BayHStA Staatsrat 380, Nr. 6 7 Seiten. Datum der Genehmigung durch den Kfst.: 2. Juli 1799.

Anwesend: Hzg. Wilhelm; Minister Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling; Referendäre Stengel, Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenck, Utzschneider. Krenner sen., Zentner, Branca, Löwenthal, Fuchsius, Stengel, Stichaner.

[1.] Probleme des Zusammenlebens von Katholiken und Lutheranern in Sulzbach

Vortrag Löwenthal (MJ) über die Beschwerden der lutherischen Untertanen im Herzogtum Sulzbach wegen erzwungener Mitfeiern der katholischen Feiertage. Er stellt den Antrag, den protestantischen Gläubigen die Nichtbeachtung der katholischen Feiertage (unter Berücksichtigung einiger Verhaltensmaßregeln) zu gestatten. Die Entscheidung solle nicht als öffentliches Patent, sondern nur als Mandat an die Landesstellen publiziert werden. Staatsreferendär Stephan von Stengel kritisiert einige auf die Regierung Karl Theodors sowie einzelne Amtsträger dieser Epoche bezogene Äußerungen des Vortrags als zu harsch und setzt eine Abmilderung durch62

[1.] Der Churfürstliche Geheime Referendär Freiherr von Löwenthal eröffnete gegenwärtig versammelten Staatsrath durch Ableßung eines, über die Beschwehrden der {2v} Augsburgischen Confessions Verwandten im Herzogthume Sulzbach wegen anbefohlener Mitfeyerung der für die Catholischen bestimten besonderen Feyertägen gefertigten Vortrags, worin die Geschichte des ersten Religion Zustandes in benantem Herzogthume so wie die unter den sich gefolgten Sulzbachischen Fürsten eingetrettenen Umänderungen derselben und die Ursachen, welche die vorliegende Beschwerden der Protestanten in älteren und neueren Zeiten über erlittene mehrere Bedrückungen in Ausübung ihrer Religions Gebräüche und Rechten, auch dem Zwang zu Haltung der catholischen besonderen Feiertägen herbeygeführet, umständlich geschilderet und der Antrag gemacht wurde, durch ein gedrucktes Patent allenthalben im Herzogthume Sulzbach und dazu gehörigen Ämter bekannt machen zu laßen, wie Seine Churfürstliche Durchleucht vernohmen, daß durch Mitfeyerung der besonderen catholischen Feyertägen in Rücksicht auf die protestantische Unterthanen im Sulzbachischen einiges Mißverständnüß obwalte und das Mannheimer Rescript vom Jahre 1774 von den zwey Religions-Parteyen verschieden ausgeleget, die darüber entstandene Streitsache sohin in gehörigem Appellationsweege zur höchsten Stelle gekommen. So hätten Höchstdieselbe gnädigst zu verordnen beschloßen, daß den Augsburgischen Confessions Verwandten an den catholischen Feyertägen bey Ausübung ihrer Gewerbe keine Hindernüße gemacht und weder den [sic] Handwerker in der Stadt noch dem Bauersmann auf dem Lande die Arbeithen verbotten, sondern denenselben eine unbeschränkte Freyheit in Ausübung ihrer Arbeit und Handtierungen gestattet werden solle, nur versehe man sich zu ihnen, daß sie alle Lärm machende Arbeiten in der Nähe der catholischen Kirche an solchen Tägen während dem vor- und nachmitägigen Gottesdienst unterlaßen und die Catholischen nicht stöhren, auch sich beeiferen würden, wechselseitige Ruhe und Einigkeit durch gehörige Achtung bey religiosen Handlungen und Gebräüchen gegen einander {3r} zu erhalten. Hievon wäre der Landes Direction in Amberg und der Kirchen Deputation Nachricht zu ertheilen und des Herrn Herzog Willhelm Durchleucht Beytritt und Unterschrift dieses Patents zu erhohlen.

Als hierauf der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch die Umfrage über diesen Gegenstand machte, äüserte der Geheime Staats Referendär [Stephan] Freiherr von Stengel nebst Gebung seiner Stimme, daß er zu erinnern nöthig finde, das abgeleßene Referat des Freiherrn von Löwenthal wegen den in sich faßenden heftigen Ausfällen auf die vorige Regierung und mancherley Particularitaeten von verschiedenen Personen nicht zu den Acten legen zu laßen, sondern diese Stellen hieraus zu entfernen und nur mit Belaßung deßen, was auf vorliegende Frage Bezug hat, zu den Acten zu geben. Dieser Meynung tratt der Geheime Referendär Herr von Hartmann ebenfalls bey und der Churfürstliche Minister Herr von Hompesch fand diese Erinnerung selbsten an ihrem Orte und glaubte, solche den Geßinnungen Seiner izt regierenden Churfürstlichenen Durchleucht angemeßen.

Nach Mehrheit der Stimmen der Geheimen Referendärs, der auch das Ministerium beyfiel, wurde beschloßen, nach des Referenten Antrag denen Protestanten im Sulzbachischen die Nichthaltung der gebottenen catholischen Feyertägen auf die vorgeschlagene Art zu gestatten, ihnen jedoch die Ausübung aller lärmenden Gewerbe während dem catholischen Gottesdienste an diesen Tägen in der Nähe der Kirche, welches auch in reciprocum von den Catholischen bey dem Kirchendienst der Protestanten zu beobachten, zu untersagen, diese Entschließung aber nicht durch öffentliche Patente, sondern durch ein Mandat den einschlagenden Landesstellen bekant zu machen, darinnen aber nichts von dem Mannheimer Rescript noch auch dem Appellationsweeg zu erwehnen, und von dem zu erhohlenden Beytritt Seiner Herzoglichen Durchleucht Willhelm Umgang zu nehmen.

