BayHStA Staatsrat 381, Nr. 38 12 Seiten. Unterschriften der Minister Montgelas, Morawitzky, Hertling. Datum der Genehmigung durch den Kfst. (mit kurzem Nachtrag Kobells): 19. Dezember 1801.

Anwesend: Montgelas, Morawitzky, Hertling; [MA:] Krenner sen., Zentner, Bayard, [MF:] Krenner jun., Hartmann, Steiner, Schenk [MJ:] Löwenthal, Stengel, Stichaner, [MGeistl:] Branca.

1. Auflösung der Kriegsdeputation

Zentner legt eine Beschlußvorlage wegen Auflösung der seit 1796 bestehenden Kriegsdeputation vor. Die noch einlaufenden »Kriegsgegenstände« sollten zunächst von einem eigenen Ausschuß der General-Landesdirektion bearbeitet und sukzessive in deren Geschäftsgang integriert werden. Als Gratifikation für die zusätzlich geleistete Arbeit werden allen Mitgliedern der Kriegsdeputation 100 Dukaten, dem Präsidenten [Freiherrn von Weichs] 200 Dukaten gewährt.

{2r} 1. Nach Ablesung des Berichts, den die churfürstliche Kriegsdeputation wegen ihrer Auflösung und Fortführung der noch einlaufenden Kriegsgegenständen durch die churfürstliche General Landesdirektion erstattet, machte Herr Geheimer Rath von Zentner den Antrag, die hierin enthaltene Vorschläge zu Erreichung dieses Zweckes mit Umgehung der ferneren Beiziehung des Landschaftskanzlers in einzelnen Fällen zu genehmigen und die Auflösung der churfürstlichen Kriegsdeputation mit Anfange des künftigen Jahrs auszuschreiben. Zu Belohnung der wichtigen und nützlichen Diensten, so die Mitglieder {2v} der churfürstlichen Kriegsdeputation durch 5 1/2 Jahr in rastloser Anstrengung geleistet, trug Referent noch an, infolge der unterm 30. September 1799 ihnen unter Bezeugung der höchsten Zufriedenheit zugesicherten Belohnung dem Vorstande derselben eine Gratification von 200 Ducaten, und iedem Mitgliede 100 Ducaten als Gratification zu bewilligen.

Nach hierüber gehaltener Umfrage wurden in dem Staatsrathe diese Anträge mit folgenden Zusätzen genehmigt, daß

1) die Amts-Untersuchungen, wie es in dem Laufe des Krieges geschehen, nicht mehr durch den die Kriegsdeputation ersetzenden Separat der General Landesdirektion, sondern nach derselben Instruction durch die zusammzusetzende verschiedene Deputationen vorgenommen und bearbeitet werden sollen,

2) daß die in dem größten Drange der Kriegs-Ereignißen erlassene Verordnung wegen der vermehrten Discipliner Gewalt der aufgelößt werdenden Kriegsdeputation gegen die Marschkommissär und Beamten aufgehoben und zurück genommen werden solle,

{3r} 3) daß getrachtet werde, bei Minderung der Kriegsgegenstände solche nach und nach in den ordentlichen instructionsmäsigen Geschäftsgang der General Landesdirektion zurückzuführen, [und] daß der für diese Geschäfte angeordnet werdende Separat sich nach und nach von selbst auflöse.

4) Solle der Separat für die noch zu bearbeitende Kriegsgeschäfte seine Sitzungen an besonderen Tägen, wo keine ordentliche Rathssitzungen bei der General Landesdirektion angesetzet sind, halten und trachten, daß die dabei angeordnete Räthe an den ihnen zugetheilten Rathsarbeiten weder etwas versäumen noch damit in Ruckstand bleiben.

2. Vortrag Stichaner: Dem Buchdrucker Joseph Zangl in München479 wird der Druck eines neuen »politische[n] Tagblatt[s]« unter Aufsicht der Zensur bewilligt.

3. Ausgestaltung des mit der Reichsstadt Nürnberg zu treffenden Vergleichs

Krenner sen. unterbreitet Vorschläge zu den Konditionen des mit der Reichsstadt Nürnberg einzugehenden Vergleichs, der dem Grundsatz nach am Vortag beschlossen worden war480. Bayern will einige bisher nürnbergische Gebiete gegen Entschädigung erwerben, die Steuer- und Gerichtsgefälle und Stiftungserträge der Stadt aus Besitzungen in der Oberpfalz ablösen und für die Sequestrierung dieser Gelder in den letzten Jahren Ersatz leisten. Die diesbezüglichen Vorbereitungsarbeiten werden dem Finanzministerium übertragen. Der Kurfürst ordnet an, nach Aufnahme der Verhandlungen die Vorlage statistischer Daten über die von Nürnberg zur Abtretung angebotenen Besitzungen zu erwirken.

