BayHStA Staatsrat 4 3 Seiten.

Anwesend: Kf. Max Joseph, Herzog Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Genehmigung der Anträge und Entschließungen des Staatsrats vom 21. April 1802 – vorbehaltlich der Entschließung zu TOP 6 – durch den Kurfürsten nach Vorlage durch Montgelas.

Verzeichnis der Möbel, die der Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine überlassen wurden.

{2v} 2. wurde ein Rescripts Aufsaz an den Obersthofmeister Graffen von Tattenbach zur Genehmigung vorgeleget, wodurch demselben aufgetragen wird, die von der verwittibten Frauen Churfürstin Gnaden theils als Eigenthum, theils als Schanckung in Anspruch genohmene Meubles, nach dem übergebenen Verzeichnüß, nebst dem angesezten Schäzungs Preiß aus dem verfasten Inventario ausstreichen zu lassen.

Dieser Rescripts Aufsaz wurde genehmiget189.

Vergleich zwischen der Geistlichen Administration und der Familie von Wrede wegen Zehntstreitigkeiten um den Langenzeller Hof.

3. In einem, über den zwischen der geistlichen Administration und der Frhr. von Wredischen Famille wegen dem bisher strittigen Noval-Zehenten auf dem Langenzeller Hof abgeschloßenen Vergleich erstatteten Vortrag, wurden die Verhältnüße dieser Streittigkeit und die Gründe aller Collegien, so hierüber berichtet, auseinander gesezet, sohin angetragen, diesen Vergleich, der für alle Theile vortheilhaft erkant wird, zu genehmigen.

Nach Antrag.

Maßregeln zur Verbesserung der Finanzlage der Universität Heidelberg.

4. Nach Aufstellung der traurigen Laage, worin die Universitaet zu Heydelberg und sämtliche Glieder derselben sich befinden, wurde in einem schriftlichen Vortrag über die Mittel sich geäüßeret, so zu derselben Erleichterung vorgeschlagen worden, und mit Verwerfung des gebettenen Moratorii aus den dagegen sprechenden Gründen angetragen, a. die Ober Curatel der Universitaet anzuweißen, sich bey denjenigen Creditoren, so ihre Schulden schon bereits eingeklaget, noch um einen Ausstand auf ein Jahr zu bewerben, bis wohin das Schicksal der jenseitigen Univer{3r}sitaets Besizungen sicher entschieden seyn wird, b. für die Bezahlung der ruckständigen Intereße von 5.513 fl. 24 kr. und c. für einige Unterstüzung der bedrängtesten Glieder der Universitaet das noch hier vorhandene rheinpfälzische Silber, besonders jenes der Oggersheimer Capelle, verwenden und vermünzen, sohin den Obersthofmeister Staab hiernach anweißen zu laßen.

Diese Anträge wurden genehmiget.

5. Dem Generallandes-Kommissariat in Mannheim werden die – nicht genauer dargelegten – Verfügungen mitgeteilt, die in bezug auf die »Berechtigungen freyer Wohnung im Schloße zu Mannheim, den Bezug des Brandholzes aus dortigem Holzhofe und die innere Polizey Aufsicht im Schloße« getroffen wurden.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

189
Vgl. Nr. 3 (Staatskonferenz vom 8. Januar 1802), TOP 1 und Nr. 23 (Staatskonferenz vom 13. März 1802), TOP 4.