BayHStA Staatsrat 2, Nr. 17 5 Seiten.
Anwesend: Kfst. Max Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MA] 1. Erkundigungen wegen der Rückzahlung eines von Preußen 1788 an Herzog Karl II. August v. Zweibrücken gewährten Darlehens von 1,1 Mio. Talern.
2. Weitere Behandlung der Ansprüche der Familien Schenk v. Castell und v. Berchem an die Erbmasse der Grafen v. Warnberg.
[MGeistl] 3. Das Amt des Schulinspektors zu Landshut soll Franz Xaver Freiherr v. Staader provisorisch weiterversehen.
4. Verleihung des Benefiziums an der Pfarrkirche St. Martin in Amberg sowie des damit verbundenen Amts als Schulinspektor an den Priester Friedrich Sendelboeck.
5. Genehmigung zur Wiederverehelichung für Georg Augustin Bertele305, Professor der Pharmazie an der Universität Ingolstadt.
6. Einreichung der Geschäftsberichte der Kirchen-Deputationen [zu Amberg, Burghausen, Landshut, Neuburg, Straubing und Sulzbach] an den Geistlichen Rat.
[MJ] 7. Genehmigung eines Stellentauschs zwischen den Regierungsräten Alois Neger (Burghausen) und Franz Xaver v. Caspar (Straubing).
8. Konditionen der von der Neuburger Ständevertretung vermittelten Anleihe
[Nachtrag] Einholung des agnatischen Konsenses von Herzog Wilhelm zu den Konditionen des von der Neuburger Landschaft vermittelten Millionen-Darlehens und der in diesem Zug notwendigen Verpfändung des pfälzischen Oberamts Umstadt306.
8. Da der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch durch Kranckheit gehinderet ware, der heutigen Geheimen Staats Conferenz beyzuwohnen307, so legte statt seiner der churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas den Gegenstand wegen dem Anlehen der Neuburgischen Landschafft von 1 Million und des in Bezug auf das dafür mit zu verpfändende churpfälzische Oberamt Umstadt nöthigen agnatischen Consenses vor und äüßerte, daß rücksichtlich des hier eintrettenden 18. § des Anspacher Haußvertrags {4r} des Herrn Herzogs Willhelm in Baiern Durchleucht bey Geßinnung deßen agnatischen Consenses die Versicherung beygefüget werden solle, daß nach oben erwähntem Haupt Haußvertrag das gegenwärtige Darlehens Geschäfft behandelt und, so bald die Bedingungen deßelben näher bekannt wären, der Plan der Ruckzahlung Hochdenenselben mitgetheilet werden würde.
Ich bestättige auch die auf diesen Nachtrag gefaste Entschließung.