BayHStA Staatsrat 9

15 Blätter. Unterschriften des Königs, des Kronprinzen und der Minister Montgelas und Morawitzky. Protokoll: Baumüller.

Anwesend:

König Max Joseph; Kronprinz Ludwig.

Staats- und Konferenzminister: Montgelas, Morawitzky, Hompesch1473.

{1r} „[S]päter berufen“: Geheimer Rat v. Schenk.

Territorialpolitische Verhandlungen infolge des Friedens von Schönbrunn

Die im Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarten Gebietsabtretungen zugunsten des Rheinbunds machen weitere Verhandlungen erforderlich. Bayern wird für die Angliederung Salzburgs, Berchtesgadens, des Innviertels und eines Teils des Hausruckviertels Kompensationen leisten müssen. Montgelas legt in seinem Vortrag die bayerischen Verhandlungspositionen dar. Während Württemberg und Baden als weitere von den Abtretungen profitierende Mitglieder des Rheinbunds auf Beschleunigung der Verhandlungen drängen, kann Bayern hinhaltend taktieren. Der Gesandte in Paris, Cetto, soll in seinen Unterhandlungen vornehmlich auf die Schäden abheben, die Bayern im Krieg erlitten habe, er soll die territorialen Ansprüche begründen und darüber hinaus Regensburg und Bayreuth fordern. Über Kompensationen soll nur in dem Ausmaß gesprochen werden, wie es bei den Verhandlungen in Erfurt (Oktober 1808) vereinbart worden ist. Eine zwischenzeitlich eingetroffene Depesche Cettos legt es indes nahe, von Seiten Bayerns deutlich auszuweisen, welche Gebiete als Gegenleistung abgetreten werden sollen. Dies soll vor allem geschehen, um einer eigenmächtigen Entscheidung Napoleons zuvorzukommen. Montgelas benennt daher mögliche Abtretungsobjekte; Hompesch trägt dazu Daten bei. Der König entscheidet, daß keinesfalls Gebiete an Würzburg abgetreten werden sollen. Cetto soll nur über Abtretungen an Württemberg in Verhandlungen eintreten.

{1r} 1. Der königliche geheime Staats und Conferenz Minister Graf von Montgelas erbat sich von Seiner königlichen Majestät die Erlaubniß zu nachstehenden ehrerbietigsten Vortrag1474.

Die verschiedenen und sehr bedeutenden Lasten des Krieges {1v} welche im Laufe dieses Jahres das Königreich betroffen hätten, die vielfachen Anstrengungen welche für die gemeinsame Sache gegen Oestreich gemacht worden seien, hätten ohne Zweifel schon früher die Berechtigung gegeben, auf Entschädigungen für die während diesem Kriege gebrachten Opfer bedacht zu sein. Endlich sei der Friede zu Stande gekommen, und es seien mehrere Länder Theile durch denselben von der oesterreichischen Monarchie getrennt, und zum Theil zur weitern Disposition Seiner Majestät dem französischen Kaiser zum Theil aber zu Gunsten der rheinischen Confederation abgetreten worden1475. Diese lezteren seien bekanntlich Salzburg und Berchtesgaden, das Innviertel und ein Theil des Hausruckviertels. Man habe auch anfänglich Hofnung gehabt, den von Oesterreich abgetretenen Theil von Kärnthen (für Baiern) zu erhalten, allein das kaiserliche Dekret vom 14. Oktober habe dieses Object {2r} zu den Illyrischen Provinzen geschlagen und so sei die Hofnung benommen worden, daß es zu Gunsten der Souverains der Federation abgetreten worden sei. Bei der der Krone Baiern auf die Erwerbung obiger Ländertheile eröffneten Aussicht sei aber auch zu verstehen gegeben worden, daß sich dieselbe Abtretungen dagegen werde gefallen lassen müssen1476.

Inzwischen habe man bei der bald nach dem Frieden von Wien erfolgten Anwesenheit Seiner Majestät des französischen Kaisers dahier1477 erfahren, daß man französischer Seits nicht Willens sei den Villacher Kreis an Baiern anzulassen; man habe übrigens nur das Versprechen eines Zuwachses an Bevölkerung für das Königreich und zwar anfänglich von vier, dann von fünfmahlhunderttausend Menschen erhalten.

Nach der Ankunft des Ministers Champagny welcher übrigens nur durch ein Schreiben seines Souverains zu einem längern {2v} Aufenthalt dahier vermacht wurde, sei diese Angelegenheit wieder zur Sprache gekommen. Dieser aber habe sich geäussert, man möchte Vollmachten, und jemand zur Berichtigung dieses Geschäftes nach Paris schiken.

