BayHStA Staatsrat 381, Nr. 37 16 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit einer Seite Nachtrag Kobells): 19. Dezember 1801.
Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.
1. Montgelas legt die kurfürstlichen Resolutionen zu den Anträgen des Staatsrats vom 9. Dezember vor.
2. Vortrag Schenk: Weiterleitung eines Berichts der Kriegsdeputation über die Belastung des Marktes Kirchenthumbach (Krs. Neustadt/Waldnaab) mit Abgaben an den Kriegs-Ökonomierat.
3. Vortrag Stichaner: Die vom Kurfürsten per Kabinettsordre befohlene Lieferung von Bauholz für Militärzwecke aus dem Höhenkircher Forst nach München stelle eine zusätzliche Verpflichtung der umliegenden Untertanen zu einer Scharwerksleistung dar, die nur auf freiwilliger Basis und bei ausreichender Bezahlung realisiert werden könne.
Kfstl. Entschließung dazu 19. Dezember 1801: Die Landesbeamten in der Umgebung des Höhenkircher Forsts sollten mit den Untertanen Vereinbarungen über den Transport des Holzes nach München gegen Bezahlung treffen.
4. Vortrag Zentner: Klärung einer Reihe von Anfragen verschiedener Dikasterien, die im Zusammenhang mit der Verordnung »Die Titulatur bey churfürstlichen und Kollegial-Ausfertigungen« vom 1. November 1801477 an das Ministerium gerichtet worden waren.
Kfstl. Entschließung dazu 19. Dezember 1801: Erlaß von Sprachregelungen für den Schriftverkehr ziviler Landesbehörden mit Militärkommandos oder -personen.
5. Ablehnung der Errichtung eines neuen Marstall-Gebäudes
Schenk legt die Pläne des Obersthofmeister-Stabes vor, »auf dem Rempart« [auf dem Gebiet der Wallanlage vor der Stadtmauer] hinter dem »Theatinergarten« ein neues Gebäude für den kurfürstlichen Marstall zu errichten. Entsprechend dem Antrag des Finanzministeriums lehnt der Staatsrat den Neubau eines neuen Marstalls ab, da die zu erwartenden Kosten (bis zu 400.000 fl.) gegenwärtig nicht finanzierbar und die Erträge aus einer Veräußerung des alten Marstalls nicht sicher zu kalkulieren seien. Der Kurfürst stimmt zu: Er habe sich schon vor diesem Antrag des Staatsrats gegen einen Neubau des Marstalls entschieden.
{4v} 5. Herr Geheimer Finanz-Referendär von Schenk eröfnete dem Staatsrathe, daß von dem churfürstlichen Oberststallmeister-Staabe nach einem bei dem Ministerial Finanzdepartement eingekommenen Bericht der Vorschlag gemacht worden, auf dem Rempart, an den sogenannten Theadinergarten anstossend, hinter der Gallerie, infolge eines übergebenen Plans einen neuen Hofmarstall zu erbauen, und daß auf eine schriftliche Note des General Landesdirektions-Präsidenten Freiherr von Weichs die auf heute ausgesetzte Versteigung [sic] des Theatinergartens bis auf Weiteres sistiret worden.
Aus mehreren Gründen, vorzüglich aber wegen dem Geldmangel in den churfürstlichen Kassen, würde das Ministerial Finanzdepartement, ohngeachtet dasselbe von den Vortheilen einer solchen Zusammenziehung der zerstreuten Hofställe sich überzeugt halte, wozu es aber das angetragene Locale nicht geeignet finde, in den gegenwärtigen Verhältnißen ganz gegen diesen neuen äuserst kostspieligen Bau stimmen, und in dessen Übereinstimmung einen Reskripts-Aufsatz Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zur {5r} höchsten Unterzeichnung vorlegen. Da aber dieser Gegenstand wegen seinen Folgen von äuserster Wichtigkeit seye, so fordere das Ministerial Finanzdepartement den Staatsrath auf, den an Seine Churfürstliche Durchlaucht gemacht werdenden Antrag zu Verwerfung dieses Vorschlages nach allen Kräften zu unterstützen.
