BayHStA Staatsrat 1, Nr. 5 9 beschriebene Seiten. Vermerke: auf dem Umschlagblatt oben Mitte »4. Mai 1799«; u.r. abgehakt mit Bleistift.
Anwesend: Kf. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling. Protokoll: Kobell.
1. Versorgung der in Bayern stehenden österreichischen Truppen
[MF] Verhandlungen mit dem in München anwesenden Wiener Minister Graf Lehrbach über Proviantlieferungen für die in Süddeutschland stehende österreichische Armee. Eine Verpflichtung zu weiteren Lieferungen sei möglichst abzuwenden; in jedem Fall müssten zunächst die bereits gelieferten Güter vollständig bezahlt werden.
1. Auf einen vorgelegten Bericht der in Kriegssachen gnädigst angeordneten Cumulativ-Deputation vom 2. dieses Monats wegen der von dem k.k. Minister Graffen von Lehrbach neuerdings angesonnenen Proviant-Lieferung
sind Vorstellungen zu machen, die Ohnmöglichkeit {2v} zu einer weiteren Lieferung so lebhaft, als die Laage der Umständen es erheischet, vorzulegen und sich zu bestreben, solche abzuwenden. Sollte aber solches nicht zu erwürcken oder politisch nicht thunlich seyn, so ist sich nur insoferne auf einen weiteren Beytrag einzulaßen, als die churfürstliche Lande nach äüserster Erschöpfung solchen zu geben imstande sind, und die Bezahlung des bereits geliefferten, nach zu vereinbahrenden billigen Preißen, eintrette. Die diesfallsige Unterhandlung mit dem hier anweßenden Graffen von Lehrbach ist dem Geheimen Ministerial-Finanz-Departement überlaßen.
2. Finanzielle Entschädigung des Fürsten v. Bretzenheim in Höhe von 85.000 fl. (in Wiener Banknoten).
3. Künftiger Umgang mit Immediatgesuchen an den Kurfürsten
Festlegung des Berichtswegs der neuen General-Landesdirektion (direkt an das jeweils zuständige Ministerial-Departement) sowie der Behandlung der direkt an den Kurfürsten gerichteten Vorstellungen (nach Registrierung vom Kabinetts-Sekretariat an das zuständige Ministerial-Departement).
3. Wurde ein Vortrag verleßen, auf welche Art die an die höchste Stelle von der Landes-Direction gebracht werdende Geschäffte zu Vermeidung aller Collisionen zwischen den verschiedenen Ministerial-Departements geleitet werden könten, und hierauf beschloßen, daß künftig alle
Berichte der General-Landes-Direction und übriger Dicasterien in Folge der Ministerial Instruction nach der Eigenschafft der Geschäfften unmittelbahr an die verschiedene Ministerial Departements gerichtet und übersendet, alle Vorstellungen und Anlangen bey der Höchsten Person Seiner Churfürstlichen Durchleucht eingegeben und in einem bey dem Geheimen-Cabinets-Secretär gehalten werdenden Protocoll eingetragen und dann von diesem an die Departements distribuiret, auf keine Vorstellung aber, die nicht in diesem Protocoll eingetragen und durch diesen Weeg zu den Départements gekommen, eine Entschließung gefast werden solle. Das Disciplinarweeßen der General-Landes Direction wird dem ältesten Geheimen Staats und Conferenz Minister, folglich dermahl dem Freiherrn von Hompesch übertragen.
4. Nach einem Kompetenzstreit zwischen dem Hofmusik-Intendanten Graf Törring-Seefeld und Musikkommissar Babo wird die Zuständigkeit für das Hoftheater-Orchester in den Kompetenzbereich des Vizeintendanten Rumling übertragen. Anspruch der ranghöchsten Militärs der Garnison München auf Freiplätze im Hoftheater.
[MA] 5. Provisorische Versorgung von Komturen und Rittern des vormaligen Malteser-Großpriorats, die gänzlich ohne Einkünfte sind, durch Geldzuschüsse des Ministeriums.
6. Nuntiatur in München
Der Fortbestand der Nuntiatur in München (die Ministerial-Vorlage empfiehlt ihre Aufhebung) bleibt vorerst unentschieden, doch wird dem amtierenden Nuntius keine weitere Bezahlung gewährt und die Prüfung von dessen Bevollmächtigung vor der Entgegennahme einer neuen Beglaubigung festgelegt.
6. Wegen der unter der vorigen Regierung sich allhier befundenen Nuntiatur und derselben neuerer Accreditirung wurde ein Vortrag vorgeleget und darin der dreyfache Gesichtspunckt, unter welchem dieser Gegenstand zu betrachten, gezeiget, nemlich daß 1. in gewißer Maaß nach den bestehenden Reichs-Gesezen eine ständige, mit Facultaeten {4r} versehene Nuntiatur gar keinen Angang findet, 2. dieselbe den landes-fürstlichen Gerechtsamen in Baiern gar keinen Nuzen gewähret, vielmehr es 3. für Seine Churfürstliche Durchleucht politisch nicht rathsam seye, sich um eine Nuntiatur zu bewerben oder dieselbe zu begünstigen, bey welchen Verhältnüßen der höchsten Entscheidung überlaßen wird, ob eine päbstliche Nuntiatur noch ferner allhier bestehen solle, oder nicht?
Solle bis zur näheren Einsicht der Acten beruhen, inzwischen aber bleibet die Bezahlung der 10.000 fl., so der vormahlige Nuntius bezogen, suspendiret, und ist demselben auf den Falle, wenn er neue Credentiales überreichen wollte, zu bedeuten, daß er zuvor seine Facultaeten vorlegen müste, um untersuchen zu können, ob sie mit den Reichs und Landes-Gesezen, mit den Landshoheits Gerechtsamen und dem Wohle der churfürstlichen Unterthanen zu vereinbahren seyen.
[MGeistl] 7. Auftrag an den Geistlichen Rat, ein Gutachten zu fertigen über die Möglichkeit der Verleihung von Pfarreien und Benefizien an verdiente Geistliche durch den Kurfürsten ohne Berücksichtigung des Patronatsrechts.
8. Ablehnung des Antrags des Zweibrückener Hofrats Schönberg um Verleihung einer Professur für Mathematik in Heidelberg.
[MJ] 9. Die Verlassenschaftsangelegenheiten des Grafen Tauffkirchen werden (gegen Mitspracheansprüche des Hofkriegsrats) der Regierung Burghausen übertragen.
10. Abschluß und Festsetzung der Strafen in einer Affäre um Beamtenbestechung in Schriesheim. Angekündigt wird eine Verordnung, daß kein kurfürstlicher Beamter von in anhängigen Rechtsverfahren verwickelten Personen Geld leihen dürfe.
11. Genehmigung des Verkaufs des Lehens Ilbesheim durch den Freiherrn v. Hundheim.
12. Genehmigung des Baus von Häusern in der Nähe der Festung Otzberg.
13. Festlegung des Status des Lehens Eichtersheim: Mann-, kein Erblehen.
14. Ablehnung des Verkaufs des Lehens Naus durch Franz Graf v. Sickingen an den Fürsten v. Löwenstein.
15. Ablehnung auch des Verkaufs eines zu Naus gehörigen Hofes durch Franz Gf. v. Sickingen an die Gebrüder Freiherren von Reibeld.
16. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für den französischen Emigranten Du Mousin.
17. Bewilligung des Aufenthalts »zu St. Nicola« für die Freiinnen v. Ville Yssey und v. Gilles.
18. Genehmigung der Behandlung eines erkrankten Bauern durch den Eremiten Johannes Ströhl.