Die zwei Sitzungen der Geheimen Staatskonferenz vom 20. August und 16. September 1811 waren zugleich die letzten Zusammenkünfte des unmittelbar nach dem Regierungsantritt Max Josephs 1799 eingerichteten Gremiums2. In ihm traten die Minister mit dem Kurfürsten, seit 1806 König3 zusammen, um zu Normsetzungen führende „Vorträge über die wichtigsten Gegenstände der Staatsverwaltung“ zu erstatten4 bzw. „Staats Angelegenheiten, die ein besonderes Geheimniß erforderen, ausschließend [zu] behandeln“5. Nach einer längeren Periode geringer Aktivität war die Geheime Staatskonferenz 1808 mit 22 Sitzungen stärker in Erscheinung getreten, um insbesondere den Entwurf einer Konstitution für das Königreich Bayern und die ergänzenden Ausführungsgesetze, die „Organischen Edikte“, zu beraten6. Danach kam es nur noch zu fünf Zusammenkünften, nämlich drei im Jahr 18097 und schließlich zwei im Jahr 18118. Protokolle der Geheimen Staatskonferenz späteren Datums sind nicht überliefert – es ist davon auszugehen, daß es keine weiteren institutionalisierten Konferenzen gab, in denen der König in protokollierter Form mit seinen Ministern politische und staatsrechtliche Fragen besprach und einer Entscheidung zuführte.

Anmerkungen

2

Vgl. Stauber, Einleitung Bd. 1, S. 12-18; Mauerer, Einleitung Bd. 2, S. 9-11.

3

Proklamation der Annahme der Königswürde vom 1. Januar 1806, RegBl. 1806, S. 1 = DVR Nr. 261, S. 462.

4

HStK 1800, S. 67.

5

Mandat betr. die „Organisation des Staats-Rathes und nähere Bestimmung des Geschäftskreises einiger Departements“ vom 14. April 1801, BayHStA MA 70349, Fol. 67v.

6

Quantitativer Überblick bei Stauber, Einleitung Bd. 1, S. 26; Druck der Protokolle des Jahres 1808 (20. Januar bis 31. Dezember): Protokolle Bd. 3, Nr. 1-22, S. 55-316.

7

Protokolle Bd. 3, Nr. 23, S. 319-332; Nr. 28, S. 354-361.

8

Protokoll Nr. 31 (Staatskonferenz vom 20. August 1811), Nr. 35 (Staatskonferenz vom 16. September 1811).