BayHStA Staatsrat 1, Nr. 22 17 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Bezahlung der Lieferungen an die österreichische Armee zu Marktpreisen

[MF] Druck Österreichs auf weitere Lebensmittellieferungen aus Bayern zur Armee Erzherzog Carls. Diese könnten aus Gründen politischer Opportunität nicht versagt werden, doch solle endlich eine Bezahlung zu Marktpreisen nachträglich ab April 1799 durchgesetzt werden.

{2v} 1. Auf den abgeleßenen Vortrag wegen ferneren Liefferungen aus den hierobigen churfürstlichen Landen zur k.k. Armée für die Monathe July und August, worauf von der hiesigen k.k. Gesandschafft in einem übergebenen Promemoria so sehr gedrungen und welchem, ohnerachtet des auf die churfürstliche Lande dadurch fallenden schweren Druckes, aus politischen Rücksichten nicht wohl auszuweichen seyn wird,

wurde beschloßen, die Liefferung für den Monath July zwar abgehen zu laßen, dabey aber der k.k. Gesandschafft zu erkennen zu geben, wie Seine Churfürstliche Durchleucht erwarteten, daß das k.k. General Armée-Commando bald hinreichende Abschlags-Zahlungen an die Kriegs-Deputation entrichten werde, indeme der für die Cassen der churfürstlichen Staaten ohnerschwingliche Requisitionspreiß nicht mehr angenohmen werden könnte und die bezahlte 144.000 fl. als eine Abschlagszahlung für die Monathe April und May nach der ausdrücklichen Äüßerung Seiner Königlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Carl angesehen würden, auch Höchstdieselbe der schon so oft zugesicherten Auslieferung der k.k. Päße auf Getraid und Haaber nunmehr entgegenseheten. Hiernach ist die Kriegs-Deputation zu verbescheiden und das Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfften in Kentnüß zu sezen, um der k.k. Gesandschafft solches eröffnen zu können.

2. Status des Herzogtums Neuburg

Neue Bestimmungen zur Verwaltung des Herzogtums Neuburg auf Vorstellungen einer landschaftlichen Deputation hin95.

2. Die von der Landschaffts-Deputation des Herzogthums Neuburg in einer übergebenen Vorstellung erbettene Erläüterung über die Instruction {3r} der General-Landes-Direction, Belaßung der landschafftlichen und das Land unmittelbahr betreffenden Urkunden und gemachte Vorschläge zu Vereinigung der sulzbachisch- und pleysteinischen Landen mit den neuburgischen wurden, sowie die hierauf ertheilet werdende Antworthen, in einem Rescripts-Entwurf vorgeleget, worin auch die Bestimmung enthalten, wie es künftig in dem Herzogthume Neuburg mit Entrichtung der öffentlichen Abgaaben von den städtischen und Landes-Bewohner, Aufhebung des Hof-Fußes und Erklärung aller Grundstücke als walzend, Vermehrung der Handwercker auf dem Lande, Duldung aller Religions-Verwandten, Trennung des Richter Amtes von den Cameral-Stellen bey den Landbeamten, Errichtung einer Hypothecenbanck und Eintheilung des Herzogthums in zwey militärische Cantons gehalten werden solle.

Wurde vollkommen genehmiget, doch solle zu einem der Hauptorte der militarischen Cantons an die Stelle von Stadt am Hof, welches in das Rentamt Straubingen gehöret, ein anderer, im Herzogthum Neuburg gelegener Ort hiezu ausgesuchet und dem Rescript beygerucket werden.

3. Abweisung eines Protests der Landschaftsverordnung wegen Anschluß einiger kurfürstlicher Truppen an die russische Armee.

4. Debatte um Einrichtung einer landschaftlichen Hypotheken-Bank

Diskussion von Entwürfen der landschaftlichen Verordnung für die Errichtung einer Hypotheken-Bank in Bayern.

4. Zu Beanthworthung des von der Landschaffts-Verordnung wegen Errichtung einer Hypothequen Banck erstatteten Berichts wurde ein fernerer Rescripts {3v} Aufsatz vorgeleget, wodurch dieselbe aufgeforderet wird, den von ihr zu Errichtung einer Banck entworffenen anderen Plan zur Prüfung und Vorlegung an das Publicum einzusenden.

