BayHStA Staatsrat 381, Nr. 31 20 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. [mit einer halben Seite Nachtrag Kobells]: 14. November 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Montgelas legt die kurfürstlichen Resolutionen zu den Anträgen des Staatsrats vom 4. November vor.

2. Vortrag Krenner jun.: Zur Bestreitung der Umlage, mit der die Zwangsabgaben an die französischen Feldspitäler gedeckt werden sollten, sollten ärmere Untertanen, die den fälligen Betrag nicht auf einmal aufbringen könnten, nur für das laufende Jahr 1801 herangezogen werden455.

3. Vortrag Schenk: Die Kriegsdeputation solle eine Übersicht über alle Kriegsschäden aufstellen, die den kurfürstlichen Beamten entstanden seien. Verschuldens- und Entschädigungsfragen seien dann von der Generallandesdirektion zu klären.

4. Vortrag Krenner jun.: Die Ausgaben für die Marschkommissare seien vom Kriegs-Ökonomierat zu prüfen und dann zur Zahlung bei der Hauptkasse anzuweisen.

5. Vortrag Krenner jun.: Bewilligung einer Gratifikation von 400 fl. für den Kriegs-Ökonomierat Franz Xaver Ustrich wegen seines Beitrags zur Verwaltung der französischen Militär-Lazarette.

6. Vortrag Krenner sen.: Ein nochmaliger Konsens zu drei von Max Joseph als Landesfürsten bereits 1799 bewilligten Veräußerungen von landesherrlichem Lehensbesitz sei nicht erforderlich.

7. Vortrag Krenner jun.: Die Generallandesdirektion wird beauftragt, im Fall der Veräußerung von Gütern vom Fideikommiß des regierenden Hauses fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, die Bereitstellung eines »Surrogats« zu sichern und die entsprechenden Notizen an das Landesarchiv zu leiten, wo ein »Hauptlibell über die Fideicommis-Veräußerungen« angelegt werden solle.

Kurfürstliche Entschließung dazu 14. November 1801: Eine Kopie der entsprechenden Notizen solle jeweils auch das Außenministerium erhalten.

8. Vortrag Krenner jun.: Behandlung des Gesuchs von Johann Baptist Strobl wegen Neugestaltung des »Regierungs- und Intelligenz-Blattes«. Der Staatsrat beschließt aufgrund einer Kabinettsordre, die Funktion eines Regierungs- von jener des Intelligenzblattes zu trennen und in ersteres künftig die Texte von Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und statistischen Bemerkungen aufnehmen zu lassen456. Die redaktionelle Aufsicht und Zensur des neuen Regierungsblattes werden Johann Adam Freiherr von Aretin, Direktor der 1. Deputation der Generallandesdirektion, zugewiesen.

9. Vortrag Stengel: Anweisung an den Hofrat des Herzogtums Berg, gegen die Urheber eines offensichtlich ungerechtfertigten denunziatorischen Vorwurfs gegen den »bergischen Industrie-Ausschuß[es]« weiter zu ermitteln.

10. Vortrag Stichaner: Die Umsetzung der testamentarisch verfügten Stiftungen von Herzogin Maria Anna von Sulzbach (1722-1790)457, v.a. Einrichtung eines Waisenhauses betreffend, sei überfällig. Stichaner schlägt die Errichtung einer Stiftung mit einem Grundkapital von 80.000 fl. vor, die u.a. durch Nachzahlung von Zinsen für die elf seit dem Tod der Herzogin vergangenen Jahre zu dotieren sei. Außerdem werden drei weiteren Stiftungen in der Gesamthöhe von 10.000 Gulden für »begnadete Übelthäter«, für Bedürftige und zur Errichtung einer Schule in Ohlstadt (Krs. Garmisch-Partenkirchen) errichtet.

Entschließung des Kurfürsten dazu 14. November 1801: Das Finanzministerium solle die Zahlung der ausstehenden Zinsen mit dem Kabinettssekretär Johann Nepomuk Käser abstimmen.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

455
Mit einem Mandat vom 31. März 1801 (Mayr, Sammlung Bd. 2, Nr. VII.78, S. 325-327) waren die Kosten, die aus dem Land zum Unterhalt der französischen Feldspitäler erhoben worden waren, zur allgemeinen Kriegslast erklärt und auf alle Einwohner und Grundbesitzer umgelegt worden. Mit der obigen Entscheidung, die am 15. November als Weisung an die Untermarsch-Kommissare erging (ebda., Nr. VII.108, S. 348), wurde den ärmeren Grunduntertanen, die die vorgeschriebene Summe nicht innerhalb eines Jahres aufbringen konnten, zugesagt, daß deswegen keine weiteren Forderungen an sie erhoben werden würden.
456
Das bisherige »Churpfalz-baierische[s] Regierungs- und Intelligenzblatt« (München 1800-1801) erschien 1802-1805 als »Churpfalz-baierisches Regierungsblatt« und wurde ab 1806 als »Königlich-baierisches Regierungsblatt« fortgeführt
457
Gemahlin von Herzog Clemens Franz (1722-1770).