{3v} 3. Herr Geheimer Rath von Krenner machte infolge seines in dem gestrigen Staatsrathe abgelesenen Vortrags über die dermalige Lage der Vergleichs-Unterhandlungen mit der Reichsstadt Nürnberg die Erinnerung, daß es nun darauf ankomme, die Meinung des churfürstlichen Staatsraths zu vernehmen, ob nach den mit Nürnberg bisher gepflogenen Unterhandlungen über die Vergleichs-Bedingniße, die er gestern ausführlich vorgetragen, der Vergleich abgeschloßen oder ob von dem Staatsrathe weiter gegangen und noch mehrers begehrt werden wolle?

Um diese Fragen gehörig beurtheilen zu können, würde es nothwendig seyn, die geschehene Untersuchung der Gültigkeit der mit der Reichsstadt Nürnberg seit Anfang des 16. Jahrhunderts errichteten verschiedenen Verträge zu prüfen. Referent las deswegen über diesen letzteren Gegenstand einen ausführlichen Vortrag ab. Hierin setzte derselbe die Geschichte der Ankunftstitel der an die Reichsstadt Nürnberg angränzenden Ämter und die durch verschiedene Verträge bestimmte Verhältniße derselben {4r} auseinander. Er führte an, welche Grundsätze die oberpfälzische Landesdirektion in ihrem vernommenen Gutachten aufgestellet, und zog dann aus allem die Schlußfolge, daß, wo man dermal in terminis transactionis versire und Nürnberg die Heranlassung des Amtes Velden und eines Theils von Hersbruck angebotten habe, so fielen von den durch obige Verträge bestimmten bisherigen Gränzlinien ohnehin fast 4/5 hinweg, und es hätte sich kaum der Mühe gelohnt, wegen diesen Verträgen in so eine tiefe Discussion hinein zu gehen.

Unterdessen wäre doch diese letztere bei den dermaligen Transactionshandlungen deswegen nothwenig, weil es weder verantwortlich noch klug wäre, wenn man der Reichsstadt die seit 1791 sequestrirten Revenüen wegen den von ihren in den oberpfälzischen Herzogthümern entlegenen Realitäten eingehobenen Steuer- und Gerichtsgefällen wieder ersetzen würde, vorausgesetzt, daß die Reichsstadt niemal ein Recht dazu gehabt hätte, wobei es mit auf diese Verträge anzukommen schien, und

weil es bei solcher Voraussetzung der gänzlichen Nichtigkeit aller Verträge eben so unklug wäre, der Reichsstadt (was sie begehrt) nämlich diese Steuer- und Jurisdictionsgefälle mittels eines Kaufschillings abzulösen. Da sie sich aber schon angeboten habe, sich {4r} mit der Hälfte des Erträgnißes bei der Ablösung zu begnügen, so habe man kein Bedenken gefunden, diesen Punkt, doch wie alle übrige, unverfänglich mit anzugehen, wobei man selbst bei einer verfänglichen Negotiation so minder gefehlt haben würde, als wenn auch wirklich durch den reichskammergerichtlichen Prozeß alle mögliche nürnbergische Aemter zurück erobert würden, dennoch diese letztern Verhältnisse, die aus Zeiten herstammen, wo Nürnberg noch kein einziges seiner heutigen Ämter hatte, immer die nämlichen verbleiben würden.

Der Staatsrath beschloß hierauf als Anhang zu dem gestern gefaßten Beschluße, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht den gehorsamsten Antrag zu machen, nach den bisherigen wechselseitigen Unterhandlungen und angenommenen Ultimato mit der Reichsstadt Nürnberg einen Präliminar Vergleich abschließen, hiebei aber (doch ohne dadurch, wenn es nicht gelingen sollte, den Vergleich aufzuhalten) allenfalls durch Anerbietung einer Ablösung im Gelde versuchen zu lassen, ob nicht der auf der vorgelegten Charte verzeichnete und angegebene Distrikt zwischen der Habbach und Kießelbach zu den {5r} schon angebotenen nürnbergischen Besitzungen noch zu erhalten wäre.