Der Hof sei inzwischen nicht nach Paris, sondern nach Fontainebleau gegangen, woselbst von den deutschen Angelegenheiten lange keine Rede gewesen sei. Nur durch die badenschen und würtembergschen Instanzen sei diese Sache wieder rege gemacht worden. Die Absicht des großherzoglich badenschen Hofes sei dem Vernehmen nach auf Nellenburg und auf einen anderen würtembergschen District, zusammen ohngefähr von einer Bevölkerung von zwanzig tausend Seelen gerichtet. Würtemberg dagegen mache Ansprüche auf den Theil von Schwaben bis an den Lech und habe auch diesen Antrag schon dem Minister Champagny bei seiner Durchreise dargelegt, {3r} welcher ihm aber auszuweichen gewußt habe. Hierauf habe sich der würtembergsche Hof entschlossen, den Grafen von Taube1478 nach Paris zu schiken, woselbst ihm aber nach einigen Nachrichten solche Vorschläge gemacht worden sein sollen, die er gar nicht annehmen zu können geglaubt, und deshalb einen besondern Courier abgesendet habe, welcher die Abreise Seiner Majestät des Königs von Würtemberg1479 selbst nach Pariß veranlaßt habe. Von einer besonderen Einladung dieses Hofes soll keine Rede gewesen sein1480.

Eingangs genannter geheimer Staats- und Conferenz-Minister entwikelte nunmehr wie ganz anders das Interesse Baierns hinsichtlich der über die abgetretenen österreichschen Länder zu treffenden Bestimmungen sei, als jenes der eben genannten beiden Höfe.

Diese suchen nur etwas zu erhalten, sie denken allenfalls kleinere Fürsten verschwinden {3v} zu machen, daher das Treiben nach Beschleunigung des Ausgangs dieser Angelegenheiten. Baiern könne nach seiner Meinung diesen Ausgang ruhig abwarten, die von Östreich abgetretenen Ländertheile seien so gelegen, daß sie der Krone Baiern werden müssen, und warum sollte Baiern auf Beschleunigung wie jene dringen, da es auch Abtretungen werde zu machen haben. Wenn man nun bedenket, daß diese für Baiern geeigneten neuen Erwerbungen a) durch die Leiden des Krieges ganz erschöpft seien, b) für ihren neuen Souverain gar keine Anhänglichkeit haben würden, während andere anhängliche Unterthanen dagegen abgetreten werden müßten, und daß endlich c) die Vergrösserung auf dieser Seite für Baiern keinen militairischen und keinen politischen Werth haben, da so viele Berührungs Punkte mit Osterreich mehr würden, {4r} ohne daß im mindesten die Defensions-Linie mehr Stärke erhalte, so habe es gerathener zu sein geschienen von Seite Baierns bisher kein Treiben in diese Sache zu legen, sondern vielmehr die Vorschläge abzuwarten, welche gemacht werden würden, um so mehr als die Erfahrung gelehrt habe, daß dergleichen Anträge allezeit utiliter acceptirt und oft beträchtlichere Abtretungen nach sich gezogen haben.

Der königliche geheime Staats und Conferenz Minister Graf von Montgelas habe daher bis jezt geglaubt, daß es genüge, so wie es geschehen ist, wenn der Gesandte in der Hauptsache dahin instruirt werde, er hätte den Schaden darzustellen, welchen das Königreich durch den Krieg habe erfahren müssen und die bedeutende Lasten welche sowohl das königliche Aerar als die Unterthanen zu tragen gehabt hätten, er hätte die bedeutenden Vorschüsse {4v} in Erinnerung zu bringen, welche für das französische und alliirte Militair von hier aus geleistet worden seien, er hätte die Anstrengungen auszuheben welche Seine königliche Majestät an Streitkräften vor allen Souverainen der Konfederation gemacht hätten. Darauf habe derselbe die Aufmerksamkeit des französischen Kaisers vorzüglich zu lenken, und die Ansprüche auf die zu Gunsten der Confederation abgetretenen Lande zu begründen; er hätte auch Baireuth und Regensburg zu begehren, und in alle Eclaircissements in dieser Sache einzugehen. Wenn inzwischen auch von diesseitigen Abtretungen die Rede sei, so habe er sich auf die in Erfurt stipulirte Abtretungen zu beschränken, wo für Würtemberg eine Bevölkerung von 40.000 Seelen {5r} und für Würzburg die Stadt und Gebiet Schweinfurt bestimmt worden sei1481.

In einer durch Eilbothen überbrachten Depêche vom 28. November1482 verlange nun der königliche Gesandte nähere Instruction über die abzutretenden Objecte. Er bemerke dabei, daß man am französischen Hofe von keiner andern Abtretung wissen wolle als jener die in dem Frieden zu Gunsten der Federation ausgedrükt sei; und man sähe den Vorschlägen über die diesseitigen Abtretungen entgegen. Er bemerket ferner, daß der Villacher Kreis schwer zu erhalten sein würde, indem wegen der Handelsstrasse von Tarvis1483 das Interesse Italiens zu sehr werde berüksichtiget werden; Baireuth aber und Regensburg aber scheine man gesonnen {5v} zu sein, einem besonderen Arrangement vorzubehalten; übrigens sei es um so nothwendiger ihn bald zu instruiren, als sonst des Kaisers von Frankreich Majestät schnell nach Spanien abreisen, und wenn Baiern nicht bald eine Anstrengung machte, der Fall eintreten könnte, daß der Kaiser entweder unausgemachter Sache abreise, oder wenn Ihm an dem Ausgange dieser Angelegenheit gelegen sei, selbst ohne weitere Rüksprache durchgreife, und unser Interesse dabei sehr leicht kompromitirt werde.

