BayHStA Staatsrat 1, Nr. 8 10 beschriebene Seiten. Vermerke: auf dem Umschlagblatt oben Mitte »25. Mai 1799«; u.r. abgehakt mit Bleistift.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling. Protokoll: Kobell.
[MF] 1. Ablehnung des (von Landgräfin Louise von Hessen-Darmstadt unterstützten) Gesuchs von Johann Leseque, Pfennigmeister des Herzogtums Jülich, um Zahlung angeblich ausstehender Besoldung.
2. Genehmigung einer Pension für drei Kammerdiener Karl Theodors, Carl von Dusch, Wilhelm von Rogister und Johann Lukas Thiof.
3. Genehmigung zur Wiedereröffnung des Revisionsverfahrens gegen den früheren Mautner zu Simbach, Schmid, vor der General-Landesdirektion.
4. Anstellung von Heinrich Vogel als Hofsticker (ohne Besoldung).
5. Der Landschafts-Verordnung wird die Genehmigung erteilt, in die Hofkriegsrats-Rechnungen Einsicht zu nehmen.
6. Anforderung eines Gutachtens über die Möglichkeit eines Verkaufs der Beutellehen in der Oberpfalz vom Obersten Lehenshof.
[MA] 7. Versorgung des Stadtschreibers von Schönsee, Dietz, der seiner Stelle enthoben worden war.
8. Neuakkreditierung des päpstlichen Nuntius
Die vom Münchener Nuntius Ziucci wegen Neuakkreditierung auf Anforderung des Ministerialdepartements des Auswärtigen vorgelegten Vollmachten und Beglaubigungen seien vor dessen Bestätigung durch das Ministerialdepartement für Geistliche Angelegenheiten zu prüfen.
8. Wegen der neuen Accreditirung der vorhin allhier bestandenen Nuntiatur, welche durch ein Schreiben dem Ministerial-Departement der auswärtigen Geschäfften ihre Facultaeten zur Einsicht übersendet, wurde ein Antrag vorgeleget und darin vorgeschlagen, diese Facultaeten dem Geistlichen Ministerial Departement zuzusenden, um genau zu untersuchen, und zu prüfen, ob darin nichts enthalten, was der baierischen Kirchenverfaßung, den landesfürstlichen Rechten, dem Herkommen und Gebräüchen der teutschen Kirche, den National-Concordaten zuwieder laufe, zugleich auch zu überlegen, ob zur zweckmäßigeren und nüzlicheren Einrichtung der Nuntiaturs Anstallten sich noch das eine oder das {3v} andere erinneren lasse, wo sodann nach eingekommener dieser Äüßerung das Weitere vorgekehret werden könte. Sodann wurde eine entworfene vorläüfige Antwort an den Erzbischoffen von Damas47 abgeleßen.
Der erste Antrag sowohl als der Schreibens Entwurf sind genehmiget.
9. Neueinrichtung des Geistlichen Rats
[MGeistl] Neuorganisation des Geistlichen Rats: Fundierung der Gehälter der Ratsmitglieder.
9. Durch Gutachten wegen dem zu organisirenden Geistlichen Raths Statu wurden folgende Anträge zur höchsten Entscheidung vorgeleget: 1. daß kein Subject, so schon in einem anderen Collegio oder Stelle beschäfftiget, im Geistlichen Rathe angestellet, und daß 2. die Räthe seinerzeit hinlänglich und gleich den anderen Dicasterianten besoldet seyn müssen, dermahl denenselben schon so viel angewiesen werden sollte, damit sie diese Zeit wenigstens ohne Mißmuth erwarthen könten, welch lezteres ohne neue Belästigung des Cameral Aerarii zu bewürken wäre, wenn 3. alle Gehälter, welche dermahl auf dem Geistlichen Fond haften und nicht dahin geeignet ad Aerarium übernohmen, hingegen aber die bereits angestellte oder noch anzustellende Subjecten aus dem Geistlichen Fundo, nemlich a) der Kirchen Concurrenz-Casse, b) dem teutschen Schulfond, c) einem Beytrag von den Maltheser Güther, d) den Taxen, so bisher immer für das Canzleypersonale bestimmet waren und verrechnet wurden, bezahlet werden, und mithin das, was sie als Besoldung, Warthgeld oder Pension titulo officii geniesen, ad Aerarium zurückfallen {4r} solle.
Nach vorstehenden Anträgen genehmiget.
10. Vorbereitende Gutachten des Geistlichen Rates für die Verleihung von 30 kurfürstlichen Tischtiteln an bewährte Geistliche.
11. Verleihung von geistlichen Pfründen an den Stiften in Herford (an die Familie des Geheimen Referendärs v. Schenck), Stift Gerresheim (an die Familie von Minister Hompesch), Xanten und Kaiserswerth.