Wurde ebenfalls genehmiget.

5. Postulatsverhandlungen

Annahme des von der landschaftlichen Verordnung unter dem 6. August 1799 angebotenen Extra-Ordinariums von 1.002.634 f. 48 kr., worin die neuesten Forderungen von seiten des Reichs noch nicht enthalten seien.

5. Das wegen dem diesjährigen Postulat auf den Bericht der Landschaffts Verordnung vom 6. entworffene Rescript, wodurch derselben Anerbietungen, ein Extraordinarium von 1.002.634 fl. 48 kr. 6 hl. unter den angegebenen Rubriquen leisten zu wollen, vorbehaltlich der auf das Reichs-Contingent und die Römmermonathe in diesem Jahre sich vielleicht noch ergebende Kösten, angenohmen werden,

wurde gnädigst bestättiget.

6. Mahnung an die landschaftliche Verordnung, sich endlich zur vorgeschlagenen Apanage für Herzog Wilhelm zu äußern.

7. Stellung des Kontingents zu den Reichstruppen

Vorbereitungen für die Stellung des Quintuplums zur Armee des Reichs gegen Frankreich.

7. Wegen Ergänzung des Contingents auf das Quintuplum, wegen Réluition der Contingents-Troupen der übrig- baierischen Creiß-Ständen und wegen Auswahl der Regimenter hiezu wurde in einem Vortrage um die höchste Entscheidung Seiner Churfürstlichen Durchleucht gebetten.

Die vorbereitliche Einleitungen zu Ergänzung des Quintupli sind durch churfürstlichen Hofkriegs Rath zwar zu treffen, um auf eintrettenden Falle die Troupen in dem kürzesten Zeitpunckte ausmarschieren laßen zu {4r} können. Mit würcklicher Anschaffung der Erfordernüßen aber solle bis zu Erscheinung eines Reichstagsschlußes zugewarthet werden, wo alsdann weitere Befehle diesfalls erfolgen werden. Wegen Reluition der Contingents Troupen der bayerischen Creißständen ist derselben Ansinnen an Seine Churfürstliche Durchleucht abzuwarthen, und werden Höchstdieselbe dero Hofkriegs Rath die Weißung ertheilen, welche Regimenter zu Stellung des Quintupli bey deßen Ausmarsch genohmen werden sollen.

8. Gründung des Oberkriegs-Kollegiums

Reorganisation des Kriegswesens: Errichtung eines Oberkriegs-Kollegiums (unter Angliederung der 7. Deputation der General-Landesdirektion), ausgestattet mit einem eigenen Etat von 2 Mio. Gulden. Erlaß eines Kantonsreglements.

8. Wurde der bearbeitete Plan wegen Errichtung eines Oberkriegs Collegii, dem zu Erhaltung des Militair Etats durch alle Branchen und zu Führung der Militär-Oeconomie von dem Ministerial Finanz-Departement jährlich zwey Milionen [Gulden] in Quartal-Ratis abgegeben werden sollen, vorgeleget, worin auch die Eintheilung enthalten, wie das Militare nach den Cantons in dem Lande zu verlegen und wie die Vereinigung mit dem Ober-Kriegs Collegio zu machen, wenn die 7. Deputation der General Landes Direction demselben zugetheilet werde96.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen die hierin vereinbarthe Separation der Militar Casse und Anweißung eines eigenen Fonds für dieselbe von jährlich zwey Millionen, diesfalls ist sohin durch den Vice Praesidenten des Hofkriegs Raths97 Höchstdenenselben der weitere Vortrag zu machen. Wobey auch dem Finanz Ministerio der Auftrag ertheilet wurde, die geeignete Veranstaltung zu treffen, daß die 7. Deputation der General-Landes Direction {4v} bis den 1. October mit der Obersten Kriegsstelle wieder vereiniget werden kann.

9. Ernennung des Hofrats Stumm, Bankier in Mannheim, zum Hofbankier ohne damit verbundene besondere Rechte hinsichtlich der Geldgeschäfte des Hofes.