Die erste Alternative welche zwar nicht sehr bedenkliche Folge haben, da wenn auch der Kaiser die betreffenden abzutretenden Lande für ihn selbst behalten, oder an einen andern Prinzen abgeben würde, Baiern dabei nicht viel verlieren {6r} würde, indem auf diese Art ohne eigene Kosten und Lasten eine ohnehin wünschenswerthe Barrière zwischen Baiern und Oesterreich hergestellet würde.

Anders aber sei es bei der zweiten Alternative, da man in diesem Falle gezwungen werden könnte, sich in directe Opposition gegen den Willen des französischen Kaisers zu sezen; in dieser lezten Hinsicht sei Referent der Meinung, daß es besser wäre, sich nummehr in bestimmtere Vorschläge und Unterhandlungen einzulassen.

Um nun die allenfalls einzugehende Abtretungen der Krone Baiern näher würdigen zu können, legte der königliche geheime Staat- und Conferenz Minister Graf von Montgelas die Charte des Königreichs vor, worauf die projectirte in der Beilage Nro I enthaltenen Abtretungen verzeichnet waren1484, und {6v} vormahl das Maximum der Abtretungen Schweinfurt mit einbegriffen, wenn auch von Abtretungen an Würzburg die Rede sein sollte 28¼  Meilen circa 77.000 Seelen, und ungefähr 858.000 Gulden Renten betragen würde, wie solches aus der Beilage sub Nr. II erhellet1485.

Dagegen würden die neuen Erwerbungen in Vergleich gezogen, nämlich Salzburg und Berchtesgaden mit 171  Meilen 196.976 Seelen, und (nach 8 fl. des Jahres per Kopf gerechnet) 1.575.808 Gulden Renten.

Hiebei erinnerte der königliche geheime Staats- und Conferenz Minister Freiherr von Hompesch daß der baiersche Unterthan nur sieben Gulden des Jahres per Kopf bezahlen, und daß die Bergbewohner nicht im Stande seien, ein gleiches zu leisten, daß übrigens der Ertrag der Salinen nicht so {7r} bedeutend sei, indem die königliche Regierung diese selbst um eine Pachtsumme von monatlichen 15.000 Gulden in Pacht hatte. Ferner das Innviertel mit dem abgetretenen Theile des Hausruckviertels mit 225.000 Seelen und nach obiger Berechnung mit 200.000 Gulden Einkünften, der Villacher Kreis mit 117.815 Seelen, und nach obiger Berechnung mit 942.520 Gulden Ertrag, Baireuth bestimmt mit 250.000 Seelen, und 1.956.000 Gulden Einkünften, endlich Regensburg mit 32.000 Seelen, und nach obiger Berechnung 256.000 Gulden Revenuen. Die ganze Erwerbung würde hiernach 746.791 Seelen und 6.730.328 Gulden Einkünfte betragen.

Mehrgenannter Graf von Montgelas bemerkte noch, daß die meisten dieser Daten schwankend seien, {7v} da es fast durchaus an offiziellen Notizen fehle. Nur jene von Salzburgs Bevölkerung, und Flächeninhalt seien aus zuverlässiger Quelle geschöpft, auch die Notizen über die Bevölkerungen und Erträgnisse Baireuths seien aus guter Hand gekommen, die Berechnung der Revenuen überhaupt aber sei übrigens nach dem Grundsatze angestellt als habe jeder Kopf im Lande des Jahres 8 Gulden zu entrichten.

Es komme nun darauf an was Seine Königliche Majestät hinsichtlich des Betriebs dieser Angelegenheit zu entscheiden, und nach nunmehr genommener möglichsten Uebersicht für Abtretungen einzugehen gesonnen wären?

Nachdem die beiden königlichen geheimen Staats und Conferenz Minister mit den desfalls von dem Staatsminister Grafen von Montgelas {8r} entwikelten Ansichten und Meinungen sich vollkommen einverstanden erklärten, so wurde nach dem Antrage des leztgedachten Herrn Ministers

von Seiner Königlichen Majestät beschloßen: der königliche Gesandte von Cetto soll nunmehr mit der gehörigen Vollmacht zu Behandlung der vorliegenden Angelegenheit versehen, und dahin bestimmt instruirt werden, er habe von einer diesseitigen Abtretung an Würzburg vollkommen Umgang zu nehmen, indem gegenwärtig davon ohnehin nicht die Rede gewesen sei, und sich nur über Abtretungen an Würtemberg zu äußern. Bei den Abtretungen an diese Krone sei jedoch von {8v} Buchhorn und Tetnang in keinem Falle eine Meldung zu machen, er könne aber statt dem Amte Ravensburg die Aemter Alpek1486, Geislingen, Söflingen und Neresheim nebst allen baierschen Besitzungen und Inclaven im Würtemberg’schen, so wie sie auf der ihm mitzutheilenden Charte besonders gezeichnet seien, als abzutretende Objecte anbieten, dagegen aber Isni und den kleinen zur Communication nothwendigen District bei Buchhorn verlangen1487.

