu wollen, wenn die Aufhebung der Getreidsperre von den österreichischen Erblanden und die Bezahlung des wahren Werthes der erhaltenden Bedürfnüße in baarem Gelde oder in Banknoten eintrette und für den Fuhrlohn des Magazin-Guthes künftig pro Meile 14 kr. bezahlet werde.

Die Ausführung des vorliegenden Planes solle versuchet und wegen den diesfalls zu entwerffenden Fertigungen sich mit dem Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfften benohmen werden, dem auch eine Abschrift dieses abgeleßenen Vortrags zuzustellen.

2. Vergleichsverhandlungen mit dem Handelshaus Thevegny & Flügge

Angebot einer Vergleichssumme von 20.000 fl. an das Handelshaus Thevegny & Flügge, Hamburg.

2. Wegen den mit dem Hamburgischen Handlungshauß Thevegny und Flügge sich ergebenden Anständen rücksichtlich eines dort negotiierten Geldanlehens wurde angetragen, den Finanz Referendär Schenck zu bevollmächtigen, dem hier anweßenden Commis des befragten Handlungs-Haußes gegen Abstehung von allen Entschädigungsforderungen die Summe von 20.000 fl. anzubieten und so dieses unangenehme Geschäfft durch Vergleich zu beendigen.

Nach Antrag.

3. Versetzung der beiden Büchsenmeister Wolfgang und Leonhard Riegel nach München.

4. Ernennung Mannlichs zum Direktor sämtlicher Galerien des Kurfürsten.

5. Ablehnung des Gesuchs des Franz Grafen v. Seiboltsdorff um Verleihung des Titels eines Wirklichen Geheimen Rats.

6. Prüfung eines Antrags auf Bau eines Hauses am Hofgarten.

7. Anforderung eines Votums des Leibarztes Besnard zur Anstellung des Mediziners Joseph Zimmer.

8. Regelung der Pensionszahlungen an die Witwe Moebus.

9. Gesuch des Georg Stubenhofer um Wagen und Pferd wird abgewiesen. Der Kurfürst will jedoch ein anders gestelltes Gesuch aus seiner »Privat-Casse« erfüllen.

[MA] 10. Ablehnung einer von Kurfürst Karl Theodor der Familie des Grafen Latour zugesagten Pensionszahlung.

11. Apanage Herzog Wilhelms in Bayern

Akzeptationsinstrument Herzog Wilhelms wegen der ihm zugewiesenen Apanage58.

11. Wurde die von des Herrn Herzogs Willhelm von Baiern Durchleucht {4r} ausgestellte Acceptations Acte der von Seiner Churfürstlichen Durchleucht nach dem Conferenz Schluße vom 8. dieses Monats wegen der Appanage des belobten Herrn Herzogs gegebenen Urkunde verleßen und hierauf verordnet,

dem churfürstlichen Geheimen Finanz Departement eine vidimirte Abschrift hievon zuzustellen, um wegen der darin stipulirten Appanage Summe der Landschafft das Erforderliche zugehen zu laßen, sich auch auf allen Falle nach dem Inhalte der ausgestellten churfürstlichen Urkunde zu achten.

12. Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Haus Thurn & Taxis über den bestehenden Postvertrag mit Bayern durch die General-Landesdirektion.

13. Versetzung Zentners in das Außenministerium

Die Versetzung Georg Friedrich v. Zentners als Geheimer Referendär vom Ministerialdepartement für die Geistlichen zu jenem der Äußeren Angelegenheiten wird genehmigt mit der Auflage, dass er das »Rheinpfälzisch Catholisch-Geistliche Referat« weiterzuführen habe.

13. Auf das gestellte Ansuchen des Geistlichen Geheimen Referendär von Zentner um Versezung zu dem Departement der auswärtigen Geschäfften als Referendär wurde die gutachtliche Meynung geäüßeret, daß diese Versezung als dem herrschafftlichen Dienste nüzlich und mit keinem Nachtheile für das churfürstliche Aerarium verbunden wohl keinem Anstande unterworffen seyn dörffte.