10. Anweisung an den Obersthofmarschall-Stab, die Zahl der (mit je 500 fl. zu besoldenden) Truchsessen auf sechs zu begrenzen.

11. Auf einen Bericht des Obersthofmeister-Stabs hin wird die Hofmusikintendanz, die eine Unterordnung unter die General-Landesdirektion (Berichtspflicht) ablehnt, »zu Handhabung des eingeführten Sistems« dazu verpflichtet.

12. Prüfung des Angebots von Ephraim Jacob, ein Darlehen über 500.000 fl. zu 5 % Verzinsung zu vermitteln.

13. Bericht des Grafen v. Goltstein aus Wien über den Fehlschlag seiner Bemühungen, die ihm anvertrauten Edelsteine möglichst teuer zu verkaufen, um Bargeld einzubringen.

14. Genehmigung eines Zuschusses von 300 fl. jährlich auf drei Jahre für das Erziehungsinstitut der Henriette Cors in München.

15. Ablehnung des Gesuchs des in München weilenden pfälzischen Regierungsrats v. Reichert um einen Zuschuß für seine Rückreise.

16. Provisorische Ernennung des Richters und Kelleramts-Verwalters zu Burg (Herzogtum Berg), Rütger Deycks, der seinem Vater folgt, bis zu einer endgültigen Organisation der Landesverwaltung in Berg.

17. Bewilligung einer Gratifikation von 300 fl. für den Geheimen Sekretär und Protokollisten beim Ministerial-Finanzdepartement, Johann Martin Babo.

18. Vorarbeiten zur Festsetzung der Pension für die Witwe eines verstorbenen Proviant-Gehilfen.

19. Neuordnung des Forstwesens

Vorbereitungen für eine Neuorganisation im Forstwesen in Bayern mit einer Verminderung der Forstmeisterstellen.

19. Wegen Verminderung der Forstmeister-Stellen in Baiern und Anstellung von Oberförster an deren Pläze, dann wegen Abstellung des Unfugs, daß die Forst-Commissarien des Ober- und Unter-Landes zu gleicher Zeit Inspectoren und Referenten bey der General-Landes Direction sind, wurde in einem entworffenen Rescripts-Aufsaz angetragen, die General-Landes Direction in ihrem Berichte zu vernehmen, wie das erstere einzurichten und das leztere abzustellen wäre. Hierauf erfolgte die höchste Genehmigung.

20. Verwaltung des Herzogtums Neuburg

[MA] Auf Antrag der Neuburger Landschaft hin wird das Archiv für die Neuburger und Sulzbacher Landesakten dort belassen; außerdem wird die »Vor-Arbeit der Hoheits und Gränzsachen« an der Neuburger Regierung verankert, die in dieser Hinsicht der General-Landesdirektion zu berichten hat.

20. Über das Begehren der Neuburgischen Landschafft um Belaßung ihres Archivs wurde sich in einem umständlichen Gutachten dahin geäüßeret, diejenige Landesacten, so die Herzogthümer Neuburg und Sulzbach bezielen, alldort zu belaßen und deswegen auch der dortigen Regierung die Vor-Arbeit der Hoheits- und Gränzsachen wieder zu übertragen, welche dann durch die General-Landes Direction zu laufen hätten und von dieser weiter zu beförderen wäre [sic]. Das Nemliche könte {6v} auch in der Oberen Pfalz anwendbahr gemacht werden.

Nach Antrag.

21. Abweisung der Entschädigungsansprüche des Grafen v. Holnstein und seiner Frau wegen des Verlusts der Erbstatthalterschaft in der Oberpfalz98.

22. Genehmigung der Anstellung des früheren Stadtschreibers von Schönsee, Diez, nach Examinierung durch die General-Landesdirektion als Pflegkommissar in Hartenstein/Oberpfalz99.

23. Anweisung an die Landesdirektion zu Amberg, böhmische Untertanen, die sich aus Furcht, in Böhmen zum Militär eingezogen zu werden, in die Oberpfalz geflüchtet hätten, nicht nach Eger auszuliefern.