Der königliche Gesandte soll hiebei bemerken, daß die Krone Würtemberg bereits schon Mergentheim erhalten habe, und ihr dadurch schon ein merklicher Zuwachs an Bevölkerung und Besizungen {9r} in dem beßten Lande zugegangen sei. Wenn von diesem Hofe mehr gefodert werden sollte, so habe er durch einen Courier Anzeige zu machen, und weitere Entschließung zu gewärtigen.

Für Baiern wäre der Villacher Kreis zu begehren auf den ohnehin schon Ansprüche von Bamberg her bestünden, die so gut als möglich documentiert ihm bekannt gemacht werden sollen. Bei Abtretung von Villach an Baiern könne das Interesse Italiens um so weniger compromittirt werden, als die Handels-Verhältnisse Italiens mit Baiern ohnehin durch den bekannten Commerzialvertrag1488 auf eine für Italien sehr vortheilhafte Art {9v} und zwar so bestimmt sei, daß gar keine Collision dabei entstehen könne.

Wegen den Domänen soll er auf die Erhaltung zu ganz oder wenn nicht möglich zu zwei Drittel, oder wenigstens die Hälfte instruirt werden, und dahin kräftigst trachten, daß auf jeden Fall der an Frankreich zu überlassende Theil in Rescriptions-Renten auf die königlichen Kassen umgeändert werde. Wenn von Feststellung des Contingents die Rede sei, so müsse von der vorigen Bevölkerung des Königreichs zu 3.300.000 Seelen als vom Standpunkt ausgegangen werden, und es könne von einer Vermehrung nur im Verhältnisse des Zuwachses {10r} an Bevölkerung durch Vergrößerung des Gebiets die Rede sein.

Wenn endlich Organisations-Gegenstände der Federation zur Sprache gebracht würden, wie dermal der kirchliche Theil nach seiner Anzeige bearbeitet würde, so habe er selbe lediglich anzuhören, und einzuberichten, jede Unterschrift aber vorerst zu verweigern.

Schulden des Prinzen Georg Karl von Hessen-Darmstadt

Auf der Grundlage des königlichen Beschlusses vom 30. Juni 1809 trägt der Finanzreferendär Schenk über die jüngsten Entwicklungen in der Schuldensache des Prinzen Georg Karl von Hessen-Darmstadt vor. Schenk legt Einzelheiten der Realisierung des Beschlusses dar. Er betont den Grundsatz, daß die zur Schuldenregulierung dienenden Güter Georg Karls nur aus eigenen Kräften saniert werden dürfen; Mittel aus der Staatskasse sollen dafür keineswegs verwendet werden. Die Minister stimmen den Anträgen zu. Der König folgt den Anträgen, um „das Mögliche ohne neue Gefahr zu retten“.

[2.] Nach dem vorstehenden Vortrage wurde der königliche geheime Rath und Finanz Referendaire von Schenk berufen, um über die Beendigung der Geldangelegenheiten des Herrn Prinzen Georg von Hessen mit den königlichen Kassen, und über die von demselben zedierten Güter in Schlesien und Polen Vortrag zu erstatten1489.

Nachdem er in Kürze diese durch frühere Vorträge des Finanz Ministeriums Seiner Königlichen Majestät sowohl, als den königlichen {10v} geheimen Conferenz Ministern bekannte Angelegenheit in Erinnerung brachte, und die leztern Beschlüsse Seiner Königlichen Majestät vom 30. Juni dieses Jahres bekannt gemacht hatte, so legte er vor allem Rechenschaft ab, wie diese bis zur Stunde befolgt worden seien. So sei nämlich die Kalischer Haupt-Obligation auf den Namen Seiner Majestät des Königs, jedoch blos auf die als Unterpfand aufgestellten Kalischer Güter bereits umgeschrieben und ausgefertigt; mit den Partial-Obligationen dieser Haupt-Obligation seien die Bedingungen hinsichtlich der Westheimerschen und Darmstädter Kreditoren erfüllt worden, und der Herr Prinz habe keine weitere Ansprüche an Baiern aus dieser Güter-Cession mehr zu machen. Er hafte vielmehr den diesseitigen Kaßen, selbst wenn das Gut Schwersenz abgetreten würde, 391.000 Gulden, worüber die Kasse lediglich eine nicht in den Hipothekenbüchern eingetragene {11r} Obligation auf Dobrastowiz besize.

Nach dem Inhalte des obenerwähnten Rescripts wäre jetzt zur Tilgung der preussischen Kabinets-Foderung an den Herrn Prinzen von 300.000 Reichsthaler zu schreiten, dann zur Tilgung der Forderung des Pupillen-Kollegiums zu Berlin von 230.000 Reichsthaler, welche nun dem König von Sachsen überlassen sei.

Ferner sei mit Tilgung dieser beiden Posten die Abführung der auf Malitsch intabulirten Schuld zu verbinden, um die Güter von den dringendsten Schulden frei zu machen. Bei den bisherigen Schwierigkeiten in Berichtigung dieser Sache habe aber das Finanz Ministerium geglaubt, Seiner Majestät vor allem den jetzigen Standpunct derselben darstellen, und hiedurch die Beurtheilung dessen was geschehen oder unterbleiben solle vorbereiten zu müssen.

