BayHStA Staatsrat 381, Nr. 33 24 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit kurzem Nachtrag Kobells): 28. November 1801.
Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.
1. Montgelas legt die kurfürstlichen Resolutionen zu den Anträgen des Staatsrats vom 10. und 11. November vor.
2. Vortrag Schenk: Gemäß eines Grundsatzbeschlusses des Staatsrats459 solle über einzelne Anträge kurfürstlicher Beamter auf Entschädigungszahlungen für Kriegsschäden (in diesem Fall des Landsberger Kastners Franz von Oberndorff) vorerst nicht entschieden und die zu erstellende Gesamtübersicht abgewartet werden.
3. Vortrag Krenner jun.: Weiterleitung des Gesuchs des Augustin Widmer um Zahlung einer Gratifikation für die aushilfsweise geleisteten Dienste beim Obermarschkommissariat Burghausen an die Kriegsdeputation.
4. Vortrag Krenner jun.: Modalitäten der Rückgabe von Schuldbriefen, die Josuel Westheimer für die Abwicklung von Heereslieferungen als Sicherheit hinterlegt hatte.
5. Vortrag Stichaner: Anordnung, daß auch die in den pfalzbayerischen Landen lebenden Emigranten aus Frankreich die Kriegskosten-Umlagen zu bezahlen hätten.
6. Vortrag Stichaner: Festsetzung einer letzten Frist (von acht Tagen) für August Joseph Graf von Törring-Jettenbach, um seinen Beitrag zur Kriegskosten-Umlage zu erlegen.
7. Vortrag Krenner sen.: Festlegung der Grundsätze der Besteuerung der Untertanen im [1792 erkauften] Landgericht Parsberg (Krs. Neumarkt/Opf.). Das Gericht solle in die jährlichen Landsteuern und die Matrikularanschläge des Herzogtums Neuburg einbezogen werden.
8. Vortrag Branca: Berichtet über den Fortgang der Verhandlungen um die Herrschaft Wolnzach.
9. Vortrag Stichaner: Bewilligung des Braurechts für den Tafernwirt Joseph Schnizer in Wiedergeltingen, um den Monopolrechten der Brauhäuser des Adels zu Ost-Ettringen und Mattsies (alle Krs. Unterallgäu) in der Herrschaft Türkheim-Schwabegg entgegenzuwirken.
10. Vortrag Schenk: Besetzung der Stelle des verstorbenen Joseph Augustin Zehnpfenning als Kanzlist beim Geheimen Steuerrat in Berg mit dem dienstältesten Akzessisten Heinrich Anton Klein; Bewilligung einer Pension für die Witwe Zehnpfennings.
11. Vortrag Stengel: Behandlung der Ansprüche des Philipp de Grass auf im Erbgang an ihn gefallene Gelder aus dem Herzogtum Jülich, die 1794 beim Geheimen Rat in Düsseldorf deponiert worden waren. Die Ansprüche seien nach den Friedensregelungen von 1801 an die Republik Frankreich zu verweisen.
12. Rückzahlung von Schulden aus dem Militärbereich
Krenner jun. berichtet über eine Kabinettsordre, nach der von den zwei Millionen Gulden »der dringensten älteren Militärschulden« der pfalzbayerischen Länder wenigstens 100.000 fl. umgehend zurückgezahlt werden sollten. Krenner argumentiert, diese Verpflichtungen seien durch ihre Trennung von der laufenden Finanzierung des Militärs und die Übernahme auf zivile Kassen faktisch zu »Civil Schulden« geworden. Deswegen solle das Finanzministerium (über die Hauptkasse) die Rückzahlung dieser Schulden organisieren und dazu Hinweise des Kriegs-Ökonomierats über die Priorität der einzelnen Forderungspositionen erhalten.
