BayHStA Staatsrat 3, Nr. 9 7 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt die Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 8. und 15. Juli 1801 vor und holt die Genehmigung durch den Kurfürsten ein.

2. Christian Friedrich von Pfeffel, Geheimer Staatsrat und Leiter des Geheimen Kabinetts des Herzogtums Zweibrücken, wird für den Moment mit seiner Forderung abgewiesen, ihm ein Darlehen in Höhe von 50.477 fl. zurückzuzahlen.

3. Die mautfreie Aus- bzw. Durchfuhr von Maut- und Zehntgetreide, das für Empfänger in der Reichsstadt Nürnberg bestimmt ist, aus den bzw. durch die pfalzbayerischen Gebiete wird vorläufig gestattet, doch nur unter Vorbehalt der Prüfung der Vertragsverhältnisse mit der Reichsstadt, territorialer Veränderungen und der Einhebung eines Weggeldes.

4. Die Bezahlung vom Rastatter Kongreß her noch ausstehender Tagegelder an drei kurpfälzische Kanzleisekretäre soll endlich erfolgen. Eine finanzielle Besserstellung des Geheimen Sekretärs Johann David Heeser in dieser Sache solle es nicht geben.

5. Auf Anraten der Allodial- und Fideikommis-Ergänzungskommission wird das Angebot des Bankiers David Seligmann abgelehnt, das Lilienbornsche Kapital gegen 14 % Provision abzulösen.

6. Verhandlungen mit der Landschafts-Verordnung wegen des Postulats und der für das Militär benötigten Gelder

Montgelas empfiehlt, der Landschaft heuer wegen des bedenklichen Zustands der Staatsfinanzen keine Etat-Übersicht vorzulegen und trotzdem das Postulat in Höhe von fünf Land- und vier Standsteuern einzufordern. Das Postulat werde sicher nicht ausreichen, um die auf drei Millionen Gulden gestiegenen Bedürfnisse für ein stehendes Heer zu decken. Diese Lücke sei »theils durch Sparsamkeit, theils außerordentliche Mittel« zu schließen. Zwei Millionen Gulden Schuldkapitalien samt der entsprechenden Zinsen sollten auf das gemeinsame Schuldenabledigungswerk überwälzt werden; dafür solle der Kurfürst in Aussicht stellen, seinen »Cameral Beytrag« künftig wieder regelmäßig zuzuschießen. Die Bedürfnisse für das Militärwesen werden vom Ökonomie-Direktor des Ober-Kriegskollegiums, Heinrich Kraus, auf 1.858.474 fl. bis Januar 1802, danach jährlich 3.702.068 fl. berechnet. Montgelas zeigt auf, daß die Aufbringung einer solchen Summe, mehr als vier Millionen Gulden für die Jahre 1801/02, völlig unmöglich sei; sie entspreche in etwa den gesamten Einnahmen des Staates. Da er angesichts der kritischen politischen Lage aber auch nicht dazu raten könne, auf die Aufstellung »einer ständigen Militär-Macht« zu verzichten bzw. die Planungen für eine solche wesentlich zu reduzieren, bleibe nur eine bessere Organisation des Militärwesens. Dafür solle eine eigene Kommission eingesetzt werden; ihr sei (nach dem Vorbild Preußens) die Vorgabe zu machen, daß höchstens die Hälfte der regulären Staatseinnahmen für Zwecke des Militärs verwendet werden dürften (also in etwa zwei Millionen Gulden). In der Resolution des Kurfürsten werden die Aufnahme der Postulatsverhandlungen genehmigt und die Mitglieder der Kommission für die Reorganisation der Militärpläne benannt: Georg Friedrich von Zentner, Johann Heinrich Schenk, Heinrich Kraus und Oberst Heinrich Graf von Reuss (letzterer vom Kurfürsten persönlich).

{3r} 6. Der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montjellas legte zwey Communicate vor, welche das Ministerial Finanz Département an jenes der Auswärtigen Geschäfften wegen Eröffnung der Postulats Handlungen und wegen dem jährlichen Bedürfnüße des Militärs erlaßen {3v} und zeigte in mündlichem Vortrage und unter Vorlegung der in dem Finanz Gutachten sehr wohl ausgeführten Gründen, daß die in der Staats Conferenz vom 19. May befohlene Mittheilung des gegenwärtigen Finanz Zustandes an die Landschafft unter den gegenwärtigen Umständen mit zu vielen Gefahren verbunden und auf die Postulats Handlung einen so bedenklichen Eindruck machen würde, daß es die Pflicht gegen Seine Churfürstliche Durchleucht und den Staat erfordere, Höchstsie hierauf aufmerksam zu machen und zu bitten, daß Höchstdieselbe erlauben, die Postulats Handlung ganz ohnabhängig von dem vorliegenden Conferenz Schluße und ohne Vorlaage des Finanz-Zustandes damit zu eröffnen, daß 1. ohne Absönderung der Civil- von den Militär Bedürfnüßen das Postulat auf 5 ganze Landsteuern und 4 Standsteuern gestellet werde, um hieraus sowohl das compactirte Ordinarium und die landschafftliche Bedürfnüße als auch die Unterstüzung für das verstärkte Militär bestreiten zu können, über deren Ertrag dann nach Abzug der übrigen Bedürfnüße am Ende des Jahres, wie es seit mehreren Jahren geschehen, ordentliche Auszeige zu übergeben wäre. 2. Weil aber dieses Postulat zu den izt an die 3 Millionen steigenden Militär Bedürfnüß bey weitem xml:idicht hinreiche und die Verhältnüße es zur ohnausweichlichen Nothwendigkeit machten, ein verstärcktes Militär auf den Beinen zu halten, welches Seine Churfürstliche Durchleucht, ohne dem allgemeinen Besten zu nahe zu tretten und gegen das gemeine Land, dann gegen Höchstdero gesamtes Churhauß sich veranthworthlich zu machen, nicht unterlaßen könnten, so müsten Höchstdieselbe sich das Nähere auf ein anderes Jahr vorbehalten und indeßen theils durch Sparsamkeit, theils außerordentliche Mittel das augenblickliche Bedürfnüß decken. 3. hätten Seine Churfürstliche Durchleucht die Absicht, von dem durch acht traurige Kriegsjahre herbeygeführten Schuldenlast, deßen augenblickliche Ruckzahlung neben den Current Bedürfnüßen ohnehin unmöglich seye, zwey Millionen Gulden mit Hauptsache und Zinßen auf das gemeinsame Schuldenabledigungswerk zu legen, dagegen Höchstdieselbe den von Höchstihrem Regierungs Vorfahrer bewilligten Cameral Beytrag von 210.000 fl. nach nun geendigtem Kriege von heuer an salvo jure wieder richtig beyschießen oder an den dahin legenden Schulden und Zinßen ein jährliches gleiches Quantum sich an die Staats Casse zuruckweißen laßen wollen. 4. Um aber die Schulden nicht zu perpetuiren und in das gemeinschafftliche Schuldenwerck wieder ein festes, dem Zwecke entsprechendes Sistem zu bringen, so sollten nun alle dortige Schulden in eine Classification gebracht und ihre gänzliche Heimbezahlung in Terminen festgesezet werden. 5. wäre die Landschafft aufzurufen {4r}, zu Herstellung einer beßeren und billigeren Perception der Steuern und Aufschlägen nach ihrem eigenen vormjährigen Anerbiethen ihre Commissarien zu ernennen, damit diese mit den churfürstlichen Commissarien zußammentretten und die Praeparatorien bearbeiten können.

