BayHStA Staatsrat 382 3 Seiten.

Datum der Genehmigung durch den Kurfürsten: 10. Juli 1802.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk, [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas teilt die Entschließungen des Kurfürsten vom 26. Juni 1802 auf die Anträge des Staatsrats vom 23. Juni 1802 mit.

Nachlaß einer Forderung gegenüber Carl und Anton Frhr. von Lilien, die um Belehnung mit dem Gut Waldau nachsuchen.

2. Herr geheimer Rath von Zentner legte {2v} einen Reskripts-Entwurf an die General Landesdirektion vor, wodurch den beiden Brüdern Carl und Anton Freiherrn von Lilien die in dem Reskripte vom 20. August in dem angebotenen Vergleiche aufgelegte Bedingnis, für die Belehnung mit dem Guthe Waldau234 einen Canon von 500 fl. respee. 300 fl. jährlich zu erlegen (welchen Vergleichs-Punkt die Frhr. von Lilien nicht annehmen wollen) nachgelassen wird, wenn dieselben alle übrige, in dem erwehnten Reskripte enthaltene Bedingnisse erfüllen.

Referent führte hiebei die Gründe an, welche diese Abweichung von dem ersten Vergleiche veranlaßet, und das Ministerial Departement der auswärtigen Angelegenheiten zum Nachlaß dieses jährlichen Kanons bewogen haben.

Dieser Reskripts-Entwurf wurde von dem Staatsrath genehmiget.

3. Der von Zentner im Staatsrat vom 25. Mai 1802 begonnene »Vortrag über die Kantons-Einrichtung in den herobern Staaten« wird fortgesetzt235; der Abschluß wird »wegen vorgeruckter Mittagszeit« auf die nächste Sitzung vertagt.

Genehmigung der »Entschließungen« durch den Kurfürsten.

Anmerkungen

234
Zur Vorgeschichte vgl. Protokolle Bd. 1 Nr. 97, S. 370 (Staatsrat vom 8. Juli 1801), TOP 14; zur Herrschaft Waldau: Bernd, Vohenstrauß, S. 122 – 125.
235
Ein entsprechender Beratungspunkt ist nicht im Protokoll (vgl. Nr. 42) dokumentiert.