24. Prüfung der Aufstellung einer Landwehr in der Rheinpfalz

Prüfung der Aufstellung von Landwehrtruppen in der Rheinpfalz (»Bewafnung der Unterthanen«) angesichts der kritischen militärischen Lage.

{7r} 24. Auf den von dem General-Kriegs-Commissär in der Rhein-Pfalz Herr von Reibeld unterm 22. dieses Monats erstatteten Bericht wurden in einem gefasten Gutachten die von demselben wegen Bewafnung der Unterthanen in der Rheinpfalz gestellte Anfragen genau erwogen, mit den Gründen, so dafür, sowie mit jenen, so dagegen sprechen, vorgeleget und Seiner Churfürstlichen Durchleucht überlaßen, ob nach der dermahlig-politischen Laage diese Bewafnung von seiten des Hofes unterstüzet, aufgemunteret und organisiret werden wolle, oder ob man suchen solle, durch kluge Mittelweege Zeit zu gewinnen, um nach dem Erfolg der dermahligen Operationen einen Entschluß bemeßen und faßen zu können.

Einem von Seiner Churfürstlichen Durchleucht ausgewählet werdenden Officier ist der Auftrag zu ertheilen, sich ohnverzüglich zu dem Herrn von Reibeld zu begeben, um, da die Bewafnung der pfälzischen und darin inclavirten wie angränzenden Herrschaften unter der gegenwärtigen Laage nicht zu verhinderen seyn wird, gemeinschafftlich mit demselben sich zu berathen, wie diese Bewafnung in Verbindung mit den k.k. Troupen in ein ordentliches Sisteme gebracht und unter Aufsicht des Landesfürsten zweckmäßig und zur Rettung des Landes geleitet, auch wie die benachbarte und inclavirte fürstlich- und ständische Unterthanen zu eben diesem Ende vereinbahrt werden könten. Wo sohin über den gefasten Schluß und über die Art der Einrichtung dieser Organisation schleuniger Bericht anhero zu erstatten ist.

25. Status der kurfürstlichen Herrschaften in den Niederlanden

Zustand der niederländischen Herrschaften (Marquisat Bergen op Zoom) nach Bericht des Geheimen Rats Martin Joseph v. George.

25. Rücksichtlich der von dem Geheimen Rathen von George100 in einem Promemoria {7v} gemachte oberflächliche [sic] Darstellung des dermahligen Zustandes der niederländischen, Seiner Churfürstlichen Durchleucht zugehörigen Herrschafften, worin er auch einige Particuliers der höchsten Gnade empfiehlt, wurde in einem darüber gefasten Gutachten angetragen, diese Darstellung zur Grundlaage künftiger Rechnungs-Ablaagen einsweilen ad acta zu nehmen, die von dem Probsten Herrn von Stengel101 entlehnte 12.000 fl. aufzukünden oder wenigstens hinreichende Sicherheit dafür herzustellen, den tit. von George nun von hier zu entlaßen und ihme aufzutragen, sich an einem Orte an den Gränzen Hollands zu établiren, um dort die Geschäffte des Marquisats Bergenopzoom, soviel thunlich, zu leiten, allenfalls auch andere diplomatische Aufträge zu besorgen und die Kriegs-Nachrichten dortiger Gegend anhero zu berichten, zu diesem Ende ihme einen Chiffre zu geben und ihme zu eröffnen, daß man auf die von ihme Empfolene nach Umständen Rücksicht nehmen werde.

Nach vorstehenden Anträgen.

26. Personal-Angelegenheiten des kur- und des oberrheinischen Reichskreises nach Bericht des Kreisgesandten Wilhelm Freiherrn von Weiler102.

27. Zensur der politischen Zeitschriften

Aufstellung von Zensurbeamten in München, Mannheim und Düsseldorf und deren Instruierung nach einem Vortrag Montgelas’. Ein generelles Verbot aller französischen Presse-Erzeugnisse soll nicht ausgesprochen werden.

27. Wegen der Censur der in den churfürstlichen Staaten gedruckt werdenden politischen Zeitschriften wurde ein Vortrag vorgeleget und darin die Art, wie solche Zensur einzuführen, nebst anderen Vorschlägen zur höchsten Entscheidung auseinander gesezet.

