BayHStA Staatsrat 3, Nr. 26 5 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.
Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Montgelas legt die Protokolle der Sitzungen des Staatsrats vom 21. und 25. November vor, die vom Kurfürsten mit einigen Abänderungen und Zusätzen genehmigt werden.
2. Ernennung des Georg Habenschaden zum Kanzlisten bei der Geheimen Allodial-Hofkommission (als Nachfolger des zum Geheimen Registrator beförderten Matthias Gail) mit einem Gehalt von vorläufig 400 fl.
[MGeistl] 3. Wahrnehmung der landesfürstlichen Obrigkeitsrechte in einem Streitfall mit dem Dekan von Türkheim (Krs. Unterallgäu), der gegen die gerichtliche Versiegelung des Nachlasses des verstorbenen Pfarrers von Scherstetten (Krs. Augsburg) durch den Landrichter der Herrschaft Türkheim-Schwabegg Widerspruch eingelegt hatte.
[MJ] 4. Anzeige, daß der Hofrat das vom Kurfürsten auf dem Gnadenweg suspendierte Todesurteil gegen Benedikt Modlhart und Isidor Scharl in eine 20jährige Zuchthausstrafe umgewandelt habe. Genehmigung dieses Urteils und Erlaubnis zur Publikation.
5. Die Regierung zu Burghausen beklagt sich wegen der zweien ihrer Räte erteilte Erlaubnis zur Übernahme adeliger Erbschafts- und Vormundschaftssachen. Die anfallenden Arbeiten seien von den verbliebenen sieben Räten nicht fristgerecht zu leisten, außerdem werde die gesetzliche Mindestzahl für die Führung von Kriminalprozessen nicht mehr erreicht. Der Kurfürst beläßt Regierungsrat Franz Xaver Graf von Joner vorerst noch die Vormundschaft über die Kinder der Familie Tauffkirchen, ordnet aber an, die Regelung der entsprechenden Erbschaftsangelegenheiten baldmöglichst abzuschließen.
6. Anweisung an die Landgerichte, das Militär, dessen Dislozierung in Bayern und der Oberpfalz zur Sicherheit des Landes beitragen solle, nicht ohne ausdrückliche Ermächtigung durch »höheren Befehl« zur Exekution gegen Untertanen einzusetzen464.
7. Dem Joseph Haubner wird die Reststrafe von drei Monaten im Zuchthaus Burghausen nachgelassen.
8. Schriftliche Fixierung der Erlaubnis zum öffentlichen Tragen von Medaillen, die der Kurfürst zwölf Münchner Bürgern für ihre Verdienste in der Zeit der französischen Besetzung der Stadt verliehen hatte.