BayHStA Staatsrat 1, Nr. 38 9 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[1.] Neuorganisation des Salzhandels in Bayern – Verpachtung an eine Handelsgesellschaft

[MF] Vorträge der Finanzreferendäre Schenck und Utzschneider über die Neueinrichtung des Salzhandels in Bayern wie vorbesprochen mit dem Direktorium und der 4. Sektion der General-Landesdirektion. Erwartet wird eine Steigerung des staatlichen Gewinns um ca. ein Drittel auf insgesamt 729.000 fl. Die Salzhandelsrechte im In- und Ausland werden dazu durch einen »Haupt-Salz Contract« für 5 Jahre auf eine private Handelsgesellschaft übertragen. Schenck und Utzschneider sollen diese Planungen dem Münchener Handelsstand erläutern.

[1.] Auf churfürstliche gnädigste Bewilligung erschienen die Geheime Referendärs von Schenck und Utzschneider in der Geheimen Staats Conferenz, um {2v} die wegen dem baierischen Salzhandel gefertigte Arbeiten vorzulegen. Lezterer schildert in kurzem mündlich, wie zeithero der Salzhandel in Baiern geführet worden, und legte vor, wie hoch die Salzpreiße bisher geweßen, und wie sie in Zukunft, wenn mit diesem Salzhandel die vorgeschlagene neue Einrichtung getroffen werden wolle, welche nach dem churfürstlichen höchsten Befehle der 4. Deputation der General-Landes Direction in einer besonderen Session und in Gegenwart der drey Praesidenten vorgeleget und von dieser mit einigen Erinnerungen als zweckmäßig und für das Vatterland vortheilhaft erkent und angenohmen worden, angesezet werden, was für eine Einnahme sich dadurch ergiebt und wie hoch sich der reine Gewin nach Bestreitung aller auf die Erzeigung des Salzes, auf den Unterhalt der Gebäüde und Besoldung des Personalis sich ergebender Auslaagen nebst den ersparten Interessen von dem eingehenden Regie-Capital belaufe, der auf 729.000 fl. angegeben und die bisher für den Staat aus dem Salz eingefloßene Einkünfte um 284.000 fl. übersteigen solle.

Hierauf laß derselbe das bereits an den Handelstand der sämtlich- herobern churfürstlichen Staaten wegen Übertragung des Salzhandels an eine Gesellschafft aus ihrer Mitte, ausgefertigte Rescript sowie die von dem allhiesigen Handelstand hierauf übergebene Vorstellung ab und schritt dann zur Vorlaage eines Entwurfs zu einem Haupt-Salz Contract mit einer solchen Gesellschaft, worin in 24 Punckten die Art und Weiße vorgezeiget wurde, wie ihr auf 5 Jahre der Salzhandel im Inn- und Auslande überlaßen werden solle. Auch wurde angetragen, den churfürstlichen Unterthanen und Landeseinwohner zu erlauben, Salz auf den Fabrications-Pläzen Trauenstein und Reichenhall nach ihrem Gutfinden, an ersterem Orthe um 3 fl. 20 kr. den Zentner, und an zweiterem um 2 fl. 30 kr. zu erhohlen, um dadurch zu verhinderen, daß die Gesellschafft auf die Landesunterthanen nicht mit monopolischen Preisen drücke.

Um diesen entworffenen Haupt Salz Contract dem allhiesigen Handelstand {3r} vorzulegen, damit dieser über die darin enthaltene Bedingnüße sich erklären könne, wurde vorgeschlagen, die Geheime Referendärs von Schenck und Utzschneider hiezu zu beauftragen, weswegen ein hiernach eingerichteter Rescripts Aufsaz, der auch die Vorschrift zur Organisation der Gesellschaft enthält, abgeleßen wurde.

Seine Churfürstliche Durchleucht genehmigen, daß der abgeleßene Entwurf zu einem Haupt-Salz Contract mit einer Gesellschafft dem allhiesigen Handelstand zu seiner näheren Erklärung in der angetragenen Art vorgeleget und das entworffene Rescript an befragten Handelsstand erlaßen werde.

