BayHStA Staatsrat 1, Nr. 19 8 Seiten.
Anwesend: Kfst. Max Joseph; Hompesch, Montgelas, Morawitzky, Hertling.
[MF] 1. Einholung von Informationen in Wien angesichts von Nachrichten, daß die Obligationen in Händen des Kurfürsten von der Banco-Hauptkasse dort bis auf weiteres nicht mehr eingelöst würden.
2. Sofortige Ausstellung zusätzlicher Kredit-Sicherheiten für den Heereslieferanten Isaac Seeligmann Straßburger73.
3. Der geplante Ankauf der »gemahlten Insecten und Frösche Samlung« für die Hofbibliothek74 zu einem Preis von 2.500 fl. wird abgelehnt.
4. Sondierungen wegen Verkaufs des kurfürstlichen Fabrikenhauses auf dem Rindermarkt in München.
5. Aufkündigung von Darlehen, die kirchliche Einrichtungen der Kabinettsherrschaft Wald an Adlige vergeben haben, zugunsten der Staatskasse.
6. Anhebung der Besoldung der Kabinetts-Kuriere sowie Stellung von Kleidung.
7. Außenpolitische Lage Bayerns und Beteiligung am Reichskrieg gegen Frankreich
[MA] Vortrag Montgelas zur außenpolitischen Gesamtlage Bayerns75 und zur Instruierung des bayerischen Gesandten am Reichstag im Hinblick auf die vom Kaiser dort angeforderte weitere Truppenhilfe gegen Frankreich. Nötig erscheinen eine Abstimmung mit Rußland und das Vermeiden offener Wendung gegen Frankreich. Lieferungen zur österreichischen Armee sollten künftig nur noch gegen Bezahlung zu Marktpreisen übernommen werden. Die verlorenen pfälzischen Gebiete sollten auf das zu stellende Kontingent nicht angerechnet werden dürfen. Auf dem Reichstag bewilligt werden sollten 100 Römermonate und das Quintuplum »für die hierobige[n] Lande«.
7. Nachdeme der Churfürstliche Geheime Staats und Conferenz Minister Freiherr von Montgellas durch mündlichen Vortrag eine genaue ausgeführte Schilderung der gegenwärtig- politischen Laage Seiner Churfürstlichen Durchleucht und dero Staaten rücksichtlich auf die Verhältnüße mit Rußland, Österreich, Preußen und Franckreich gemacht, von dem, was seit dem Regierungs Antritte Seiner Churfürstlichen Durchleucht in Hinsicht auf diese Verhältnüße eingeleitet, vorgenohmen und verfüget worden, sowie von deßen Folgen eine gedrängte Darstellung gegeben und die mancherley Rücksichten, die bey Feststellung eines Sistems in den dermahlig so crittisch- als verwickelten Umständen zu betrachten kommen, auseinander gesezet, untergaab er der höchsten Entscheidung Seiner Churfürstlichen Durchleucht, welche Instruction dem churfürstlichen Comitial Gesandten in Regensburg wegen dem unterm 12. vorigen Monats erschienenen kayserlichen Commissions Decret zu Ergänzung der Contingents Troupen und Bewilligung der Römermonathe ertheilet werden wolle. Wobey derselbe erinnerte, daß die angefangene Unterhandlungen mit Rußland die beyfällige Abstimmung zu dem Begehren des kayserlichen Hofes erheischten, dagegen aber aus anderen Rücksichten diese Abstimmung nicht unbedeutenden Bedencken unterworffen seye. Auf den Falle des Beytritts glaube er, das abzugebende Votum so einrichten zu laßen, daß die Benennung offenbahrer Feindseeligkeiten gegen Franckreich durch eine zu gebrauchende Wendung darin umgangen, hingegen lebhaft geschilderet werde, was die churfürstliche Staaten während des Krieges gelitten und was sie geleistet, sowie auch, daß es eine bloße Unmöglichkeit seye, ferner noch einige Liefferungen anderst als gegen baare Bezahlung in dem landläüfigen Preiße leisten zu laßen, {4r} die Stellung der Troupen und Bewilligung der Römmermonathe sich auch nur auf die hierobig- churfürstliche Landen beziehen könne. Von dieser gefasten Entschließung wäre dem kayserlich russischen Gesandten Herrn von Bühler76 durch eine Note die Eröffnung zu machen und darin aus schon öfter angeführten Gründen auf Überlaßung der Festung Ingolstadt zur eigenen Besezung gegen die Verbindlichkeit, auf den Nothfalle die kayserliche Troupen zur Mitvertheidigung wieder einnehmen zu wollen, wiederhohlt zu bestehen.
Der Gesandte in Regensburg77 ist zur Abstimmung auf 100 Römmermonathe und Stellung des Quintupli nach dem zeither angenohmenen Usual Fuß für die hierobige Lande zu instruiren, wovon der Herr von Bühler durch eine Note in der angetragenen Art zu unterrichten ist.
8. Kenntnisnahme des Berichts des außerordentlichen Kommissars für die Kurpfalz, Ignaz Freiherr von Reibeld, über seine Abreise von Mannheim nach Heidelberg.
9. Nachzahlungen und Kostenersatz für den nach Wien entsandten Grafen von Taxis.
10. Nachsteuer zwischen Bayern und Böhmen
Vorbereitende Verhandlungen der General-Landesdirektion mit dem Gubernium in Prag zum Abschluß eines Vertrags über wechselseitige Nachsteuer-Befreiung zwischen Bayern und Böhmen.
10. Wegen der Freyzügigkeit zwischen Baiern und dem Königreich Böhmen {4v} wurde in einem Gutachten vorgeleget, was seit längerer Zeit sich diesfalls ergeben, und angetragen, nach der Meynung der General Landes Direction derselben den Auftrag zu ertheilen, sich mit dem kayserlichen Gubernio in Prag in gewöhnliche Collegial-Correspondenz zu sezen und mit ihm die Abschließung eines Vertrags wegen der wechselseitigen Nachsteuer Freyheit vorzubereiten, wo inzwischen, bis diese Übereinkunft getroffen seyn wird, die bisher ad depositum genohmene und noch ferners zu nehmende Nachsteuer Gelder gegen Böhmen in deposito zu belaßen.
Wurde nach Antrag genehmiget.
[MGeistl] 11. An den Geistlichen Rat ergeht der Auftrag, über den Status des Nonnenklosters »à la Trappe« in Haidhausen zu berichten und ein Verbot von Neuaufnahmen auszusprechen.
12. Zum wiederholten Mal wird das Gesuch des Alois Maria Freiherr von Feuri, Stiftskapitular zu Altötting, abgewiesen, seine Stelle mit dem Landshuter Stiftsherrn Franz Anton Brugger tauschen zu dürfen.
13. Genehmigung von Uniformen für den Geistlichen Rat.
[MJ] 14. Festlegung der Verteilung der 60 Exemplare des von Anton Primbs übergebenen Werks zur Gesetzgebung in Bayern78.
15. Vorbereitungen für die weitere Verwendung des Personals der Geheimen Kanzlei zu Mannheim, die aufgelöst worden war.
16. Übertragung der Begutachtung des Gesuchs um Wiederanstellung des Hofkriegsrats Bernard Schlemmer vom Geheimen Referendär Fuchsius an Minister Hompesch wegen Befangenheit Fuchsius’.
17. Regelung der Nachfolge des Johann Theodor von Köpelle79 auf der Stelle des Landgerichtsschreibers zu Cham: wird seinem Sohn Carl zuerkannt.