Der höchsten Entscheidung Seiner Churfürstlichen Durchleucht {3v} ist die Genehmigung dieses von dem Staatsrathe gefasten Beschlußes und der von dem Herrn von Stengel gemachten Äüßerung gehorsamst zu untergeben.

[2.] Erneuerung der Verordnung über abgeschaffte Feiertage

Antrag Hompesch: Erneuerung der Verordnung über das Nicht-Begehen der abgeschafften Feiertage. Ein entsprechender Auftrag, die bestehende Verordnungslage zu überprüfen, wird dem Ministerialdepartement für Geistliche Angelegenheiten erteilt.

[2.] Benanter Herr von Hompesch erinnerte hiebey weiter, ob es nicht räthlich seye, aus diesem Veranlaaß die schon unter den vorigen Regierungen gefaste zweckmäßige Entschließungen wegen Nichthaltung der abgeschaften Feiertägen zu erneueren und dadurch dem Feldbau mehrere 1.000 arbeitsame Hände wieder zu geben und den nicht zu berechnenden Schaden, der durch Beobachtung dieser Feiertäge dem Lande zugefüget wird, abzuwenden.

Hierauf ist Seiner Churfürstlichen Durchleucht der unthertänigste Antrag zu machen, das Geistliche Ministerial Departement anzuweißen, die diesfalls schon bestehende Verordnungen sich vorlegen zu lassen, solche zu prüfen und über die Art, wie dieselbe mit Erfolg, ohne Anwendung auffallender Mittel, zur Ausführung gebracht werden können, benehmlich mit dem Polizey Departement weiteren Vortrag zu erstatten.

[3.] Ablehnung der Wiedererrichtung einer Regierung in Sulzbach

Vortrag Löwenthal (MJ): Der Antrag der Sulzbacher Landsassen, in Sulzbach wieder eine eigene Regierung zu errichten, wird unter Verweis auf die bestehende, simultan besetzte Religions- u. Kirchen-Deputation, die über die Rechte der evangelischen Bevölkerung zu wachen habe, abgelehnt. Einige Voten empfehlen dem Kurfürsten aber eine förmliche Erklärung, bei der Stellenbesetzung in der Oberpfalz solle auf fähige Protestanten besondere Rücksicht genommen werden63

[3.] In einem durch Herrn von Löwenthal abgeleßenen weiteren Vortrag über das Gesuch der sulzbachischen Landsaßen Deputirten, um ihnen in Sulzbach wieder eine Regierung zu errichten, wurden unter Voraussezung der Geschichte des Herzogthums Sulzbach die Gründe angeführet, die der Willfahrung dieses Begehrens entgegen stehen und angetragen, solches denenselben zu eröffnen, denen evangelischen Supplicanten jedoch die Versicherung zu geben, daß bey der in Sulzbach aufgestellten simultanischen Religions {4r} und Kirchen Deputation die Consistorial Sachen nach den evangelischen Rechten werden verhandlet und jedem Unterthan, was für einer Religion er zugethan seye, die strengste Gerechtigkeit administriret werden, ihnen auch, so wie jedem Unterthan, der freye Zutritt zur Höchsten Person Seiner Churfürstlichen Durchleucht offen stehen solle, im Falle sie sich zu sehr beschwehret glauben.

Nach einstimmiger Meynung des versammelten Staatsraths wäre dieses Gutachten ohnbedenklich

zur höchsten Genehmigung Seiner Churfürstlichen Durchleucht vorzutragen, der weiteren höchsten Entscheidung aber zu überlaßen, ob nach den Votis Einiger diesem Rescripts Aufsaz die Erklärung beygefüget werden wolle, daß Seine Churfürstliche Durchleucht nicht ungeneigt seyen, bey Besezung der Staats Ämter in der Oberen Pfalz auf die fähige Protestanten der dortigen Herzogthümer nach ihren Verdiensten Rücksicht zu nehmen.

[4.] Vortrag Stichaner (MJ): Dienstpflichtverletzungen des Pflegamtsverwalters in Pfaffenhofen Schiltberg, zuletzt wegen Unterschleifs bei den Lieferungen zur österreichischen Armee. Der Antrag an den Kurfürsten wird deutlich strenger formuliert als Stichaners Vorschlag (Entlassung in Ehren und mit Pensionszahlung): Anordnung eines Untersuchungsverfahrens durch die General-Landesdirektion und vorläufige Suspendierung Schiltbergs von seinem Amt.

Anmerkungen

62
Daß Löwenthal in seinen Formulierungen ganz offensichtlich überzogen hatte, zeigt auch ein Passus der Konfirmation des Protokolls durch den Kurfürsten am 2.7.1799, in dem die Ministerial-Departements in einem gesonderten Reskript verpflichtet wurden, »darauf zu sehen, dass keiner der ihnen zugegebenen Referenten in den entwerfenden Vorträgen derley Anspielungen oder anzügliche Stellen einfließen laße«.
63
Der Kurfürst schloss sich dieser Empfehlung in der Konfirmation des Protokolls an.