12. Ablehnung der Verleihung der Würde eines Geistlichen Rats an Robert Herboth, Kapitular in Schöntal/Heilbronn.
13. Wiederanstellung des Astronomen Fischer48 und von Johann Nepomuk Delling49.
14. Besetzung der Justizstellen
[MJ] Personelle Besetzung der Justiz-Dikasterien in Bayern und der Oberpfalz (Revisorium, Hofrat, Regierungen Landshut, Straubing, Burghausen, Amberg, Neuburg). Spitzenstellungen am Revisorium, beim Hofrat und an den Regierungen Amberg u. Burghausen werden noch nicht besetzt. Der Vorstand einer Regierung soll künftig den Titel eines Präsidenten, nicht mehr eines Vizdoms führen.
14. Wurden die Status für die verschiedene Justiz-Dicasterien in allhiesigen und den {5r} oberpfälzischen Landen, dann der deswegen gefaste Bericht des Justiz-Departements und desfallsige Erinnerungen verleßen, sohin folgende Entschließungen genohmen.
1. Wegen den Praesidenten und Vice Praesidentenstellen bey dem Revisorio, dem Hofrath, der Regierung Amberg und Burghaußen solle die nähere Bestimmung noch ausgesezet bleiben. 2. Der Nahme Vice Dom bey den auswärtigen Regierungen, so der Vorstand zeithero geführet, solle aufhören und jener des Praesidenten eingeführet werden. 3. solle künftig kein Vorstand, Rath noch Subalterner eines Collegii eine Agentie ohne höchste Bewilligung übernehmen oder die schon übernohmene fortführen, weswegen nach dem deutlichen Verbott des Cod. solches durch eine allgemeine Weißung zu untersagen ist. 4. Die Anstellung der Supernumerär Räthe bey jedem Justiz Collegio ist bewilliget, doch ohne Gehalt. 5. solle verordnet werden, daß wenn ein Rath in Frequentirung der Sessionen oder sonst nachläßig befunden wird und sich auf Ermahnen des Directorii nicht beßeret, mit Suspendirung seines Gehalts ohne Rücksicht fürgefahren werden würde.
Wegen den Status der verschiedenen Collegien wurde beschloßen,
Bey dem Revisorio [zentriert] ist der Freiherr von Bassus ferner als Revisionsrath beyzubehalten {5v} und der Hofrath von Mann statt des als Regierungs-Canzler in Landshut angestellt werdenden Adam zum Revisions Rathen zu ernennen. Im übrigen nach Antrag.
Bey Churfürstlichem Hofrath [zentriert] solle der von Gouvier im Hofrathe verbleiben, von Vachiery aber bey dem Schulweßen oder sonstwo angestellet werden. Wegen dem von Sezger beruhet die höchste Entscheidung noch auf näher einzuziehende Erkundigung über seinen Ruf und seine Brauchbarkeit. Für den zum Revisions Rathen beförderten von Mann ist ein anderes fähiges Subject in Vorschlag zu bringen. Übrigens nach Antrag.
Bey Churfürstlicher Regierung in Landshut. [zentriert] Statt des austrettenden Canzler Poesl und des in Vorschlag gebrachten Freiherrn von Prielmayr ist der Regierungs Rath Adam zum Canzler in Landshut zu beförderen und auf den Freiherrn von Prielmayr in einer anderen Gelegenheit Rücksicht zu nehmen. Wegen dem Regierungs Rathen Fischer und Freiherrn von Frauenhoven bleibt die höchste Bestimmung noch ausgesezet, auch solle der Landrichter von Mooßburg v. Khuen bey einer sich ergebenden Erledigung in die Regierung Landshut versezet werden. Übrigens nach Antrag.
{6r} Bey der Regierung Straubingen [zentriert] Die Versezung des Graffen von Zech und Freiherrn von Pruckberg in die Ruhe, dann die Anstellung des Freiherrn von Frauenberg als Praesident ist genehmiget. Wegen dem Regierungs-Rathen Auer bleibt die Entschließung noch ausgesezet. Übrigens nach Antrag.
Bey der Regierung Burghaußen. [zentriert] Statt des von Caspar solle der von Triva als Regierungs Rath angestellet, der Freiherr von Reisach nach Antrag in Ruhe versezet und bey Churfürstlichem Hofrath nicht zur Prüfung zugelaßen werden. Im Übrigen nach Antrag.
Bey der Regierung Amberg [zentriert] nach Antrag genehmiget, doch ist dem Geistlichen Ministerial Departement wegen dem Geistlichen Fiscal das Weitere zu überlaßen.
Bey der Regierung Neuburg [zentriert] nach Antrag genehmiget.
15. Anweisung zur Bezahlung von Druckvorlagen für die Geheime Kanzlei.
16. Ablehnung des Wiederanstellungsgesuchs von Franz Xaver von Schneider50.
17. Aufenthaltserlaubnis für den Malteser-Kommandeur Amand de Fargues.