Zugleich könnte auch der Reichsstadt Nürnberg die Geneigtheit Seiner Churfürstlichen Durchlaucht eröfnet werden, die nürnbergischen Realitäten, Gülten und Zehenden so wie die Milde Stiftungs-Besitzungen in dem diesseitigen Territorio und in den neu abgetretten werdenden Ämtern nach einer billigen und verhältnißmäsigen Schätzung mit baarem Gelde abzulösen und wegen Rückgabe der sequestrirten Gefälle einen Vergleich einzugehen.

Infolge dieses Beschlußes wäre, wenn solcher die höchste Genehmigung erhalten würde, der churfürstliche Geheime Rath Herr von Krenner zu ermächtigen, dem nürnbergischen Consulenten Popp die nun weiters nöthige Eröfnung zu machen und ihm zu erkennen zu geben, wie man nun der Anherosendung hinlänglich instruirter Deputirten entgegen sehe, um das Weitere mit dem selben verhandeln und, vorbehaltlich der erfoderlichen Ratificationen, schliessen zu können.

{5v} Um die Untersuchung der von Nürnberg bei den Ablösungen gemacht werdenden Anschläge so wie der sonst bei diesem Vergleiche eintrettenden finanziellen Rücksichten in Bezug auf die Handels-, Maut- und Zoll-Verhältniße, dann dem Austausche der churfürstlichen Unterthanen in dem nürnbergischen Territorio gegen nürnbergische in diesseitigem genau herzustellen und vor dem Vergleichs-Abschluße vorzubereiten, sollen sämmtliche Acten dem Ministerial Finanzdepartement zur Einsicht mitgetheilet und dann in einem Zusammentritte von dem Auswärtigen und Finanz-Departement das nöthige Benehmen und die erfoderliche Vorarbeiten hergestellet werden, um solche in gemeinschaftlicher Übereinstimmung dem Staatsrathe zur Prüfung vorlegen zu können.

Auch solle bei den Unterhandlungen mit den nürnbergischen Deputirten und dem Vergleichs-Abschluße ein Geheimer Referendär des Ministerial Finanzdepartements zugezogen werden

Kurfürstliche Entschließung dazu 19. Dezember 1801:

{7v} Bey dem Antrage Nr. 3, den ich vollkommen genehmige, verordne ich, daß in dem Gange der Unterhandlungen von den nürnbergischen Deputirten die Vorlaage ihrer besizenden statistischen Nachrichten über Flächen Inhalt, Bevölkerung und Revenüen der abzutretten anerbothenen Besizungen verlanget werde, um dadurch den Werth und die Größe der Abtrettungen beurtheilen zu können.

4. Vortrag Zentner: Der ehemals in pfalzbayerischen Diensten beschäftigte und 1799 entlassene Geheime Sekretär Franz Xaver Kleinheinz481 hatte vor dem Reichskammergericht auf Wiedereinsetzung ins Amt geklagt; das Gericht ersuchte im Rahmen eines extrajudizialen Verfahrens die kurfürstlichen Behörden um eine Stellungnahme. Entgegen der Empfehlung Franz Xaver von Zwacks, des bayerischen Bevollmächtigten in Wetzlar, rät Krenner nicht zu einem Vergleich mit Kleinheinz, sondern dazu, gegenüber dem Gericht auf der Entlassungsverfügung zu beharren, um die Schaffung eines unerwünschten Präzedenzfalles zu vermeiden. Kleinheinz könne aber angeboten werden, ihm die Taxgelder zu erstatten und das Wartgeld für ein Jahr nachzuzahlen.

5. Vortrag Zentner: Das Patronatsrecht des Karmelitenklosters Hirschhorn (Krs. Bergstraße) über die Pfarrei Eppingen (Krs. Heilbronn) wird bestätigt.

Vorlage der Beschlüsse beim Kurfürsten zur Genehmigung.

Anmerkungen

479
Joseph Zangl übte seit ca. 1790 eine der drei Buchdrucker-Gerechtigkeiten in München aus; siehe Schaich, Staat, S. 26 Anm. 50.
480
Vgl. Protokoll des Staatsrats vom 15. Dezember 1801, TOP 6).
481
Kleinheinz wird letztmals im HStK 1799, S. 99, unter den »Geheimen Sekretarien und Wirklichen Räthen« der kurfürstlichen Kanzlei aufgezählt (Ernennungsdatum 1795). S. auch Gigl, Zentralbehörden, S. 239.