BayHStA Staatsrat 2, Nr. 12 3 Seiten.

Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.

1. Abschluß des Subsidienvertrags mit England

[MA] Der Kurfürst ermächtigt Montgelas zur Unterzeichnung der vorgelegten endgültigen Fassung des Subsidienvertrags mit England über ein zu stellendes Korps pfalzbayerischer Truppen von 12.000 Mann nach einer Einigung auf eine noch abzuschließende Militärkonvention299.

1. Der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas legte den mit dem allhier sich befindenden englischen Gesandten Wikham verabredeten Subsidientractat für ein Corps pfalz-baierischer Troupen von 12.000 Mann und die dazu {2v} entworfene geheime Articel, welche beyde Stücke nun nach den churfürstlichen höchsten Bestimmungen und den zwischen dem churfürstlichen Minister Freiherr von Montgellas und dem Minister Wikham getroffenen Vereinbahrungen eingerichtet, zur gnädigsten Genehmigung vor und laß dieselbe wörtlich ab.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben diese vorgelegte beyde Entwürfe gnädigst genehmiget und Dero Geheimen Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas ermächtiget, diesen Tractat und die Geheime Articel als Höchstdero Bevollmächtigter zu unterzeichnen, wenn die noch zu schließende Militär-Convention beyderseits angenohmen und vereinbahret seyn wird.

[MF] 2. Der General-Landesdirektion wird die Befugnis der vormaligen Oberen Landesregierung übertragen, alle Standeserhebungen und Beförderungen (auch aus dem Geschäftsbereich des Oberkriegs-Kollegiums und des Geistlichen Rats) öffentlich bekanntzumachen.

Anmerkungen

299
Der Vertrag, in dem Kurbayern sich verpflichtete, mit englischem Geld, zusätzlich zu seinen regulären Truppen, 12.000 Mann unter Waffen zu stellen und ein Jahr lang nicht ohne Wissen Londons mit Frankreich zu verhandeln, wurde von Montgelas und dem britischen Gesandten Wickham schließlich am 16. März 1800 unterzeichnet. Schon am 15. Juli 1800 folgte eine zweite Absprache, in der die britische Regierung sich zu höheren Zahlungen verpflichtete und eine Garantiezusage für den Territorialstand Kurbayerns übernahm; siehe Weis, Montgelas, Bd. 2, S. 36-42.