Der Courier de l’Empire solle nur bis Ende gegenwärtigen Jahrs noch gestattet werden, weil der Verfaßer kein Privilegium hiezu erhalten und nicht berechtiget ist, die durch ein Rescript erhaltene Erlaubnüß auf einen anderen zu übertragen. Für die übrige Zeitungen allhier solle ein Censor bey dem Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfften, für jene in Mannheim aus der Regierung ein bescheidener, beleßener und der Sprachen kundiger Mann, der durch Herrn von Reibeld zu ernennen, und in Düßelldorf einer aus dem Geheimen Raths Collegio aufgestellet werden. Die von dem Minister Herrn von Montgelas mündlich vorgetragene Instruction für die Censores und die Zeitungsschreiber, rücksichtlich der Herausgaab dieser Blätter, wurde genehmiget. Die Einführung des Verbotts {8v} aller französischer Zeitungen wurde aber nicht angenohmen, wegen den darauf zu legenden Taxen hingegen beschloßen, sich mit dem Ministerial Finanz Departement zu benehmen.

28. Aufnahme von Novizen bei den Bettelorden

[MGeistl] Reglementierung der Aufnahme von Novizen bei den Franziskanern und Kapuzinern bis zur geplanten »ganze[n] Umänderung« im »Mönchswesen«103.

28. Durch die Bitten der Provincialen der Capuziner und Franciscaner Klöster in Baiern, ihnen die Aufnahm einer Anzahl Novizen zu gestatten, weil sie sonst auser Stande seyen, dem Gottesdienste auf dem Lande vorzustehen, veranlaßet, wurde in einem Gutachten angetragen, einsweilen, bis die Umstände erlaubten, wegen dem Mönchsweeßen eine ganze Umänderung zu machen, woran bey dem Geistlichen Departement schon gearbeitet werde, ihnen zu erlauben, von den sich meldenden Novizen die Hälfte so viel, als gestorben, als das Maximum und nur solche, welche die Rethoric absolviret, aufzunehmen, und die Aufzunehmende dem Geistlichen Rath zur Prüfung, ob dagegen kein Bedencken obwalte, mit Anlegung der Attestaten bekant zu machen.

Nach Antrag.

29. Besetzung der Stelle des Spitalverwalters in Höchstädt mit Johann Adam Wolf, bisher Rechnungsrevisor bei der Hofkammer.

30. Auf einen Bericht des Geheimen Rats von Jülich-Berg wird der Konvent der Kapuziner zu Benrath bestätigt.

31. Bestätigung des Kapitulars am Münchener Hof-Stift Johann Nepomuk v. Schneider als Kanonikus am Stift Kaiserswerth.

32. Approbierung eines Gutachtens über die Vergabe der »Gotteshauß Agentien« in den Rentämtern Burghausen und Straubing an die Sekretäre des Geistlichen Rats Franz Michael Schmid bzw. Simon Ignaz Auracher.

33. Bestätigung des Felix Joseph Franckl als Vizedekan des Kollegiatstifts Altötting104.

34. Verschärfung der Strafe für einen Beamten wegen Verletzung seiner Dienstpflichten

[MJ] Der Kurfürst setzt, abweichend vom Vorschlag des Ministeriums, eine strengere Bestrafung des Kanzlisten beim Oberappellationsgericht in Düsseldorf, Lambert Leers, wegen Verletzung seiner Dienstpflichten in einem Strafprozeß durch: Entlassung.

34. Wegen Bestrafung des wegen einer verdächtigen Correspondenz mit einem Inquisiten in einer Criminal-Untersuchung befangenen gülich- und bergischen Oberappellationsgerichts Canzlisten Lambert Leers, der in der dortigen Hofraths {9v} Registratur substituiret ware, wurde einstimmig mit dem hierüber vernohmenen gülich- und bergischen Hofrath angetragen, ihme unter nachdrücklicher Verweißung seines Verbrechens die fernere Besuchung der Hofraths Registratur zu untersagen, dagegen aber in Rücksicht der eintrettenden mildernden Gründen ihme die Canzlistenstelle bey dem Oberappellations Gericht zu belaßen.