Der königliche geheime Rath von Schenk entwikelte nun durch umständlichen Vortrag die Gründe, Rüksichten und Verhältnisse, welche {11v} bei dem einmal ausgesprochenen Grundsatze, daß die vormaligen Prinz Georgischen Güter sich selbst helfen, durch ihre eigene Kräfte sich retten müssen, und daß die Staats-Kassen in die Güter-Angelegenheiten des Herrn Prinzen nicht ferner verflochten werden sollen, das königliche geheime Finanz-Ministerium bewegen müßten auf Modification jener Anträge zu stimmen, welche in einer früheren Relation über den Schuldentilgungs Plan, und den Verkauf der von dem Herrn Prinzen zedirten Güter waren aufgestellt worden. Die Tendenz dieser Modificationen sei vorzüglich, daß man um den bessern Theil der Güter frei zu machen, andere Güter zu verkaufen freimachen müsse. Demnach wurden folgende Anträge gemacht:

1) Wäre der Schuldentilgungs Plan, soweit er die wirklich in Besitz genommenen Güter sowohl in Schlesien als Polen betreffe, und so weit er in dieser Hinsicht durch das allerhöchste Rescript vom 30ten {12r} Juni dieses Jahres genehmigt sei, zu bestättigen, und der in dieser Sache ernannte Kommissär, Kammeramtmann Yelin, nebst Westheimer, vorzüglich zur möglichst baldigen Berichtigung der beiden Hauptfoderungen des Königs von Preussen und des Königs von Sachsen, von welcher die künftige ungehinderte Disposition über die Güter selbst abhänge, anzuweisen.

2) Mit der Berichtigung dieser Hauptfoderungen wäre zugleich die Tilgung der dringendsten, auf die übernommenen Güter intabulirten Schulden zu verbinden, unter Beobachtung der doppelten Rüksicht: a.) auf das, was der Erhaltung des Kredits der Güter am zuträglichsten sei, und b.) auf das, was dem künftigen Güter-Verkauf die meiste Erleichterung und Beförderung verschaffen könne.

Was die übrigen Kreditoren beträfe, so müsse für ihre Beruhigung soviel möglich gesorgt und aus diesem Grunde der Güter-{12v}Verwaltung zu Malitsch die strengste Weisung zur Einhaltung der Zinsenzalungen mit Inbegrif der von der neuen kalischer Obligationen herrührenden, auf die dortigen Central Güter Casse radizirte Zinsen ertheilt werden.

3) Zu der vorerwähnten Kapitalien Tilgung wäre der noch vorhandene Ueberrest besagter neuer kalischer Obligationen, nebst den von Westheimer aus Schlesien mitgebrachten, dem Kammeramtmann Yelin einstweilen zur Aufbewahrung zugestellten Güter-Obligationen zu verwenden. Die Negotiationen zur Umsezung dieser Papiere geschehe durch Westheimer, und er empfange dafür die durch das allerhöchste Rescript vom 30. Juni dieses Jahres bereits stipulirte Provision von 15 pro Cent. Die Papiere selbst aber hätten zur Umsezung in des Kammeramtmanns Yellin Verwahrung, welcher über die zu dem Geschäfte bestimmten Gelder und Papiere, so wie über ihre Verwendung, die Kontrolle zu führen habe, und durch Westheimer in ununterbrochener Kenntniß des ganzen Geschäfts-{13r}Verlaufs, sowohl im einzelnen, als im allgemeinen gehalten werden müsse, zu verbleiben.

4) Sollten die Papiere gegen die bestimmte Provision nicht in Geld umgesezt werden können, sondern nur gegen ihre Deponirung, Vorschüsse darauf zu erlangen sein, so müsse, bevor über die deshalb zum Grunde gelegten Bedingungen definitiv abgeschlossen, und zur Auslieferung der Papiere geschritten werde, der Kontract eingesendet, und die allerhöchste Genehmigung darüber erholt werden.

Der Kammeramtmann Yelin wäre als aufgestelter Kontroleur für jeden andern Gebrauch der Papiere als den vorschriftsmässigen, wenn nicht ausdrüklich eine nähere allerhöchste Ermächtigung zu demselben besonders ertheilt worden sei, verantwortlich zu machen.

5) Zur Supplierung der an dem Berichtigungs-Erfodernisse für die königlich preussischen und sächsischen Foderungen etwa noch abgängigen Summe, wäre der Kammeramtmann Yelin und der Negotiant Westheimer zu ermächtigen, daß sie im Nothfalle {13v} der königlich sächsischen Obligation auf Malitsch, sobald sie eingelöst sei, sich gleichfalls als eines Credit Mittels bedienen könnten.