Ist nach dem Antrage genehmiget, doch in der Art, daß der von Zentner das rheinpfälzische Catholisch-Geistliche Referat noch ferner mit versehen solle.

14. Personalzuweisung an die neu organisierten Archive

Auf Antrag Montgelas’ wird ein formaler Passus im Dekret über Neueinrichtung der Archive59 geändert: Das Personal solle den drei neu organisierten Archiven nicht nur vorläufig, sondern fest zugewiesen werden. Künftige Änderungen in der Organisations- und Personalstruktur der Archive blieben aber ausdrücklich vorbehalten.

{4r} 14. Machte der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Monjellaz die Erinnerung, daß nach der wegen dem Archivs Personale erfolgten höchsten Entschließung bestimmt worden, solches nur provisorisch zu Einrichtung der Archiven zu adhibiren, dieser Beschluß aber eine große Niedergeschlagenheit bey dem Personale erzeige und vielleicht auf das Geschäfft selbsten Einfluß haben könnte, weswegen nach seinem Dafürhalten statt des Ausdruckes provisorisch- der Fertigung eine andere Wendung gegeben werden könnte, wodurch die höchste Absicht, seiner Zeit eine Änderung damit vornehmen zu können, dennoch erreichet würde.

Statt des Ausdrucks provisorisch solle der Fertigung beygesezet werden, daß Seine Churfürstliche Durchleucht sich vorbehielten, seiner Zeit nach Umständen wegen dem Personale eine andere Einrichtung zu treffen und daßelbe nach Erfordernüß seines Wirckungs Creißes zu organisiren.

15. Pfälzische Religions-Deklaration

[MGeistl] Berichtigungen vor der endgültiger Ausfertigung der Religionsdeklaration für die Kurpfalz; Betreffe: Einsetzung von Personal und Kommissionen; Organisationsfragen der Vermögenstrennung der Kirchen und der reformierten Kirche60.

15. Nach einem verleßenen Vortrag sind infolge der für Churpfalz gnädigst genehmigten Religions-Declaration noch mehrere Puncten zu berichtigen, die in folgendem zur höchsten Entscheidung vorgeleget werden: 1) die Ausfertigung mehrerer Fertigungen an die rheinpfälzische Landes Behörden in Bezug auf die Religions-Declaration, 2) die Anordnung einer vermischten Comission zu Abtheilung der Substanz der bisher von den Catholischen und Reformirten gemeinschafftlich verwalteten Kirchen Güther nach dem bestehenden Verhältnüß zu 2 und 5/7 Theile, dann 3) zu näherer Untersuchung verschiedener in erwähnter Religions-Declaration enthaltener Gegenstände, wozu unter Vorsitz des Herrn von Lamezan der Regierungs-Rath Dawans {5r} und der Administrations Rath Bettinger als Commissärs, dann als Catholische Assessoren die tit. Schneck sen., von Mieg und von Traitteur, als Reformierte die tit. Müller, Otto und Depré vorgeschlagen werden, 4) die Aufstellung eines Reformirten Referendärs bey dem Geistlichen Ministerial Departement allhier in Person des tit. Bettingers, welcher aber erst nach vollzogenem Commissions-Geschäffte diesen Platz anzutretten hätte; die Vereinigung des Kirchen Raths mit der General-Landes Direction in der Rheinpfalz, des Ehegerichts mit dem Hofgericht und die Übertragung der Erkentnüße in Ehesachen der Protestanten in zwoter Instanz an das Ober Appellations Gericht bis zur Organisation der Rheinpfalz zu verschieben, 5) die von beyden geistlichen Administrationen gemachte Vorschläge zu Verbeß- und Vermehrung ihrer Einkünfte der aufgestellet werdenden Commission zur Prüfung und Berichts Erstattung zuzuschicken.

