BayHStA Staatsrat 3, Nr. 22 4 Seiten. Unterschrift des Kurfürsten; Protokoll: Kobell.

Anwesend: Kurfürst Maximilian Joseph, Hzg. Wilhelm; Montgelas, Morawitzky, Hertling.

[MA] 1. Montgelas legt das Protokoll der Staatsrats-Sitzung vom 28. Oktober 1801 vor, dem der Kurfürst seine Genehmigung erteilt hatte.

2. Quieszierung des bisherigen Legationssekretärs in Rom, Peter Catena, mit 600 fl. Gehalt. Dem neuen, noch auszuwählenden Legationssekretär seien vorerst nur 900 fl. und erst nach Catenas Tod das volle Gehalt von 1.500 fl. anzuweisen.

3. Der Handelsgesellschaft Pelletier wird ein nochmaliger Aufschub von drei Jahren für fällige Zahlungen zugestanden.

4. Der Staat zieht das Stiftungskapital des von Lemle Moses 1723 für die Juden in Mannheim gestifteten Instituts für das Studium der Thora an sich. Die 100.000 Gulden sollten künftig bei der Staatskasse der Rheinpfalz als »ewige[s] und beständige[s] Capital« verwaltet, der Zweck der Stiftung aus den Zinszahlungen weiter aufrechterhalten werden.

[MJ] 5. Franz Xaver Graf von Joner, Rat der Regierung zu Burghausen, wird die Erlaubnis erteilt, eine Testamentsvollstreckung in der Familie der Freiherren von Hofmihlen zu übernehmen.

6. Genehmigung des Verehelichungsgesuchs von Johann Nep. Freiherrn von Pelkhoven, Regierungsrat in Straubing.

[MGeistl] 7. Abweisung des Gesuchs des Johann Nepomuk von Schneider um Wiederanstellung beim Geistlichen Rat450.

Anmerkungen

450
Johann Nepomuk von Schneider (1760-1840), ein Bruder des gegenaufklärerisch eingestellten Franz Xaver von Schneider (der 1791-1799 als Direktor des Zensurkollegiums amtiert hatte), war 1790 auf die geistliche Bank des Geistlichen Rats berufen und 1799 entlassen worden. Er war ab 1794 Kanonikus des Kollegiatstifts an der Münchner Frauenkirche (bis zu dessen Auflösung 1803) und hatte auch ein Kanonikat am Stift Kaiserswerth (Herzogtum Berg) inne. Vgl. Bauer, Rat, S. 225 mit Anm. 39; Schaich, Staat, S. 337.