6) Die bereits genehmigten Grundsätze über den Güter-Verkauf so wie die darüber ertheilte Instruction, wären zu bestättigen mit dem Zusatze, daß vorzüglich die Befreiung der übrigen Güter von der darauf haftenden Schulden Masse zum Augenmerk hiebei zu nehmen sei. Darnach müsse sich also auch die Stipulirung der Kaufschillings Fristenzahlung richten, und diese so viel möglich in Uebereinstimmung mit den auf feste Termine bestimmten Zahlungen der Passiv-Kapitalien gebracht werden, um jeder Verlegenheit, die aus Mangel an Tilgungs-Mitteln in der Folge entstehen könnte, im voraus zu begegnen.

Die Vorsicht einer zwekmässigen Vertheilung der Güter vor ihrem Verkaufe, so daß jeder abgesondert zum Verkaufe ausgesezte Theil in landwirthschaftlicher Hinsicht als ein Ganzes gehörig benuzt werden könne, und {14r} nicht einzelne Theile nachher unverkäuflich liegen bleiben, verstehe sich von selbst, und der Kammeramtmann Yelin, dem die Leitung der Details dieser Verkäufe insbesondere obliegt, habe sich darüber jedesmal mit der Güter-Administration zu benehmen. Im Falle einer Verschiedenheit der Meinungen, so wie überhaupt vor jedem Güterzuschlage hätte der Kammeramtmann Yelin, unter Beifügung der Taxe, des Gutachtens der Güter-Administratoren, und einer genauen und deutlichen Beschreibung des zum Verkaufe ausgesezten Güthertheils Bericht zu erstatten, und die Verkaufs-Genehmigung zu erholen. Endlich und

7) wäre die Uebernahme der Herrschaft Schwersenz zu suspendiren; jedoch der Kammeramtmann Yelin und der Negotiant Westheimer zu beauftragen, daß sie bei ihrer Reise nach dem Grosherzogthum Warschau von dem eigentlichen Kaufswerthe dieser Herrschaft, von den darauf {14v} haftenden ältern Intabulaten, von ihrer Verfall- und Aufkündigungs-Zeit, und über die Möglichkeit sich mit den Gläubigern auf entferntere bestimmte Fristen zu vereinbaren, möglichst genaue Notizen zu verschaffen suchen, damit hiernach beurtheilt werden könne, ob es ohne große Bedenklichkeit möglich sei, gedachte Herrschaft sich abtreten zu lassen, und die darauf stehenden älteren Schulden zu übernehmen, oder ob es besser sei die diesseitigen spätern Intabulate ohne weiters selbst mit einem bedeutenden Verluste zu veräussern.

8) Hätten der Kammeramtmann Yelin und Westheimer dafür zu sorgen, daß von dem Herrn Prinzen für jene 391.000 Gulden, welche er den Staats-Kassen schuldig bleibt, so weit es möglich wäre, Sicherheit gestellt werde. Es wären ihnen daher zwar die dem Herrn Prinzen nach dem Abkommen auszuhändigenden Papiere, als die Obligation auf Dobrastowicz, und die eigenen nicht intabulirten älteren {15r} Schuld-Obligationen des Herrn Prinzen p.p. bei ihrer Abreise mit zu geben, sie dürften aber auf keinen Fall, so lange jene Sicherstellung nicht erfolgt sei, dem Herrn Prinzen ausgeliefert werden.

Bei den so ausführlich als zwekmässig auseinandergesezten Verhältnissen der gegenwärtigen Prinz George'schen Güter-Angelegenheit nahmen die königlichen Staats- und Conferenz Minister keinen Anstand, den in Antrag gebrachten vorstehenden 8 Puncten beizustimmen.

Seine Königliche Majestät, allerhöchstwelche aus dem gegenwärtigen Vortrage die Überzeugung geschöpft haben, daß es hier nicht darauf ankomme, einen Verlust zu vermeiden, sondern aus den Trümmern das Mögliche ohne neue Gefahr zu retten, genehmigen, daß die so eben in Antrag gebrachten Puncte vollzogen werden, in allen übrigen Puncten aber es bei der [!] unterm 30. Juni dieses Jahres gegebenen Beschlüssen, die zum Theile bereits {15v} vollzogen seien, zum Theile aus der Natur der Sache selbst fließen, sein Verbleiben behalten solle.

Genehmigung der Entschließungen durch den König.

Anmerkungen

1473

Dies war die letzte Sitzung der Geheimen Staatskonferenz, an der Hompesch teilnahm. Er starb am 9. Dezember 1809.

1474

Vgl. zur Einordnung des vorliegenden Vortrags in den politischen Kontext: Weis, Montgelas Bd. 2, S. 457f.