{7r} 12. Über die an das Geheime Ministerial Finanzdepartement gekommene Cabinets-Ordre zu Bezahlung der dringensten älteren Militärschulden, die auf 2 Millionen berechnet seyen, einsweilen 100.000 fl. als Extraordinarium an das Hofkriegszahlamt verabfolgen zu lassen, äuserte Herr Geheimer Finanz-Referendär von Krenner, wie der Stand der Haupt-Kasse es zu einer ofenbaren Unmöglichkeit mache, diesem Auftrage zu genügen, da die Kasse, des eingeflossenen Anlehens ohngeachtet, bei nahe ganz erschöpfet seye. Allein selbst wenn die Kräften der Kasse es in diesem Augenblick erlaubten, an diesen für die herobern Staaten auf 1.200.000 fl., dann für die rheinpfälzische und niederländische auf 800.000 fl. berechneten älteren Militärschulden 100.000 fl. abzutragen, so tretten doch mehrere Bedenken gegen diese anbefohlene Leistung, eine Abschlags-Zahlung an das Kriegszahlamt, ein, die das Ministerial Finanzdepartement Seiner Churfürstlichen {7v} Durchlaucht durch den Staatsrath gehorsamst vortragen zu lassen sich verpflichtet finde.
Diese ältere Militärschulden seyen durch ihre Übernahm auf die Civil Kassen und durch Trennung derselben von der laufenden Militair Exigenz wahre Civil Schulden geworden, folglich liege auch dem Ministerial Finanzdepartement ob, deren Abtragung nach Möglichkeit und mit Rücksicht der auf der Hauptkasse liegenden Ausgaben und des an das Militär abzugebenden Exigenz–Quanti zu beurtheilen.
Die Hauptkasse habe mehrere Hilfsmittel, die dringensten Gläubiger durch Fristenzahlungen, Anweisungen, Kasse-Tratten, Obligations-Ausstellungen und andere Wege zu befriedigen, ohne sich von dem so nöthigen baaren Gelde zu entblößen. Auch hätten die Militärbehörden von den Verhältnißen der heroberen und unteren Kassen und der wechselseitigen Abrechung keine ganz gründliche Kenntnis, könnten folglich die Abtragung der vermischten Militärschulden nicht so ordentlich und zweckmäsig leiten als das Ministerial Finanzdepartement, wo alle diese Behelfe zusammen fließen.
Aus diesen Gründen mögte an Seine Churfürstliche Durchlaucht der unterthänigste Antrag zu machen seyn, dem Ministerial Finanzdepartement die successive Bezahlung dieser älteren Militärschulden {8r} zu überlassen, und den Kriegs-Ökonomierath durch ein Rescript anzuweisen, jene Partheyen, so durch die begehrten 100.000 fl. befriediget werden sollen, zu specificiren und an das Ministerial Finanzdepartement zu Einleitung der nöthigen Arrangements zu übergeben, auch auf nämliche Art mit den von Zeit zu Zeit liquid werdenden älteren Schulden fortzufahren, jedoch dabei zu bemerken, welche darunter die dringensten seyen.
Referent las den nach diesen Grundsätzen gefaßten Reskripts-Entwurf ab.
Dieser Entwurf erhielt so wie der Antrag des Ministerial Finanzdepartement die Genehmigung des Staatsrathes, und derselbe beschloß, solche Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gehorsamst vorzulegen.
13. Neuorganisation der Geheimen Registratur der Ministerien
Bayard stellt die Pläne für die Neuorganisation der Geheimen Registratur der drei Ministerialdepartements für Finanzen, Justiz und Geistliche Angelegenheiten nach der Übersiedlung in das Theatinergebäude sowie für die Bestellung des entsprechenden Personals vor. Dem Finanzministerium werden nach Beschluß des Staatsrats die Registratoren Wilhelm Braam, Johann Baptist von Berüff und Joseph Günter zugeordnet, dem Justizministerium die Registratoren Franz Lampel, Alois Reisenegger und der Akzessist Peter Leers, dem Ministerium für Geistliche Angelegenheiten die Registratoren Joseph von Lori und Matthias Gail. Der Leiter des Geheimen Staatsarchivs, Vinzenz von Pallhausen, solle die erforderlichen Reglements für die Registraturführung ausarbeiten. Besonders wichtig sei nach Einschätzung Bayards die Formierung einer Registratur für das neue Militär-Departement, die Johann Jakob Lotter als Registrator betreuen solle, um die Militärakten, die bisher vor allem im Kabinett des Kurfürsten verwahrt würden, besser zugänglich zu machen. Der Staatsrat trägt Bayard auf, sich deswegen vorher noch mit dem Leiter des Kabinetts, Johann Ludwig Rheinwald, ins Benehmen zu setzen.