Seine Churfürstliche Durchleucht wollen bey dem hergestellten Verbrechen des Schuldigen keine Milde eintretten laßen, sondern ihn nach der Strenge der Geseze gerichtet wißen, sohin ihme die Canzlistenstelle nicht belaßen.

35. Keine Wiederherstellung des Militärkordons

Die von der General-Landesdirektion wegen wachsender Unsicherheit der Sicherheitsverhältnisse auf dem Land beantragte Wiederherstellung des Militärkordons sei nicht möglich. Stattdessen sollten einzelne Infanterie-Einheiten an entsprechende Problempunkte verlegt werden.

35. Da die Unsicherheit auf dem Lande in einem solchen Grade überhand nimt, daß Reißende auf den Straßen am Tage angepackt, an viellen Orthen häüfig eingebrochen und dem Landmanne ohne militärische Hülfe die Sicherheit und der Schutz seines Eigenthums nicht mehr gesicheret werden kann, so trägt die General-Landes Direction an, den vorhin bestandenen militärischen Cordon wieder herstellen zu laßen. In einem hierüber gefasten Vortrag wird diese Meynung der General Landes Direction unterstüzet.

Die Herstellung des Cordons, so wie er ware, ist dermahl nicht mehr ausführbar, allein durch Verlegung einiger Infanterie an die meist ausgesezte Orte und durch Cavallerie Patrouillen wollen Seine Churfürstliche Durchleucht diesem Übel steueren laßen, weswegen die General-Landes Direction sich mit dem {10r} Hofkriegs-Rath zu benehmen hat, um einen gemeinschafftlichen Vorschlag zu entwerffen, an welchen Orten solche Maaßreglen erforderlich und wie viele Mannschafft dazu nothwendig, welcher sohin zur höchsten Stelle einzuschicken.

36. Dem bisherigen Praktikanten Franz Anton Freiherrn v. Lilien wird aufgrund der vorliegenden Empfehlungen der Zutritt zum Hofrat gestattet105.

37. Genehmigung der Uniform-Muster für den Geheimen Konferenz-Sekretär Egidius Kobell und das Personal der Geheimen Kanzlei.

Anmerkungen

95
Vgl. auch unten TOP 20).
96
In der Geschäftsordnung der General-Landesdirektion vom 23. April 1799 war deren 7. Deputation als »Deputation in Kriegs-Oeconomiesachen« organisiert worden (Mayr, Sammlung, Bd. 1, Nr. II.15, S. 40-57, hier S. 49).
97
Friedrich Carl Freiherr von Dallwigk (HStK 1799, S. 106).
98
Maximilian Joseph Graf von Holnstein, seit 1784 Wirklicher Geheimer Rat und Erbstatthalter der Oberpfalz zu Amberg, war seit 1793 in zweiter Ehe verheiratet mit Maria Josepha Prinzessin v. Hohenlohe-Schillingsfürst. Sein Vater Franz Ludwig (gest. 1780) war ein unehelicher, 1728 legitimierter Sohn Kurfürst Karl Albrechts von Bayern und ebenfalls Erbstatthalter der Oberpfalz gewesen (Gigl, Zentralbehörden, S. 92, 62).
99
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 3. August 1799, TOP 17).
100
Martin Joseph von George, Wirklicher Geheimer Rat, fungierte als »Generalkommissär« des Kurfürsten in den Niederlanden (Gigl, Zentralbehörden, S. 129; HStK 1800, S. 339).
101
Franz Joseph Freiherr v. Stengel (HStK 1800, S. 77).
103
Zum Stand der Diskussion in der neuen Administration um das Vorgehen gegen die Klöster in der zweiten Hälfte des Jahres 1799 vgl. Stauber, Finanznot, S. 129f.
104
Frankl war außerdem Senior des Stiftes und Geistlicher Vizedirektor der Kapelldirektion (HStK 1800, S. 167, 157).
105
Genannt als »Akzessist« beim Hofrat im HStK 1800, S. 98.