1475

Im Frieden von Schönbrunn vom 14. Oktober 1809 zwischen dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen auf der einen, dem Kaiser der Franzosen, König von Italien auf der anderen Seite mußte Österreich erhebliche Gebietsverluste – ca. 2.150 Quadratmeilen – hinnehmen. Etwa 3,5 Millionen Einwohner wechselten den Herrscher (Zahlen nach Rönnefarth, Konferenzen, S. 239). Von den Gebietsabtretungen profitierten mehrere Staaten. Salzburg, Bechtesgaden, das Innviertel und weitere Teile Oberösterreichs wurden an den Kaiser der Franzosen abgetreten „pour faire partie de la Confédération du Rhin, et en être disposé en faveur des souverains de la Confédération“ (Art. 3 § 1). Montgelas kommentierte den Artikel später so: „Salzburg, Berchtesgaden, das Inn- und Hausruckviertel wurden an Napoleon überantwortet, um einem der Fürsten des Rheinbundes überlassen zu werden. Dieser Fürst konnte nicht wohl ein anderer als der König von Bayern sein, so dass man diese Gebietstheile als eine uns indirekt zugesicherte Entschädigung ansah“ (Montgelas, Denkwürdigkeiten, S. 204). Weiter sah der Frieden vor, daß die Grafschaft Görz, Monfalcone, Triest, Krain, der Villacher Kreis, das Gebiet rechts der Save, das ungarische Litorale und Istrien sowie Rhäzüns unter die Herrschaft des Königreichs Italien kommen sollten (Art. 3 § 2). Daneben trat Österreich Gebiete an den König von Sachsen, das Herzogtum Warschau und den Kaiser von Rußland ab (Art. 3 §§ 3-4). Im Ergebnis fiel Österreich „auf den Status einer bloßen Landmacht“ zurück (Erbe, Revolutionäre Erschütterung, S. 332). – Drucke des Friedensinstruments (auch als Wiener Friede bezeichnet) z. B. bei Winkopp (Hg.), Der Rheinische Bund 13 (1809), S. 314-331 (französisch/deutsch); Martens, Supplément, Bd. 5, Nr. 25g, S. 210-217; Meyer, Staats-Acten, Nr. VIII, S. 143-148; zuletzt bei Kerautret, Documents Bd. 2, Nr. 75, S. 447-456, hier zit. S. 448.

1476

Entsprechende Forderungen, Pläne und Absichtserklärungen wurden im Sommer 1809 zum Gegenstand diplomatischer Unterhandlungen in München und Paris (Weis, Montgelas Bd. 2, S. 425-428).

1477

Napoleon hatte am 16. Oktober 1809 Wien verlassen und traf am 20. Oktober, einem Freitag, in München ein. „[U]nerwartet früh“, nämlich am 22. Oktober, reiste der Kaiser weiter nach Frankreich. Vgl. Stahleder, Chronik Bd. 3, S. 585; Heimers, Trikolore, S. 99f.; Weis, ebd., S. 456f.; Zitat: Tagebucheintragung Lorenz Westenrieders vom 22. Oktober 1809 (Kluckhohn, Briefe, S. 175).

1478

Karl August Ludwig Graf von Taube (1771-1816), zunächst in Diensten Hessen-Kassels, dann in württembergischen Diensten. 1805/06 württembergischer Gesandter in Paris, 1807 Staats- und Kabinettsminister des Äußeren, 1811 Polizeiminister (Hessische Biografie, URL: e [11.3.2010].

1479

Friedrich I. (1754-1816), 1797 Herzog von Württemberg, 1803 Kurfürst, 1806 König.

1480

Zu den Interessen Württembergs bei den Verhandlungen in Paris siehe Sauer, Napoleons Adler, S. 157-159.

1481

An der Fürstenversammlung in Erfurt, die das Treffen des Kaisers der Franzosen und des Kaisers von Rußland begleitete, nahmen auch König Max Joseph und Montgelas zwischen dem 5. und dem 14. Oktober 1808 teil. Ergebnis der Verhandlungen war u.a. ein (nicht ratifizierter) Vertrag vom 14. Oktober 1808 (Kopie: BayHStA Bayerische Gesandtschaft Paris 1466), „durch welchen Bayreuth und Regensburg an Bayern überlassen wurden, gegen die Verpflichtung, der Familie Dalberg eine Rente von 100.000 Thalern auszuwerfen und ein auf die Bayreuther Domänen versichertes Capital von 15 Millionen zur Verfügung des Kaisers zu stellen, um dasselbe nach seinem Gutdünken zu vertheilen“. So Montgelas in rückschauender Betrachtung (Montgelas [Hg.], Denkwürdigkeiten, S. 172). Zu den hier genannten Abtretungen vgl. Artt. 10 u. 11 des Vertrages vom 14. Oktober 1808. Die Ratifikation des Vertrages wurde in der Folge von französischer Seite verschleppt; Verhandlungen, in denen neue Vertragsinhalte erörtert wurden, führte man nach Ausbruch des Krieges mit Österreich nicht weiter; vgl. Neri, Cetto, S. 283-287; Quellenmaterial dazu BayHStA MA 2088, Bl. 233-390. – Zu den verschiedenen Aspekten der Fürstenversammlung von Erfurt im September/Oktober 1808 (Neujustierung des französisch-russischen Verhältnisses nach dem Frieden von Tilsit vom 9. Juli 1807; Machtdemonstration Napoleons; Versuche zum Ausbau der Rheinbundverfassung) vgl. die Beiträge in Benl (Hg.), Der Erfurter Fürstenkongreß, zur Politik Bayerns insbesondere Stickler, Erfurt.

1482

BayHStA Bayerische Gesandtschaft Paris 1467.

1483

Heute: Tarvisio, Provinz Udine, Italien.