13. In einem ausführlichen Gutachten legte Herr Geheimer Referendär von Bayard nach dem von dem Chef des Auswärtigen Ministerial Departements erhaltenen Auftrage jene Vorschläge vor, wie die Versetzung der bisherigen Geheimen Registratur in das ehemalige Theadiner-Gebäude, dann die Trennung derselben und neuere Einrichtung nach den Ministerial Departements vollzogen, sohin wie das vorhandene Personale nebst einigen neueren Individuen dabei {8v} angestellt werden könnte.
Rücksichtlich des Locale zeigte Referent, welche Sähle und Zimmer zu den Registraturen vorhanden, wie solche den verschiedenen Departements-Registraturen zugetheilt werden könnten, und welche Anordnungen durch den Hofbaumeister noch trefen zu lassen wären, um solche in ganz brauchbaren Stand zu setzen.
In Bezug auf das Personale, welches aus den Geheimen Registratoren Hesenacker, Braam, Berüff, Lampel, Reisennegger und Lori, dann dem besoldeten Accessisten Leers und dem Geheimen Kriegs-Registrator Lotter bestehet, äuserte Referent, daß, da diese Anzahl mit einigen neuen hinlänglich seye, um die Geschäfte zu besorgen, künftig aber bei erfolgendem Ableben der schon Angestellten, nur ein Registrator mit einen Assistenten aufgenommen werden dürfte, so schlage er folgende Austheilung vor:
Für das Geheime Ministerial Finanzdepartement:
I. den Geheimen Registrator Braam,
II. den Geheimen Registrator Berüff,
welchen beiden der um eine Registratorsstelle sich gemeldete, durch Fleiß und Geschicklichkeit sich auszeignende Sekretär Günther, der ehemals Expeditions-Protocollist ware und nun in der Quiescenz sich befindet, zur Aushilfe beigegeben werden könnte,
{9r} Für das Geheime Ministerial Justizdepartement:
I. den Geheimen Registrator Lampel,
II. den Geheimen Registrator Reisennegger.
Für das Geistliche Geheime Ministerial Departement:
I. den Geheimen Registrator Hesenacker,
II. den Geheimen Registrator Lori, und
den Accessisten Leers.
Von mehreren um Registratorsstellen eingekommenen Bittschriften geschehe hier keine Erwehnung, da von Vermehrung derselben nicht wohl die Rede seyn könnte. Hiebei komme aber noch zu bemerken, daß nach Aufhörung der Geheimen Registratur die bisherigen Geheimen Kanzlei- oder Registraturs-Uniforme gänzlich aufhören müssen und das eingetheilt werdende Personale diejenige subalterne Uniforme jener Departements, denen sie beigegeben werden, tragen muß.
Wegen der Trennung der Registraturen und künftiger Behandlung derselben legte Herr Geheimer Referendär von Bayard einen Plan vor, wie solche am zweckmäsigsten vollzogen werden könnte und schlug vor, dem Geheimen Archivar von Pallhausen die unmittelbare Direction hievon zu übertragen.
Referent zeigte die Fehler, welche in der bisherigen Registraturs-Einrichtung herrschten und äuserte die Meinung, daß dem Geheimen Archivar {9v} von Pallhausen aufgegeben werden mögte, für jede der zu errichtenden besondern Departemental Registraturen besondere Reglements zu entwerfen und höherer Prüfung vorzulegen, und wird, wenn es beliebt werden sollte, demselben seine in diesem Fache gesammelten Kenntniße bereitwillig mittheilen und dabei den Bedacht nehmen, daß bei den 4 Ministerial Departements Registraturen, was das Formelle betrift, die zuverläßig wünschenswerthe Einheit eingeführt werde. Jedoch müßte sich dabei vorbehalten werden, diejenigen Kanzlei-Mängel in Vortrag zu bringen, die auf den Registraturdienst einen nachtheiligen Einfluß haben, und deren Abstellung nach den Schritten, welche man einmal hierunter bereits gemacht hat, wohl keinem ferneren Anstande mehr unterliegen werden.
Noch komme hier der Registratur des Militärdepartements zu gedenken, für welche der Geheime Registrator Lotter aufgestellet seye.
Seit dem das Cabinet die Geschäfte dieses Departements versieht, das heißt, seit 2 Jahren und darüber, ist kein Act aus dieser Registratur-Abtheilung abgefodert noch eins der inzwischen erwachsenen Produkte dahin abgegeben worden, sondern letztere befinden sich sammt und sonders in den Händen einzelner im Cabinete arbeitenden {10r} Individuen zerstreut – ein Umstand, welcher, da er sich täglich verschlimmert, eine absolute Verwirrung bei Behandlung der Militärgeschäfte in höchster Instanz nach sich ziehen müßte.