Rücksichtlich des Militär-Bedürfnüßes, welches nach der Erklärung des Directors Kraus bis zum Jänner 1802 1.859.414 fl. 31 kr., dann jährlich 3.702.0681 fl. exclusive der Current-Schulden erforderet, erinnerte der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montjellas, daß es eine bloße Ohnmöglichkeit seye, von den heroberen Staaten, deren ganze reine Revenüen nicht mehr als 4 Millionen betrügen, diese Summe zum Militär Bedürfnüß zu erhohlen, da die untere rheinische Staaten platterdings außerstande seyen, in ihrer dermahligen erschöpften Laage etwas, auch nur das Mindeste hiezu beyzutragen. Entweder müße bey der Militär-Oeconomie eine andere, mit den Kräfften des Staates in Verbindung stehende zweckmäßigere Einrichtung getroffen oder das Militär selbsten verhältnüßmäßig verminderet werden. Lezteres seye jedoch in den gegenwärtigen, noch so äüserst verwickelten politischen Verhältnüßen nicht anzurathen, vielmehr müße er, als Minister der auswärtigen Angelegenheiten, die dringende und nothwendige Beybehaltung einer ständigen Militär-Macht lebhaft vorstellen und deswegen antragen, daß Seine Churfürstliche Durchleucht zu Erreichung des ersteren und zu Befolgung der deswegen schon vorliegenden Cabinets-Ordre vom 25. April dieses Jahres eine vermischte Commission zu ernennen geruhen mögten, welcher als Grundsaz aufzugeben wäre, daß nach dem Beyspiele Preußens für das Bedürfnüß des Militärs mehr nicht als die Hälfte der Revenüen, folglich zwey Millionen, verwendet werden dörffte.

Seine Churfürstliche Durchleucht haben auf diesen Vortrag beschloßen, daß ohne Vorlaage des Finanz-Zustandes das diesjährige Postulat an die Landschafft nach den Vorschlägen des Ministerial Finanz Départements gestellet, dann in Personnen des Geheimen Rathen von Zentner, Geheimen Referendaire von Schenck, Oeconomie Directors von Kraus und einer noch benennet werdenden Militär-Person382 eine Commission angeordnet werde, welche sich mit einer zweckmäßigeren Militär-Oeconomie und den noch unerledigten Posten der Cabinets Ordre vom 25. April dieses Jahres beschäfftigen und ihre Vorschläge hierüber {4v} abgeben, dabey aber auf den Grundsaz hinarbeiten solle, daß für das Militär-Bedürfnüß mehr nicht als die Hälfte der Staats Revenüen, folglich zwey Millionen, verwendet werden kann. Die Resultate dieser Commissions Verhandlungen sind dem Staats Rathe zur Prüfung und Seiner Churfürstlichen Durchleucht in der Staats Conferenz zur Entscheidung vorzulegen.

[MF] 7. Abberufung des Gesandten Joseph Graf von Goltstein aus Wien zum 1. Juli 1801 unter Wegfall seines Gehalts (600 fl. monatlich). Bewilligung einer Gratifikationszahlung von 1.800 fl.

[MGeistl] 8. Genehmigung der Einrichtung einer Leih- und Lesebibliothek durch den Benefiziaten Joseph Huber.

[MJ] 9. Anweisung an den Hofrat, die Rechtssache wegen der Zahlung von Unterhalt für Therese Lagrange und ihre Tochter weiter zu betreiben.

10. Entgegen dem bestehenden Verbot für diese Art von Nebentätigkeit erhält Max Freiherr von Schönbrunn, Rat der Regierung zu Burghausen, die Erlaubnis, der Gräfin von Berchem und ihrer Tochter bei der Regelung der Verlassenschaftsangelegenheiten ihres verstorbenen Mannes beizustehen.

Anmerkungen

382
Handschriftliche Randbemerkung von Kurfürst Max Joseph: »den Obrist Graf Reuss«.