2. Vorschläge der Handelsgesellschaft Clais wegen Neuorganisation des Salzhandels mit der Schweiz sollen auf sich beruhen.

3. Antrag des Regierungskommissars der Rheinpfalz, v. Reibeld, den Hofkammerräten Franz Jakob v. Dawans und Ferdinand Freiherr v. Lamezan ihre statusmäßige Besoldung zu bewilligen, wird ausgesetzt bis zur Neuorganisation der pfälzischen Verwaltung.

4. Abweisung mehrerer Gesuche der verwitweten Gräfin v. Seyssel d’Aix.

5. Ausnahmegenehmigung von den neuen Mautbestimmungen für die Münchener Wirte bezüglich des Modus der Verzollung importierter Weinfässer.

[MA] 6. Anläßlich der Abweisung eines Antrags auf ein Praktikum bei der General-Landesdirektion ergeht an das Ministerialdepartement des Äußeren der Auftrag, zu überlegen, wie Aspiranten des diplomatischen Dienstes künftig besser in das System der Landesadministration eingeführt werden könnten.

[MGeistl] 7. Genehmigung eines zeitlich befristeten Tauschs der Einkünfte von zwei Kanonikerstellen am Chorstift in Landshut.

[MJ] 8. Bezüglich der Justizverwaltung bei Hof werden jene Personenkreise festgelegt, deren Gerichtsstand künftig vor dem Hofrat bzw. vor dem Hofoberrichter-Amt sein solle.

9. Ernennung des Franz Xaver Hüerl zum Expeditor bei der Regierung Burghausen.

10. Festlegung des Personalstands des Wechselgerichts 2. Instanz: keine Vermehrung der Ratsstellen, aber Zuweisung eines Sekretärs und eines Kanzlisten.

11. Auswahl der sechs künftig bei der Regierung in Neuburg zugelassenen Advokaten210.

12. Genehmigung für Stephan Freiherrn v. Stengel, das lehenbare Gut Biederstein in Schwabing zu veräußern (nicht aber, die zugehörigen Gründe auf mehrere Besitzer aufzuteilen).

13. Wegen des Gesuchs der Familie Blessen in Mannheim, ihr Erblehengut zu Hemsbach veräußern zu dürfen, sei zunächst die Stellungnahme des Ministerialdepartements des Äußeren einzuholen.

14. Der Ausschluß des Johann Georg Obermayr aus dem Gremium der Advokaten beim Hofrat wird bestätigt; ein Revisionsprozeß gegen seine Entlassung sei nicht zuzulassen. Dagegen wird der Advokat Andreas Luzenberger wieder zugelassen211.

15. Besetzung der Ratsdienerstelle bei der Regierung in Straubing mit dem pensionierten Kanzlisten Christian Rausch, wodurch Pensionskosten von 300 fl. eingespart werden könnten.

16. Bestätigung der Entlassung von Jakob Leers, Registrator beim Hofrat von Jülich-Berg, wegen eines Dienstvergehens212. Neubesetzung der Stelle mit dem Expeditor Johann Heinrich Lohausen.

17. Das Angebot des im Falkenturm einsitzenden Soldaten Bauer, gegen seine Freilassung mehrere Räuber, Diebe und Hehler zu benennen213, wird unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen (u.a. der Zusicherung, daß er das Land verlassen werde), angenommen.

18. Abweisung der Gesuche der Arbeitshaus-Insassin Barbara Graf um Straferlaß, des Pflegers zu Aufhausen, Alois Pengler, um Verleihung des Titels eines Regierungsrats und des Carl Adam Siebold, Physikus des Bistums Worms, um Verleihung der Hofrats-Würde.

Anmerkungen

210
Vgl. HStK 1800, S. 211.
211
Vgl. HStK 1799, S. 197; HStK 1800, S. 100.
212
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 30. August 1799, TOP 34).
213
Vgl. Protokoll der Staatskonferenz vom 3. Dezember 1799, TOP 16).