Es seye dringend nothwendig, daß diesem Übelstande abgeholfen werde, und selbst den Civil Departements seye daran gelegen, da die Militäracten in vielseitigen Beziehungen mit den übrigen Branchen der Staatsadministration Verbindung haben, und Unordnung dort auch auf letztere nachtheilig würken müßte.
Es dürfte daher solches Seiner Churfürstlichen Durchlaucht unterthänigst vorstellig zu machen und die Bitte beizufügen seyn, daß Höchstdieselben geruhen wollen, entweder den Geheimen Registrator Lotter mit den vorhandenen älteren Militär-Acten zu fernerer Behandlung derselben in das Cabinet zu übersetzen, oder, wenn die Militär-Registratur, was am schicklichsten wäre, bei jenen der übrigen Departements verbleiben solle, die Rückstände und Currentien dahin abgeben zu lassen, damit solche ordentlich instruirt und fortgeführt werden mögen.
In letzterm Falle könnte ersagte Registratur sehr füglich in jenem grossen und heitzbaren Vestibule aufgestellt werden, welches sich im ersten Stock der vormaligen Theatiner Bibliothek befindet.
Nach hierüber gehaltener {10v} Umfrage genehmigte der Staatsrath die Vorschläge des Referenten wegen dem Locale der Registraturen, bei dem Personale derselben wurden aber folgende Abänderungen beschloßen: Bei dem Ministerial Finanzdepartement wurde der Sekretär Günther zum Wirklichen Registrator, und eben so bei dem Geistlichen Ministerial Departement der Kanzlist bei der Allodial-Commission Gail als Wirklicher Registrator, beide mit dem statusmäsigen Gehalt, nach Abzug dessen, was sie bereits beziehen, ernennet, indem der Registrator Hesenacker bei dem Geheimen Archive schon angestellt ist. Der Accessist Leers solle als Supernumerär Kanzlist bei dem Ministerial Justizdepartement mit einer Gehalts-Zulage von 200 fl. zugetheilt werden.
Die Anträge des Referenten wegen Trennung und Einrichtung der Registraturen wurden genehmiget, doch sollen diese ohne besondere Direction des von Pallhausen in Vollzug gebracht, diesem {11r} jedoch der Auftrag gegeben werden, die Registraturs Reglements zu entwerfen. Wegen der Militär-Registratur solle dem Geheimen Referendär Herrn von Bayard aufgegeben werden, sich zuvor mit dem Geheimen Legationsrath und Geheimen Cabinets-Sekretär von Rheinwald über die zu trefende Einrichtungen zu benehmen.
Kurfürstliche Entschließung dazu 28. November 1801:
{13v} Auf die bey Nr. 13 von meinem Justiz und Polizey Minister vorgetragene Bitte des Geheimen Registrators Lampl um eine Gehalts Zulaage von 200 fl., damit er den Geheimen Registratoren Braam und Lotter gleich gestellet werde, verordne ich, daß solche beruhen solle, bis wegen Regulirung der Besoldungen überhaupt eine Entschließung erfolgen wird.
14. Vortrag Bayard: Erlaß des am 11. November besprochenen Generalmandats gegen die Auswanderung pfalzbayerischer Untertanen460.
15. Neuregelung der Erhebung der Nachsteuer
Krenner sen. legt Pläne vor für die Abschaffung des Rechts der landesherrlichen Städte und Märkte, auf das Vermögen abziehender Bürger Nachsteuer zu erheben. Ein Gutachten der General-Landesdirektion solle Möglichkeiten zur Kompensation der verlorengehenden Einnahmen aufzeigen. Die Landschafts-Verordnung wird (zum wiederholten Mal und jetzt mit einer Fristsetzung von zwei Monaten) aufgefordert, entsprechende Maßnahmen für jene Herrschafts- und Hofmarksinhaber zu treffen, die noch über das Nachsteuerrecht verfügten.