Nach hierüber gehaltener Umfrage trat der Staatsrath dieser Meinung des Ministerial Finanzdepartements bei und beschloß, bei Seiner Churfürstlichen Durchlaucht auf Verwerfung des von dem Oberststallmeisters-Staabe gemachten Vorschlages aus folgenden Gründen anzutragen:
a) Weil dieser Bau nach dem Überschlage schon auf 200.000 fl. kommen und folglich bei seiner Ausführung leicht auf 3 bis 400.000 fl. anlaufen könnte, welches zu bestreiten die Staatskasse in ihrer gegenwärtig- täglich mehr bedenklich werdenden Lage nicht und um so weniger im Stande seye, als
b) die vorgeschlagene Veräuserung der alten Hofmarstallgebäude zu ungewieß auch nach ihren Beschaffenheiten {5v} nicht ergiebig seyn würden,
c) die Erkaufung der zu diesem Gebäude erfoderlichen Gründe sehr kostspielig seyn würde.
d) Wären durch Zusammenziehung aller Marstallgebäude an einem Ort alle Vorräthe des Hofmarstalls bei entstehendem Feuer ihrer gänzlichen Vernichtung ausgesezt,
e) würden durch Aufstellung dieses Marstallgebäudes auf das vorgeschlagene Local die sehr kostbare Gemälde-Gallerie der Gefahr ausgesezt werden, durch die Ausdünstung der Pferdställe, einen unersetzlichen Schaden zu leiden, der auf mehrere Millionen sich belaufen könnte und nicht zu ersetzen wäre.
Kfstl. Entschließung dazu 19. Dezember 1801:
{9v} Schon vor der Geheimen Staats Conferenz habe ich den Vorschlag wegen Erbauung eines Marstalles auf dem Rempart hinter der Gallerie verworfen, folglich beruhet der Antrag Nr. 5.
6. Abschluß der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Nürnberg durch Anstreben einer endgültigen Vergleichsregelung
Krenner sen. erstattet ausführlich Bericht über den Stand der Differenzen mit der Reichsstadt Nürnberg, deren Beilegung aufgrund einer Empfehlung Krenners seit 1799 nicht mehr auf dem Prozeßwege vor dem Reichskammergericht, sondern im Modus des Vergleichs betrieben wurde478. Die Verhandlungen führte Krenner mit dem Nürnberger Ratskonsulenten Popp. Die Ansprüche auf das Amt Altdorf werde Bayern nicht durchsetzen können. Auf Empfehlung des MA beschließt der Staatsrat, grundsätzlich einen Vergleich mit Nürnberg anzustreben und auf die Wiederaufnahme eines Prozesses zu verzichten. Über die endgültige Ausgestaltung des Vergleichs müsse noch weiter verhandelt werden.
6. In einem schriftlichen Vortrage über die dermalige Lage der Vergleichs-Unterhandlungen mit der Reichsstadt Nürnberg entwickelte Herr Geheimer Rath von Krenner die Entstehung der mit Nürnberg obwaltenden Differenzen und die Gründe, worauf die diesseitigen Ansprüche beruhten. Er zeigte durch Ausziehung und Ablesung der verschiedenen Gutachten {6r} der in dieser Sache gearbeitet habenden churfürstlichen Räthen und Sachwalter, wie in dem Jahre 1799 zuerst Christoph Freiherr von Aretin, dann Freiherr von Weinbach und der Procurator causae in Wezlar, Dr. Abel, per unanimia auf die ungetheilte Meinung gekommen seyen, daß der reassumirte Prozeß diesseits entweder ganz verlohren oder wenigstens nicht werde gewonnen werden, es daher am räthlichsten seye, sich mit Nürnberg zu vergleichen, wie auch er, Referent, nach einem verfaßten Referate vom 28. Maii 1799 dieser Meinung beigetretten und ausgeführet habe, daß auch nur ein in etwas annehmlicher Vergleich aller weiteren Prozeßführung unendlich vorzuziehen seye, da die Materiales causae so beschlossen, daß weder zu Wezlar noch an dem böhmischen Lehenhof jemal günstige Urtheile erwartet werden könnten; aus welchem Grunde er auch nach einem erhaltenen höchsten Auftrage den 29. Maii 1799 die Grundsätze angegeben habe, nach welchen der neue Vergleich geleitet werden könnte.
