BayHStA Staatsrat 383 3 Seiten.
Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 7. Mai 1803.
Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, Schwerin, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.
Organisation der Registratur auf der Burg Trausnitz
Neubesetzung der Registratorenstelle auf der Burg Trausnitz. Die Entscheidung über die Verlegung der Registratur nach München wird vertagt. Der Staatsrat bereitet ferner die Einrichtung einer Kommission vor, die sich zur Frage der Unterscheidung brauchbarer Schriftstücke von unbrauchbaren in den Registraturen äußern soll.
{2r} 1. Herr Geheimer Rath von Krenner führte den Staats Rath auf seine vordere, wegen Besezung der Traußnizer Registratur durch den jungen von Thierreck642 erstattete Vorträge zuruck643, laß die von dem Landes Archivar und Ober Registrator Samet und der General Landes Direction sowohl hierüber, als wegen der Beschaffenheit dieser Registratur, und der nothwendigen Verminderung der Registraturen überhaupt, {2v} dann Abkürzung der häüfigen Schreibereyen erstattete neuere Berichte vor, und äüßerte, wie er sich mit dem Gutachten der General Landes Direction über die vorliegende beyde Gegenstände vollkommen vereinige, sohin den Antrag dahin stelle, den jungen von Thierreck, der allgemein das Zeugnüß eines sehr brauchbaren jungen Mannes für sich habe, als Registrator auf dem Schloße Traußniz mit 700 fl. Gehalt, einschlüßlich der ihme von seinem Vatter644 überlaßenen 150 fl., den gewöhnlichen Naturalien und 6 Klaffter Holz, zu ernennen, sohin zu Sönderung der unüzen und überflüßigen Papieren von den brauchbaren in allen Registraturen, eine eigene Commission, bestehend aus einem Mitglied des Geheimen Staats Rathes und aus einigen Räthen der Justiz und Administrativ-Collegien mit Beyziehung des Geheimen Land Archivars anzuordnen, und durch dieselbe vorerst die anzuwendende Grundsäze bestimmen zu laßen.
Auf diesen Antrag des Herrn Geheimen Rathen von Krenner faste der Staats Rath den Beschluß, den alten von Thierreck als bisherigen Registrator in dem Schloße Traußniz zu quiesciren, und die von demselben in dieser Eigenschafft bisher bezogene Besoldung von 150. fl. einzuziehen; sohin den jungen von Thierreck als General-Landes Directions Registrator mit dem statusmäßigen Gehalt und gewöhnlichen Naturalien anzustellen {3r} und ihn in dieser Eigenschafft zu Einricht- und Besorgung der Registratur in der Traußniz mit sechs Klaffter Holz zu Beheizung der Registraturs Zimmer dahin abzuordnen; wegen Niedersezung einer Commission zu Sönderung der überflüßigen, von den brauchbaren Papieren in den Registraturen sollen zuvor noch die Voracten eingesehen und dann weiterer Vortrag erstattet; wegen der, von einigen Mitglieder des Staats Rathes angetragenen Versezung der Traußnizer Registratur hieher, zur Zeit aber die Entschließung ausgesezet werden.
{3r} Der Kurfürst genehmigt den Antrag des Staatsrats und verordnet, »daß, um die Minderung der Papiere früher réalisiren und die deswegen anzunehmende Grundsäze schneller aufstellen zu können, die Gutachten sämtlicher Landesstellen, wenn solche schon erforderet worden, moniret und beschleuniget werden; sollte aber aus den Voracten sich zeigen, daß dieses Gutachten der Landesstellen noch nicht erforderet, so solle solches unter Anberaumung eines kurzen Termins erhohlet, und nach deßen Eintreffen durch eine aus den vier Ministerial Departements niederzusezende Commission geprüfet und zum Vortrag im Staats Rathe bearbeitet werden«.