{11v} 15. In einem Vortrage, den Herr Geheimer Rath von Krenner über die Aufhebung sämmtlicher inländischen Nachsteuer-Gattungen ablas, führte er an, wie das Nachsteuerwesen inner Landes sich von alters her in zwei Branchen getheilet habe,
a) in das Nachsteuer-Recht, welches einige Herrschafts- und Hofmarkts-Inhaber und so auch einige churfürstliche Landgerichte bei den aus ihren Distrikten abziehenden Bauern und derer Vermögen ausübten, und
b) in jenes, welches Städte und Märkte gegen ihre abziehenden Bürger oder aus ihren Burgfrieden hinaus gebracht werdendes Vermögen, in der Übung haben.
Er zeigte den Ursprung dieser verschiedenen Arten der Nachsteuer und wie die daraus fließenden Erträgniße verwendet werden.
Rücksichtlich des Nachsteuer-Rechtes der Herrschafts- und Hofmarkts-Innhaber machte Referent aus mehreren Gründen, die er anführte, den Antrag, mit dessen Aufhebung in so lange zuzuwarten, bis man auf einen kommenden Landtag sich mit den Landständen deswegen benommen habe, {12r} inzwischen aber die dem churfürstlichen Aerario nach dem Besitzstande vor 1786 zugeflossene inländische Nachsteuer bis auf beiderseitige Aufhebungs-Vereinigung wieder einzuführen, um auf dem kommenden Landtag ebenfalls ein Opfer darbringen zu können.
In Bezug auf die den Städten und Märkten zukommende Nachsteuer-Rechte glaube er, Referent, man solle dieselbe noch in so lange bestehen lassen, bis das allerortige Stadt- oder Marktkammerwesen in Ordnung gebracht und ohne nahmhaften Druck der ohnehin größtentheils erarmten Bürger Mittel, die Gemeinde-Erfodernisse leichter bestreiten, das städtische Schuldenwesen zu tilgen gefunden seyn möchten, und sodann ebenfalls den Landtags Weg oder den Weg eines Städtertages einzuschlagen.
Nach hierüber gehaltener Umfrage wurde beschlossen, der General Landesdirektion zu erwiedern, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht den Entschluß gefaßet, jenes Nachsteuer-Recht, welches Städte und Märkte in den heroberen Landen gegen ihre abziehende Bürger oder aus ihrem Burgfrieden gebracht werdendes Vermögen bisher ausgeübet haben, für die Zukunft gänzlich abzuschaffen {12v} und aufzuheben, weswegen die General Landesdirektion die hiernach nöthige Verfügungen zu trefen, zugleich aber ein Gutachten abzugeben habe, wie die Bezahlung der Schulden und Bestreitung der Gemeindslasten bei diesen Städten und Märkten durch andere hinreichende Mittel, allenfalls durch Local Umlagen, bestritten und gleichheitlich vertheilet werden könnten.
Zugleich solle der Landschafts-Verordnung durch ein Rescript zu erkennen gegeben werden, wie Seine Churfürstliche Durchlaucht, von der Schädlichkeit der inländischen Nachsteuer überzeugt, nicht nur solche bei Ihren gerichtischen Unterthanen schon vorlängst aufgehoben, sondern auch denen unter der landesherrlichen Vormundschaft stehenden Städten und Märkten die Einbringung derlei Nachsteuern unter dem heutigen [Datum] untersaget und von dero General Landesdirektion andere zweckmäsige Vorschläge erfodert hätten, wie das Schuldenwesen der Städte und Märkte und ihre {13r} Gemeindslasten durch andere Mittel abgetragen und entrichtet werden könnten. Seine Churfürstliche Durchlaucht hätten erwartet, daß die Landschafts-Verordnung nach der im Jahre 1799 an sie geschehenen Auffoderung aus vorliegenden, überzeugenden Gründen auch ihr Gutachten zu Aufhebung der von einigen Herrschafts- und Hofmarkts-Inhabern ausgeübet werdenden Nachsteuer geben würde. Allein da nun nach Verlauf von 2 Jahren die landschaftliche Erinnerungen hierüber noch nicht eingekommen, so seheten sich Höchstdieselbe veranlaßet, solche wiederholt zu erfodern, und erwarteten dieselbe um so gewießer in einem Zeitraum von zwei Monaten, als sonst Seine Churfürstliche Durchlaucht von Landesherrschafts wegen jene Verfügungen durch den Weg der Gesetzgebung eintretten lassen würden, die Höchstsie für das Wohl Ihrer Unterthanen am zweckmäsigsten erachteten.
Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.