1484

In der genannten Beilage (BayHStA Bayerische Gesandtschaft Paris 1467, zur Instruktion für Cetto vom 6. Dezember 1809) werden als Abtretungsobjekte im einzelnen genannt: Im Mainkreis Schweinfurt (1,75 Quadratmeilen, 7.760 Einwohner), im Oberdonaukreis Söflingen (4,5 Quadratmeilen, 9.753 Einwohner), Elchingen (3 Quadratmeilen, 8.828 Einwohner), Albeck (4,5 Quadratmeilen, 6.082 Einwohner) und Geislingen (4,5 Quadratmeilen, 12.830 Einwohner), im Illerkreis Ravensburg (1 Quadratmeile, 1.777 Einwohner) sowie Tettnang und Buchhorn (3 Quadratmeilen, 11.777 Einwohner). Ebd. die erwähnte Karte.

1485

Ebd.

1486

Heute: Albeck, Ortsteil von Langenau, Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg).

1487

Ott, Salzhandel, S. 592-594, 598f., ordnet das Interesse Bayerns an Isny und dem Distrikt bei Buchhorn in eine übergeordnete territorialpolitische, den ganzen süddeutschen Raum umfassende Zielsetzung ein, die vornehmlich den Erwerb Bayreuths, Regensburgs, Salzburgs und des Innviertels bezweckte. „Dennoch spricht die prominente Platzierung der Weisung zum südlichen Schwaben im Konferenzprotokoll ganz zu Beginn der Instruktion an den Gesandten in Paris [Cetto] doch eher für eine fortdauernde Wertschätzung der Verkehrswege an den Bodensee und der bayerischen Besitzungen am nördlichen Seeufer“ (598f.). Dieses Interesse war insbesondere handels- und verkehrspolitisch motiviert, gab es doch Absichten, „in Isny eine Niederlage für den bayerischen Salzhandel zu errichten“ (592).

1488

Vgl. Nr. 23 (Staatskonferenz vom 21. Januar 1809), TOP 7.

1489

Georg Karl Prinz von Hessen-Darmstadt (1754-1830), ein Bruder von König Max I. Josephs erster Frau Auguste Wilhelmine (1765-1796), war seit den 1790er Jahren bei seinem Schwager erheblich verschuldet. Im Herbst 1803 beliefen sich die Verbindlichkeiten auf ca. 1,45 Mio. fl., ein Jahr später auf ca. 3,26 Mio. fl., im März 1806 auf 4,66 Mio. fl. Nachdem mehrere Übereinkommen nicht zum Ausgleich der Schuld geführt hatten, willigte Prinz Georg im April/Mai 1806 ein, seine Güter in Schlesien und Polen an den König abzutreten. Aufgrund der erheblichen Belastung der Güter, auch aufgrund der Kriegswirren konnte der König allerdings nicht uneingeschränkt über den Besitz verfügen und mußte seinerseits hohe laufende Kosten übernehmen. Neben Forderungen der Krone Preußen an den Prinzen mußten Pachtgelder, Schulden und rückständige Taxen bezahlt werden, ferner bemühte man sich, die Sequestration der Güter Malitsch und Zabrze aufzuheben. In all diese Geschäfte war der Bankier Westheimer involviert, der allerdings nicht immer Gelder flüssig machen konnte. Somit fehlte eine wichtige Voraussetzung für den Verkauf der Herrschaften an Dritte, nämlich die möglichst vollständige Ablösung der Schulden. Dazu kam als weiterer Mangel, daß es nach der Naturalbesitznahme im Sommer 1806 nicht möglich war, einen Zivilbesitztitel zu erlangen, was erst die Ausübung des Eigentumsrechts ermöglicht hätte. Drückend war insbesondere die Forderung des preußischen Pupillenkollegiums in Berlin in Höhe von 200.000 Reichstalern auf die bei Kalisch liegenden Güter, worauf – so der Vorschlag Westheimers – auf den Namen des Königs lautende sogenannte „Kalischer Obligationen“ aufgelegt wurden, die gegen Bargeld an Privatpersonen abgetreten werden sollten. Mit der Durchführung dieses Finanzgeschäfts wurde im August 1809 Wilhelm Georg Yelin beauftragt, ehemaliger Kameralbeamter im Rezatkreis. – Zum Hintergrund der gesamten, sich bis 1852 hinziehenden Angelegenheit vgl. Mayer, König Max I., zu den hier skizzierten Vorgängen bes. S. 378-383. Mayers Aufsatz beruht auf der knapp 110 Akteneinheiten umfassenden Überlieferung des BayHStA (MF 21028-21061 sowie Staatschuldenverwaltung 2495-2566, 4175-4180). Über Prinz Georg Karl, den dritten Sohn Georg Wilhelms von Hessen-Darmstadt (1722-1782), ist wenig bekannt: 1776 Freimaurer, 1785 Ritter des Johanniterordens, zuletzt Generalmajor. Vgl. den Eintrag im Artikel „Hessen-Darmstadt, Georg Wilhelm Prinz von“, in: Hessische Biografie, URL: http://www.lagis-hessen.de/pnd/10419345X [11.7.2012].