Mit diesen 4 zu Erzielung eines Vergleichs einstimmigen Meinungen habe sich das Churfürstliche Hohe Ministerium noch nicht beruhigt, sondern unterm 10. Junii 1799 seye auch der churfürstliche Geheime Rath und Bevollmächtigte an dem kaiserlichen Cammergericht, von Zwack, über die Frage zum Bericht gezogen worden, ob {6v} wohl in dieser Nürnberger Ämter-Reclamationssache ein günstiges Urtheil in Wezlar zu erwarten stünde?, und letzterer habe sich mittels Bericht vom 15. ejusdem, der abgelesen wurde, ebenfalls für Abschließung eines Vergleichs geäußert.
Infolge eines von des Herrn Geheimen Staats- und Konferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas Excellenz hierüber gefaßten umständlichen Vortrages seye darauf die in der Staats-Conferenz vom 15. Junii 1799 erfolgte höchste Entschließung, die auch abgelesen wurde, gefasset und solche den hier anwesend gewesenen nürnbergischen Deputirten eröfnet worden.
Referent legte vor, welche Ruckantwort er von dem nürnbergischen Consulenten Dr. Popp erhalten, wie er sich nach einem nach Amberg erstatteten Bericht, den er ablas, weiter benommen, welche churfürstliche höchste Entschließung unterm 24. März hierauf erfolget, dann wie und auf welche Art dieser höchste Auftrag zu Fortsetzung der Vergleichs-Unterhandlungen bis itzt vollzogen und was weiters in dieser Sache zwischen dem Dr. Popp und ihme verhandlet worden. Über den letzteren Gegenstand, nämlich die Bedingniße des Vergleichs selbst, las Referent einen weiteren, mit den Original Beilagen von Litt. A bis P versehenen Bericht ab, erklärte {7r} solchen durch Vorlegung der Carten und äußerte dann, wie er von seiner ehemals angegebenen Meinung, daß vielleicht das Amt Altdorf, auch noch einige andere erga refusionem pretii bei einem günstigen Urtheilsspruch erlanget werden könnten, aus Gründen, die er anführte, zurücktretten müsse.
Nach der von des Churfürstlichen Geheimen Staats- und Conferenz-Ministers Freiherrn von Montgelas Excellenz hierauf noch gemachten Erinnerung, daß es heute nicht darauf ankomme, über die Bedingniße des Vergleichs selbst zu urtheilen, indem die hiebei eintrettende Verhältniße durch weitere Vorträge noch näher vorgelegt werden würden, sondern nur zu bestimmen, ob die rechtlichen Gründe, worauf die diesseitigen Ansprüche beruhen, so beschaffen seyen, daß die Fortsetzung des Prozeßes anzurathen, oder ob es nicht räthlicher, ja sogar nothwendig seye, mit Nürnberg sich auf einen Vergleich einzulassen? (welch letzterer Meinung das Ministerial Departement der auswärtigen Geschäfte seye)
wurde Umfrage gehalten und nach Prüfung aller vorgetragenen Gründe in dem Staatsrathe beschlossen, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Abschließung {7v} eines Vergleichs mit der Stadt Nürnberg bestimmt zu rathen, indem solcher nach Lage der Umständen der Fortsetzung des Prozesses oder der Erwartung eines Urtheils in ieder Rücksicht vorzuziehen wäre.
7. Vortrag Stichaner: Die traditionelle, 1485 für die Bedürftigen gestiftete Viktualienspende des letzten Abensberger Grafen Nikolaus, deren Ausgabe seit 1778 eingestellt worden war, solle mit einer Dotierung von jährlich 960 fl. restituiert werden. Diese Summe solle vor allem den Schulen, dem Krankenhaus und den »wahrhaft Arme[n]« von Abensberg (Krs. Kelheim) zugute kommen. Der seit 1778 aufgelaufene Rückstand von 19.200 fl. solle aus der Allodialmasse des verstorbenen Kurfürsten Karl Theodor gedeckt werden.
Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.