Die in dem ersten Punckt angezogene Fertigungen an die rheinpfälzische Behörden in Bezug auf die Religions-Declaration sind gnädigst genehmiget. Ebenso wird ad 2) und 3) die Niedersezung einer Commission unter Vorsitz des Herrn von Lamezan gnädigst gutgeheißen, wegen Auswahl der Commissärs und Commissions Assessores aber solle zuvor noch die Meynung des Herrn von Lamezan durch ein Privat-Schreiben des Geistlichen Ministerial Departements erhohlet werden und bis dahin diese[r], dann der 4. und 5. Punckt noch ausgesezet bleiben.

16. Visitation des Theatinerklosters in München durch den Geistlichen Rat angeordnet.

[MJ] 17. Genehmigung befristeter Abwesenheit des kurpfälzischen Hofrichters Hövel.

18. Rückversetzung des Geheimen Sekretärs v. Walck nach Neuburg.

19. Abweisung des Gesuchs der Freiin v. Bruckberg um Belassung ihres Mannes auf seinem Dienstposten.

20. Das Verehelichungsgesuch des Geheimen Sekretärs Peter v. Tribolet wird genehmigt.

21. Genehmigung der Entlassungsreskripte für die bisherigen Präsidenten des Revisoriums und des Hofrats, des Vizepräsidenten des Hofrats und des Vizedoms der Regierung Burghausen.

22. Anlage eines Lehens-Katasters

Reskripte an die General-Landesdirektion wegen Ausschreibung des Hauptlehensfalls und Anlage eines Lehenskatasters.

22. Die gefaste Rescripts-Entwürfe an die General-Landes Direction wegen Entrichtung des Haupt-Lehenfalls und Herstellung eines Lehen Cadasters wurden abgeleßen und

erhielten die höchste Bestättigung.

23. Ernennung des Personals der Justizstellen

Ernennung des Personals bei den Justizdikasterien (Revisorium, Hofrat, Regierungen).

23. Wurden die Rescripten wegen den Status der verschiedenen Justiz Dicasterien in Baiern und der Oberen Pfalz zur gnädigsten Bestättigung vorgeleget und abgeleßen, sohin von Seiner Churfürstlichen Durchleucht folgende Entschließungen hierauf ertheilet.

Bey dem Churfürstlichen Revisorio solle der Churfürstliche Revisions Rath Herr von Leyden bis zu beßeren Casse Umständen mit seinem beziehenden Gehalt als Vice Director dergestallten angestellet werden, daß er bey Anweßenheit des Directors gleich einem anderen Rathe in turno arbeiten, in deßen Abweßenheit aber das Directorium führe, wobey demselben jedoch zu erkennen zu geben, daß Seine Churfürstliche Durchleucht erwarteten, er werde sich wegen dieser erhaltenen höchsten Gnade mit mehrerem Eifer und Thätigkeit denen churfürstlichen Geschäfften widmen. {6v} Bey dem Churfürstlichen Hofrathe werden die Anträge bis auf die Anstellung des Freiherrn von Gumppenberg, wegen welchem das weitere noch ausgesezet bleibet, gnädigst genehmiget. Bey der Churfürstlichen Regierung Landshut sind die Anträge genehmiget, nur solle an die Stelle des Graffen von Lamberg der von Röckel von Amberg gesezet werden. Bey der Regierung Straubingen, Burghaußen, Amberg und Neuburg haben die gemachte Anträge die höchste Genehmigung erhalten.

24. Regelungen für die praktische Ausbildung der höheren Justizbeamten und die Aufnahme von Dienstbewerbern (»Practicanten«) bei den Justizstellen.61

Anmerkungen

58
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 8. Juni 1799, TOP 9).
59
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 14. Juni 1799, TOP 1).
60
Dieser Beschluss wird erwähnt von Schimke, Regierungsakten, S. 494 Anm. 10 (mit dem irrigen Datum »26.6.1799«).
61
Die entsprechende Verordnung bei Schimke, Regierungsakten, Nr. 47, S. 244-247.